Protocol of the Session on November 16, 2022

Ich verstehe ein Weiteres nicht. Wenn wir uns einig sind, dass wir den Rechtsextremismus in unserem Land stärker bekämpfen müssen – darüber sind wir uns einig –, DIE LINKE aber gleichzeitig sagt, sie wolle das Landesamt für Verfassungsschutz abschaffen, dann frage ich Sie: Wer soll das denn dann tun, Frau Kollegin Kula?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Das Landesamt macht das ja nicht!)

Wer soll den Rechtsextremismus bekämpfen? Diesen Widerspruch müssten Sie einmal auflösen. Ich kann Ihnen da Unterstützung anbieten. Auch meine Fraktion hat diesen Widerspruch über viele Jahre und Jahrzehnte nicht aufgelöst, aber ich sage heute: Frau Kollegin Kula, wer den Rechtsextremismus bekämpfen und zugleich die Behörde auflösen will, die genau diese Aufgabe hat, der hat mindestens einen großen Widerspruch in seiner Argumentation.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Nein, Sie haben einen Widerspruch in Ihrer Argumentation!)

Vielen Dank, Kollege Wagner. – Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich auf der Tribüne unseren langjährigen Kollegen Volker Hoff. Herzlich willkommen, lieber Volker.

(Vereinzelter Beifall)

Nächster Redner ist der Kollege Dirk Gaw, AfD-Fraktion.

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Bürger sollen heute mehr denn je in einer Debatte adressiert werden, deren Inhalt überdurchschnittliches öffentliches Interesse dokumentiert. Ich kann für die Kollegen meiner Fraktion und für mich sprechen, wenn ich sage,

dass die Morde im Kontext der Terrorzelle NSU erschütternd sind und dass wir sie auf das Schärfste verurteilen.

(Beifall AfD)

Zweifelsohne widersprechen das Vorgehen, die Brutalität und die geistige Haltung der Täter unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und stellen mithin auch einen Angriff auf unsere Gesellschaft dar.

(Beifall AfD)

Für mich ist jeder Fall, in dem ein Menschenleben durch Gewalt beendet wird, ein Fall zu viel. Die Gesellschaft – hierin sehe ich konkret die Verantwortung der Politik – muss sich gegen jedwede Form des Extremismus positionieren, ganz gleich, aus welcher Ecke sie uns entgegenschlägt.

(Beifall AfD)

Hier gibt es kein „gefährlicher“ oder „weniger gefährlich“; schließlich gilt es, die Perspektive der Opfer bzw. ihrer Hinterbliebenen zu berücksichtigen. Den Betroffenen jener Gewalt müssen wir zeigen, dass wir in Hessen und in der gesamten Republik wachsam sind, wenn es um Extremismus geht, gleich ob von rechts oder von links oder gar religiös motiviert.

(Beifall AfD)

Nun noch einmal konkret zu den Details des Antrags. Eine Petition zur Freigabe der sogenannten NSU-Akten fand insgesamt 134.516 Unterschriften. Bereits im vergangenen Jahr forderte die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag etwas Ähnliches. Mithilfe eines Dringlichen Antrags forderten wir zeitnah eine Möglichkeit der Akteneinsichtnahme für alle. Wäre unserem Ansinnen nachgekommen worden, müssten wir heute die Offenlegung der Akten nicht zäh erstreiten.

(Beifall AfD)

Die damalige Herabsetzung der Sperrfrist von vormals 120 auf 30 Jahre kann nicht als Erfolg begriffen werden. Im Gegenteil, das wirkt mehr wie eine bizarre Handlung, um zu kaschieren, dass die schwarz-grüne Regierung für Transparenz offenbar nicht viel übrig hat – zumindest in diesem Fall nicht.

(Beifall AfD)

Bitte stellen Sie sich Folgendes vor: 30 Jahre entsprechen einer ganzen Generation und werden weder dem Interesse der gegenwärtigen Gesellschaft noch den Opfern und Hinterbliebenen gerecht. Eine Regierung, die von echter und direkter Demokratie spricht und sich dem Willen des Volkes nicht verschließt, wird die Sperrfrist besagter Dokumente beenden und sofort aufheben.

