Protocol of the Session on March 30, 2022

(siehe Anlage)

Es beginnt jetzt der Kollege René Rock, Fraktion der FDP, Seligenstadt.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Wir haben heute ein ganz wichtiges Thema zu besprechen. Es ist gut, dass das – angeschoben von der Europäischen Union – jetzt auch Eingang in die Gesetzgebung findet. Es ist das lange, gerade in der Sozialpolitik intensiv besprochene Thema, nämlich die Barrierefreiheit von Medien und der barrierefreie Zugang zur digitalen Welt. Das ist in Brüssel durch eine Richtlinie initiiert worden – das hat der Minister bereits gesagt –, und es ist im letzten Jahr durch ein Gesetz auf Bundesebene konkretisiert worden.

Vielen Dank noch einmal, dass wir auch die Anhörungsunterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Das wird die Beratung erleichtern.

Ich glaube, im Hinblick auf die gesamte Vorlage werden wir keinen großen Dissens haben. Dennoch möchte ich als Freier Demokrat noch einmal darauf hinweisen, dass alles verhältnismäßig bleiben sollte. Die Frage: „Was können wir positiv erreichen, und was ist der Aufwand, den man dafür betreiben muss?“, sollten wir im Auge behalten. Darum sind wir gespannt auf die Anhörung und auf die Hinweise, die wir noch aus der Anhörung bekommen werden.

Wir gehen aber davon aus, dass wir diesem Gesetzentwurf im Hessischen Landtag mit breiter Mehrheit zustimmen können. Das ist – wie gesagt – eine wichtige Initiative, die nach jahrelanger Diskussion jetzt hier in Gesetzesform gegossen worden ist. Jetzt müssen wir noch einmal in die

Feinschärfung gehen, was sich daraus ergibt. Aber ich gehe davon aus, dass wir für diesen Gesetzentwurf eine breite Mehrheit im Hessischen Landtag bekommen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Kollege René Rock. – Das Wort hat Frau Kollegin Astrid Wallmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich jetzt sehr über die Worte des Fraktionsvorsitzenden Rock gefreut, weil er auch schon signalisiert hat, dass er diesem – wie auch ich finde – sehr wichtigen Staatsvertrag zustimmen wird.

Der Staatsvertrag hat eine längere Vorgeschichte; das ist eben schon ausgeführt worden. Es gibt eine Protokollnotiz im Medienstaatsvertrag, die auch schon eine Erarbeitung von weiteren Regelungen zur Stärkung vorgesehen hat. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir diesen Staatsvertrag jetzt auch im Hessischen Landtag diskutieren.

Ich habe der Vorrede schon entnommen und ich gehe per se davon aus, dass es völlig unstrittig in diesem Haus ist, dass die Notwendigkeit von Barrierefreiheit anerkannt ist, weil das ganz wichtig für die Teilhabe von Menschen am gesellschaftlichen Diskurs ist. – Über welche Instrumente reden wir? Dazu gehören Untertitel, die Gebärdensprache, die Audiodeskription oder der Hörfilm und Texte in leicht verständlicher Sprache.

Heute ist mir ein Punkt ganz besonders wichtig. Wenn wir Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal einer modernen Gesellschaft verstehen, dann muss für barrierefreie Angebote im Rundfunk und für Inklusion in neuen Medien gesorgt werden. Genau das leistet der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag. Herr Staatsminister Wintermeyer hat es eben schon ausgeführt: Dieser Staatsvertrag regelt zwei Sachverhalte, zum einen die Stärkung der Barrierefreiheit, zum anderen werden notwendige Anpassungen, redaktionelle Änderungen vorgenommen. Das ist auch gut und richtig so.

Ich freue mich, wenn wir diesen Staatsvertrag hier zügig miteinander beschließen können. Ich hoffe, dass er auch unstrittig ist, weil er die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Hauptausschuss. Danke schön.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Nächster Redner ist der Kollege Arno Enners, AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Wer die Medien kontrolliert, kontrolliert den Verstand.“ So startet ein in der ARD Mediathek abrufbarer Film über einen unab

hängigen TV-Sender in Russland. Worte, die nicht nur auf Russland, sondern auch auf Deutschland und die EU anzuwenden sind.

(Beifall AfD)

Denn Kontrolle ist es, was Regierungen wollen. Die CDU steht da in alter Tradition; denn bereits Konrad Adenauer wollte inhaltliche Kontrolle über einen Fernsehsender, weil ihm das Gezeigte in der ARD nicht wirklich zusagte. Bis heute hat sich dies fortgesetzt und erreicht mittlerweile erstaunliche Zustände mit Blick auf die Medienstaatsverträge.

Meine Damen und Herren, heute liegt uns ein Staatsvertrag vor, in dem Regelungen eingeführt werden, die den Menschen mit Behinderungen die Angebote besser nutzbar machen sollen. Menschen mit Behinderungen verdienen selbstverständlich eine gleichwertige Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.

(Beifall AfD)

Alles, was diese Teilhabe verbessert, wird von unserer Fraktion selbstverständlich unterstützt.

