Protocol of the Session on January 26, 2017

Dem stimme ich ausdrücklich zu, danke Ihnen für die Vorlage des Berichts und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Minister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich knüpfe an dem letzten Punkt von Herrn Kollegen Frömmrich an: Ich bedanke mich sehr herzlich, Herr Prof. Ronellenfitsch, bei Ihnen persönlich, bei Ihrer Behörde und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit für das Land Hessen. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Rüdiger Holschuh (SPD))

Der 43. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten verzeichnet erneut keine gravierenden Verstöße. Herr Prof. Ronellenfitsch, Sie haben das vorhin mit dem Begriff „Langeweile“ ein bisschen skizziert. Ich sage: Wenn es keine gravierenden Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch die Behörden der Landesverwaltung gibt, dann ist das ein gutes Zeichen, und dann nehmen wir die Langeweile einer solchen Debatte gerne hin. Das ist gut so, und das liegt daran, dass der Datenschutz für die Landesregierung eine hohe Bedeutung hat.

Aus diesem Grunde beteiligt die Landesregierung den Datenschutzbeauftragten bzw. seine Dienststelle frühzeitig an allen Vorhaben mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Daraus hat sich eine gute Zusammenarbeit entwickelt, in der der Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter häufig eher beratend als mahnend wirken. An dieser Stelle, wie gesagt, ein herzliches Dankeschön für diese gute Zusammenarbeit im Namen der kompletten Landesregierung.

In den wichtigen Fragen des Datenschutzes gibt es auch keine Meinungsdifferenzen zwischen dem Beauftragten und der Landesregierung. Die Landesregierung kann daher in ihrer Stellungnahme zum 43. Tätigkeitsbericht bei der weitaus überwiegenden Zahl der angesprochenen Themen der Auffassung des Datenschutzbeauftragten schlicht zustimmen.

Es wurde bereits die Zeit zwischen der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts und der Vorlage der Stellungnahme der Landesregierung angesprochen. Für die Vorlage der Stellungnahme zum 43. Tätigkeitsbericht ist mehr als ein Jahr verstrichen. Hier brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Das ist schlichtweg zu lang. Wir werden daher geeig

nete Maßnahmen ergreifen, um die Frist zukünftig zu verkürzen. Wunder werden wir zwar nicht vollbringen können, da die Aufarbeitung des Sachverhaltes stets Zeit benötigt, insbesondere wenn mehrere Ebenen der Verwaltung und mehrere Fachressorts zu beteiligen sind. Aber wir wollen und wir werden schneller fertig werden. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Rüdiger Holschuh (SPD))

Das bestimmende Thema im Bereich des Datenschutzes ist jedoch derzeit die Umsetzung der EU-Datenschutzreform im Bund und in Hessen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, Ihnen kurz zu berichten, woran die Landesregierung zurzeit arbeitet und was auf den Landtag noch zukommen wird.

Das Reformpaket der EU besteht aus zwei Rechtsakten, die beide im Mai 2016 in Kraft getreten sind, aber unterschiedliche Rechtsfolgen für das Land haben. Das ist zunächst die Datenschutz-Grundverordnung, die den Datenschutz in der gesamten EU einheitlich sowohl für die Privatwirtschaft als auch für die öffentliche Verwaltung regelt. Sie gilt ab Mai 2018 als unmittelbares Recht in allen Mitgliedstaaten der EU und verdrängt das nationale Datenschutzrecht.

Aus diesem Verdrängen ergibt sich die Notwendigkeit, unsere Gesetze anzupassen. Wenn wir das nicht machen, wäre in jedem einzelnen Anwendungsfall zu prüfen, ob unser weiterhin geltendes Gesetz der EU-Verordnung widerspricht und deshalb nicht mehr anwendbar ist. Das wäre äußerst aufwendig, fehlerträchtig und mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden.

