Nicht zuletzt liegt uns unsere Musikhochschule besonders am Herzen, die wir nicht nur im Rahmen des Hochschulpakts bei der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und Lehre unterstützen, sondern auch mit einem Neubau. Sie sehen also, dass wir an dieser Stelle nicht wirklich Nachhilfe benötigen.
Wenn Ihnen das Thema also wirklich so wichtig gewesen wäre, hätten Sie den Gesetzentwurf schon längst eingebracht und nicht erst auf den letzten Drücker
in der letzten Sitzung dieses Jahres mit Aufruf des Tagesordnungspunkts um 23 Uhr. Wir hätten längst ernsthaft darüber diskutieren können. So wirkt die Einbringung
Sie wollten hier ein Weihnachtsgeschenk machen für die Kommunalwahlen, haben aber den Zeitpunkt einfach verpasst und der Sache damit einen Bärendienst erwiesen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten. – Vielen Dank.
Danke Frau Schmidt. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kula zu Wort gemeldet. Ich bitte noch einmal um ein bisschen mehr Ruhe im Raum.
Ja, es ist spät, und wir alle sind müde. – Aber wenn man einen solchen Gesetzentwurf sieht – und ich würde sogar den GRÜNEN unterstellen, dass sie wissen, dass es da ein Problem gibt – und hier so einen Redebeitrag abliefert, dann glaube ich, dass sich die Betroffenen den Gesetzentwurf auch einmal anschauen und sich ihren Teil dabei denken sollten.
Musikschulen begreifen sich selbst als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind ein sozialer Betrieb und erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag. Sie sind für alle Menschen offen, die ein Instrument spielen oder singen lernen wollen, und sie wollen ihre Lehrkräfte und ihre gute Arbeit angemessen entlohnen. Das ist das Selbstverständnis, das aber in Hessen durch fehlende Unterstützung der öffentlichen Hand immer weiter ausgehöhlt wird.
Hessen belegt den vorletzten Platz aller Bundesländer beim Anteil der öffentlichen Mittel an der Gesamtfinanzierung der Musikschulen. Deswegen ist die Eigenbelastung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern im Bundesvergleich hier besonders hoch.
Augenblick, Frau Kula. – Herr Bellino, die Gespräche sind für mich nicht schwerer zu hören, als wenn sie hier stattfinden würden. – Frau Kula, Sie haben das Wort.
In Hessen tragen die Privathaushalte im Durchschnitt 64 % der Gesamtkosten der Musikschulen; im deutschlandweiten Vergleich sind es 50 %. Das führt dazu, dass Musikschulen die Wahl haben, ob sie weiter an der unsozialen Gebührenschraube drehen, die ihr soziales Selbstverständnis angreift, oder ob sie ihre Lehrkräfte befristet und schlecht bezahlt beschäftigen wollen. Das Land Hessen und die Kommunen tragen hier die Verantwortung, die Musikschulen angemessen auszustatten, damit diese zynische Logik der Unterfinanzierung endlich ein Ende hat.
Die den öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Das führt zu einem erheblichen Fachkräftemangel. Die examinierten Musikschullehrer wandern in andere Bundesländer ab, und darunter leidet die Qualität des Unterrichts. Eine bessere und angemessene Bezahlung der Musikpädagogen und Musikpädagoginnen wäre ein wichtiges Ziel. Das Nachwuchsproblem bei Musikerinnen und Musikern spürt nicht nur die Musikschule. Musikunterricht an Grundschulen gehört mittlerweile zu den Mangelfächern.
Deutschlandweit steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ein Musikschulangebot nutzen, seit Jahren kontinuierlich an – das ist auch eine gute Sache. In Hessen waren es 2019 fast 120.000 Kinder und Jugendliche. Aber insbesondere die frühkindlichen Angebote könnten unserer Meinung nach noch besser ausgebaut werden. Lediglich etwa 5.000 Kinder unter vier Jahren nehmen an frühkindlichen Musikangeboten der Musikschulen in Hessen teil. Ziel muss es doch sein, jedem Kind zu ermöglichen, musikalische Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern in Anspruch zu nehmen.
