Protocol of the Session on March 30, 2022

Es hat schon seinen Sinn gehabt, dass die Gerichtshilfe den Staatsanwaltschaften zugeordnet worden ist. Die Zusammenlegung von Gerichtshilfe und Bewährungshilfe bedeutet nämlich immer auch eine räumliche Trennung von den Staatsanwaltschaften, was aber auch in diesen Zeiten, wo wir moderne Kommunikationsmittel haben, dazu führt, dass die Kontakte sehr stark eingeschränkt worden sind. Dem entgegenzuwirken, schafft dieses Gesetz auch nicht. Eine Regelung, die zu einer besseren Beauftragung der Gerichtshilfe in den Ermittlungsverfahren führt, gibt es in diesem Gesetz nicht. Das stellt in unseren Augen eine eklatante Schwächung des Justizsystems dar.

(Beifall SPD)

Gerade auch im Bereich der Sexualstraftaten, wo nach den Vorstellungen des Justizministeriums die Zusammenlegung besonders dazu führen soll, dass die Gerichtshilfe auf die Expertise der im SiMA I tätigen Bewährungshelfer zurückgreifen kann, findet eine Beauftragung der Gerichtshilfe nur in sehr seltenen Fällen statt. Auch dieser Effekt läuft in der Praxis also ins Leere. Die Frage von gemeinsamen Fallbesprechungen, die auch ein Grund für die Zusammenlegung sein soll, hängt aber nicht mit der Zusammenlegung der Dienste zusammen. Bei Bedarf finden Besprechungen über gemeinsame Fälle sowie ein fallbezogener Austausch zwischen den Bewährungshelfern und den Gerichtshelfern schon jetzt statt. Auch eine Supervisionssitzung wird nicht dadurch besser, dass mehr Personen hieran teilnehmen. Im Gegenteil, wenn mehr Personen teilnehmen, hat der Einzelne weniger Zeit, seine Anliegen vorzubringen. Also, auch dieser Effekt, dass die Supervision dadurch gestützt werden soll, ist in unseren Augen kein Effekt, den dieses Gesetz schafft.

(Beifall SPD)

Andererseits bedeutet die Zusammenlegung für die Bewährungshilfe eine zusätzliche Belastung. Die Verteilung von Gerichtshilfetätigkeiten auch auf Bewährungshelfer und die Erweiterung der Aufgaben, z. B. durch das Marburger Modell, das sicherlich ein gutes Modell und sinnvoll ist, verlangt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber eine Verbindung von ganz unterschiedlichen Arbeitsformen. Wer weiß, wie die Bewährungs- und die Gerichtshilfe in der Praxis jeweils arbeiten, nämlich schon von der Taktung der Abläufe her komplett unterschiedlich, kann sich sicherlich vorstellen, welch immense Herausforderung dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt. Wer teilweise im Bereich der Bewährungshilfe und teilweise im Bereich der Gerichtshilfe arbeitet, ist ständig hin- und hergerissen zwischen Täter- und Opferarbeit, objektiver Ermittlungsarbeit und betreuender Täterarbeit. Er wird einerseits von der Staatsanwaltschaft beauftragt und ist andererseits im Rahmen der Strafvollstreckung und der Resozialisierung tätig.

Ich habe in den vergangenen Jahren sowohl mit der Bewährungshilfe als auch eng mit der Gerichtshilfe sowie der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaften zusammengearbeitet, und ich konnte die Einführung eines solchen Pilotprojekts an dem Landgericht, an dem ich gearbeitet habe, hautnah miterleben. Ich frage mich, Frau Ministerin: Warum hören Sie nicht auf die Menschen vor Ort, die das Gesetz umsetzen sollen?

(Beifall SPD, Freie Demokraten und vereinzelt DIE LINKE)

Sowohl die Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelfer als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Gerichtshilfe lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Wir haben eben gehört, auch andere Personalvertretungen lehnen ihn ab.

Wir werden jedenfalls eine Anhörung im Ausschuss beantragen, um die Sicht der Betroffenen in das Verfahren einzubringen. Auch das Ziel, die Beförderungschancen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gerichtshilfe zu verbessern, würde nur dann erreicht werden, wenn man auch mehr Funktions- und Führungsstellen schafft. Ansonsten führt es nur dazu, dass sich noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vorhandenen Aufstiegsmög

lichkeiten teilen müssen. Das geht dann auch eindeutig zulasten der Bewährungshilfe.

