Protocol of the Session on January 24, 2017

Herr Minister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die hessischen Kommunen sind im Breitbandförderprogramm des Bundes sehr erfolgreich. Sie sind mit einer Vielzahl von Projekten beteiligt.

Von den 42 hessischen Kommunen, die Anträge auf eine Beratungsförderung gestellt haben, haben bereits 25 einen positiven Bescheid erhalten. Pro Antrag wird mit 50.000 € gefördert.

Acht Landkreise haben Fördermittel für einen Infrastrukturausbau beantragt: die Landkreise Fulda, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus und die sogenannten Bigo-Kreise Vogelsberg und Wetterau. Sechs der acht Kreise erhielten be

reits Zuwendungsbescheide vom Bund über insgesamt rund 16,3 Millionen €. Das Land hat die Förderung mit bisher insgesamt 14,4 Millionen € kofinanziert.

Sieben weitere Kreise, die Kreise Groß-Gerau, Hochtaunus und die fünf Kreise des Nordhessen-Clusters, sowie die Stadt Kassel – für Flächen außerhalb des Projektgebiets Nordhessen – planen, voraussichtlich noch im vierten Förderaufruf des Bundes einen Antrag auf Fördermittel für den Infrastrukturausbau zu stellen.

Frage 699, Herr Abg. Caspar.

Ich frage die Landesregierung.

Wann ist mit dem Erscheinen des überarbeiteten Bauherrenkostenberichtes zu den hessischen Straßenbauprojekten zu rechnen?

Herr Minister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Caspar, der sechste Bericht zu den Kosten der hessischen Straßenbauprojekte, der sogenannte Bauherrenkostenbericht, befindet sich derzeit in der Drucklegung und wird bald, nämlich im Februar 2017, vorgelegt.

Im Bericht werden die Entwicklungen bei den Straßenbauinvestitionen, bei den Gesamtkosten im Straßenbau sowie bei den Kosten wichtiger Planungs- und Bauprojekte dargestellt.

Der Bericht bezieht sich auf die Jahre 2012 bis 2015. Der gegenüber den ersten fünf Berichten verlängerte Berichtszeitraum trägt der Tatsache Rechnung, dass die zum 1. Januar 2012 durchgeführte Reorganisation von Hessen Mobil mit erheblichen Anpassungen im Rechnungswesen verbunden war. Für die Zukunft ist eine Berichterstattung im zweijährigen Turnus geplant, sodass im Jahr 2018 über die Jahre 2016 und 2017 berichtet wird.

Ich empfehle den Abgeordneten, sich diesen Bericht einmal anzuschauen. Wir haben kontinuierlich steigende Investitionsausgaben – bis zu 710 Millionen € im Jahr 2015 –, was Projekte im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung angeht. Die Verwaltungskosten und der wachsende Anteil der DEGES werden in dem Bericht sehr ausführlich dargestellt. Wer sich dafür interessiert, der wird in dem Bericht viel dazu finden.

Frage 700, Herr Abg. Rentsch.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu den Plänen des Bundesfinanzministeriums zur Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen, die aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts – wie z. B. Kammern – erlangt wurden?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Rentsch, der Landesregierung sind Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 des Umsatzsteuergesetzes nicht bekannt geworden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rentsch.

Wir sind auf dieses Thema von den Kammern in Hessen angesprochen worden. Sind Sie von diesen nicht angesprochen worden? Wenn nein, würden wir Ihre Antwort weiterleiten. Ich denke, daran gibt es ein gemeinsames Interesse.

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abgeordneter, ich bin von den Kammern auf diesen Sachverhalt bisher nicht hingewiesen worden. Möglicherweise liegt das daran, dass die Antwort so ist, wie ich sie gegeben habe. Wenn Sie aber andere Informationen haben sollten, bitte ich Sie, sie an uns weiterzuleiten. Wir kümmern uns dann darum.

Frage 701, Herr Abg. Yüksel.

Ich frage die Landesregierung:

Wann legt sie das für Ende 2016 angekündigte Konzept zur Einführung von Herkunftssprachen als zweite bzw. dritte Fremdsprache an hessischen Schulen vor?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Yüksel, die Lage hat sich durch die Herausforderungen der Zuwanderung vieler neuer Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in der Tat etwas verkompliziert.

Derzeit werden an hessischen Schulen Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 139 Nationalitäten unterrichtet. Das bedeutet, es kann uns nicht mehr allein darum gehen, ein, zwei oder drei zusätzliche Fremdsprachenangebote im Regelunterricht zu machen, sondern im Moment ist unsere zentrale Aufgabe, sicherzustellen, dass möglichst alle zugewanderten Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, ihre Fremdsprachenverpflichtungen zu erfüllen, unabhängig von der Zuordnung zu einer bestimmte Jahrgangsstufe.

