Das gilt insbesondere mit Blick auf die von Fraport beantragten Anreize, die sogenannten Incentives, für Verkehrswachstum. Deswegen an dieser Stelle ganz klar: Das Gesetz ist eindeutig. Verboten ist die Diskriminierung von Nutzern, mit anderen Worten: die Ungleichbehandlung von
Gleichem, aber auch die Gleichbehandlung von Ungleichem. Darum geht es bei der Frage, ob der Antrag, den die Fraport gestellt hat, genehmigungsfähig ist oder nicht.
Anerkannt ist, dass Neubewerber an Flughäfen besondere Anfangskosten und Risiken auf sich nehmen und daher von den Flughäfen Anreize für die Betriebsaufnahme gesetzt werden dürfen. Aber diese Anreize müssen transparent ausgestaltet sein und für alle Neubewerber gleichermaßen gelten. Das heißt, Incentivierungen von neuen Fluggesellschaften sind nicht pauschal verboten, müssen aber diskriminierungsfrei und befristet sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Weiß hat das in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 10. November selbst bestätigt. Er hat mich gefragt, warum denn die Prüfung des hessischen Verkehrsministeriums vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Sachlage so lange dauere und warum das hessische Verkehrsministerium überhaupt externen Sachverstand in Gestalt eines Rechtsgutachters beiziehe.
Deswegen noch einmal: So einfach ist das nicht. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Incentivierungen besagt noch nichts über die Rechtmäßigkeit ihrer Ausgestaltung. Da genau liegt der Teufel im Detail.
Wie Sie der Presse hätten entnehmen können, hat das hessische Verkehrsministerium der Fraport im laufenden Genehmigungsverfahren einen rechtlichen Hinweis erteilt. Ich werde hier nicht aus einem laufenden nicht öffentlichen Verwaltungsverfahren berichten. Aber Sie können sich vorstellen, in welcher Situation ein solcher rechtlicher Hinweis erfolgt – bestimmt nicht in einer Situation, in der die Behörde in jedem Punkt von der Genehmigungsfähigkeit des Antrags überzeugt ist.
Deswegen will ich ausdrücklich sagen: Das hessische Verkehrsministerium übt seine Rolle unparteiisch aus. Es wird nichts durchgewunken oder abgenickt.
Auch aufgrund dieses rechtlichen Hinweises – auch das ist inzwischen öffentlich bekannt – hat die Fraport zwei Hilfsanträge im Hinblick auf die Incentives gestellt, die wir nun ebenfalls gewissenhaft nach Recht und Gesetz prüfen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch die Transparenz unseres Handelns. Wir haben daher auch die beiden Hilfsanträge allen im bisherigen Verfahren Angehörten einschließlich der Fluglärmkommission zur Kenntnis gegeben. Deswegen noch einmal: Überraschende Entscheidungen zu überraschend gestellten Anträgen gibt es mit uns nicht.
Die neuen Aspekte werden eingehend gewürdigt, und die neuen Aspekte werden nicht nur von uns eingehend gewürdigt, sondern ganz offensichtlich auch von den Empfängern dieser Information, von denen uns inzwischen etliche geschrieben haben. Deswegen noch einmal: diskriminierungsfrei, befristet. Und ausdrücklich: Es darf und es wird keine Lex Ryanair geben, sondern es wird eine Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles kostet viel Zeit, Energie und Sorgfalt. Aber ich bin überzeugt,
dass dies gut investiert ist. Die Entscheidung über den Antrag der Fraport wird in Kürze erfolgen können. Der Sachverhalt liegt klar auf dem Tisch. Die Argumente zwischen Flughafenbetreiber und Nutzern sind ausgetauscht.
Ich will Ihnen aber auch jetzt schon sagen: Egal, wie die Entscheidung ausfällt, es ist leider nicht zu erwarten, dass sie eine Befriedung in der Auseinandersetzung zwischen Airlines und Fraport über die Standortkosten bringen wird, weil die Positionen da zu konträr sind. Ich will deshalb ausdrücklich sagen: Es ist mir ein großes Anliegen jenseits der Rolle des hessischen Verkehrsministeriums als Entgeltgenehmigungsbehörde, Fortschritte für den aus unserer Sicht unverzichtbaren Standortfrieden zu erzielen. Der mittlerweile jahrelange Streit zwischen dem Flughafen und vor allem den sogenannten Homecarriern wird zunehmend zum Problem. Ich bedauere es, wenn der größte private Arbeitgeber Hessens, die Deutsche Lufthansa, und der viertgrößte Arbeitgeber Hessens, die Fraport AG, die außerdem noch aufeinander angewiesen sind, sich öffentlich beschimpfen. Ich glaube, das kann nicht im Interesse von beiden sein.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich appelliere daher an alle Beteiligten, die gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeiten konsensualer Entgeltgestaltung ernsthaft zu nutzen und in zukünftigen Jahren wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Ich will ausdrücklich hinzufügen: Die Landesregierung wird sich auch weiterhin sehr intensiv mit den Hauptkontrahenten auseinandersetzen und steht erforderlichenfalls auch als Initiator und Moderator von konkreten Verhandlungen zur Verfügung.
Ich komme schließlich zum dritten Punkt. Faire Bedingungen und Löhne für gute Arbeit sind auch der Hessischen Landesregierung wichtig.