Der Bund hat das Bundesdatenschutzgesetz, das den Datenschutz in der Privatwirtschaft und für die Bundesverwaltung regelt, sowie die Fachgesetze des Bundes an die EU-Verordnung anzupassen. Wir in Hessen müssen das Hessische Datenschutzgesetz und die Datenschutzbestimmungen in den Fachgesetzen auf Übereinstimmung mit der EU-Verordnung überprüfen. An dieser Prüfung arbeitet die Landesregierung zurzeit; aufgrund der Zuständigkeit für das allgemeine Datenschutzrecht, also das Hessische Datenschutzgesetz, fällt dabei dem Innenministerium die Federführung zu. Aber alle Ministerien und die Staatskanzlei sind beteiligt und überprüfen jeweils die ihrer Zuständigkeit obliegenden Fachgesetze.

Das Reformpaket der EU hat aber noch einen zweiten Baustein, die sogenannte JI-Richtlinie. Schon im Hinblick auf die Zeit erspare ich Ihnen hier die volle und korrekte Bezeichnung dieses EU-Rechtsaktes. Wichtig ist, dass diese Richtlinie den Datenschutz für die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei regelt. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss sie vom Land in das Landesrecht umgesetzt werden, was ebenfalls bis Mai 2018 zu geschehen hat, da das Land andernfalls EU-Recht verletzen würde. Die zur Umsetzung der JI-Richtlinie notwendigen Vorschriften müssen in das HSOG, also in unser Sicherheitsgesetz, und teilweise in das Hessische Datenschutzgesetz eingefügt werden. Das ist die zweite Aufgabe, die uns die EU-Datenschutzreform gestellt hat und an der im Innenministerium zurzeit gearbeitet wird.

Leider stellt sich bei der Umsetzung beider EU-Rechtsakte eine Vielzahl komplizierter Auslegungsfragen, was angesichts von vier Jahren fachlicher und politischer Beratung des Reformpakets auf EU-Ebene nicht wirklich überrascht.

Weil diese Auslegungsprobleme alle Länder und den Bund in gleicher Weise betreffen – ich glaube, Herr Kollege Frömmrich hatte das schon angesprochen –, arbeiten die Länder untereinander und mit dem Bund seit dem Inkrafttreten der EU-Rechtsakte in den Gremien auf Fachebene zusammen. Das hessische Innenministerium ist dort entsprechend beteiligt. – So weit der Sachstand.

Jetzt dazu wie es weitergeht: Im Innenministerium werden wir einen Gesetzentwurf erarbeiten, der sowohl die Anpassung des Hessischen Datenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung vornimmt als auch die notwendigen Vorschriften zur Umsetzung der JI-Richtlinie in das HSOG bzw. in das Datenschutzgesetz einfügt. Darüber hinaus streben wir an, auch die notwendigen Anpassungen in den Fachgesetzen in diesen Gesetzentwurf zu integrieren. Es ist unser Ziel, dem Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das EU-Datenschutzreformpaket vollständig in das Landesrecht umsetzt, damit wir in Hessen im Mai 2018 eine mit dem EU-Recht konforme und klare Rechtslage haben.

In dieser kurzen Zusammenfassung habe ich nicht alle Nuancen des Umsetzungsvorhabens darstellen können. Das hätte den Rahmen auch gesprengt. Insbesondere habe ich auf Ausführungen zur Behörde des Datenschutzbeauftragten selbst verzichtet, die in doppelter Weise durch die EUDatenschutzreform betroffen ist, sowohl hinsichtlich der Organisation der Behörde, als auch was den Vollzug der neuen Vorschriften betrifft. Ich habe im Hinblick auf die Stellung des Hessischen Datenschutzbeauftragten als von der Landesregierung völlig unabhängige Behörde darauf verzichtet. Ich will aber darauf hinweisen, dass der zuvor erwähnte Gesetzentwurf auch Regelungen zum Hessischen Datenschutzbeauftragten und seiner Behörde enthalten wird, darunter auch neue Bestimmungen, die durch die EU-Reform notwendig werden.

Ich möchte deshalb an dieser Stelle klarstellen, dass wir die entsprechenden Regelungen in enger fachlicher Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erarbeiten werden. Meine Damen und Herren, es bleibt neben fristgerechter Bearbeitung der Tätigkeitsberichte 44 und 45 eben auch gesetzgeberisch viel Arbeit. Ich bedanke mich dabei für die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser Aufgabe hier im Hause widmen, dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern besonders herzlich. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen mir keine Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zum Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten erfolgt. Lieber Herr Prof. Ronellenfitsch, vielen Dank für Ihre Anwesenheit zu Ihrem Bericht. Einen guten Tag und viel Glück beim Datenschutz.

