Er ist zusätzlich in der Anwaltskanzlei Salleck + Partner in Erlangen, Bayern, als Rechtsanwalt geführt.
(Norbert Schmitt (SPD): Wo steht die Mülltonne? – Heiterkeit bei der SPD – Glockenzeichen des Präsidenten)
(Norbert Schmitt (SPD): Unerhört, was Sie für einen Unsinn erzählen! – Weitere Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der CDU)
unerhört, was Sie hier absolvieren. Das ist eine Schande für einen frei gewählten Abgeordneten, wie Sie mit dem höchsten hessischen Gericht umgehen.
Nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, dass sogar im Vorlesungsverzeichnis der Universität Marburg für das laufende Semester eine Lehrstuhlvertretung für Herrn Prof. Safferling eingetragen ist. Da kann doch nicht sein Lebensmittelpunkt sein.
Alles Punkte, die für den Hauptwohnsitz in Erlangen sprechen. Diese Recherchen hätte bei vernünftiger Vorbereitung dieser zweiten Runde, die wir uns hier gönnen, auch Herr Rudolph machen können oder wenn es zutrifft, was man auf den Fluren der SPD hört, die FDP, die den Wahlvorschlag für die Zusicherung der eigenen Stimmen unterbreitet hat.
Stattdessen wird uns vorgegaukelt, dass Herr Prof. Safferling seinen Hauptwohnsitz in Marburg hat. – Herr Präsident, wenn ich noch darauf eingehen darf, dass die SPD jetzt hier ein Schreiben vorgelegt hat, in dem sie nicht die bereits vorgetragenen Punkte aufgreift, sondern einfach nur die Adresse des Kandidaten austauscht: Das ändert jedoch nichts an dem Sachverhalt, Herr Kollege Rudolph.
Denn nach allen Erkenntnissen befindet sich der Hauptwohnsitz nicht in Hessen. Er hat damit auch nichts mit der Wählbarkeit zum Staatsgerichtshof zu tun. Nur für Juristen nachvollziehbar, setzen Sie mit diesem Schreiben, das Sie heute vorgelegt haben, einen Akt, der dazu führt, dass wir die Wahl heute durchführen können und durchführen müssen, obwohl wir alle wissen, dass sie rechtswidrig ist. Denn Sie müssten die Adresse gegen die zutreffende Adresse des Hauptwohnsitzes austauschen. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall.
Herr Kollege Bellino, einen Moment, bitte. – Was heißt schon „lange“? – Ich erteile hier das Wort. Ich sage, wann Schluss ist. Ich darf mir als amtierender Präsident diese Belehrungen aus dem Parlament verbitten.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen, in denen ich noch einmal für die CDU-Fraktion bedauere, dass wir heute eine Wahl haben werden, die dazu führen wird, dass dieser Staatsgerichtshof zunächst rechtswidrig besetzt sein wird. Eine seiner ersten Amtshandlungen wird es sein, die Rechtswidrigkeit eines der heute vermutlich gewählten Mitglieder zu erklären. Das ist bedauerlich. Aber das hat mit Ihrem Verhalten und mit dem Umgang mit dem höchsten hessischen Gericht zu tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht noch einmal überprüft. Was Herr Bellino auf irgendwelchen Fluren hört, ist eher nebensächlich. Es geht in der Tat um eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften über die Wählbarkeit im Sinne des Landtagswahlgesetzes. Nach unserer Auffassung orientiert sich das an dem Lebensmittelpunkt des Vorgeschlagenen. Damit wird die Annahme der Wählbarkeit begründet. Deswegen haben wir das auch entsprechend geändert.
Das können Sie übrigens der rechtlichen Bewertung aus der Staatskanzlei entnehmen. So ist nämlich die Überschrift: Hessische Staatskanzlei. Dem können Sie entnehmen, dass das in der Weise zulässig ist.
Ich habe beim letzten Mal gesagt, der Lebensmittelpunkt des von uns Vorgeschlagenen befinde sich in einer hessischen Stadt. Herr Kollege Bellino, da machen Sie den ersten grundsätzlichen Fehler: Es ist nicht Ihre Aufgabe, das hier infrage zu stellen. Da überheben Sie sich in ganz evidenter Art und Weise.
Geradezu interessant wird es, weil Sie die Kinder eines Vorgeschlagenen ins Spiel bringen. Frau Kollegin Ypsilanti kennt das aus dem Landtagswahlkampf im Jahr 2008, als man ihr Kind schon einmal politisch instrumentalisiert hat.
