Protocol of the Session on March 30, 2022

Insofern fordere ich gerade die Sozialdemokraten und auch die Liberalen auf – bei den GRÜNEN brauche ich das nicht; denn wir machen das ja gemeinsam –: Lasst uns offen darüber reden, was dort möglicherweise ein neuer Teil von Altersvorsorge sein kann, ergänzend zu dem, was wir haben – noch einmal: in keinster Weise infrage stellend, was die gesetzliche Rentenversicherung für die Menschen in diesem Land bedeutet.

Jetzt kann man Norbert Blüm 30 Jahre später natürlich durch den Kakao ziehen; das kann man machen. Aber ich glaube, er hat sich in diesem Punkt, wie viele von uns, geirrt. Dass es jedenfalls nicht ausreicht, nur darauf zu setzen, das ist mittlerweile in allen Parteien angekommen. Deswegen hoffe ich auf eine weiterhin streitige, aber konstruktive, lösungsorientierte Diskussion zwischen den demokratischen Parteien. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz über die Organisation der Sozialen Dienste der Justiz und der Führungsaufsicht – Drucks. 20/8116 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs gebe ich der Justizministerin, Frau Kühne-Hörmann, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Soziale Arbeit mit Straffälligen – darum geht es in dem Gesetzentwurf –: der gesetzliche Auftrag, die Resozialisierung der Probandinnen und Probanden vorzunehmen. Diese wichtige Aufgabe übernehmen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die Tätigkeiten der Gerichtsund Bewährungshilfe haben sich immer überschnitten, z. B. bei der Tilgung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit und bei anderen Themen. Dieser Gesetzentwurf enthält eine organisatorische Regelung für ein erfolgreiches Projekt, das schon im Jahr 2006 begonnen wurde.

Es geht um die Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe unter dem Dach der Landgerichte. Mit diesem Gesetzentwurf sind jetzt die Landgerichte zuständig und nicht mehr die Staatsanwaltschaften, die vorher für die Gerichtshilfe zuständig waren. Für die Bewährungshilfe waren schon immer die Landgerichte zuständig.

Zu diesem Projekt. Im Jahr 2006 gab es eine Empfehlung der Kommission der Sozialen Dienste der Justiz zu einem Dienst. Die Kommission hatte entschieden, dass beide Themen inhaltlich zusammengeführt werden müssen. Im Jahr 2015 gab es zwei aufeinanderfolgende Pilotprojekte; und im Pilot wurden dann sechs von neun Landgerichten erprobt.

Der letzte Evaluationsbericht der Universität Göttingen zur letzten Pilotierung kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass sich durch eine hessenweite Zusammenlegung der Bewährungs- und Gerichtshilfe die Effizienz und Effektivität der sozialen Arbeit im Gefüge der Justiz steigern lassen.

Inzwischen haben 13 von 16 Bundesländern die Bewährungs- und Gerichtshilfe zusammengelegt, weil es so erfolgreich ist und weil es so lange ausprobiert und pilotiert worden war. Bayern, Schleswig-Holstein und RheinlandPfalz sind die einzigen drei Länder, die das noch nicht getan haben.

Was ist der Erfolg? Das Sicherheitsmanagement I: nämlich eine Intensivbetreuung von Sexualstraftätern durch die Bewährungshilfe und eine Reduzierung des Rückfallrisikos der Probanden, die natürlich auch zu einer enormen Sicherheit in der Bevölkerung führen. Weiter wurden Fachdienste der Jugendbewährungshilfe und des Entlassungsmanagements geschaffen, die an der Gestaltung des Übergangs von Straftätern vom Vollzug in die Freiheit mitwirken, um eine risikoträchtige Betreuung der Gefangenen zu vermeiden.

Ich will noch ein Modell erwähnen, nämlich das Marburger Modell, das im Bereich der Gerichtshilfe als Projekt gestartet wurde und immer weiter ausgebaut worden ist. Wir sind heute dabei, das Marburger Modell, bei dem es insbesondere um Fälle häuslicher Gewalt geht, die gerade in Pandemiezeiten eine große Rolle gespielt haben, in Hessen flächendeckend mit Stellen und Organisation auszubauen. Das ist eine der Erkenntnisse der Zusammenlegung – auch neue Projekte flächendeckend im Land Hessen geschaffen zu haben.