Zusammenfassend lässt sich sagen, wie die Kollegin eben auch schon gesagt hat: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die Einwände von Praktikern bei der Erarbeitung eines Gesetzes zu berücksichtigen, führt in der Regel zu besseren Gesetzen, die dann auch in der Praxis umgesetzt werden können. – Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. Das war fast eine Punktlandung. – Nun darf ich Frau Böhm von den LINKEN ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird im Rechtsausschuss beraten, aber er hat auch etwas mit sozialer Arbeit zu tun, und deswegen bin ich heute diejenige von unserer Fraktion, die die ersten Eindrücke zu diesem Entwurf äußert, solange der Kollege Dr. Wilken noch die Folgen seiner Operation bewältigen muss.

Ich denke, es war schon ganz gut, dass ich mich damit beschäftige. Ich hatte gerade in den letzten Reden einen deutlichen Eindruck vor meinen Augen, der sich immer klarer herauskristallisiert hat: Ja, es ist doch wie immer in der sozialen Arbeit. Immer, wenn es darum geht, dass man zu wenige Fachkräfte oder zu wenig Geld hat, schaut man, wie man irgendwelche angeblichen Synergieeffekte schaffen kann, um dafür zu sorgen, dass man ein ordentliches Spargesetz auf den Weg bringt. Einen solchen Eindruck habe ich bei diesem Gesetzentwurf auf jeden Fall gewonnen.

Sie wollen diese beiden Bereiche miteinander vereinbaren, die eigentlich nicht so viel miteinander zu tun haben. Es ist schon deutlich geworden: Die Gerichtshilfe ist ein Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft und ermittelt in Strafverfahren die Verhältnisse der Beschuldigten oder Verurteilten. Das spielt auch bei der U-Haft oder bei der Strafaussetzung eine Rolle. Das ist also eine soziale Ermittlungshilfe für die Strafjustiz. Es gibt eine Überschneidung zur Bewährungshilfe – die Ministerin hat es gesagt –: Gemeinnützige Arbeit wird auch überwacht und vermittelt, und bei der Tilgung von Geldstrafen und Verfahrenseinstellungen wird mitgewirkt. Das ist nach meinem Eindruck das Einzige, wo es Überschneidungen gibt. Bei der Gerichtshilfe können auch Opferberichte verfasst werden. Dabei ist die Gerichtshilfe eng an die Staatsanwaltschaft gebunden.

Die Bewährungshilfe ist etwas ganz anderes. Sie ist bei den Landgerichten und untersteht dort der Dienstaufsicht des Präsidenten. Sie arbeitet mit verurteilten Straftäterinnen und Straftätern im Anschluss an das Urteil zur Aufsicht und wird den Menschen zur Seite gestellt, um die Bewährung zu bewältigen.

Es sind also völlig unterschiedliche Dinge, die jetzt in einen Topf gebracht werden sollen. Die Bewährungshilfe hat klare Klienten, die Gerichtshilfe nicht. Die sind also von der Arbeitsweise her sehr unterschiedlich.

Dass die Zusammenführung in den anderen Bundesländern auch passiert ist, heißt jetzt noch nicht, dass es ein erfolg

