Protocol of the Session on December 7, 2022

(Anhaltender Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Dorn. ± Wir sind am Ende der Aussprache zu diesen zwei Beschlussempfehlungen angekommen und k|nnen ber diese Beschlussempfehlungen abstimmen, wobei bei beiden Beschlussempfehlungen Punkte getrennt abzustimmen sind.

Ich beginne mit Tagesordnungspunkt 73, der Beschlussempfehlung zu dem Antrag der SPD, und rufe hier zunächst die Punkte 1 bis 3 und 5 auf. Wer in diesen Punkten der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. ± Das sind der fraktionslose Abgeordnete, die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen?

(Jrgen Fr|mmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): DIE LINKE kann nicht zweimal abstimmen! Das ist schon das dritte Mal heute! ± Unruhe)

± Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist spät und wird immer später. Ich bitte um Ruhe und wiederhole die Abstimmung.

(Holger Bellino (CDU): Das ist das dritte Mal! Das hier ist kein Weihnachtsmarkt, sondern ein Plenum! ± Weitere Zurufe)

± Ja, Herr Bellino. Aber wenn wir uns jetzt weiter aufregen, kommen wir auch nicht weiter. Wir wiederholen jetzt die Abstimmung.

(Unruhe)

Ich wiederhole die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 73 zu den Punkten 1 bis 3 und 5. Wer der Beschlussempfehlung in diesen Punkten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. ± Der fraktionslose Abgeordnete, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? ± DIE LINKE, SPD, FDP und AfD. Damit sind die Punkte 1 bis 3 und 5 der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe die Punkte 4 und 6 auf. Wer der Beschlussempfehlung zu diesen Punkten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. ± Das sind die FDP, der fraktionslose Abgeordnete, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? ± DIE LINKE, SPD, AfD. Damit sind auch diese Punkte angenommen und die Beschlussempfehlung in Gänze angenommen.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 74, die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hier rufe ich als Erstes die Punkte 1 bis 3 des Antrags auf.

(Zuruf: Der Beschlussempfehlung!)

Wer der Beschlussempfehlung zu den Punkten 1 bis 3 dieses Antrags zustimmen m|chte, den bitte ich um das Handzeichen. ± AfD, der fraktionslose Abgeordnete, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? ± DIE LINKE, FDP. Enthaltungen? ± SPD. Damit sind diese Punkte der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe die Punkte 4 bis 7 des Antrags auf.

(Zurufe: Beschlussempfehlung!)

Wer der Beschlussempfehlung zu den Punkten 4 bis 7 dieses Antrags zustimmen m|chte, den bitte ich um das Handzeichen. ± AfD, FDP, der fraktionslose Abgeordnete, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? ± DIE LINKE. Wer enthält sich? ± Die SPD. Damit ist die Beschlussempfehlung auch in den Punkten 4 bis 7 angenommen und in Gänze angenommen.

So, meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir jetzt wieder ein bisschen zur Konzentration zurckfinden und ich alles nicht noch dreimal sagen muss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Mitteilung Landesregierung Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hier: Information des Landtags ber Beschlsse der Landesregierung nach † 3 Abs. 3 des Gesetzes ber den Erlass infektionsschtzender Ma‰nahmen vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 922) ± Drucks. 20/9587 ±

Fr die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Klose das Wort.

Kai Klose, Minister fr Soziales und Integration:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich informiere Sie gern ber die seitens der Landesregierung vorgenommenen Änderungen an der Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus. Wir haben allerdings schon während einer Aktuellen Stunde des letzten Plenums ber unsere Entscheidung debattiert, wie Baden-Wrttemberg, Schleswig-Holstein, Bayern und inzwischen auch Rheinland-Pfalz die bisherige Isolationspflicht fr Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind, aufgrund der nicht mehr gegebenen Verhältnismä‰igkeit durch weniger stark in die Grundrechte eingreifende Ma‰nahmen zu ersetzen.

Der Schwerpunkt unserer Schutzma‰nahmen hat sich damit stärker in den Bereich Protection verschoben, um damit besonders verletzliche Menschen gezielt zu schtzen. Deshalb gilt seit dem 23. November fr positiv getestete Personen ein Tätigkeits- und Betretungsverbot in vulnera

blen Einrichtungen, also insbesondere in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen, in denen viele Personen auf engem Raum zusammenleben. Im Übrigen sind positiv getestete Personen mit der letzten Verordnungsänderung verpflichtet, au‰erhalb der eigenen Häuslichkeit eine Maske zu tragen.

Die guten Grnde, die zu dieser Entscheidung gefhrt haben, habe ich Ihnen im November bereits erläutert. Wir ziehen Schlussfolgerungen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und betrachten das Gesamtbild genau so, wie wir das seit zwei, drei Jahren konsequent tun. Das gilt dann in beide Richtungen. So wie wir bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems bereit und in der Lage sind, Verschärfungen zum Schutz vorzunehmen, nehmen wir auch zur Kenntnis, dass die Situation in den Krankenhäusern zum aktuellen Zeitpunkt absolut beherrschbar ist und wir seit Monaten erfreulicherweise keine pathogenere Virusvariante mehr sehen. Deshalb ist der vergleichsweise schwere Grundrechtseingriff einer Isolationspflicht in der derzeitigen Lage nicht mehr zu rechtfertigen; und solange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, ist dieser Schritt auch verantwortbar und aus unserer Sicht rechtlich geboten.

