Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei dem Kollegen Ulloth bedanken, der hier die Arbeit des Petitionsausschusses mit dem ausführlichen Petitionsbericht vorgestellt hat. Ebenso geht mein Dank an unsere ehemalige Vorsitzende Manuela Strube, die mit dem gesamten Referat maßgeblich dazu beigetragen hat, die Möglichkeit der Petitionen an den Hessischen Landtag in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, auch mit den vielfältigen Aktionen rund um die Schulen, das Planspiel, unsere Präsentation auf dem Hessentag – der nun leider in den letzten beiden Jahren nicht stattfand, aber es wird wieder so sein –: Nach meiner Wahrnehmung haben Petitionen dadurch in der Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert erhalten.
Weiter bedanke ich mich sehr bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats, stellvertretend bei Frau Engelhardt, für die immer sehr hilfreiche, schnelle und außerordentlich freundliche Mit- und Zuarbeit für uns Mitglieder im Ausschuss. Wir könnten unsere Arbeit sonst nicht machen. Danke auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die – meine Vorrednerin sagte es bereits – die Sitzungen sehr strukturiert vorbereiten: vielen Dank dafür.
Der Bericht zeigt, wie wichtig das Petitionsverfahren für die Hessinnen und Hessen ist und wie rege die Bürgerinnen und Bürger auch von ihrem Recht Gebrauch machen. Schade finde ich jedoch, dass auch in unserem neu erlasse
nen Petitionsgesetz keine Möglichkeit geschaffen wurde, eine Petition online mitzuzeichnen. Eine solche Möglichkeit hätte unser Gesetzentwurf vorgesehen, und es wäre meiner Meinung nach nicht nur schön, sondern auch unbedingt notwendig gewesen, auch um das Instrument der Petitionen an den Hessischen Landtag noch bekannter zu machen und vor allem die Wirkmächtigkeit dieser, im Gegensatz zu Petitionen auf Onlineplattformen, zu verdeutlichen. Auch bezüglich der Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vertreten wir bekanntermaßen eine andere Position und hätten uns eine Regelung nach dem Vorbild des Bremischen Petitionsgesetzes gewünscht.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zu Petitionen im Justizvollzug machen. Das Petitionsrecht ist für Gefangene eine wesentliche Möglichkeit, sich für ihre Interessen – und durchaus auch in einigen Fällen die Interessen ihrer Mitgefangenen – einzusetzen. Diese Petitionen sind vom Landtag und von den Abgeordneten in der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. So kann es auch durchaus sinnvoll sein, mit dem einen oder der anderen Gefangenen Kontakt aufzunehmen, z. B. bei Fragen, die durch die Petition selbst und die Stellungnahme des Ministeriums nicht beantwortet werden können.
Es ist erfreulich, dass manche Petitionen für erledigt erklärt werden können, weil in der Sache Abhilfe geschaffen wurde. Das ist aber eher die Ausnahme. Wir würden uns freuen, wenn es in mehr Fällen mit und unter der Vermittlung der Mitglieder des Unterausschusses Justizvollzug zu guten Lösungen kommen würde. Lassen Sie uns daran arbeiten.
Zu den inhaltlichen Petitionen haben alle Vorrednerinnen und Vorredner alles gesagt, daher zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung. Es braucht sehr viel Empathie und soziale Arbeit, in diesem außerordentlich wichtigen Ausschuss mitzuwirken; denn er betrifft die direkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger, und er ist zudem eine Form der direkten Demokratie.
Umso wichtiger ist es für uns als Politikerinnen und Politiker und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, dass dieses Instrument der Petition weiterhin weit verbreitet wird und allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, direkt teilzunehmen, wie etwa in der Corona-Pandemie Fragen zu stellen und direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Scheuch-Paschkewitz. – Jetzt hat der Kollege Bernd Vohl das Wort, AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Petitionsbericht gibt uns einen guten Einblick, was die Bürger unseres Landes beschäftigt und wie vielfältig die vorgebrachten Anliegen sind. Für die Vorstellung des diesjährigen Berichts möchte ich mich zunächst bei unserem neuen Ausschussvorsitzenden, Herrn Oliver Ulloth, bedanken. Er knüpft damit an die gute Arbeit seiner Vorgängerin, Frau Manuela Strube, an.
Auch Frau Engelhardt sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats danke ich für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung bei der Bearbeitung der Petitionen.
