Protocol of the Session on November 16, 2022

Deshalb ist eine der Kernforderungen, die wir als Freie Demokraten heute deutlich machen, dass dringend aufgeklärt wird, auch seitens der Landesregierung, auf welchem Weg diese Akten an die Öffentlichkeit gelangt sind.

(Beifall Freie Demokraten)

Nur so können wir wieder das Vertrauen herstellen, das erforderlich ist, um für die Sicherheit und auch für die Einhaltung der Verfassung zu kämpfen und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen. Ich glaube deswegen, dass alle Debatten, die wir führen, ein Stück weit der Öffentlichkeit geschuldet sind.

Mathias Wagner hat es eben hervorragend auf den Punkt gebracht: Liebe LINKE, wie wollen Sie Rechtsextremismus bekämpfen, wenn Sie den Verfassungsschutz abschaffen?

(Beifall Freie Demokraten und Holger Bellino (CDU))

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, als Frühwarnsystem zu funktionieren.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Macht er es? – Axel Gerntke (DIE LINKE): Indem er rechtsradikale Strukturen finanziert? – Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Er hat es jahrelang nicht gemacht. Aber Sie können sich gerne die Pressemeldungen aus dem Untersuchungsausschuss zum Fall Lübcke anschauen. Sie sitzen ja neuerdings auch darin. Da haben auch wir als Freie Demokraten uns extrem kritisch geäußert.

Der ehemalige Präsident Eisvogel wurde hier auch zitiert. Wenn es ein ehemaliger Präsident ist, der sagt, dass dort nicht gut und professionell gearbeitet wurde, dann scheint es wirklich so gewesen zu sein.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Ist es danach besser geworden? – Gegenruf Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Ja!)

Es gibt tatsächlich Reformen und Veränderungen. Nicht nur die Personalforderungen, die Herr Eisvogel gestellt hat, sind mittlerweile erfüllt worden – viel zu spät. Das ist ein kapitaler Fehler, keine Frage. Aber Reformen wurden angegangen.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Sind die Mörder von Lübcke erkannt worden?)

Ja, sie wurden viel zu spät angegangen, auch im Hinblick darauf, dass man Rechtsextremisten, die sich aus der Szene zurückziehen, möglicherweise besser beobachten muss, bevor man eine Akte sperrt oder löscht. Das wurde leider auch erst nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke so organisiert – keine Frage.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Zweites Versagen!)

Ja, ein erneutes Versagen, keine Frage. Das bestreitet auch keiner. – Aber der entscheidende Punkt ist – und darum geht es sowohl im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke als auch bei der Debatte hier –, was man für Konsequenzen aus den Fehlern zieht und ob man bereit ist, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu reformieren und zu verbessern. Da, muss man ganz offen sagen, kann man in den letzten Jahren Veränderungen erkennen. Es wurde sehr deutlich gemacht, dass das Thema Rechtsextremismus die größte Herausforderung ist, die wir im Moment in Hessen haben, ohne dass man darüber die anderen Extremismusformen vergessen darf.

Das ist etwas, was sich schon verändert hat. Die Arbeitsweise hat sich verändert. Die Struktur der Arbeit, der Organisation hat sich verändert. Darüber können wir hier nicht reden; es ist auch gut, dass wir hier nicht darüber reden können. Aber dort wurden entsprechende Verbesserungen erreicht. Das muss man an der Stelle auch sehen.

Wir werden im Untersuchungsausschuss und da, wo wir es können, auch weiterhin deutlich machen, wo Verbesserungen weiter erforderlich sind. Wir werden noch verschiedene Zeugen im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke haben, in dem wir weiter kritische Fragen stellen werden, auch dazu, ob aus dem Versagen des Verfassungsschutzes in den Zweitausenderjahren, in den Neunzigerjahren, aber auch danach die richtigen Konsequenzen gezogen wurden.

Das ist, glaube ich, aber auch eine Aufgabe für uns als Parlament. Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, für deren Sicherheit in diesem Lande zu sorgen. Es muss doch in unserem Fokus stehen, wie wir für die Zukunft – Politik ist doch etwas Zukunftsgerichtetes – unsere Sicherheitsbehörden so aufstellen können, dass sie erfolgreich arbeiten können. Da ist die Veröffentlichung dieser Akten durch Jan Böhmermann und sein Magazin ein echtes Problem für die Sicherheitsbehörden, weil sie das Vertrauen beschädigt und nicht gestärkt hat und die Zusammenarbeit erschwert und nicht erleichtert.

Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Das ist das Problem. Das ist auch meine Kritik an der Vorgehensweise. Deswegen habe ich an der Stelle auch ein anderes Beispiel mit Martín Steinhagen gebracht, der es vernünftig und richtig gemacht hat, diese Akten und diese Themen auch öffentlich zu machen. Das darf man; aber bitte nicht auf diesem Weg, wie es Jan Böhmermann gemacht hat. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Kollege Müller. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Empathie, unser Mitgefühl, unsere Anteilnahme und Solidarität gelten zunächst den Opfern. Grausame Morde des NSU, der Mord an Dr. Walter Lübcke, die Morde von Hanau haben uns alle erschüttert. Sie mahnen

uns ständig, im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nachzulassen. Das tun wir seitens des Landes Hessen.

Rechtswidriges Handeln schadet dem Rechtsstaat. Deswegen hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Veröffentlichung richtigerweise kritisiert. Die rechtswidrige Veröffentlichung schadet übrigens unabhängig vom Erkenntnisgewinn. Unsere Sicherheitsbehörden sorgen tagtäglich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Aktuell stellt der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Deshalb haben wir den Demokratiefeinden den Kampf angesagt und die Sicherheitsbehörden in Hessen personell, materiell und rechtlich massiv gestärkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Wettbewerb – wenn es denn einen solchen gibt – um die Frage, wie der Kampf gegen Rechtsextremismus in Deutschland, im Bund und in den Bundesländern, geleistet wird, nehmen wir auf. Denn wir haben in den vergangenen Jahren personell, materiell, rechtlich – Kollege Müller hat richtigerweise gesagt: auch strukturell – Veränderungen vorgenommen, die uns noch besser in die Lage versetzen, Rechtsextremismus in diesem Land zu bekämpfen. Und das ist gut so.

Insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz haben wir dabei operativer, im Übrigen präventiver und auch transparenter ausgerichtet. Die Berichte, über die wir hier sprechen: Das ist eine selbstkritische Betrachtung der Neunzigerjahre und der Zweitausenderjahre. Wir reden über ein anderes Amt als das, das heute tatsächlich existiert.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den Akten. Bereits 2019 wurden die beiden Aktensichtungsberichte neu bewertet und auf eine neue Regelfrist von 30 Jahren herabgesetzt. Die Aktenprüfberichte des Landesamtes sind gleichwohl weiter als Verschlusssache eingestuft, weil darin klassifizierte Erkenntnisse des Landesamtes und anderer Sicherheitsbehörden enthalten sind. Darunter fallen auch dem Quellenschutz unterliegende Erkenntnisse des Landesamtes selbst, aber auch anderer Behörden. Deswegen ist die Einstufung nach wie vor erforderlich. Auch unter Berücksichtigung nachvollziehbarer Forderungen nach Transparenz ist daher eine weiter gehende Einstufung des Berichts als Verschlusssache erforderlich, auch wenn die Berichte auf andere Weise an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dem Staat obliegen hier Schutzpflichten, derer er sich nicht entziehen kann, weil jemand anderes an diesem Schutz nicht interessiert ist.

Übrigens kann der Leser – das haben hier einige Kollegen deutlich gemacht –, also der, der den Bericht selbst liest, aus dem Bericht überhaupt nicht erkennen, ob da Quellen, die Arbeitsweise oder Ähnliches gefährdet wären.

Meine Damen und Herren, ich setze mich nicht über geltende Regeln hinweg und gebe nicht den Forderungen nach, um es am Ende als Aufklärung zu verkaufen. Es wäre zwar viel bequemer, es anders zu machen – Mathias Wagner hat in seiner Rede gerade darauf hingewiesen –, aber am Ende würde es die Arbeitsfähigkeit unserer Dienste und unserer Ermittlungsbehörden gefährden.

Wer das anders haben möchte, der muss die Gesetze ändern. Sie haben dazu einen Vorschlag gemacht, den ich nicht teile, der auch falsch ist, weil wir die Behörde am Ende brauchen, um Extremismus – egal, von welcher Seite

in unserem Land bekämpfen zu können. Die Gesetze, die im Moment existieren – – Das ist die Antwort auf die Frage, die Mathias Wagner eben gestellt hat: Gibt es eine Grenze? – Die Grenze gibt es. Die steht im Gesetz. Darüber können und dürfen wir uns, insbesondere als Amtsträger, natürlich nicht hinwegsetzen.

Meine Damen und Herren, es ist hier von Versäumnissen gesprochen worden und davon, Herr Felstehausen, dass über sie diskutiert werden muss und dass sie nicht irgendwie in Aktenschränken verborgen werden. Es ist hier eben auch schon angesprochen worden, dass das nicht der Fall ist. Über diese Berichte ist diskutiert worden. Diese Berichte sind den Untersuchungsausschüssen 19/2 und 20/1, der Parlamentarischen Kontrollkommission, übrigens auch anderen Behörden zur Verfügung gestellt worden – dem Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwaltschaft. Das heißt, der Inhalt dieser Berichte konnte von uns geprüft werden, konnte von denen, die dafür zuständig sind, aus den entsprechenden Gremien in den Untersuchungsausschüssen gesichtet werden. Und, mit Verlaub, auch im Abschlussbericht sind wesentliche Teile dieser Prüfberichte niedergelegt. Das ist das deutliche Zeichen dafür, dass dort eine Diskussion im verantwortbaren Maße tatsächlich stattgefunden hat.