Beim Flughafenbetreiber Fraport, für den das Land als Anteilseigner eine besondere Verantwortung hat, existieren sie auch. Die Forderung, dass die Hessische Landesregierung bei jedem der global agierenden ausländischen Luftfahrtunternehmen dafür sorgen soll, dass die Beschäftigungsverhältnisse unseren Vorstellungen von Fairness entsprechen, ist, mit Verlaub, für eine Landesregierung eine unlösbare Aufgabe.
Ich will ausdrücklich sagen, dass der Ansatz, Arbeits- und Sozialstandards möglichst global, mindestens aber EUweit, aber eben nicht regional zu regeln, völlig richtig ist. Ich verstehe allerdings nicht, warum die ganze Debatte, die die SPD-Fraktion hier seit zwei Wochen führt, kein einzi
ges Mal den Adressaten Arbeitsministerium auf Bundesebene, Wirtschaftsministerium auf Bundesebene oder meinetwegen Verkehrsministerium auf Bundesebene hat, die auch EU-weit unterwegs sein können. Denn ich will darauf hinweisen, dass das Problem prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei bestimmten Airlines eben kein spezifisch hessisches Problem ist, gerade mit Blick auf das von Ihnen genannte Luftfahrtunternehmen Ryanair, das bis heute noch gar nicht in Hessen landet, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Deswegen, keine Frage: Ob mir persönlich eine einzelne Fluggesellschaft gefällt oder nicht, darf rechtlich keine Rolle spielen. Ich persönlich bin ein einziges Mal vor vielen, vielen Jahren mit Ryanair geflogen, danach nie wieder, und ich weiß, warum.
Die Landesregierung nimmt ihre Aufgabe als Entgeltgenehmigungsbehörde nach Recht und Gesetz sehr ernst. Sie handelt in Verantwortung für den Standort und setzt sich auch für den Standortfrieden ein.
Ausdrücklich: Es ist klar, dass der Luftverkehrsmarkt sich im Wandel befindet. Es ist völlig unklar, wie viele Flüge nächstes Jahr in Frankfurt abfliegen und landen werden. Ich darf daran erinnern, dass Air Berlin gerade dabei ist, sich mehr oder weniger zu verabschieden. Das heißt, wir werden am Ende sehen, ob wir mehr oder weniger Flüge haben werden.
Aber ich bin ausdrücklich bereit – das sage ich für die Landesregierung –, diesen im Wandel befindlichen Luftverkehrsmarkt dabei aktiv und gleichzeitig kritisch zu begleiten. Sie können sicher sein, dass wir nach Recht und Gesetz eine Entscheidung treffen werden, und dies bald. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das reizt natürlich dazu, zu dem einen oder anderen noch einmal etwas zu sagen. Herr Minister Al-Wazir, was Sie hier gezeigt haben, ist die alte Ablenkungstaktik, die Sie immer vollführen. Sie fragen ernsthaft nach der Position der SPD, die ich hier ganz klar skizziert habe,
während Ihr eigenes Fraktionsmitglied Frank-Peter Kaufmann hier zehn Minuten lang nichts zur Sache gesagt hat,
nicht ein Wort zur Position der GRÜNEN zu den Punkten, um die es hier geht, nicht ein inhaltliches Wort.
Das ist schon bemerkenswert. Herr Kasseckert, wenn Sie meinen, dass wir uns sonst nicht für das Thema einsetzen: Sie sind gerne zu einer großen Veranstaltung eingeladen – das Gleiche gilt übrigens für Sie, Herr Al-Wazir –, die wir
am 12. Dezember in Berlin durchführen. Mit dabei sind Thorsten Schäfer-Gümbel sowie Vertreter von Cockpit, UFO und ver.di. Thema sind die Arbeitsbedingungen in der Luftfahrt; dort werden wir uns genau dieses Themas annehmen.
Ich finde es schon einigermaßen bemerkenswert, wenn Sie versuchen, auch beim Thema Lärmobergrenze wieder abzulenken. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, das muss ich definitiv sagen. Bei der Lärmobergrenze machen Sie einen kompletten Alleingang – komplett, ohne uns einzubinden –, und dann stellen Sie sich hin und sagen: Entweder Sie sind jetzt für meine Variante der Lärmobergrenze, oder Sie sind gegen die Lärmobergrenze.
Lieber Minister Al-Wazir, das funktioniert nicht. Auf diese Art und Weise lassen wir uns hier nicht von Ihnen einfangen.
Ich finde es ein bisschen schade, dass der Ministerpräsident nicht da war – jetzt gerade bei Ihren Worten –; denn fast alles, was Sie eben zum Thema Genehmigungsverfahren gesagt haben, war nicht an uns gerichtet, es war an ihn gerichtet.
Denn wir greifen ja kein bisschen in Ihr Genehmigungsverfahren ein. Das ist schon seltsam: Der Ministerpräsident darf sich hinstellen und sagen: Ich will Ryanair.
Zum Genehmigungsverfahren muss ich noch sagen: Keiner von uns – nicht Thorsten Schäfer-Gümbel, nicht ich oder irgendjemand anders – hat gesagt, dass Sie den Antrag nicht genehmigen sollten.