Bereits jetzt besteht für Schülerinnen und Schüler, die nicht über Fremdsprachenkenntnisse im Sinne des schulischen Regelangebots verfügen, weil sie keine deutsche Schule besucht haben, die Möglichkeit, auf Antrag die Herkunftssprache als Pflichtfremdsprache anerkennen zu lassen. Geregelt ist dies in der gültigen Fassung des § 54 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.

Dieser Umstand muss in die Erarbeitung des angekündigten neuen Fremdsprachenkonzepts einbezogen werden. Die Erarbeitung des Konzepts nimmt etwas mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch; denn wir streben an, ein Konzept aus einem Guss vorzulegen, das sowohl die Herkunftssprachen der bereits länger bei uns lebenden bzw. hier aufgewachsenen Schülerinnen und Schüler als auch die der neu eingewanderten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einbezieht.

Zusatzfrage, Herr Kollege Yüksel.

Wie bewertet die Landesregierung die Bestrebung im Land Niedersachsen, wo Rot-Grün regiert, Unterricht in der Herkunftssprache – als zweite oder dritte Fremdsprache – einzuführen?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung bekennt sich weiterhin zu ihrem Ziel der Einführung von Herkunftssprachen als zweite oder dritte Fremdsprache an hessischen Schulen. Wir haben jetzt aber, wie gesagt, durch die erfolgte Zuwanderung ein größeres Bild vor Augen. Wir wollen das Bild gerne komplett zeichnen, bevor wir es der Öffentlichkeit präsentieren.

Zusatzfrage, Herr Kollege Degen.

Herr Kultusminister, ist noch in der aktuellen Wahlperiode mit dem zugesagten Konzept zu rechnen, das ja auf einen Beschluss dieses Hauses zurückgeht?

Herr Kultusminister.

Wir streben an, das Konzept bis zu der Sommerpause dieses Jahres vorzulegen.

Frage 702, Herr Abg. Yüksel.

Ich frage die Landesregierung:

Wann entwickelt sie zusammen mit den Religionsgemeinschaften und Schulen in Hessen ein gemeinsames Vorgehen, das Probleme von minderjährigen fastenden Schülerinnen und Schülern während des Ramadans mit einer auf Freiwilligkeit basierenden Empfehlung angeht, die die Religionsfreiheit der Beteiligten nicht einschränkt?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Yüksel, das ist eine Frage, die sich nicht nur in Hessen stellt. Deswegen wurde das Thema Fasten in der Schule in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen der Kultusminister mit den Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen von Menschen mit Migrationshintergrund eingehend erörtert – zuletzt in der Plenarsitzung im Oktober 2016 –, um eine möglichst bundeseinheitliche Verfahrensweise zu ermöglichen. Bei dieser Plenarsitzung waren Vertreterinnen und Vertreter der türkischen, der kurdischen und der griechischen Gemeinde sowie der Immigrantenverbände anwesend.

Auf der Basis dieser Gespräche mit den Migrantenorganisationen ist es in der Kultusministerkonferenz beabsichtigt, einen Orientierungsrahmen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu erstellen. Die Migrantenorganisationen wurden durch die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz gebeten, eine Initiative in die Wege zu leiten und ihr vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass dies durch die Verbände erfolgt und ein Entwurf in den Gremien der Kultusministerkonferenz im kommenden Jahr beraten wird. Das ist die Situation auf der Bundesebene.

Jetzt konkret zu Hessen: Im Hessischen Kultusministerium finden regelmäßig Jours fixes mit den beiden Kooperationspartnern Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem DITIB Landesverband Hessen statt, in denen die schulorganisatorischen und schulpädagogischen Fragen behandelt werden.

Was das Fasten muslimischer Schülerinnen und Schüler während der Zeit des Ramadans betrifft, strebt das Hessische Kultusministerium mit diesen muslimischen Religionsgemeinschaften eine gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit den religiösen Geboten für die Dauer der Fastenzeit an. Diese soll den Lehrkräften und den Schulleitun

gen eine argumentative Hilfestellung und den Eltern eine Orientierung bieten.

Dann kommen wir zu der Frage 703. Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie den Auftritt von „Gangsta-Rappern“ mit verrohenden, gewaltverherrlichenden, frauenverachtenden und homophoben Inhalten, wie dem von Kollegah, beim Hessentag 2017 in Rüsselsheim?