(Beifall AfD)

Andererseits waren die Stellungnahmen des Deutschen Behindertenrates und des VdK Rheinland-Pfalz eindeutig: Die Regelungen bleiben deutlich hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. In einem offenen Brief schreiben die Verbände, dass es zu viele Hintertüren, kaum Kontrolle und wenige Beschwerdemöglichkeiten gibt. Mit Blick auf diese Kritik kann man also zu den Neuerungen sagen: gut gedacht, aber scheinbar nicht ganz ordentlich zu Ende gebracht.

(Beifall AfD)

Eigentlich sollte es dem öffentlichen Rundfunk in Deutschland mit seinen rund 8,4 Milliarden € – damit ist er der teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt – leichtfallen, sich in freiwilliger Selbstverständlichkeit permanent um die Barrierefreiheit und somit um die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen zu kümmern.

Stattdessen müssen die Öffentlich-Rechtlichen nun per Staatsvertrag wohl dazu verpflichtet werden, grundlegende Verbesserungen einzuführen. Da diese Freiwilligkeit nicht gegeben ist, könnte man zu dem Schluss kommen, dass der milliardenschwere Apparat die Menschen mit Behinderungen scheinbar nicht so wirklich im Fokus hat.

Das ist natürlich sehr schade und sollte zukünftig durch eine sensiblere Betrachtungsweise auf das Thema Behinderung verbessert werden.

(Beifall AfD)

Dass Politik auch dem technologischen Fortschritt bei den Medien stets hinterherhinkt, sieht man an der zögerlichen Weiterentwicklung rund um das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Ein schönes Beispiel für den Missstand im Jugendschutz war die Verwirrung um die Altersfreigabe bei dem Spiel Fortnite. Nebeneinander existierende Altersangaben von zehn, zwölf und 14 Jahren sorgten nicht nur bei Eltern für Verwirrung. Der Hintergrund für die Verwirrung sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten aufgrund des Jugendschutzgesetzes, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der eigenen Empfehlungen der Entwickler. Aber

vielleicht ist der jetzt gemachte Schritt der Auftakt zu weiteren Verbesserungen im Jugendschutz bzw. zu Klarheit bei den Zuständigkeiten.

Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland fordert einen neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

(Beifall AfD – Zurufe SPD)

Dem jetzigen System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches wir für stark reformbedürftig halten, stimmen wir nicht zu. Aber in der Abwägung zwischen den zustimmungswürdigen Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen und der notwendigen Reformbedürftigkeit komme ich zu der Auffassung, dass wir uns zu dem vorliegenden Staatsvertrag enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall AfD – Zuruf SPD: Es geht auch ohne Sie!)

Vielen Dank, Kollege Enners. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Feldmayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Martina, bitte.

(Turgut Yüksel (SPD): Frankfurt!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag ist recht übersichtlich; das haben auch meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Ein wesentlicher Punkt ist die Barrierefreiheit, die hierdurch gestärkt wird. Die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen werden dort abgebaut. Das ist gut und richtig so. Denn auch Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, an allen Medien teilhaben können.

Im Staatsvertrag wird konkretisiert und definiert, was genau „Barrierefreiheit“ bedeutet, also beispielsweise Leichte Sprache, Bildbeschreibungen, Untertitel usw. Das ist richtig so, damit das umgesetzt werden kann.

Die Anpassungen wurden auch schon genannt. Redaktionelle Anpassungen sind notwendig. Das ist insgesamt recht übersichtlich; ich brauche hierzu nicht viele Ausführungen zu machen. Wir werden uns im Ausschuss auf diesen Staatsvertrag konzentrieren. Ich bin sehr froh, dass wir hier relativ einmütig festgestellt haben, dass der vorliegende Gesetzentwurf gut ist.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Angelika Löber, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der uns vorliegenden zweiten Änderung erfährt der Medienstaatsvertrag eine wichtige Ergänzung: Fortan

werden darin auch die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gestärkt. Dazu gehören – die Vorrednerinnen und Vorredner haben schon darauf hingewiesen – unter anderem die Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache, die Verwendung von Leichter Sprache oder auch die Beschreibung von Szenen durch Sprecher.

Dadurch werden die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum weiteren Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag. Daher unterstützen wir den Änderungsstaatsvertrag vollumfänglich.

Aber lassen Sie mich die Debatte heute auch zum Anlass für einige allgemeine Überlegungen zu unserem Rundfunksystem nehmen. Dessen duale Form ist zweifelsohne ein Erfolgsmodell. Ansonsten wäre es sicher nicht Vorbild für viele Länder weltweit. Ein öffentlich-rechtliches Angebot auf der einen Seite, gepaart mit einem privaten auf der anderen, sorgt für jene Vielfalt, die eine moderne, freiheitliche und demokratische Medienlandschaft auszeichnet.

Welchen Wert dieses Modell hat, erleben wir leider seit nunmehr fünf Wochen jeden Tag aufs Neue. Mit Entsetzen müssen wir sehen, wie das russische Staatsfernsehen seinen Bürgern eine falsche Realität vorgaukelt. Wir müssen erleben, dass Informationen auch hier bei uns oft nicht unabhängig überprüfbar sind.

Unsere Aufgabe ist es, die Regeln dafür aufzustellen, dass so etwas bei uns nicht passieren kann. Dafür bedarf es klar definierter Vorgaben im Medienstaatsvertrag für das verfassungskonforme Funktionieren unseres Rundfunksystems.