(Beifall AfD)

Was allerdings unstrittig sein sollte: Neben vollumfänglicher Transparenz besteht Mitarbeiterschutz. Die Identitäten von Bediensteten oder Mitarbeitern des Landes und deren Angehöriger gilt es zu sichern. Sie müssen geheim gehalten werden.

(Beifall AfD)

Wogegen wir uns auch verwehren, ist eine vorschnelle Verurteilung der Behörden. Das heißt nicht, dass wir uns als Anwälte des Verfassungsschutzes sehen; das steht außer Frage. Doch als Mitglied beider Untersuchungsausschüsse

im Hessischen Landtag erlebe ich immer wieder, dass es zu sogenanntem Geheimnisverrat oder Ähnlichem kommt. Sehr eifrig bzw. kommunikativ scheinen hier die Vertreter links-grüner Gesinnung zu sein, getreu dem Motto: Der Zweck heiligt alle Mittel.

(Beifall AfD)

So darf es jedoch gerade nicht funktionieren; denn im Ergebnis würde unsere parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen in vollkommener Anarchie enden und zudem Dritte gefährden, wenn es beispielsweise um eine Öffentlichmachung von personenbezogenen Daten geht.

Die Aktenprüfberichte gilt es weiter aufzuarbeiten. Verantwortliche müssen befragt werden, und im Ergebnis bedarf es einer nüchternen, an Fakten orientierten Analyse. Alles andere würde gegebenenfalls bedeuten, dass speziell die SPD in ihrer Rolle als Opposition fragile und sicherheitsrelevante Themen instrumentalisiert, um sich für die kommende Landtagswahl ins richtige Licht zu setzen.

(Beifall AfD)

Meine verehrten Damen und Herren, dies mag vielleicht der SPD nützen. Allen anderen schadet es nur.

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Wir brauchen von Ihnen keine Beratung!)

Ein weiterer Punkt, der hier auch schon angesprochen wurde: Eine Entschuldigung bei den Familien und Angehörigen von Opfern solcher Verbrechen sollte eigentlich als Selbstverständlichkeit begriffen werden. Sofern es dazu nicht gekommen ist, bleibt die Regierung dies schuldig.

Hier kommen wir zu einem weiteren Aspekt, dem der Solidarität. Wer besagte Gewalt erfahren musste oder als Angehöriger eines Opfers mit ihr konfrontiert wird, der verdient Anteilnahme ohne Wertung, egal ob das vorangegangene Verbrechen hinsichtlich der damit verbundenen Motivation – oder der Verwerflichkeit – dem politischen Mainstream entspricht oder nicht.

(Beifall AfD)

Im Kontext heißt das: Würdigen Sie den Schmerz der Betroffenen, arbeiten Sie mit voller Kraft an der Prävention von Anschlägen, Attacken und Übergriffen, und tun Sie dies vorurteilsfrei. Eine Hierarchisierung der Opfer muss entschieden unterbunden werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Liebe Kollegen der Fraktion DIE LINKE, um das zu gewährleisten, brauchen wir tatsächlich einen gut funktionierenden Verfassungsschutz. Tatsächlich ist es so, wie der Kollege Wagner sagt: In diesem Punkt widersprechen Sie sich. Es kann in Hessen nicht ohne unseren Verfassungsschutz, ohne ein gut funktionierendes Landesamt für Verfassungsschutz funktionieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Kollege Gaw. – Das Wort hat nun der Kollege Stefan Müller, FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bleibe bei dem, was ich vor eineinhalb Jahren bei der Debatte um die Petition zur Freigabe der NSU-Akten gesagt habe: Der Kardinalfehler liegt darin, dass man am Anfang die Akten für 120 Jahre sperren wollte – oder gesperrt hat. Das hat Misstrauen geschaffen. Das hat dazu geführt, dass alle darüber nachgedacht haben – inklusive mir –, was dahinterstecken könnte. Der Gedanke war: Wenn man für 120 Jahre Akten sperrt, dann muss da etwas drinstehen, was hochbrisant sein muss.

