Protocol of the Session on January 25, 2017

Wenn man als verantwortlicher Kommunalpolitiker lange eine solche Entscheidungspraxis fährt, nämlich die eigentlich notwendige Erhöhung nicht durchzuführen, und wenn man gleichzeitig dasselbe Angebotsniveau sicherstellen will, wie es die Nachbarkommune in einem anderen Bundesland hat, dann ist klar, dass es da ein Stück weit auseinandergehen muss. Dann muss sich auch ein verantwortlicher Kommunalpolitiker am Ende vorhalten lassen – vor Ihnen steht jemand, der sich auch ein paarmal geordnet um solche Entscheidungen in der Heimat herumgedrückt hat –, die notwendige Entscheidung nicht rechtzeitig getroffen zu haben.

Zweite Bemerkung. An den Grundsteuererhöhungsbeträgen sozusagen das Wohl und Wehe der Hauseigentümer und der Mieterinnen und Mieter festzumachen, ist aus meiner Sicht nicht restlos gerechtfertigt. Schauen wir uns einmal die Durchschnittswerte an. Der durchschnittliche Einheitswert eines Einfamilienhauses in Hessen betrug Ende 2015 knapp 21.000 €. Das sind die letzten bundesweit verfügbaren Daten.

Ich empfehle da übrigens einen gezielten Blick. Da geht es um die eigentliche Ungerechtigkeit der jetzt geltenden Grundsteuer. Denn diese Einheitswerte haben mit den realen Wertverhältnissen in heutiger Zeit nichts mehr zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben wir die Initiative ergriffen, um die Grundsteuer neu zu regeln und um das auf geordnete Füße zu stellen. Alle, die ein relativ neues Haus bewohnen und sich

ihre reale Grundsteuerbelastung anschauen, können das ins Verhältnis zu jemandem setzen, der ein in die Jahre gekommenes, aber vielleicht objektiv im Wert dramatisch gestiegenes Haus hat. Wenn die beide ihre Grundsteuerbescheide nebeneinanderlegen, kann ich durchaus verstehen, dass das beim Steuerzahler zur Verdrossenheit führt. Deshalb brauchen wir da eine Änderung.

Nehmen wir einmal den Durchschnitt von 21.000 €. Der bundeseinheitliche Vervielfältiger beträgt 2,6 Promille. Dann nehmen wir einmal eine Erhöhung des örtlichen Hebesatzes um 100 Prozentpunkte. Das ist der Wert, der eine Rolle spielt. Wir landen dann bei einer jährlichen Erhöhung der Grundsteuer um 54,60 €. Das sind im Monat 4,55 €.

Ich will diese Beträge bewusst nicht kleinreden. Aber Sie machen aus einer Erhöhung von 4,55 € pro Monat eine Gefährdung des hessischen Wirtschaftsstandorts. So schlecht ist der hessische Wirtschaftsstandort nicht, dass 4,55 € pro Monat mehr am Ende über Wohl und Wehe der Standorte einer Kommune entscheiden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Letzte Bemerkung. Dabei geht es um drohende Erhöhungen. Ich glaube, dass zwei Faktoren, die man berücksichtigen muss, hinsichtlich weiterer möglicher Erhöhungen bremsend wirken. Im Jahr 2017 werden nach der Einschätzung des Innenministeriums 91 % der hessischen Kommunen ausgeglichene Haushalte vorlegen können. Im Gegensatz dazu stehen die 35 %, die es waren, als der in Rede stehende Erlass herausgegeben wurde. Deswegen scheinen sich die Anstiege bundesweit unterdurchschnittlich zu bewegen.

Die Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages unter den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern besagt, dass in Hessen für das Jahr 2016 eine Steigerung um 5 Prozentpunkte zu erwarten sei. Bundesweit geht man von einem durchschnittlichen Anstieg in Höhe von 12 Prozentpunkten aus. Es spricht also sehr viel dafür, dass der Anstieg in Hessen deutlicher als außerhalb des Landes gebremst wurde. Das ist ein weiteres Argument dafür, dass es für ein solches Gesetz keinen Bedarf gibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister Dr. Schäfer, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Der Antrag wird dem Haushaltsausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend geplante Reform der Erbschaftsteuer ist unsozial und verfassungswidrig – Drucks. 19/3842 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Als Erster hat sich Herr Kollege Willi van Ooyen von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich hatten wir als Fraktion schon überlegt, ob wir unseren Antrag zur Erbschaftsteuer überhaupt noch im Plenum behandeln sollen,

(Norbert Schmitt (SPD): Ja, darüber können wir noch reden!)

da es diesem Hause leider nicht vergönnt war, nach der entscheidenden Sitzung des Bundesrates darüber zu diskutieren. Ich habe es nicht für möglich gehalten, wie schnell es beispielsweise der Vorsitzende der hessischen SPD schafft, sich von den Beschlüssen seiner eigenen Partei im Bundestag und im Bundesrat zu distanzieren.

(Lachen des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Herr Schäfer-Gümbel, Sie haben am Wochenende dem „Spiegel“ ein Interview gegeben – das ist der eigentliche Anlass für die Erbschaftsteuerdebatte, die wir hier noch führen können –, in dem Sie erklären, die SPD solle sich im Bundestagswahlkampf für eine bessere Erbschaftsteuer einsetzen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das meinst du doch jetzt nicht ernst, was du hier machst! Ich lache mich schief!)

Ja, ja. – Noch im Oktober hatte es Ihre Partei in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Erbschaftsteuer verfassungsgemäß neu geregelt wird. Stattdessen aber hat sich die SPD wieder einmal dafür entschieden, in der Großen Koalition in Berlin ein Gesetz zu beschließen, das an der Vermögensverteilung in Deutschland keinen Millimeter rüttelt. So liest sich das dann auch in der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Erbschaftsteuergesetz.

