Protocol of the Session on December 10, 2020

Vielen Dank, Frau Piazza. Ich glaube, Sie sind auch schon seit heute Morgen hier im Plenarsaal unterwegs.

Deshalb ist es hier so sauber.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! So kurz wie der Kollege Promny kann und möchte ich es nicht machen. Ich finde, dass das Thema Bedeutung hat.

Unterricht unter Corona-Bedingungen bedeutet für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler konkret: Maskenpflicht auch im Klassenzimmer, regelmäßiges Lüften, Abstand halten und Hände waschen. Das ist kein leichtes Unterfan

gen für Kinder und Jugendliche, für die der soziale Austausch untereinander eine wichtige Säule für ihren Alltag darstellt.

Unser Fazit für unsere Schulen auch nach der Anhörung ist: Von heute auf morgen standen Schulen während der Corona-Pandemie vor einer enormen Herausforderung, nämlich dem digitalen Unterricht von zu Hause aus. Es mangelte an Endgeräten. Es mangelte an technischer Unterstützung, an WLAN und an effektiven Konzepten zur Durchführung des Unterrichts – und das über Monate hinweg.

Schulträger, Schulen und Lehrkräfte haben ihr Bestes gegeben, um Schülerinnen und Schülern einen optimalen Unterricht zu gewährleisten, und sie gerieten dabei schnell an ihre Grenzen. Ihnen ist auch überhaupt kein Vorwurf zu machen. Onlineunterricht stand vorher nämlich nicht auf dem Stundenplan. An hessischen Schulen wurde viel zu lang unterrichtet – getreu dem Motto der Kreidezeit. Dass das Kultusministerium infolge der Herausforderungen durch Corona ins Stolpern geriet, war nur zu erwarten. Dabei haben schon Jahre vorher die richtigen Ansätze gefehlt

(Minister Michael Boddenberg: Unglaublich!)

ja, Herr Boddenberg, das finde ich auch unglaublich;

(Minister Michael Boddenberg: Ich meinte das an- ders!)

okay –, um den Weg in die Digitalisierung zu ebnen.

Wenn Schulen schon vor Corona technische Endgeräte zu Verfügung gestellt haben, Kinder und Jugendliche digitale Arbeitsblätter bearbeitet oder Aufsätze online geschrieben haben, lag das nicht daran, dass sich das Kultusministerium so fürsorglich darum gekümmert hätte. Das lag vielmehr an engagierten Lehrkräften, die das Thema selbst in die Hand nahmen,

(Beifall SPD)

anstatt auf etwas zu warten, was nur schleppend voranschreitet.

Wir als SPD-Fraktion fordern schon lange eine digitale Revolution für unsere hessischen Schulen.

(Beifall SPD)

Falls Sie immer noch nicht verstanden haben, was wir damit meinen, hier noch einmal die wichtigsten Stichpunkte: Notebooks oder Tablets für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, technischer Support, ausgebildete Lehrkräfte, regelmäßige Fortbildung und vor allem ein gescheites Konzept zur Vermittlung von Medienkompetenzen. Es hat aber erst einer Pandemie bedurft, um die Notwendigkeit dieser Forderungen einzusehen.

Herr Schwarz, wenn Sie hier gestern angemerkt haben, dass kein anderes Land so viel in Digitalisierung investiert hat wie Hessen mit seinem Anteil von 12,5 %, dann gehört zur Wahrheit aber auch dazu, dass kein anderes Land in den vergangenen Jahren so viel zu diesem Thema versäumt hat wie Hessen.

(Beifall SPD und vereinzelt Freie Demokraten)

Es war also allerhöchste Zeit für eine kraftvolle Aktion. Wie gut, dass der Bund das mit einem Finanzierungsanteil von 75 % angestoßen hat. Wer weiß, wie das hier sonst ausgegangen wäre.

(Tobias Eckert (SPD): Sehr richtig!)