Dieser Fehler vom Anfang konnte nie wieder ausgeräumt werden. Das Vertrauen darin, dass da sauber gearbeitet wird, ist an dieser Stelle verloren gegangen, und das hat dazu geführt, dass die Petition gestellt wurde. Das konnte auch nicht dadurch aufgehoben werden, dass man die Sperrfrist auf 30 Jahre reduziert hat; das Misstrauen war da. Es kann selbst durch die Veröffentlichung nicht mehr ausgeräumt werden, weil das Durcheinander und Verunsicherung geschaffen und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gestärkt, sondern gefährdet hat. Das war eine falsche Entscheidung, die man damals getroffen hat.

(Beifall Freie Demokraten und Holger Bellino (CDU))

Genauso muss man aber sagen, dass die Veröffentlichung der Akten jetzt auch keinen neuen Erkenntnisgewinn gebracht hat, weil die Akten natürlich in den Untersuchungsausschüssen bekannt waren, weil sich natürlich auch die Parlamentarische Kontrollkommission mit diesen Akten beschäftigt hat und weil sich natürlich auch investigative Journalisten mit dieser Frage beschäftigt haben.

Ich nenne jetzt einmal Martín Steinhagen. Der hat das nämlich sauber abgearbeitet. Der hat diese Akten in seinem Buch „Rechter Terror“ benannt, auch beschrieben, was drinsteht, und es dabei belassen. Er hat die Geheimnisse, die da angeblich drinstehen, benannt, nämlich, dass über viele Jahre hinweg aufseiten des Verfassungsschutzes schlecht gearbeitet wurde. Das ist unstreitig, und das haben wir in den Untersuchungsausschüssen, zum NSU, jetzt auch zu Lübcke und auch zu Hanau – aber da steht der Verfassungsschutz nicht im Fokus –, immer wieder festgestellt.

Das ist aber saubere journalistische Arbeit – wohingegen es Jan Böhmermann und seinem „ZDF Magazin Royale“ um Öffentlichkeit ging, um Aufsehen ging, und das im Vordergrund steht. Was das für strafrechtliche Konsequenzen hat, wird zu prüfen sein. Aber rechtlich sauber ist das, was ein Journalist wie Martín Steinhagen gemacht hat, der auf die große Popularität verzichtet und die Sache in den Vordergrund gestellt hat, meine Damen und Herren.

(Beifall Freie Demokraten)

Das Schwierige an der Sache ist, dass die Veröffentlichung die Arbeit des Rechtsstaats gefährdet. Man kann ja fordern, dass das alles transparent gemacht wird. Das haben die Vorredner auch schon deutlich gemacht: Für die Arbeit des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz hat das möglicherweise fatale Konsequenzen, weil V-Leute eben nicht mehr bereit sind, zusammenzuarbeiten, weil sie befürchten müssen, dass sie aufgedeckt werden. Das gefährdet auch die Arbeit des Verfassungsschutzes und damit die Sicherheit und den Kampf gegen Rechtsextremismus.

Auch daran bitte einmal denken, liebe Fraktion der LINKEN.

Die Ausweitung, die damit einhergeht und die für mich im Fokus steht, ist die Zusammenarbeit der hessischen Sicherheitsbehörden mit den Sicherheitsbehörden der anderen Länder und auch des Bundes. Das Vertrauen muss man erst einmal wieder aufbringen, den hessischen Sicherheitsbehörden Informationen zuzuspielen, wenn man damit rechnen muss, dass diese vielleicht durchsickern und weitergegeben werden.

Deshalb ist eine der Kernforderungen, die wir als Freie Demokraten heute deutlich machen, dass dringend aufgeklärt wird, auch seitens der Landesregierung, auf welchem Weg diese Akten an die Öffentlichkeit gelangt sind.