Natürlich hätten sich die Sozialdemokraten an der einen oder anderen Stelle noch mehr gewünscht, aber das jetzt Beschlossene ist ein Erfolg.

Noch einmal: Die SPD im Bundestag hält die Erbschaftsteuer für einen Erfolg.

Nun können Sie hier erklären, warum diese Reform kein Erfolg war. Dann erklären Sie uns bitte aber auch, warum irgendjemand es Ihnen oder Ihrer Partei noch abnehmen sollte, dass die nächste Erbschaftsteuer nicht wieder genauso aussieht wie diese.

Dazu kommt noch folgendes Problem: Sie wollen die Erbschaftsteuer demnächst wieder reformieren, und dafür soll auf die Wiedererhebung der Vermögensteuer verzichtet werden. Das ist so, als ob man das eine nur tun könnte, wenn man das andere lassen würde. Tatsächlich aber zementiert die SPD mit ihrer vermurksten Erbschaftsteuerreform ein Gesetz, das die Superreichen weiter verschonen wird – und das über Jahre hinweg. Wir reden bei der Erbschaftsteuerreform nämlich auch immer über Schenkungsteuer. Selbst wenn man annehmen würde, die SPD würde bei der Bundestagswahl eine absolute Mehrheit erzielen – ich weiß, es klingt absurd, aber nehmen wir es einmal an –,

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut! Mit Martin Schulz arbeiten wir gerade daran! – Heiterkeit bei der SPD)

selbst dann würde es bis Ende 2019 oder 2020 dauern, bis ein neues Erbschaftsteuergesetz in Kraft treten würde. Was glauben Sie, was wird passieren?

(Zurufe von der SPD)

Es werden einige relativ junge Menschen durch Schenkungen sehr reich werden, weil ihre Eltern die Erbschaften als Schenkungen vorziehen, um so in den Genuss des sozialdemokratischen Erbschaftsteuergesetzes von 2016 zu kommen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Unser Programm diskutieren wir wirklich nicht mit euch, mein Lieber!)

Hier haben Sie den Superreichen schon ein riesiges Steuergeschenk gemacht, das nicht mehr reinzuholen ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist grundfalsch, vor diesem Hintergrund jetzt auch noch auf die Wiedererhebung der Vermögensteuer zu verzichten. Wer wirklich etwas mehr für die Umverteilung tun will, braucht die Vermögensteuer. Selbst die GRÜNEN haben diese mittlerweile beschlossen. Ich bin allerdings noch sehr gespannt darauf, wie sich die Landtagsfraktion der GRÜNEN dazu verhält.

Auf die SPD ist jedenfalls kein Verlass in dieser Frage. Sie halten das Fähnchen immer schön in den Wind und sind dann um keine Erklärung verlegen, warum es auch diesmal mit einem Politikwechsel leider, leider nichts wird.

Wir als LINKE sind und bleiben hier glaubwürdig. Wir stehen weiter für die Umverteilung, für eine gerechte Erbschaftsteuer und für eine Vermögensteuer für Reiche.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich würde noch einmal auf den besonderen Punkt 3 eingehen. Ich denke, hier müsste wenigstens auch die SPD zustimmen. Aber wir werden das im Ausschuss noch einmal diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege van Ooyen. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Arnoldt von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion! Weil Ihr Antrag vom 4. Oktober 2016 schon seit Langem überholt und nicht mehr diskussionswürdig ist und es hier anscheinend nur um die Äußerungen von Ihnen, Herr SchäferGümbel, geht, werde ich mich heute sehr kurz fassen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist gut!)

Ich stelle hier und heute für meine Fraktion fest, dass die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene und inzwischen bereits umgesetzte Neuregelung der Erbschaftsteuer einen entscheidenden Beitrag dazu leistet – erstens –, sowohl auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren und die gerügten bisherigen Regelungen anzupassen als auch – zweitens – unsere Unternehmen nicht unnötig zu gefährden und damit Arbeitsplätze zu sichern. Da

her war es folgerichtig und sinnvoll, dass auch unsere Landesregierung am 14. Oktober 2016 im Bundesrat für diese Änderung gestimmt hat, um damit für Planungssicherheit sowohl für die Länder als auch für die Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sorgen.

Das Erbschaftsteuergesetz ist auch nach der Einigung ein an Komplexität wohl nur schwer zu überbietendes Regelwerk. Ich nenne dazu nur einige Stichworte: fünf Korridore, Abschmelzungsmodelle, Stundungsregeln. Es handelt sich um eine komplexe Materie, bei der scheinbar einfache Antworten und einfache Lösungsansätze mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen einhergehen und unzählige Arbeitsplätze gefährden würden. Ob dies gerecht wäre, halte ich für äußerst fraglich.

Wichtig ist aber vor allem, dass es gelungen ist, in dieser schwierigen politischen Gemengelage des Bundesrates einen Kompromiss zu finden. Denn es war wichtig und notwendig, einerseits die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und andererseits schnellstmöglich für Planungs- und Rechtssicherheit zu sorgen. Dies sichert Arbeitsplätze in den Unternehmen, die auch nach der Übertragung auf die Erben fortgeführt werden können.

Der von Ihnen vorgelegte Antrag macht einmal mehr den unersättlichen Hunger der LINKEN nach immer mehr Steuereinnahmen deutlich – und das auch noch in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier will DIE LINKE nichts weniger als unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit wieder einmal maßlos abkassieren, um Gelder für ihre unzähligen Spielwiesen locker zu machen.