Schauen wir uns einmal an, wie es an hessischen Schulen so zuging und wie sich die Landesregierung dazu bemüht hat. In einer Berichterstattung der „hessenschau“ vor einigen Wochen wurde eine Schule in Frankfurt gezeigt. Hier gab es zum damaligen Zeitpunkt noch kein WLAN, sodass sich Lehrkräfte über einen Hotspot mit dem Handy Zugang zum Internet verschaffen mussten; denn WLAN an Schulen einzurichten, ist ein größerer bürokratischer Aufwand. Hier muss erst auf grünes Licht vom Schulamt gewartet werden, dann kann ein Antrag auf Mittel aus dem Digitalpakt gestellt werden. Es wurde sogar bereits darüber gewitzelt, dass ein Impfstoff gegen Corona schneller gefunden werden kann, als man WLAN an dieser Schule einrichtet, was sich inzwischen auch bewahrheitet hat.

(Beifall SPD – Zuruf Minister Michael Boddenberg – Unruhe)

In der Berichterstattung wird klar: Käme es gezwungenermaßen zu einer erneuten Schließung an Schulen, so stünden diese vor fast demselben Problem wie im März. Die Digitalisierung ist nicht wirklich vorangeschritten. Jahrelange Vorarbeiten haben nicht stattgefunden, und innerhalb von wenigen Wochen konnte nicht der Fortschritt erreicht werden, den es gebraucht hätte.

(Beifall SPD)

Es gibt noch viele weitere Beispiele, die ich gern zur Verdeutlichung des Problems nennen möchte. Das Thema Digitalisierung beschäftigt gerade alle Schulen, alle Lehrkräfte, die Schülerschaft und die Elternbeiräte. Deswegen drücken beispielsweise Elternbeiräte ihren Unmut in offenen Briefen an den Kultusminister aus. Es sind zahlreiche Briefe. Große Probleme haben Schulen mit ihren technischen Voraussetzungen, um von analog auf digital umzusteigen. Konkret gesagt: Es fehlen Leitungen, Steckdosen, WLAN. Die digitalen Endgeräte kommen nur zögerlich in den Schulen an.

Interessant dabei ist, dass sich Lehrkräfte und Schülerschaft bereits daran gewöhnt haben, mit Onlineplattformen zu arbeiten. Plattformen, für die das Kultusministerium noch Jahre gebraucht hätte, sind aufgrund der Corona-Pandemie endlich verfügbar. Ein gutes Beispiel dafür ist der flächendeckende Aufbau des Schulportals. Dieses ist nach Auskunft in der Anhörung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres geplant – das ist im August. Bis dahin vergehen noch acht Monate, und wir haben zum jetzigen Zeitpunkt schon zehn Monate Corona-Pandemie hinter uns.

Ich zitiere Sie, Herr Prof. Dr. Lorz:

So vielfältig die Herausforderungen seit Ausbruch der Pandemie waren und sind, konnten viele Schulen doch immer wieder positive Erfahrungen mit digitalen Lernangeboten sammeln und die Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung des Unterrichts schaffen.

Das kam aber in dieser Anhörung bei uns ganz anders an, Herr Kultusminister. Hier spricht niemand davon, Erfahrungen machen zu können, sondern davon, sie machen zu müssen. Schulen, Schulträger und die Schülerschaft wurden von einem Tag auf den anderen ins kalte Wasser geworfen und haben nicht immer positive Erfahrungen gemacht. Sie sprechen von einem zukunftsweisenden Modell für einen digital gestützten Distanzunterricht, Herr Kultusminister. Schade nur, dass es eine Pandemie brauchte, um

zu begreifen, wie wichtig Maßnahmen wie Videokonferenzen und das Erlernen von digitalen Kompetenzen sind.