Der Petitionsausschuss ist seit 50 Jahren fester Bestandteil des Hessischen Landtages, auch wenn das Petitionsrecht bereits 1946 in der Hessischen Verfassung verankert wurde. Im vergangenen Jahr wurde das in Art. 16 der Hessischen Verfassung verbriefte Recht der Bürger, sich an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden, sprich: das Petitionsrecht, nunmehr in Gesetzesform gegossen. Das Petitionsgesetz trat zum 1. Januar 2022 in Kraft und löste die bisherigen Regelungen in der Geschäftsordnung des Landtags ab.
Im vergangenen Jahr wandten sich nach einem sehr starken Anstieg im Jahr 2020 wieder weniger Bürger mit ihren Anliegen an den Petitionsausschuss. Die Zahl eingereichter Petitionen ist im Berichtszeitraum 2021 auf 1.101 gesunken, was einer Abnahme von 22,5 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht, wie Herr Ulloth bereits berichtet hat. Dieser Rückgang ist auf die besonders zahlreichen Eingaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen; denn 2020 haben sich aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie deutlich mehr Menschen an den Landtag gewandt.
Das Petitionsrecht kann nicht nur alleine, sondern auch in Gemeinschaft mit anderen ausgeübt werden. Im Gegensatz zu Einzelpetitionen, die meist ein persönliches Problem zum Thema haben, greifen Mehrfach- oder Sammelpetitionen oft ein Anliegen grundsätzlicher, gesellschaftlicher oder regionaler Bedeutung auf. Im Berichtszeitraum 2021 sind 18 Sammelpetitionen eingegangen, die von mindestens 30 Personen unterschrieben worden sind. Themen waren beispielsweise Schutz der Erzieher in Kitas, Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum oder Mietenstopp für alle. Doch egal, wie viele Bürger eine Petition unterstützen: Die Behandlung im Ausschuss erfolgt unabhängig davon und immer gleich.
Der Anteil der aufenthaltsrechtlichen Petitionen an der Gesamtzahl hat sich im Vergleich zu 2020 von 12,2 % auf 19,8 % erhöht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den neuen Erlass des hessischen Innenministeriums erwähnen, der ebenfalls am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Er regelt das Verfahren bei aufenthaltsrechtlichen Petitionen. Demnach kann nach gestaffelten Fristen von bis zu einem Jahr eine Ermessensduldung erteilt werden, die trotz vollziehbarer Ausreisepflicht der betroffenen Personen jegliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verhindert.
Dies sehen wir, die AfD-Fraktion, sehr kritisch; denn anstatt Fristen zu verlängern und somit auch die Verfahren, sollten wir dafür sorgen, dass Petitionen auch im Interesse der Petenten zeitnah bearbeitet und entschieden werden.
Abschließend möchte ich mich noch bei allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Außerdem bedanke ich mich auch für die ausführlichen Stellungnahmen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien. Diese sind sehr hilfreich für die Bearbeitung der Petitionen und geben uns sehr viele Informationen, wie wir diese Petitionen zu behandeln haben.
Ich freue mich darauf, auch in diesem Jahr die gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss fortzusetzen und die Anliegen der hessischen Bürger sachlich und zielführend zu behandeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Bernd-Erich Vohl. – Nun hat das Wort der Innenminister, Staatsminister Peter Beuth. Bitte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende einer Debatte, die eher davon gekennzeichnet war, dass man sich gegenseitig für die Arbeit wertschätzt und anerkennt, möchte ich dem in nichts nachstehen.
Herr Vorsitzender, ich will mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bei Ihnen, Herr Ulloth, und bei Ihrer Vorgängerin, Frau Strube, und natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich will zu erkennen geben, dass wir in der Landesregierung die Arbeit mit dem Petitionsausschuss natürlich sehr schätzen, weil es doch immer wieder dazu kommt, dass das Petitionsrecht keine Berge versetzen und keine Gesetze ändern kann.
Aber immer wieder kommt es vor, dass Ermessensspielräume, die vielleicht im Gesetz bestehen, die aber durch die Verwaltung – warum auch immer – nicht erkannt oder gesehen wurden, dann mithilfe der Mitglieder des Petitionsausschusses den Mitarbeitern vorgeführt werden und man dadurch auch zu anderen Einschätzungen kommen kann, als man das vielleicht vorher getan hat.
Insofern ist es von großer Bedeutung, dass die Landesregierung mit dem Petitionsausschuss und umgekehrt der Petitionsausschuss mit der Landesregierung in diesen vielen Einzelfragen sehr vertrauensvoll zusammenarbeitet. Dafür will ich mich bedanken. Ich will mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Ressorts bedanken, die dafür Sorge tragen, dass Ihnen immer wieder zugearbeitet wird und dass Sie in die Sachverhalte entsprechend hineinkommen.
Ich will noch eine Bemerkung machen, weil ich mich mit einem neuen Kollegen unterhalten habe, der jetzt in den Petitionsausschuss gekommen ist. Meine Bemerkung betrifft nicht die Mitglieder des Petitionsausschusses oder diejenigen, die es einmal waren – die wissen alle, wie wichtig das ist. Aber manchmal ist es so, dass man feststellt: Na ja, die Neuen kommen immer in den Petitionsausschuss.
Es gibt keinen Ausschuss in diesem Hessischen Landtag – das will ich dazusagen, und das sage ich aus voller Überzeugung –, der eine solche Breite an Themen und Problemstellungen abbildet und der eine solche Nähe zur Bevölkerung im eigentlichen Sinne hat, sodass man dieses leichtfertig vorgetragene Vorurteil immer noch einmal hinterfragen sollte; denn es stimmt eigentlich nicht.
Der Petitionsausschuss leistet eine herausragende Arbeit. Er ist Ausdruck eines herausragenden Rechtes in unserer Verfassung. Und was seine Arbeit angeht, so hat er die größte Bandbreite an Themen, die die Ausschüsse hier ansonsten nicht haben. – In diesem Sinne: herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit leisten, und herzlichen Dank an die Mitarbeiter der Landesregierung und der Verwaltung, die diesem herausragend wichtigen Ausschuss zuarbeiten.
Wenn so viele gedankt haben, dann will ich das auch noch einmal im Namen des gesamten Landtages tun: Lieber Herr Vorsitzender, lieber Oliver, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Petitionsausschuss ist das Aushängeschild des Landtages, des höchsten hessischen Verfassungsorgans, nach außen. Dafür sind wir sehr dankbar. Ihr leistet eine hervorragende Arbeit. Glück auf für alle weiteren Aktivitäten und alles Gute.
Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag – Drucks. 20/8078 –
Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatsminister Axel Wintermeyer eingebracht. Bitte sehr, Axel, du hast das Wort.
Lieber Frank, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag vor. Die Änderung im Staatsvertrag greift das zentrale Thema der Barrierefreiheit auf. Es geht vornehmlich um Anpassungen an Bestimmungen des Europarechts, nämlich an den European Accessibility Act. Der Staatsvertrag bedarf der Ratifizierung in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Wir bekennen uns mit dem Medienstaatsvertrag dazu, über die vorhandenen Regelungen hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien einzuführen. Die neuen Regelungen wurden unter Einbeziehung der Verbände der Betroffenen und der Beauftragten der Landesregierungen sowie der Anbieter erarbeitet. Mit dem Staatsvertrag sollen die Zukunftssicherung und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Medienordnung und insbesondere die Teilhabe aller Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, an Medien und Kultur nachhaltig verbessert werden.
Meine Damen und Herren, nicht vorenthalten möchte ich Ihnen, dass der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag noch weitere Bestimmungen enthält, mit denen verschiedene re
daktionelle Klarstellungen erfolgen. Rund eineinhalb Jahre Medienstaatsvertrag haben in der Praxis zu verschiedenen Fragen geführt, die durch Auslegung des Medienstaatsvertrags nicht abschließend zu lösen waren. An ganz unterschiedlichen Stellen wurden dazu auf Fachebene Lösungen erarbeitet, die nun zusammen mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden sollen.
Meine Damen und Herren, da ich annehme, dass es unstrittig sein dürfte, die Barrierefreiheit in den Medien durch die Rechte der Nutzer, aber auch durch die Pflichten derjenigen, die Medien anbieten, stärker in den Mittelpunkt der Medienordnung zu stellen, bitte ich Sie daher, dem Staatsvertrag zuzustimmen, damit sich das deutsche Mediensystem auch weiterhin durch Qualität und Vielfalt auszeichnet.
Ich darf den Fraktionen zusagen, dass ich ihnen die Anhörungsunterlagen, die wir auf Bundesebene zusammengestellt haben, gerne zur Verfügung stellen möchte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Bevor wir jetzt in die Aussprache eintreten, darf ich Ihnen mitteilen, dass Frau Kollegin Sönmez von der Fraktion DIE LINKE ihre Rede zu Protokoll gibt.