reiches Modell ist. Auch in Hessen gibt es große Zweifel. Das wurde wohl auch in der Regierungsanhörung deutlich. Es wurde ganz deutlich in der Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Gerichtshilfe und der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelfer, die deutlich gesagt haben, dass sie diesen Gesetzentwurf nicht mittragen und nicht für sinnvoll erachten.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Hartdegen, da kann ich wirklich nur das wiederholen, was Sie gesagt haben: Man kann doch kein Gesetz machen, wenn die Leute, die damit arbeiten, sagen, dass das Gesetz nicht sinnvoll ist und damit die Arbeit nicht sinnvoll geleistet werden kann. Es handelt sich um einen begrenzten Anteil von Menschen, denen man zuhören könnte und deren Erfahrungen man aufnehmen könnte. Es ist wirklich erbärmlich, dem nicht nachzukommen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie jetzt davon sprechen, dass Sie Personalressourcen bündeln wollen, weil sonst eine Vertretung im Krankheits- bzw. Urlaubsfall nicht möglich ist und es teilweise Dienststellen mit einer Person gibt, dann frage ich mich schon: Wie kann man denn überhaupt so arbeiten? Da muss man die Arbeit überhaupt ordentlich organisieren. Dann können Sie doch nicht sagen: Wir schmeißen das einfach zusammen, und zwei ganz unterschiedliche Arbeitsweisen können sich gegenseitig vertreten. – Sorgen Sie dafür, dass das ordentlich finanziert und personell ordentlich ausgestattet ist, und sagen nicht, dass Sie das einfach durch eine wilde Mischung organisieren.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist schon fraglich, dass so etwas bisher überhaupt nicht stattgefunden hat, dass eine Vertretung überhaupt nicht möglich war. Die Beschäftigten leisten immerhin eine wichtige und wertvolle Arbeit für diese Gesellschaft. Ich erwarte für diesen Bereich eine vernünftige personelle Ausstattung.

Es sollen laut Gesetzentwurf auch fachliche Synergieeffekte genutzt werden, Fallkonferenzen usw. Warum ist das bisher noch nicht anderweitig organisiert worden, sodass die Bewährungshilfe auch die Möglichkeit hat, vernünftig und ordentlich zu arbeiten?

(Beifall DIE LINKE)

Ich muss sagen, ich bin beim Lesen dieses Gesetzentwurfs und beim Lesen der Stellungnahmen wirklich sehr skeptisch geworden, dass dieses Gesetz überhaupt einen Sinn hat, außer dass es den Sinn eines Spargesetzes für die hessische Justiz hat. Das ist natürlich in Ihrem Interesse. Das kann ich mir vorstellen, dass das in Ihrem Interesse ist. In unserem Interesse ist aber ganz eindeutig, dass die Arbeit richtig und gut gemacht werden kann und dass für die Menschen gerade in der Frage der Bewährung, aber auch in der Frage der Ermittlung eine sinnvolle Arbeit geleistet wird.

In diesem Sinne sollte man auch mit diesem Gesetzentwurf umgehen. Wir finden es auch wichtig, dass wir eine fachlich versierte und kompetente öffentliche Anhörung haben. Ich möchte auch noch einmal deutlich von den Beteiligten hören, welche Erfahrung sie in diesem Arbeitsbereich haben. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese Einwände und diese Kritik wirklich ernst nimmt und den

Gesetzentwurf dann wahrscheinlich wieder zurücknehmen muss. – Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte ich nun Frau Förster-Heldmann ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich geht es in dieser Gesetzesvorlage um einen einfachen Sachverhalt, auch wenn er in den letzten Minuten recht komplex und kompliziert dargestellt worden ist: die Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe. Seit 2014 gibt es in Hessen die Pilotprojekte Limburg und Darmstadt und seit 2016 Frankfurt und Folgende. In diesem Gesetzentwurf geht es um die Zusammenfassung für die drei restlichen Landgerichte.

Für die Gerichtshilfe ändert sich, dass sie jetzt nicht mehr der Staatsanwaltschaft unterstellt ist, sondern den Landgerichten, gemeinsam mit der Bewährungshilfe. Sie werden zusammengefasst in einen gemeinsamen Arbeitsbereich. Es ist kein Topf, es ist ein gemeinsamer Arbeitsbereich, der als Soziale Dienste der Justiz bezeichnet wird, der die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe und parallel dazu auch die Zeugenbetreuung umfasst.

Die Sozialen Dienste sind der Führungsaufsicht der Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte unterstellt. Die meisten Länder haben das bereits umgesetzt. Aus Sicht des Richterbundes gibt es überhaupt keine Einwendungen, es ist der logische Schritt, das auch in Hessen zu vervollständigen.

Über den Evaluationsbericht könnte man jetzt noch eine extra Rede halten. Ich fand ihn schon interessant, habe allerdings nicht alle 70 eng beschriebenen Seiten gelesen, aber doch einiges. Die Hypothesen, die darin aufgestellt sind, waren für mich nicht wirklich zielführend. Zielführend war etwas anderes; davon werde ich Ihnen auch gleich berichten.