Meine Damen und Herren, die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und unseres Rechtsstaats ist ein hohes Gut. Das sehen wir auch bei dem gerade tobenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Auch hier sind wir auf die Erkenntnisse unserer Sicherheitsbehörden angewiesen. Auch hier sind wir darauf angewiesen, dass nicht über jede Information, die unseren Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt wird, am Ende in einer großen Öffentlichkeit diskutiert wird, sondern dass sie die erreicht, die es angeht, damit unsere Sicherheitsbehörden dann die richtigen Erkenntnisse daraus ziehen.

Ich habe gerade gesagt, dass wir, wenn es denn einen Wettbewerb gäbe, diesen aufnehmen könnten. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist heute ein Amt, das nicht nur im Kampf gegen rechts gebraucht wird, sondern das im Kampf gegen rechts einen wichtigen Dienst leistet. Dafür können wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur dankbar sein.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Es ist diese Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewesen, die das Landesamt entsprechend gestärkt hat. Wir haben die Zahl der Planstellen von 256 im Jahr 2014 auf fast 400 erhöht.

Wir haben eine eigene Abteilung für den Kampf gegen den Rechtsextremismus gebildet. Wir haben die Bearbeitung der abgetauchten Rechtsextremisten neu aufgestellt und eine eigene Einheit geschaffen. Wir haben uns hinsichtlich der herausragend agierenden Akteure im Bereich des Rechtsextremismus seit 2020 noch einmal mit einer neuen Einheit verstärkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere schreiben in großen Aktionsplänen auf, was sie alles machen wollen. In Hessen wird bereits geliefert. Wir haben eine Besondere Aufbauorganisation Hessen R. Wir haben bereits mehr als 430 konzertierte Aktionen gegen die rechte Szene mit dieser Besonderen Aufbauorganisation bei der Polizei erreicht: 171 Haftbefehle gegen 157 Personen sind vollstreckt worden. Das ist das, was wir bereits in unse

rem Land machen, was es an anderer Stelle, nach meiner Kenntnis jedenfalls, so nicht gibt.

Die Frage der Präventionsbemühungen haben wir nicht nur beim Landesamt für Verfassungsschutz verstärkt. Wir haben die Mittel für Prävention bei uns im Innenministerium im HKE, in unserem Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus, mittlerweile auf ein finanzielles Gesamtvolumen von über 10 Millionen € erhöht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen den Kampf auf. Wir nehmen den Kampf beim Waffenrecht auf. Hier wird die Frage sein, ob der Bund uns weitere Möglichkeiten gibt, damit unsere Arbeit über das hinaus, was wir im Moment schon an Entwaffnungen im Bereich Extremismus mit unseren Behörden durchführen können, noch erleichtert wird.

Zu der Frage Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst hat sich die Innenministerkonferenz entsprechend positioniert. Sie hat unsere Position mit aufgenommen. Es ist die Frage, wann der Bund ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht haben wird, damit wir es anwenden können. Es ist an vielen Stellen kein Erkenntnisdefizit, sondern wir haben Aufgaben, die wir alleine nicht bewältigen können und bei denen wir den Bund als Gesetzgeber brauchen. Das haben wir entsprechend adressiert.

(Zuruf Torsten Felstehausen (DIE LINKE))

Hier muss die Umsetzung genauso nachhaltig, engagiert erfolgen, wie wir das bei uns in Hessen im Kampf gegen den Extremismus, insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus, bereits machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole: Rechtswidriges Handeln schadet am Ende dem Rechtsstaat. Es schadet am Ende auch allen unseren Bemühungen, rechtsstaatliches Handeln durch unsere Behörden durchsetzen zu lassen.

In diesem Sinne kann ich mich nur unserem Bundeskanzler anschließen, der die Frage der Veröffentlichung durch eine Comedyshow, über die wir hier diskutiert haben, richtigerweise ebenfalls kritisierte.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Torsten Felstehausen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Das Wort hat der Kollege Felstehausen, Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Ich glaube, es ist gut, dass wir uns morgen noch einmal Zeit dafür nehmen. Die Debatte zeigt, wie vielschichtig das ist. Die Debatte zeigt auch, dass wir es an vielen Stellen offensichtlich – ich formuliere es einmal vorsichtig – nicht immer ganz so mit der Wahrheit halten.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hartmut Honka (CDU): Ihr!)

Bei der Frage „Was ist eigentlich veröffentlicht worden, und was ist dabei eigentlich die große Gefahr?“ erinnern Sie sich sicherlich an meine Rede. Ich habe darin aus dem Aktenprüfbericht zitiert. Das, was ich zitiert habe, ist 1982 gewesen. Nach den jetzigen Richtlinien hätten diese