Unsere Aufgabe ist es, die Regeln dafür aufzustellen, dass so etwas bei uns nicht passieren kann. Dafür bedarf es klar definierter Vorgaben im Medienstaatsvertrag für das verfassungskonforme Funktionieren unseres Rundfunksystems.
Wir dürfen nicht der Versuchung verfallen, die Regeln so eng zu fassen, dass wir am Gebot der Staatsferne auch nur kratzen. Der Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lautet, durch ein ausgewogenes und unabhängiges Programm zur Meinungsbildung beizutragen. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen vorschreiben zu wollen, welche Inhalte gesendet oder in welcher Form über Ereignisse berichtet werden sollten, ist für demokratische Parteien nicht akzeptabel.
Wenn in einem Positionspapier – ich habe hier beispielsweise das Infoblatt der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag „Einblick“ über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks –
Beispiele für diskussionswürdige Vorgänge des öffentlichrechtlichen Rundfunks explizit aufgeführt werden, kann ich nur sagen: Vorsicht, Sie kritisieren, was Ihnen nicht gefällt. Was Ihnen gefällt, lassen Sie dagegen kommentarlos stehen. Ich nehme das als Beleg dafür, dass die öffentlichrechtlichen Sender ihrem Auftrag sehr wohl in gebührender Weise nachkommen. Denn, liebe Kollegen, nicht alles, was wir in deren Programm sehen, muss uns persönlich gefallen. Aber genau das macht Vielfalt, Ausgewogenheit und differenzierte Meinungsbildung aus:
beide Seiten eines Falles beleuchten, Informationen und Unterhaltung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Daher ist es irritierend und sogar gefährlich, in der öffentlichen Diskussion den Anschein zu erwecken, die Sender
kämen ihrem Auftrag nicht nach oder würden sich gar politisch positionieren. Wer so argumentiert, leistet dem latenten Misstrauen gegenüber einer unabhängigen Berichterstattung in den Medien Vorschub.
Medien in einer demokratischen Staatsform müssen ebenso pluralistisch sein, wie es die Demokratie selbst sein muss. Das ist der Kern eines Medienstaatsvertrages, und daran sollten wir nicht aufgrund persönlicher Empfindlichkeiten rütteln. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass ich noch etwas Redezeit eingespart habe. Ich hatte gar nicht damit gerechnet, dass ich noch einmal ans Rednerpult treten müsste. Ich kann das, was Frau Kollegin Löber eben geäußert hat, natürlich nicht unkommentiert stehen lassen.
Erstens möchte ich feststellen, dass die CDU-Fraktion ein Positionspapier verfasst hat. Das ist richtig, und ich freue mich, dass Sie sich damit beschäftigt haben. Ich weiß nicht, ob die SPD-Fraktion eines hat; ich kenne keines. Aber immerhin haben wir uns mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seiner Ausgestaltung und seinem Auftrag auseinandergesetzt. Wir haben die Ergebnisse zu Papier gebracht.
Zweitens. Dass Sie jetzt dieses Papier kritisieren, steht Ihnen natürlich frei. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich etwas verwundert darüber bin. Ich weiß nicht, ob Sie ansonsten die Diskussionsbeiträge im Parlament und im Ausschuss über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfolgen. Ich war immer der Meinung, dass die demokratischen Parteien in dieser Frage recht nah beieinanderstehen. Ich finde, Sie haben sich gerade den falschen Diskussionspartner in dieser Frage herausgesucht.
Im Übrigen reden wir heute über den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag, bei dem es, wie wir vorhin ausgeführt haben, um Barrierefreiheit und damit um ein ganz wichtiges Anliegen geht, das uns allen – da schließe ich Sie übrigens auch nicht aus; denn ich gehe davon aus, dass das bei Ihnen auch der Fall ist – ganz sicher am Herzen liegt und das wir für wichtig erachten; weiterhin geht es um redaktionelle Änderungen. Es geht also um nicht mehr und nicht weniger. Ich wusste nicht, dass wir hier eine allgemeine Aussprache über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen. Dann hätten wir vielleicht auch zehn Minuten Redezeit pro Fraktion ansetzen müssen. Das können wir zukünftig so machen.
Aber ich muss Ihnen sagen, wenn Sie das kritisieren: Wir leben in einer offenen Gesellschaft, in der man alles sagen darf, und dafür bin ich dankbar. Dass wir sagen, wenn wir beispielsweise etwas im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gelungen finden, gehört für mich und für uns zum öffentlichen Diskurs. Es ist gut und richtig, dass wir das sagen. Nur weil wir jetzt nicht alles aufgeführt haben, was
wir ansonsten gut finden – – Sie wissen eigentlich auch, dass wir absolut hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, hinter der Ausgestaltung und hinter allem stehen. Wir haben zu allem immer Position bezogen – genauso, wie es der Staatsminister hier macht. Deswegen muss ich Ihnen sagen: Ich fand etwas billig, was Sie hier gemacht haben. Ich finde das nicht in Ordnung.