Das Marburger Modell ist also hessenweit tätig. Ich will noch darauf zurückkommen, dass es nicht nur das Sicherheitsmanagement I gab, sondern auch das zweite, und dass

es bei dem Sicherheitsmanagement II um rückfallgefährdete Gewalttäter geht, die dort betreut werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt nun die organisatorische Zuständigkeit nach einem langen Weg, an dem viele beteiligt worden sind. Alle, die heute damit arbeiten, sind davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist. Auf die vielfältigen Lebens- und Problemlagen der Klienten kann heute besser eingegangen werden. Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit für die Allgemeinheit und zur Verbesserung der verlässlichen Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen, die wir erfolgreich resozialisieren können. Ich werbe um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächsten Redner habe ich Herrn Schenk.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die AfD wird diesem Gesetzentwurf über die Organisation der Sozialen Dienste zustimmen, da wir, anders als die selbst erklärten Demokraten hier im Hause, keine ideologischen Scheuklappen aufhaben.

(Beifall AfD)

Die Aufgabenbereiche für Gerichts- und Bewährungshilfe sind gesetzlich geregelt und vorgegeben. Hier geht es nur um die Organisationsstruktur dieser Arbeitsfelder. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers und des Justizministeriums, Effizienzpotenziale für eine schlanke Verwaltungsstruktur zu ermitteln. Dazu wurden, wie schon geschildert, in Pilotprojekten die Gerichts- und die Bewährungshilfe sowohl räumlich als auch aufgabenübergreifend zusammengefasst und neu organisiert, um die speziellen Erfahrungen aus beiden Bereichen nutzbringend in der sozialen Arbeit einzubringen.

Erwähnt werden muss, dass in den Stellungnahmen vielfach Kritik geäußert wurde. Letztlich hat aber der Gesetzgeber die Verantwortung für eine effektive und zweckmäßige Verwaltungsstruktur. Dort sollten Einzelinteressen so weit Berücksichtigung finden, wie sie der Aufgabenerfüllung förderlich sind. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin bitte ich Frau Schardt-Sauer von der FDP-Fraktion ans Rednerpult.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schenk, bevor Sie über Gesetzentwürfe reden, sollten Sie sich ein bisschen fachliche Expertise aneignen und das System der Justiz durchdringen. Ich habe Sie in einem Ausschuss noch nie irgendetwas Fundiertes sagen hören. Von daher lassen Sie, glaube ich, die Stellungnahmen.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD – Zu- ruf AfD: Na, na, na!)

Der Gesetzentwurf soll die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe in Hessen vereinen. Das hat die Staatsministerin eben ausgeführt. Wenn man dies hört, könnte man übrigens meinen, dass die hessische Justiz keine Probleme habe. Es gibt aber in anderen Bereichen durchaus großen Handlungsbedarf; und diese Verve würde man sich dort wünschen.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Beide, also Gerichtshilfe und Bewährungshilfe, sollen nun bei den Landgerichten angesiedelt werden und nicht wie bisher die Bewährungshilfe bei den Landgerichten und die Gerichtshilfe bei den Staatsanwaltschaften. Diese beiden Dienste nehmen innerhalb der Justiz schon wegen dieser Zuordnung unterschiedliche Aufgaben, aber auch Rollen wahr. Während die Gerichtshilfe unter anderem für die Vermittlung und Überwachung gemeinnütziger Arbeit zur Tilgung von Geldstrafen – der Klassiker – verantwortlich ist und als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft gilt, werden Bewährungshelfer verurteilten Straftätern, also am Ende des Prozesses, zur Seite gestellt. Das sind unterschiedliche Positionen und Sichtweisen.

Sie überwachen die ausgesprochenen Weisungen und Auflagen, führen individuelle Lebensberatungen durch und begleiten die Menschen. Dafür gibt es kein festes Raster, weil jeder ein Stück weit anders ist. Beide, sowohl die Gerichtshilfe als auch die Bewährungshilfe, nehmen somit im Gefüge wichtige Aufgaben in unterschiedlichen Rollen wahr. Sie tragen zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats bei, sei es am Anfang, im Bereich der Ermittlungen, oder am Ende, im Bereich der Resozialisierung, der Wiedereingliederung der Straffälligen oder Verurteilten in die Gesellschaft.