(Beifall SPD und Moritz Promny (Freie Demokra- ten))

Vor diesem Hintergrund finden wir den Impuls und damit den Gesetzentwurf der FDP gut. Wir freuen uns auf die dritte Lesung, und dann werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank

(Beifall SPD und Freie Demokraten)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Abg. Scholz für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Auch nach enormem parlamentarischen Aufwand, bestehend aus erster Lesung, Expertenanhörung, nochmaliger Befassung im Kulturpolitischer Ausschuss und in der heutigen zweiten Lesung, bleibt der Gesetzentwurf der FDP lediglich das, was er von Anfang an war: formal und inhaltlich unausgereift und damit entbehrlich. Übrig bleiben wird der gescheiterte Versuch eines Eingriffes in die gesetzlich garantierte pädagogische Autonomie der hessischen Lehrer. Bemerkenswerterweise fand keiner der zum großen Teil konstruktiven Vorschläge der angehörten Experten zwecks Optimierung Ihre Berücksichtigung.

(Unruhe)

Meine Fraktion hält die Intention, vermehrt digitale Instrumente in den Bildungsprozess zu integrieren – es ist sehr unruhig –,

Machen Sie weiter.

in Anbetracht des Pandemiezustandes sowie der fortschreitenden Digitalisierung des öffentlichen Raumes im Grundsatz für sinnvoll.

(Beifall AfD)

Dies gilt jedoch vorbehaltlich eines rechtlich zu verankernden konzeptionellen Rahmens, welcher die personelle, sächliche sowie pädagogisch-methodische Basis für den Einsatz digitaler Instrumente im Unterricht begründet. Die Forderung nach einer Verpflichtung zur Umsetzung der Verwendung digitaler Lern- und Lehrsysteme sowie Netzwerke zur Erfüllung des Bildungsauftrages ist schon aufgrund des Fehlens des hierzu erforderlichen Rahmens nur ein weiteres Beispiel für reine Symbolpolitik. Vielleicht ist der Gesetzentwurf gut gemeint, jedoch ist er mit Sicherheit schlecht gemacht, verehrte FDP.

Lassen Sie mich das begründen. Die angehörte GEW bemerkte mit Bezugnahme auf Bestimmungen des Gesetzentwurfes, dass durch die dort vorgenommene rechtliche Gleichgewichtung digitaler Lehr- und Lernformen und der Präsenzlehre die falschen Schlüsse aus der Corona-Krise gezogen wurden. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf:

Im Bedarfsfall können digitale Lehr- und Lernformen an die Stelle des Präsenzunterrichts treten.

Der von mehreren Angehörten und von meiner Fraktion wiederholt thematisierte Begriff „Bedarfsfall“ hat bis zum heutigen Tage keine Präzisierung erfahren und eröffnet daher einer missbräuchlichen Auslegung Tür und Tor.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, es bleibt unklar, wer nach welchen Kriterien über das Vorliegen eines Bedarfsfalls entscheidet. Das ist ganz klar ein schwerer handwerklicher Mangel Ihrer Novellierung. Es steht, genau gesagt, der Verdacht im Raum, den Begriff bewusst vage gelassen zu haben, um schon bei der geringsten Abweichung vom Normalzustand, wie er z. B. durch den Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal gegeben ist, den Präsenzunterricht einfach weitgehend aussetzen zu können. Aus der Not wird hier eine Tugend gemacht.

Meine Damen und Herren, derartige Bestrebungen werden auf unseren Widerstand treffen. Erstens stellt Digitalisierung keinen Selbstzweck dar, und zweitens reicht Bildung über Wissensvermittlung weit hinaus. Der Hessische Philologenverband stellt klar, dass die dauerhafte Digitalbeschulung aus pädagogischer Sicht defizitär bleiben muss:

… Bildung zielt auf Wissen, Erkenntnis, Kultur, Haltung, Lebenssinn und Glück.

Ich zitiere weiter:

Wenn digitale Bildung verstärkt curricular berücksichtigt werden soll, … ist es Voraussetzung, dass man sich über eine definitorische Klärung auf verbindliche Unterrichtsinhalte verständigt, damit Lehrkräfte befähigt werden, die geeigneten Methoden und Medien einzusetzen.