Es gab in den letzten Jahren verschiedene Projekte, die gut waren, z. B. JeKi. Erfahrungsberichte der Teilnehmenden waren da immer positiv. Nicht selten sind Kinder so zum ersten Mal mit Musikinstrumenten in Berührung gekommen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie man eine Verbesserung der Finanzlage der Musikschulen auch langfristig regeln kann. Die SPD schlägt hierfür ein eigenes Musikschulgesetz vor. Das kann man natürlich so machen. Allerdings führt ein eigenes Gesetz nicht automatisch dazu, dass die öffentliche Finanzierung auch bedarfsgerecht ist. Sachsen und Brandenburg z. B. haben eigene Musikschulgesetze. Dort müssen Eltern trotzdem noch sehr tief in die Tasche greifen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Musikschulen ab 2021 2 Millionen € jährlich zur Verfügung zu stellen, die dann progressiv anwachsen sollen, bis die Landesfinanzierung einem Drittel des gesamten Finanzierungsbedarfs entspricht. Die übrigen zwei Drittel sollen dann die Kommune und die Eltern zu gleichen Teilen tragen. Das wäre in der Tat eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Lage. Ich frage mich allerdings schon, woher der Betrag von 2 Millionen € kommen soll und ob dadurch die Arbeitsbedingungen dann wirklich verbessert werden können und die Gebühren schon sinken. Aber das müssen wir dann noch in der Anhörung besprechen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es vielleicht zielführender ist, eine Dynamisierung ohne eine Obergrenze vorzusehen. Bei dieser Drittellösung ist es so, dass die Gebühr, die die Eltern tragen müssen, immer noch steigt, wenn die Gesamtkosten steigen. Deswegen muss man darüber auf jeden Fall diskutieren.
Ich will einmal einen Gedanken einflechten, der vielleicht utopisch erscheint – aber vielleicht ist das auch unsere Aufgabe. Wenn man Musikschulen wirklich als Teil der öffentlichen Bildungsstruktur versteht, muss man vielleicht auch überlegen, ob man nicht irgendwann dahin kommen will, dass Eltern gar keine Gebühren mehr zahlen müssen, sondern die Kommunen und das Land die kompletten Kosten übernehmen. Aber, wie gesagt, auch das ist eine Frage, über die wir in der Anhörung diskutieren können. Das Ziel des Gesetzesvorhabens teilen wir auf jeden Fall ausdrücklich, und wir freuen uns auf die Anhörung.
Ich will noch einmal etwas aus der eigenen Perspektive ergänzen: Ich war auch in einer Musikschulband. Da war nichts mit Wagner und Bach. Wir haben in der Band AC/ DC, Rammstein und Gott weiß was geschrammelt. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen, wie eine solche Musikschule zu funktionieren hat.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kula. – Der nächste Redner ist der Abg. Andreas Hofmeister für die Fraktion der CDU.
Geige. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das ist spät am Abend ein unbenommen wichtiges The
ma. Die Musikschulen in unserem Land sind wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Schade, dass erst so spät am Abend darüber diskutiert wird.
Ich weiß aus eigenem Erleben um den Wert von Musik und vor allem auch um die Bedeutung von öffentlichen Musikschulen. Ich selbst durfte dort als Kind, als Jugendlicher Geige spielen lernen.
Ich habe mir das bis heute bewahrt. Ja, das prägt, das sind Fähigkeiten, die man ein ganzes Leben lang in unterschiedlichster Form wirklich für sich nutzen kann. Deshalb ist es so, dass die Musikschulen natürlich eine hohe Bedeutung haben, und zwar für alle Altersklassen, aber natürlich gerade auch für den Bereich der frühkindlichen Bildung mit tollen Angeboten. Ich bin sehr froh, dass ich meine Kreismusikschule in Limburg als Schatzmeister des Fördervereins nun schon seit einigen Jahren auch im Ehrenamt unterstützen kann.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, fast 70 öffentliche Musikschulen, die im Verband der Musikschulen im Landesverband Hessen organisiert sind, bieten tolle Angebote mit ihren rund 3.000 Lehrkräften und ca. 120.000 Schülerinnen und Schülern. Das ist eine beeindruckende Zahl. Sie zeigt auch die Relevanz der Musikschulen als Bildungs- und Kultureinrichtungen dieses Landes.