Also, bei der Evaluation und den Stellungnahmen habe ich im Gegensatz zu meinen Vorrednerinnen keine grundsätzlichen Bedenken und Einwendungen gelesen, sondern ich habe von Befürchtungen gelesen. Es handelt sich um Befürchtungen derjenigen, die die Arbeit erledigen. Das kann ich total gut nachvollziehen. Aber es ist die Frage, ob es nicht doch auch Sinn machen könnte, das zusammenzulegen. Dafür gibt es gute Beispiele.

Bei der Abgrenzung der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe war eine Befürchtung, dass die Aufstiegschancen nicht so sein könnten, wie man sich das erhofft. Aber von anderer Seite habe ich gehört, gerade die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshilfe und Bewährungshilfe macht Sinn, weil in der Bewährungshilfe und in der Gerichtshilfe die Probanden durchaus eine Runde nach der anderen drehen und somit die Synergieeffekte zwischen den beiden Arbeitsbereichen deutlich werden. So wurde mir berichtet.

Insofern, denke ich, ist das Ineinandergreifen dieser beiden Arbeitsbereiche wichtig. Die Unterstellung, so nenne ich das jetzt einfach einmal, dass es sich bei der Zusammenle

gung – nachdem wir bereits seit 2014 sechs Pilotprojekte haben – um ein reines Spargesetz handeln könnte, halte ich nicht für richtig; und ich finde, das muss man an der Stelle auch noch einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ja, die Probanden haben selten einfache Lebensläufe. Es geht dabei um die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Vermittlung in gemeinnützige Arbeit auf der einen Seite, Jugendbewährungsstrafe, Schuldnerberatung, Sicherheitsmanagement I und II für Sexualstraftäter und Gewaltstraftäter mit hohem Rückfallrisiko auf der anderen Seite. Es ist also eine große Bandbreite.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Präsidenten des Landgerichts Frankfurt. Er ist von Ihnen immer wieder gerne zitiert worden. Er hat einen Bericht zu den Sozialen Diensten des Landgerichts Frankfurt 2021 verfasst. Dieser Bericht ist sehr interessant und lohnt sich zu lesen. Ich will einfach ein paar Sätze zitieren:

Mit dem Jahresbericht 2021 der Sozialen Dienste der Justiz bei dem Landgericht Frankfurt am Main dokumentiert eine zentrale Abteilung der Gerichtsverwaltung, dass auch in den Zeiten einer globalen Pandemie unter äußerst erschwerten Bedingungen die wichtige Arbeit der Resozialisierung fortgesetzt und mit einigen wichtigen Projekten, sei es im Bereich der Schuldnerberatung oder der „Interventionen bei häuslicher Gewalt“, in wichtigen Aspekten vertieft werden konnte.

Weiter spricht Herr Wolf – dafür nehme ich jetzt meine einfachen Worte – vom Erfolg sehr engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – Ja, es sind alles staatlich anerkannte Sozialarbeiter.

Dieses Statement des Präsidenten des Landgerichts Frankfurt fand ich schon interessant. Darin wird auch sehr deutlich, dass es gar nicht um einen Topf geht, in dem vermeintlich alles zusammengeschmissen wird, sondern sie können sieben Bereiche fachlich nebeneinander sehen, die miteinander arbeiten, aber auch ihre speziellen Aufgaben haben.

In dem Bericht steht auch, dass im Bereich des Landgerichts Frankfurt die meisten Probanden nach dem Strafgesetzbuch verurteilt werden, 10 % werden nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Interessant wäre – dass ist noch ein eigenes Thema, das wir vielleicht einmal beraten sollten –, inwieweit die Häuser des Jugendrechts darauf Einfluss haben. Auch das Marburger Modell ist heute schon erwähnt worden. Das baut natürlich darauf auf, dass diese beiden Bereiche zusammenarbeiten.

Insofern verstehe ich Ihre Einwendungen nicht. Ich finde, das hat sich in vielen Pilotprojekten bewährt. Deswegen ist es die konsequente Umsetzung, das jetzt in ein Gesetz zu fassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun Herrn Müller das Wort.