Meine Damen und Herren, Corona wird uns weiter begleiten. Es prägt unseren Alltag derzeit aber nicht mehr so dominant wie bisher. Wie richtig unser Weg war, zeigt brigens auch die aktuelle Entwicklung in China. Die wirksame Impfung gegen SARS-CoV-2 hat uns erm|glicht, was lange beschränkt war. Die Entwicklung wirksamer Impfstoffe hat diese Freiheit erst m|glich gemacht. Deshalb schlie‰e ich auch diesmal wieder mit dem Appell: Lassen Sie sich impfen, und schtzen Sie sich so vor schweren Krankheitsverläufen. ± Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Karin Mller:

Vielen Dank, Herr Staatsminister Klose. ± Fr die Fraktion der AfD hat jetzt der Abg. Richter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bemerkenswert ist folgender Satz in der Begrndung der uns hier vorliegenden Verordnung:

Die Schutzma‰nahmen sollen aber weiter zunehmend von den Brgerinnen und Brgern in Eigenverantwortung getroffen werden.

Was schon lange hätte politisch umgesetzt werden mssen und was wir als AfD auch immer eingefordert haben, beginnt die Hessische Landesregierung nun in ihre Verordnungen aufzunehmen; sie bleibt aber bei der Maskenpflicht im ÖPNV. Aber auch hier wäre Freiwilligkeit das Gebot der Stunde.

(Beifall AfD)

Nun stellt sich die Hessische Landesregierung allerdings auf den Standpunkt, immer im Rahmen der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehandelt zu haben. Dem m|chte ich entschieden widersprechen.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, das k|nnen wir so nicht stehen lassen. Was wurde nicht alles an Falschbehauptungen aufgestellt, nur um die v|llige Ratlosigkeit der Hessischen Landesregierung zu vertuschen? Auf der Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Sie z. B. die Impfstoffe ± wie auch eben wieder erwähnt ± als schärfstes Schwert gegen die Pandemie dargestellt und damals noch suggeriert, dass mit diesen sogar ein Fremdschutz gewährleistet wäre?

Die Antwort darauf gibt unsere Kleine Anfrage, Drucks. 20/9432, vom 1. November 2022, die wir eingereicht hatten und woraus ich den Herrn Staatsminister zitieren m|chte, der auf der Basis eines Epidemiologischen Bulletins vom 6. Mai 2021 angibt, dass es in der Gesamtschau der verfgbaren Daten nahegelegen hätte, Ädass die COVID-19-Impfung aus Sicht der |ffentlichen Gesundheit eine Virustransmission in erheblichem Ma‰ reduziert und dass « geimpfte Personen in Bezug auf die Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen³.

(Zuruf Stephan Grger (SPD))

Wo frher jahrelange wissenschaftliche Studien notwendig gewesen sind, um eine solche Schlussfolgerung vorzunehmen, reicht es dem Gesundheitsminister der Hessischen Landesregierung bereits aus, wenn aufgrund einer sehr dnnen Datenlage etwas naheliegt.

(Beifall AfD)

Wir wissen heute, dass das, was 2021 nahegelegen haben soll, falsch gewesen ist.

Da Sie dieses Fehlverhalten leider nicht erkennen und Sie die Forderungen nach mehr Obduktionen sowohl 2020 fr mehr Erkenntnisse, was SARS-CoV-2 angeht, als auch später fr nach Impfungen zu Tode gekommene Brger abgelehnt haben, muss man schon nachfragen, ob eine breite wissenschaftliche Basis berhaupt gewnscht gewesen ist.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, mittlerweile richtet sich die Politik nicht mehr nach der Wissenschaft, sondern die Wissenschaft muss sich nach der Politik richten. So werden wichtige Positionen von Expertengremien nicht mit unterschiedlich denkenden Fachleuten ausgestattet, sondern nur noch mit gleichgeschalteten, Ihnen willfährigen Wissenschaftlern, welche dann einzig in Ihrem Sinne handeln.

(Beifall AfD)

So kann und wird unser Land nicht funktionieren. Genau daraus resultiert dann auch, dass jeder, der seinen Arm hingehalten hat, geimpft wurde, es keine vernnftige Anamnese gegeben hat und man bis heute Behauptungen aufstellt, die längst durch wissenschaftliche Erkenntnisse anderer Länder widerlegt sind.

(Beifall AfD)

Tatsächlich waren es nicht die Impfungen, Herr Staatsminister Klose, welche die heutige Situation hervorgerufen haben, sondern es war die Omikron-Variante, welche bereits seit Monaten den Schluss weltweit zugelassen hat, dass es zwar zu vermehrten Ansteckungen kommen wird, aber zu deutlich leichteren Krankheitsverläufen.

Sie aber haben mit weiteren, v|llig berzogenen Ma‰nahmen einem weiten Teil der Bev|lkerung das eigene Immunsystem dergestalt geschwächt, dass als Ergebnis nun

andere Infektionskrankheiten erhebliche Probleme verursachen. Meine Damen und Herren, wir als AfD haben davor ganz deutlich gewarnt.

(Beifall AfD)