(Allgemeiner Beifall – Zuruf des Abg. Michael Bod- denberg (CDU))

Meine Damen und Herren, dann kann ich den Tagesordnungspunkt 50 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes – Drucks. 19/4444 zu Drucks. 19/4406 –

Die Berichterstattung hat der Kollege Klein. Er hat das Wort. Bitte schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses mitteilen. Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Eine Aussprache ist nicht erwünscht. Dann können wir abstimmen.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf in zweiter Lesung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest: Er ist einstimmig beschlossen, und damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist mir mitgeteilt worden, dass es eine Vereinbarung gibt, dass Tagesordnungspunkt 14, Antrag zu KasselCalden, ins nächste Plenum geschoben wird.

Dann kann ich Tagesordnungspunkt 16 aufrufen:

Antrag der Abg. Dr. Sommer, Alex, Decker, Di Benedetto, Gnadl, Merz, Roth (SPD) und Fraktion betreffend Geburtshilfe in Hessen sicherstellen – Hebammenmangel beseitigen – Drucks. 19/4046 –

zusammen mit Punkt 56:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend qualitative und bedarfsgerechte Begleitung und Beratung vor, während und nach der Geburt – Drucks. 19/4455 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Wir beginnen mit Frau Dr. Sommer für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Medien berichten seit geraumer Zeit über eine angespannte Lage in der Geburtsvorbereitung, in der Geburtsnachsorge und in der Geburtshilfe selbst. Werdende Mütter klagen, dass sie keine Hebamme mehr finden. Es ist von einem deutlichen Mangel auszugehen, da viele Hebammen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgegeben haben.

Ihr Antrag zeigt, dass Sie, genau wie Minister Grüttner in der Antwort auf die Kleine Anfrage, keinen Grund zum

Handeln sehen. Gerade Ihr letzter Satz darf nicht missinterpretiert werden, dass sich das Land hier aus der Verantwortung ziehen darf.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, es geht hier um die gesundheitliche Versorgung in Hessen. Wie viele Hebammen gibt es? Wie viele sind hier tätig? Verlässliche Zahlen über niedergelassene Hebammen liegen dem hessischen Sozialministerium nicht vor. Mit unserem Antrag wollen wir daher zur Erstellung eines Hebammenregisters animieren.

Nur mithilfe eines Registers, in das alle verfügbaren Hebammen und auch Geburtshelfer eingetragen werden, kann festgestellt werden, in welchen Bereichen Hessens Unterversorgung besteht. Ein an den Zahlen orientiertes Konzept für die geburtshilfliche Versorgung soll Unterversorgung vermeiden und beseitigen.

Warum Sie zustimmen sollten? Dafür gibt es gute Gründe. Hebammen sind Fachfrauen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die Zeit danach. Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ist ein gesellschaftlich relevanter Beitrag zur Frauenund Familiengesundheit.

(Beifall bei der SPD)

Denn eine kompetente Hebammenbegleitung wird das zukünftige gesundheitliche Wohlergehen von Mutter und Kind stärken. Hebammen sind eine Stütze während, vor und nach der Geburt und gesellschaftlich unverzichtbar.

Nur noch 50 % aller Entbundenen im Wochenbett werden laut hessischem Hebammenverband in Frankfurt von einer Hebamme betreut. Diese katastrophale Entwicklung ist z. B. auch im Odenwaldkreis oder in Nordhessen zu beobachten. Sie wollen das nicht glauben? Dann kann ich Ihnen aus meiner Verwandtschaft in Frankfurt berichten.

Die Mutter hat mittlerweile ihr zweites Kind. Die Geburt haben Mutter und Kind überstanden. Aber bei der ersten Geburt hatte sie 80 Hebammen angerufen und eine Absage nach der anderen bekommen. Das war vor dreieinhalb Jahren. Sie hat dann die Hebamme genommen, die zufälligerweise frei war. Mit der kam sie nicht klar, die Chemie stimmte nicht. Dabei sollte Ihnen allen klar sein, dass es bei einer so intimen Angelegenheit ganz wichtig ist, wie die Beziehung zwischen Hebamme und Frau ist.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))