Selbstverständlich stehen wir, die Freien Demokraten, einer Betrachtung, wie sich der Rechtsstaat, der die Säule der Demokratie ist, entwickeln und wie man diesen optimieren könnte, nicht entgegen. Nein, wir setzen uns dafür vehement ein; und das ist auf vielen Aufgabenfeldern momentan Gegenstand sehr intensiver Debatten. Die zu bearbeitenden Minen sind groß, sei es hinsichtlich der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz – Stichworte: E-Akte, E-Examen und digitale Gerichtsverfahren. Es gilt vieles zu tun, um dies alles zu verbessern, zu modernisieren und zu optimieren.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Nun legt die Landesregierung für dieses Themenfeld aber fest: Bewährungs- und Gerichtshilfe sollen vereint werden, um – wir haben dies eben in den Ausführungen der Ministerin gehört – Synergieeffekte zu nutzen. Nun, gut gemeint ist einmal mehr nicht gut gemacht. Das wird insbesondere deutlich, wenn man sich die Stellungnahmen der Anzuhörenden ansieht.

Ich zitiere nur einige Passagen aus den Stellungnahmen – Herr Schenk, das sind keine Einzelbetrachtungen, was für eine Arroganz und fernab von allem, sondern fundierte Äußerungen in einem Anhörungsverfahren, die zu berücksichtigen sind –, z. B. aus der Stellungnahme des Hauptpersonalrats beim Hessischen Ministerium der Justiz. Dieser äußert Bedenken hinsichtlich der Zusammenlegung von mit unterschiedlichen gesetzlichen Aufträgen ausgestatteten Tätigkeitsfeldern. Ich habe diese eben ein bisschen plastisch geschildert; denn es geht hierbei auch um Fragen der prozessualen Betrachtung.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelfer betrachtet diese Zusammenlegung ebenfalls kritisch, bezweifelt Synergieeffekte im geschilderten Maße und sieht, fundiert dargelegt, eher Mehrarbeit für Bewährungshelfer sowie verminderte Aufstiegschancen.

Ich könnte hier ewig so weitermachen. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft sieht kaum Synergieeffekte. Die Wahrnehmung vieler Kollegen sei, dass es um Kosteneinsparungen gehe, wenn man es ehrlich auf den Punkt bringe, nicht um positive Effekte einer Verbesserung von rechtsstaatlichen Verfahren. Sie befürchtet eher Spannungen.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gerichtshilfe wiederum – daran sieht man, dass sich viele Akteure hierüber Gedanken gemacht haben – sagt, dass das Pilotprojekt eben keine Synergieeffekte ergeben habe, wie es die Staatsministerin hier so blumig dargestellt hat, sondern dass sich vor Ort vor allem die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften qualitativ verschlechtert habe; denn dort befinden sich die Akteure, dort gibt es diese Kette im strafrechtlichen Verfahren. Das kann man nicht einfach vom Tisch wischen.

(Beifall Freie Demokraten)

Die wenigen positiven Punkte, die genannt werden, wie beispielsweise, dass sich vereinzelt die Vertretungssituation der Gerichtshilfe entspannt habe und der Wechsel zwischen den Arbeitsfeldern der Gerichtshilfe und der Bewährungshilfe leichter geworden sei, fallen in Anbetracht der massiven Kritik der Anzuhörenden kaum ins Gewicht.

Frau Staatsministerin, Sie haben historisch sehr früh angefangen; es gab sehr spannende Debatten über diese Frage. Auch gab es z. B. in Rheinland-Pfalz – Sie haben das Bundesland zitiert – eine öffentliche Debatte, in der die ganzen Akteure seinerzeit sehr filigran dargelegt haben, was es bedeuten würde, wenn man diese beiden Zweige einfach in einen Suppentopf schmeißen würde, weshalb die Landesregierung und der dortige FDP-Justizminister davon absehen, dies einzuführen, und zwar zu Recht.

Eines muss doch auch klar sein – wie gesagt, wir, die Freien Demokraten, sind immer auf der Suche nach Möglichkeiten, zu modernisieren, um den Rechtsstaat fitter zu machen –: Am Ende aller Tage gilt, und gerade bei der Aufgabe der Bewährungshelfer wird dies sehr deutlich, dass man dies alles irgendwie zusammenlegen und einheitliche Aktenfarben und Aktenhänger usw. kreieren kann; aber die Zahl der Köpfe, die in den Bereichen zu betreuen sind, wird nicht weniger, und es ist die Aufgabe des Rechtsstaats, sich in geordneten Rollen hierum zu kümmern.