Ich will für die CDU-Fraktion klarstellen: Wir stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hinter dem öffentlichen Meinungsdiskurs. Wir freuen uns, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Wir sind dafür insbesondere in diesen besonderen Zeiten dankbar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sie haben in Ihrem Papier seitenweise einzelne Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgeführt und kritisieren diese hier. Aufpassen! Man muss aufpassen; denn die Grenze und der Grat sind manchmal sehr schmal. Vielleicht denken Sie einfach mal darüber nach. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss.
Ich darf mich bei Ihnen ganz herzlich für das gute Miteinander bisher bedanken. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr. Dann geht es weiter. Alles Gute.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie nach unserer Sitzungsunterbrechung und Mittagspause zur Fortsetzung unserer nachmittäglichen Sitzung.
Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sichere Renten im demografischen Wandel: Deutschland-Rente als wichtiges Diskussionsmodell – Drucks. 20/8124 –
Dies ist auch zugleich der Setzpunkt der CDU. Als Erste darf ich dementsprechend Frau Arnoldt von der CDU an das Rednerpult bitten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel einer Rente ist relativ simpel. Nach dem Erwerbsleben möchte man seinen erworbenen Lebensstandard auch im Alter erhalten. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Erst in den vergangenen Wochen konnte man den Medien entnehmen, die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich auf eine kräftige Erhöhung ihrer Bezüge zum 1. Juli einstellen. Bundesarbeitsminister Heil wurde auf „tagesschau.de“ mit folgender Aussage zitiert:
Ist also alles in Ordnung mit unserem Rentensystem? Leider nicht. Der Blick in den Maschinenraum unseres Rentensystems zeigt einen Ort, an welchem der Staat mit Milliardenzuschüssen ein System am Laufen hält, welches ohne die Bundeszuschüsse längst kollabiert wäre. 1950 hat der Staat das Rentensystem mit der stolzen Summe von umgerechnet 341 Millionen € bezuschusst. 50 Jahre später waren es bereits über 42 Milliarden €. Weitere 20 Jahre später, im Jahr 2020, waren es über 75 Milliarden €.
Doch das ist nicht alles. Rechnet man die Beiträge zur Kindererziehungszeit, den Bundeszuschuss für die Knappschaft und die Erstattung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz hinzu, dann hat der Bund im Jahr 2020 über 100 Milliarden € in das Rentensystem gesteckt. Das waren über 27 % des Bundeshaushaltes, zumindest wie er damals vor Corona geplant war. Leider ist auch das nicht die Spitze des Eisberges. Laut dem Bundesrechnungshof stehen Bundeszuschüsse in Höhe von 123 Milliarden € im Jahr 2033 oder 177 Milliarden € im Jahr 2045 im Raum. Jedem dürfte an dieser Stelle klar sein, dass diese Entwicklung nicht auf ein zukunftsfähiges und stabiles Rentensystem hinausläuft.
Die Abhängigkeit von steigenden Bundeszuschüssen trifft in der Realität auf die finanzielle Belastbarkeit des Bundeshaushaltes und nicht immer auf ideale politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, welche die Einnahmen- und auch die Ausgabensituation des Bundes beeinflussen – von der demografischen Entwicklung mit der zunehmenden Lebenserwartung und einem sich immer schlechter entwickelnden Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern ganz zu schweigen.
Eine Reform des Rentensystems ist seit Jahren eine der zentralen Forderung Hessens an die Bundespolitik.
Im Jahr 2018 wurde damals noch unter Finanzminister Dr. Thomas Schäfer ein entsprechender Antrag zur Deutschland-Rente in den Bundesrat eingebracht. Auch Finanzminister Boddenberg hat diesen im Finanzausschuss des Bundesrats Anfang 2021 erneuert. Immerhin hat sich auch die neue Bundesregierung das Thema in ihren Koalitionsvertrag geschrieben und bereits einige potenzielle Stellschrauben im Maschinenraum für unantastbar erklärt. Die Ren
tenfrage ist jedoch zu wichtig, um sie auf die lange Bank zu schieben – auch in Verantwortung für die kommenden Generationen. Wir müssen jetzt an tragfähigen Lösungen für die Zukunft arbeiten und uns dabei vielleicht nicht allein auf die Bundesministerien verlassen.
Der Vorschlag, mit welchem das Land Hessen die Initiative ergreift und das Rentensystem verbessern will, ist unsere Deutschland-Rente.
Sie ist eine Stärkung der privaten Kapitalanlage als dritte Säule der Altersvorsorge, damit es eine auskömmliche Altersvorsorge für alle gibt, ohne die künftigen Generationen zu stark zu belasten.
Privat vorsorgen? Da kommt doch jedem hier sofort das Stichwort der Riester-Rente in den Kopf. Die Verbraucherzentrale schreibt zu dieser Form der Vorsorge auf ihrer Homepage: