Also, Herr Pentz, wenn Sie dazwischenrufen und Beispiele haben wollen: Ich nenne nur Schwarzgeld, Vetternwirtschaft und Schäden in Millionenhöhe. Wenn es um Sie geht und um Ihre Freundinnen und Freunde, ist doch Ihr Motto: legal, illegal, grad egal.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU) – Weitere Zurufe von der CDU)
Dann muss ich schon sagen: Dafür, dass das Thema Atomkraft mal ein Herzensthema der GRÜNEN war, sind die GRÜNEN sehr leise, wenn es – –
Nein: völlig egal, grad egal, habe ich gesagt. Das können wir gleich klären. – Dafür, dass das einmal ein grünes Herzensthema war, finde ich, sind die GRÜNEN sehr ruhig bei diesem Thema und unterwerfen sich der Koalitionsdisziplin. Auch das ist ein Problem.
Die SPD fordert, dass die Ministerin persönlich haftbar gemacht wird. Ich finde, das ist ein interessanter Gedanke. Wenn jeder CDU-Minister für seine teuren Fehler persönlich haften müsste, wären viele hier im Raum ruiniert: Herr
Dr. Arnold, Sie haben ja auch ein paar Millionen in der EBS versenkt. Oder auch, wenn wir an den Ministerpräsidenten denken. Von daher: Ja, wir fordern, dass Frau Puttrich die Verantwortung für ihren Fehler übernimmt.
Aber vor allem fordern wir, dass diese Politik in Hessen aufhört, dass man Kritik und Warnungen in den Wind schlägt und einfach das durchzieht, von dem man meint, dass es richtig ist. Diese Politik muss einfach ein Ende haben.
Danke, Frau Kollegin Wissler. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Kaufmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt gerade so viel über Schaden und Schadenersatz reden, dann ist an erster Stelle festzustellen, dass der Irrglaube, dass die Atomenergie friedlich genutzt zur Energiegewinnung wäre, der größte Schadensverursacher ist. Der zweitgrößte ist dann die Laufzeitverlängerung, die mit der elften Novelle des Atomgesetzes geschehen ist.
Ich kann nur einmal wieder feststellen: Es ist gut und richtig, dass sich Deutschland von der Atomkraft als einem Irrweg der Stromerzeugung verabschiedet hat.
Es war falsch, den Weg des Ausstiegs zwischenzeitlich zu verlassen, und es ist bedauerlich, dass es der Katastrophe von Fukushima bedurfte, um diesen Fehler zu korrigieren.
Ich habe schon öfter gesagt, wir GRÜNE hätten das nicht gebraucht. Wir waren schon immer klar entschieden und sind es weiterhin.
Es war ohne Zweifel dreist und unverschämt, dass die Atomwirtschaft neuerlich Milliardenforderungen an den Steuerzahler gerichtet und sich gleichermaßen geweigert hat, für die Schäden, die verursacht wurden, und die Folgelasten aufzukommen. Wir haben jetzt – es ist gerade erwähnt worden – eine Vereinbarung, die die Atomwirtschaft aber noch nicht quergeschrieben hat.
Somit sind die Klagen auch noch nicht beendet. Wir warten in der Tat darauf, dass das endgültig geschieht, und ich denke, es ist eine gemeinsame Aufgabe aller, diese Forderungen der Atomwirtschaft zurückzuweisen und den Weg der Energiewende weiter zu gehen.
Meine Damen und Herren, unter diesen wirklich wichtigen Fragestellungen frage ich mich jetzt, was die SPD dazu bringt, mit solcher Verbissenheit auch rechtlich windige Konstruktionen hier vorzutragen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der SPD: Was? – Windig?)
Es ist auch nach der Arbeit des Untersuchungsausschusses völlig klar, dass der Bescheid, den Hessen erlassen hat, rechtswidrig war.
Er war formell rechtswidrig, und er war materiell rechtswidrig. Formell war die Verantwortung beim Land. Materiell war die Verantwortung beim Bund,
und politisch verantwortlich für diesen Bescheid war Ministerin Puttrich. Das ist nie bestritten worden, das steht in allen Unterlagen. Das wissen wir längst. Warum Sie immer wieder meinen, das hier präsentieren zu müssen, und dabei den Eindruck erwecken, der Ausstieg aus der Atomwirtschaft ist Ihnen gar nicht das Wichtigste, sondern das Wichtigste ist Ihnen, sozusagen hinter einer Ministerin herzuhetzen, sollten Sie wirklich mal erklären.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe der Abg. Nor- bert Schmitt und Gerhard Merz (SPD))
Meine Damen und Herren, ich sage es noch klarer: Wir haben die politische Verantwortung für die Entscheidungen der Ministerien bei den Ministern und Ministerinnen. Das ist gut so, und das bleibt auch so. Aber genau deswegen gelten andere Regeln dafür, wie die Verantwortung wahrzunehmen ist.
Ich darf Sie daran erinnern, dass es dafür diverse in der Verfassung geregelte Möglichkeiten gibt. Als ein Beispiel nenne ich Art. 115, die Ministeranklage. Mit ist nicht bekannt, dass seitens der SPD oder der anderen, die sich hier so lautstark geäußert haben, auch nur der Ansatz oder der Versuch gemacht worden wäre, auf diesem durch die Verfassung vorgegebenen Weg voranzukommen. Das haben Sie längst versäumt. Ein Blick in § 31 Staatsgerichtshofgesetz zeigt Ihnen das. Sie hätten das noch im Jahr 2013 anstrengen müssen. Nur, damals war überhaupt nicht die Rede davon. Jetzt kommen Sie. Jetzt kommen Sie damit, dass es besonders hektisch war.
Deswegen mussten wir am 20. Dezember noch eine kombinierte Sondersitzung machen. Was war die Konsequenz? Nichts weiter, außer dass Sie einmal wieder in alle Richtungen versucht haben, die Ministerin zu beschimpfen und am besten gleich noch ein bisschen den Ministerpräsidenten mitzunehmen, ohne selbst etwas dazu beizutragen, das, was unsere wirklichen Probleme sind, zu lösen.
Unterstützen Sie doch die Landesregierung auf dem Weg, bei der Endlagervereinbarung weitere Forderungen von RWE abschließend abzuwehren. Helfen Sie mit für eine angemessene Kostenteilung bezüglich des Verfahrens zwischen Land und Bund. Ich sagte ja: formell und materiell unterschiedliche Fehler, die von beiden gemacht wurden. – Allein ein Erfolg, der dort erreicht würde, nützt den hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber nicht das, was Sie hier veranstalten.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Wintermeyer. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Oppositionsfraktionen verlangen jetzt schon zum wiederholten Male von der Landesregierung, gegen Kollegin Staatsministerin Puttrich vorzugehen. Das mag vielleicht noch politisch verständlich sein, wenn man Schlagzeilen erhaschen will. Juristisch ist diese Forderung völlig haltlos. Gestatten Sie es mir, auch zu sagen: Menschlich ist es unanständig.
Meine Damen und Herren, wenn Herr Dr. Arnold von Frau Puttrich als hochgeschätzter Kollegin spricht und die gesamte SPD-Fraktion zu lachen anfängt, dann muss ich sagen, das beschämt mich für Sie.
Meine Damen und Herren, Sie wissen doch und ignorieren es, dass es für einen solchen von Ihnen gewünschten Prozess überhaupt keine Erfolgsaussichten gäbe. Denn für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs mangelt es – ich betone es – an allen hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Herr Schmitt, da können Sie noch so laut im Plenum etwas anderes behaupten. Die Lautstärke Ihrer Stimme wird die Rechtslage nicht verändern.
Meine Damen und Herren, es mangelt erstens an einer Rechtsgrundlage, auf die ein Schadenersatzanspruch gegen Frau Staatsministerin Puttrich überhaupt gestützt werden kann.
Passen Sie auf, Sie schreien jetzt schon wieder dazwischen. Sie haben uns am 20.12. stundenlang malträtiert, und Sie haben von uns deutlich gesagt bekommen – –
Sie schreien auch immer sehr laut hier im Hause. – Sie haben stundenlang von uns erklärt bekommen, wie die