Kollege Hofmeister, dafür bedanken wir uns alle sehr. – Ich darf jetzt für die Landesregierung der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Kollegin Dorn, das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Musikschulen leisten tatsächlich einen unverzichtbaren Beitrag zur Nachwuchsarbeit, zur kulturellen Bildung, zur kulturellen Vielfalt: Gemeinschaft und Kunst vereint. Gleichzeitig sind Musikschulen in vielen Regionen Anlaufstellen für tolle Konzerte, für Veranstaltungen und insofern nicht aus unserer Musiklandschaft wegzudenken. Herr Abg. Degen und Herr Abg. Hofmeister haben das aus meiner Sicht ganz wunderbar beschrieben.
Herr Dr. Grobe, mir ist es an dieser Stelle noch wichtig, zu sagen: Abg. Degen ist ehrenamtlich beim Hessischen Musikverband tätig. Da geht es um eine ehrenamtlich getragene Musikkultur. Wie Sie ihn hier als einen Lobbyisten darstellen können, das empfinde ich als extrem schwierig.
(Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD))
Wir reden hier über den Zusammenhalt in unserem Land und einen wahnsinnig wichtigen Einsatz für kleine Vereine.
Auch wenn ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann, möchte ich doch sagen, dass er mit viel Herzblut entstanden ist und dass das ein Anliegen ist, bei dem man durchaus nachvollziehen kann, warum man sich dafür einsetzt.
Klar ist auch: Wir haben in Hessen eine Herausforderung, die Musikschulen finanziell besser auszustatten. Diese Herausforderung haben wir als Koalition auch erkannt. Wir steuern seit 2005 entgegen. Die Zahlen wurden genannt: 1,8 Millionen € waren es in der letzten Legislaturperiode, die wir auf 2,6 Millionen € gesteigert haben. Jetzt, im Haushalt 2020, haben wir zusätzlich noch 650.000 € draufgelegt. Wir haben das Ziel, bis 2023 die Mittel zu verdoppeln. Insofern sehen Sie, dass wir dort tatsächlich tätig sind.
Aber – da kann ich den Abg. Schmidt und Hofmeister nur zustimmen – wir tragen die Verantwortung nicht alleine. Es ist richtig: Wir sind unter dem Bundesschnitt. Das kann uns nicht zufrieden machen, aber wir sind gemeinsam unter dem Bundesschnitt, nämlich das Land, aber auch die Kommunen. Wenn beide unter dem Bundesschnitt sind, müssen auch beide gemeinsam über den Bundesschnitt kommen. Das ist unser Ziel. Aber das muss gemeinsam geschehen, und da kann man nicht den einen außen vor lassen.
Ganz außen vor lassen will der Abg. Degen sie auch nicht. Sie sagen, es gibt eine Drittelfinanzierung. Das habe ich schon verstanden. Das Problem an dem Gesetzentwurf ist, dass dort aber nur etwas von einer „angemessenen“ Finanzierung steht. Das heißt, es gibt einen verpflichtenden Beitrag für das Land, aber es gibt nur eine „angemessene“ Finanzierung – es wird offengelassen, was „angemessen“ ist – für die Kommunen. Das ist das erste Problem an dem Gesetzentwurf.
Das zweite Problem an dem Gesetzentwurf ist die Drittelfinanzierung, die zunächst einmal total eingängig klingt, insbesondere für diejenigen, die mit Musikschulen und deren Finanzierung noch nicht so viel zu tun hatten. Es klingt erst einmal sinnvoll: Wenn das ohnehin eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Land, Kommunen und den Musikschulen ist, könnte man das doch dritteln.
Jetzt schauen wir uns doch einmal an, wie es im Bundesgebiet wirklich ist. Nehmen wir beispielhaft einmal Bayern und Baden-Württemberg: Das sind die Bundesländer – darüber sind wir uns alle einig –, wo die Musiklandschaft traditionell gewachsen ist. Das sind Vorbildländer. Aber welche Anteile haben diese Länder an der Gesamtförderung? – 8,8 % und 10 %; das sind die Anteile bei den Ländern, die ein höheres Volumen haben. Wo gibt es den höchsten Prozentsatz? Brandenburg gibt 15 %; das Land zahlt eine viel niedrigere Summe, es erbringt jedoch einen höheren Anteil an Landesmitteln. – Sie wollen auf 33 %. Das gibt es nirgendwo in der Bundesrepublik.
Sie stecken sich Ziele, die nicht mehr im realistischen Bereich sind: 33 % versus die Prozentzahlen, die ich gerade genannt habe.
Dann geht es um die absolute Steigerung. Was Sie fordern, ist eine Versiebenfachung der Mittel in zehn Jahren. In dieser Legislaturperiode ist das eine 180-prozentige Steigerung.
So gerne ich diese Mittel hätte und sie verausgaben würde, so müssen wir doch über realistische Maßstäbe und das, was wir wirklich tun können, reden. Es ist nämlich verdammt schwierig, überhaupt erst einmal zu einer Verdoppelung dieser Mittel zu kommen.