Für die Lehrkräfte – die Musikschullehrerinnen und -lehrer – gibt es neben der Frage der Beschäftigung durchaus auch noch etwas anderes, nämlich die Wertschätzung. Die Wertschätzung fängt schon durch die Gesellschaft an, weil es mitunter heißt: Na ja, du machst Musik, das ist doch schön. – Da stellt sich zu Beginn schon die Frage, inwieweit man gesellschaftlich die Anerkennung der Leistungen der Musikschulen noch weiter heben und inwieweit man dieses Bewusstsein in den Kommunen, bei den kommunalen Trägern noch einmal stärker verankern kann.
Auch da gibt es ganz unterschiedliche Zahlen. Wenn man sich einmal die Zahlenwerke anschaut, wie hoch der Landesanteil ist, wie viele Beiträge der Eltern an den Unterrichtsgebühren geleistet werden und wie viel jeweils die Kommunen beitragen, stellt man fest, dass da noch einiges zu tun ist. Deshalb hat Frau Kollegin Schmidt auch recht mit der Feststellung, dass man die Kommunen an der Stelle nicht aus der Verantwortung entlassen darf.
Ja, wir haben mit den Musikschulen ein tolles, breites Angebot – von musikalischer Früherziehung über die Grundausbildung bis hin zur Breiten- und Begabtenförderung im Instrumental- und Gesangsunterricht. Ich will an der Stelle aber auch nicht unerwähnt lassen: Es gibt Inklusionsangebote. Ich denke da auch an meine Musikschule in Limburg mit dem Ensemble „Trotzdem“ für Menschen mit Beeinträchtigungen, die Jahr für Jahr beim Jahreskonzert ganz tolle Auftritte hinlegen. Da sieht man, was Musik alles möglich macht. Auch diesen Beitrag darf man nicht vergessen.
Die Musikschulen sind nicht zuletzt Partner zahlreicher allgemeinbildender Schulen. Sie sind auch auf dem Weg, diese Kooperationen noch weiter auszubauen. Da gilt es auch, einen herzlichen Dank zu sagen an die Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer, die hier tolle Arbeit abliefern.
Das, was die SPD hier im Gesetzentwurf vorbringt, ist in der Tat keine neue Erkenntnis. Die Frage einer Drittelfinanzierung wurde schon häufiger gestellt und thematisiert. Ja, der Aspekt, dass Unterrichtsgebühren und Elternbeiträge an Grenzen stoßen, ist ein Thema, das uns als Koalition schon seit geraumer Zeit beschäftigt, ebenso die Frage der teilweise sehr unterschiedlichen Beiträge der Kommunen.
Herr Kollege Degen hat zumindest teilweise anerkannt, dass durchaus schon einiges passiert ist, dass ein gewisser Weg in der Frage des Landesanteils eingeschlagen wurde. Die Landesmittel lagen 2014 bei 1,8 Millionen € und sind auf 2,6 Millionen € im Jahr 2017 angestiegen. Mittlerweile sind wir im Haushalt 2020 deutlich über die 3-Millionen-€Grenze gegangen. Dieser Weg wird nicht zu Ende sein, sondern er wird fortgesetzt, und er gibt dann auch den Verantwortlichen an den Musikschulen eine Perspektive. Das ist unser klares Ziel als Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, um unseren Musikschulen und deren Beschäftigten weiter aufzuzeigen, dass sie es wert sind und dass sie eine tolle Arbeit leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, bei einem Dringlichen Gesetzentwurf drei Monate vor der Kommunalwahl drängt sich so ein kleines bisschen der Verdacht auf, dass man hier in der Tat noch ein bestimmtes Zeichen setzen will. Das sei Ihnen gestattet, das ist in Ordnung. Wir werden im engen Gespräch mit dem VdM, mit den kommunalen Vertretungen dafür sorgen, dass die Musikschulen in diesem Land weiter gestärkt werden.
Ansonsten sage ich an dieser Stelle, dass das voraussichtlich meine letzte Rede an diesem Pult für 2020 war. Trotz der herausfordernden Zeiten wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein hoffentlich gesundes Jahr 2021. – Herzlichen Dank.