Hier wurde gerade über die Flure des Landtags geredet. Wir haben aus der Medienlandschaft Hinweise bekommen. Das betrifft den von uns Vorgeschlagenen. Da sieht man amtliche Seiten der Stadtverwaltung Erlangen aus dem Jahr 2012, bei denen es auch um das Kind geht. Es werden die Geburtsdaten des Kindes und der Ehefrau publiziert. Herr Bellino, ich weiß das nicht. Sie können sagen, ob die CDU damit etwas zu tun hat. Ich frage Sie das. Denn das hat alles mit dem Wahlvorgang nichts zu tun. Das ist genau der Punkt.
Man sollte sich einmal die Begutachtung vornehmen. Ich möchte übrigens nur wenige Sätze zu dem von Ihnen Genannten sagen. Er war auch für die Landesregierung rechtsberatend tätig, als es um die Untersuchungsausschüsse ging. Da musste die SPD-Fraktion wegen eklatanter Verletzung der Minderheitenrechte den Staatsgerichtshof anrufen. Wir haben zu 70 bis 80 % recht bekommen. So viel will ich zu dem Thema sagen, wie hier rechtliche Bewertungen abgegeben werden.
Herr Al-Wazir, ach Gott, wissen Sie, bei Ihnen überrascht mich mittlerweile nichts mehr. Alle Positionen, die irgendwann einmal gegolten haben, gelten heute nicht mehr.
Es geht um rechtlich unterschiedliche Wertungen. Das ist zugestanden. Da gibt es ein Instrument bzw. ein Kriterium, das zeigt, wie man damit umgeht. Nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist nur der Staatsgerichtshof dazu legitimiert. Er kann das von sich aus machen, wenn ein öffentliches Interesse besteht oder wenn die CDU-Fraktion sagt: Überprüfe das. – Dann kann und muss der Staatsgerichtshof tätig werden, so wie er das im Fall der Frau Wolski gemacht hat, die ehemals auf der Liste der CDU-Fraktion stand. Er ist dann zu einem Ergebnis gekommen. Das ist das Instrumentarium und die rechtlich einzige Möglichkeit.
Die Fraktion wie die SPD, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, hat das sehr sorgfältig geprüft. Die Rechtsposition, die wir dargelegt haben, ist für uns nachvollziehbar. Deswegen haben wir das hinsichtlich der Anschrift geändert.
Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Deswegen müssen die Abgeordneten eindeutig heute wählen. Das sagt die Rechtsbewertung des Herrn Günther. Das ist auch vorgesehen. Das ist gut so.
Die Abgeordneten entscheiden in geheimer Wahl über die Listen. Erstens wird man dann sehen, wer gewählt ist. Zweitens gibt es ein Gremium, das unabhängig ist. Darauf haben wir als Parlament keinen Einfluss. Das ist auch gut so. Dann entscheiden das die Richter, die das können, die also nicht befangen sind und die dazu entsprechend legiti
Wir sagen: Unser Wahlvorschlag ist sachgerecht. Er ist rechtmäßig. Deswegen muss die Wahl heute stattfinden. Die vielen geworfenen Nebelkerzen werden uns nicht daran hindern, einen Wahlvorschlag, den wir für rechtmäßig halten, heute zur Wahl zu stellen. Dann entscheidet der Landtag. Dann sind die weiteren Dinge abzuwarten. – Vielen Dank.
Herr Kollege Rudolph, vielen Dank. – Ich habe noch eine Wortmeldung. Sie stammt von Frau Kollegin Erfurth von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs kommt den Fraktionen eine ganz besondere Rolle zu. Die Fraktionen schlagen nämlich die Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Fraktionen müssen dabei dafür Sorge tragen, dass die von ihnen vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sind. Sie müssen im Sinne der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften wählbar sein.
Wählbar im Sinne dieser Vorschriften heißt, dass die vorgeschlagenen Personen in den Landtag wählbar sein müssen. Sie müssen also die gleichen Wählbarkeitsvoraussetzungen wie all die Menschen mitbringen, die für den Hessischen Landtag kandidieren.
Die Voraussetzungen sind – ich möchte Sie daran erinnern –: Man muss mindestens 21 Jahre alt sein, und man muss mindestens seit einem Jahr seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt in Hessen haben. – Das sind die Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Hessischen Landtag.
Auch das ist eigentlich unstreitig: Der dauernde Aufenthalt ist nur ein Hilfskriterium. Der dauernde Aufenthalt hat nur dann eine Hilfsfunktion, wenn eine Person überhaupt keinen Wohnsitz hat. Wenn eine Person einen Wohnsitz hat, dann gilt der als das vorgreifliche Kriterium. Ich glaube, das ist klar geregelt. Also ist zu fragen: Wo befindet sich der Wohnsitz der vorgeschlagenen Person?