Ein anderer Punkt, der auch wichtig, ist, dass wir uns ehrlich darüber unterhalten müssen, dass wir in Hessen eine besondere Trägerstruktur haben – ich sage einmal in Klammern, dass wir eine besonders schwierige Trägerstruktur haben. Es ist richtig, dass wir in einigen Musikschulen schwierige Beschäftigungsverhältnisse haben. Wir haben da Probleme. Aber woran liegt das? Sie haben das sehr stark mit der Landesförderung begründet. Das ist aber gar nicht der Hauptgrund. Der Hauptgrund ist, dass bundesweit die meisten Musikschulen in der öffentlichen Trägerschaft der Kommunen liegen, während hingegen in Hessen die meisten Musikschulen in Vereinen organisiert sind. Das ist traditionell so gewachsen.
Dazu würde DIE LINKE sofort Ja sagen. Ich erkenne eindeutig an, dass sich die SPD dazu entschieden hat, erst einmal zu fragen: Ist es möglich, gerade alles zu kommunalisieren? – Das wird wahrscheinlich eine große Herausforderung.
Deswegen haben Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf auch entschieden, dass Sie eher über Mindestanforderungen gehen wollen und die verschiedenen Trägerstrukturen bestehen lassen wollen. Das ist ein pragmatischer und nachvollziehbarer Weg. Aber wir müssen uns über eine Sache schon einig sein: Worin liegt die Ursache, dass wir im Moment eine solch schwierige Konstellation haben, insbesondere für die Lehrkräfte? Das liegt daran, dass deren Beschäftigungsverhältnisse außertariflich geregelt sind und anderen Strukturen unterliegen.
Insofern ist es aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Schritt, dass wir gemeinsam mit den Kommunen an einer Lösung arbeiten. Genau das tun wir. Wir haben Gespräche aufgenommen mit dem Städtetag, mit dem Landesverband der Musikschulen, um genau über diese Frage zu sprechen: Wie kann man gemeinsam vorankommen, dass die Kommunen ihren Anteil erhöhen, dass das Land seinen Anteil dazu entsprechend erhöht und dass wir auch bessere Bedingungen schaffen?
Das ist die Idee. Sie ist Corona-bedingt etwas nach hinten gerutscht, weil das Thema sowohl für die Kommunen als auch für das Land in der letzten Zeit nicht mehr möglich war – das muss ich schlicht zugeben. Wir hatten in den letzten Monaten, wie Sie sich vielleicht vorstellen können,
auch einige andere Aufgaben im Kulturbereich zu bewältigen. Eigentlich hatten wir einen runden Tisch für 2020 vorgesehen. Jetzt machen wir das Anfang 2021; aber wir sind an dem Thema dran. Denn, ich glaube, dafür braucht es kein Gesetz, sondern es braucht vor allem eine gute Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen. Das nehmen wir uns vor, und das wird schwierig genug; aber wir halten die Maßstäbe realistisch. Denn am Ende hilft es nichts, etwas Großes als Karotte vorne hinzuhängen, an das man nie herankommt. Wir wollen das Thema Stück für Stück strukturell stärken. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs, Drucks. 20/4221, den wir an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überweisen.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Stärkung der digitalen Bildung im Hessischen Schulgesetz – Drucks. 20/3949 zu Drucks. 20/2666 –
Ich erlaube mir den Hinweis: Wenn wir jetzt sorgsam und sparsam mit der Zeit umgehen, könnten wir vielleicht doch noch vor 1:30 Uhr fertig sein.
Lieber Herr Dr. Büger, nichtsdestotrotz haben Sie jetzt das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 39. Plenarsitzung überwiesen. Der Kulturpolitische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Er hat in seiner 25. Sitzung am 28. Oktober dazu beraten. Der Kulturpolitische Ausschuss hat mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen von SPD und Freien Demokraten bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Dr. Büger, für die Berichterstattung. – Ich eröffne die Aussprache und darf als erstem Redner dem Kollegen Promny für die Fraktion der Freien Demokraten das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege Promny.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eine sehr solide Rede vorbereitet, aber ich will dem verfahrensleitenden Hinweis des geschätzten Herrn Präsidenten gerne Folge leisten. Deshalb werde ich meine Rede zu Protokoll geben.
Aber bevor ich das tue, gestatten Sie mir noch einen kurzen Hinweis. Meine Damen und Herren, wir haben schon die Hoffnung, dass die Fraktionen, die die Landesregierung tragen, in einer dritten Lesung, die ich hiermit beantrage, noch die entsprechenden Hinweise, die die Anhörung gegeben hat, möglicherweise in unseren Gesetzentwurf mit aufnehmen. Die Hoffnung haben wir noch, wir bleiben optimistisch; denn der erste Präsident unserer Republik, Theodor Heuss, hat einmal gesagt: „Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.“ Deswegen gehen wir optimistisch ins neue Jahr. – Herzlichen Dank.
Ja, nur ganz schnell; der Kollege hat etwas in seiner kurzen Rede vergessen. Wir beantragen die dritte Lesung.
Lieber Herr Kollege Lenders, abgesehen davon, dass ich sehr begeistert von der Rede des Kollegen Promny war, so hat er die dritte Lesung allerdings doch beantragt. Die dritte Lesung ist also beantragt; alles hat seine Richtigkeit.
Ich habe weitere Wortmeldungen vorliegen. Frau Kollegin Geis, Sie haben das Wort für die Fraktion der SPD.
Vielen Dank, Frau Piazza. Ich glaube, Sie sind auch schon seit heute Morgen hier im Plenarsaal unterwegs.