Wir sind da skeptisch. Daher werden wir uns heute enthalten. Wir werden auch darum bitten, dass in größerem Umfang eine Anhörung stattfindet. Wir werden das auf keinen Fall unterstützen und möchten vielleicht noch den einen oder anderen Aspekt aus dem Modellversuch diskutieren. Aber, wie gesagt, wir sehen das sehr kritisch, und wir meinen, die Justiz in Hessen hat eigentlich andere Probleme. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Frau Hartdegen das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das grundsätzliche Ziel, das durch diese Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe erreicht werden soll, nämlich Synergien zu erzielen, kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden.

(Beifall SPD)

Auch die Arbeit der Gerichtshilfe aufzuwerten, kann dieses Gesetz nicht schaffen. Die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe haben völlig verschiedene Arbeitsansätze und Aufgabengebiete. Das haben wir gerade gehört. Die Gerichtshilfe wird nach § 160 Abs. 3 StPO von der Strafjustiz beauftragt, und zwar bereits im Ermittlungsverfahren, um die persönlichen Verhältnisse eines Täters oder Beschuldigten festzustellen. Dabei unterstützt sie die Staatsanwaltschaft, um zu gerechten, guten und angemessenen Urteilen zu kommen. Die Bewährungshilfe leistet die betreuende Arbeit – nach der Verurteilung eines Täters. Die Gerichtshilfe wird außerdem im Rahmen der Opferberichterstattung tätig. Die Gerichtshilfe nimmt in diesem Vorverfahren eine neutrale Stellung ein, während die Bewährungshilfe nach der Verurteilung bei der Vollstreckung eines Urteils bzw. der Wiedereingliederung des Täters tätig wird.

Der Einsatz der Gerichtshilfe nach dem Abschluss des Verfahrens ist ebenfalls vollkommen anders angelegt als die Tätigkeit der Bewährungshilfe. Die Gerichtshilfe unterstützt hier z. B., wie wir gerade gehört haben, bei der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, wenn es um die Verhinderung einer Ersatzfreiheitsstrafe geht, oder verfasst Berichte in Gnadenverfahren. Insgesamt handelt es sich bei der Gerichtshilfe aber immer um zeitlich und inhaltlich begrenzte Betreuungen eines Probanden, während die Bewährungshilfe auf lange Zeiträume und Beziehungsarbeit mit dem Probanden ausgerichtet ist.

Da die Frage nach dem richtigen Strafmaß insbesondere auch eine Frage nach der Schuld des Täters oder Beschuldigten ist, kommt der Ermittlung der Täterpersönlichkeit durch die Gerichtshilfe eine besonders wichtige Bedeutung zu. Dadurch, dass die Gerichtshilfe schon im Rahmen der Ermittlungen tätig werden kann, können schon zu diesem Zeitpunkt die Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens auf diese wichtigen Erkenntnisse gestützt werden. Es geht dabei z. B. um die Frage: Wird überhaupt ein Verfahren eröffnet? Wird es eingestellt? Wird es unter Auflagen eingestellt? Wenn ja, welche Auflagen sind für diesen speziellen Täter die geeigneten Auflagen? – Die Pilotprojekte haben gezeigt, dass gerade diese wichtige Arbeit der Gerichtshilfe, die während der Ermittlungsverfahren stattfindet, stark abgenommen hat.

(Beifall SPD)

Es hat schon seinen Sinn gehabt, dass die Gerichtshilfe den Staatsanwaltschaften zugeordnet worden ist. Die Zusammenlegung von Gerichtshilfe und Bewährungshilfe bedeutet nämlich immer auch eine räumliche Trennung von den Staatsanwaltschaften, was aber auch in diesen Zeiten, wo wir moderne Kommunikationsmittel haben, dazu führt, dass die Kontakte sehr stark eingeschränkt worden sind. Dem entgegenzuwirken, schafft dieses Gesetz auch nicht. Eine Regelung, die zu einer besseren Beauftragung der Gerichtshilfe in den Ermittlungsverfahren führt, gibt es in diesem Gesetz nicht. Das stellt in unseren Augen eine eklatante Schwächung des Justizsystems dar.