Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann das so machen wie Minister Dr. Schäfer und kann sagen: In
dem SPD-Antrag ist ein Fehler enthalten. – Vielleicht kann man an dem Beispiel gut nachvollziehen, was der Unterschied ist. Wir haben heute fast eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt. Wir haben in der Tat juristische Hinweise von Herrn Hausmann aus der FDP-Fraktion, dass sich eine Gesetzesänderung vollzogen hat. Materiell hat sich nichts geändert. Es ist eine andere Rechtsgrundlage, das haben wir korrigiert.
Genau das war doch der Punkt, dass wir zur Korrektur bereit sind. Das war doch genau der Vorwurf gegen Sie, dass Sie dazu nicht bereit sind. Das möchte ich noch einmal untermauern: Es war genau umgekehrt, wie Herr Kaufmann gesagt und Herr Dr. Arnold es versucht hat. Die Fachabteilung hat gesagt: Unsere Empfehlung ist, eine Anhörung durchzuführen.
Wir machen keine Anhörung. Ihr in der Fachabteilung bringt eine Formulierung, die diesen Verzicht, dieses Absehen von der Anhörung sozusagen rechtfertigt und verteidigt.
Das ist der springende Punkt. So ist auch die Debatte angelegt. Es wird nur noch verteidigt und gerechtfertigt, aber es wird sich nicht damit auseinandergesetzt, was in Wirklichkeit war. Die Wirklichkeit war: Frau Puttrich hat gesagt: „Wir machen keine Anhörung.“ Damit hat sie das Fatale in die Welt gesetzt, dass jetzt eine Schadenersatzforderung von 3 Millionen € unabwendbar entstanden ist. Das gilt es festzuhalten.
Herr Minister, wenn Sie sagen, Sie hätten heute Nacht Stunden damit verbracht, die Protokolle des SteuerfahnderUntersuchungsausschusses noch einmal nachzulesen, dann tut Ihnen das sicherlich gut. Wo ist denn die Rehabilitierung der Steuerfahnder? – Die warten bis zum heutigen Tag darauf. Hoffentlich hat das Lesen etwas bei Ihnen gebracht.
Die entscheidende Frage – da können Sie noch so drübergehen –, die wir wissen wollen, lautet: Hat das Kabinett, nachdem wir über den Untersuchungsbericht diskutiert haben, oder hat die Ministerin die fatale Entscheidung getroffen? – Wir wollen von Ihnen wissen: Gibt es ein Rechtsgutachten aus dem Justizministerium, aus Ihrem Hause, aus dem Hause der Umweltministerin – in deren Haushalt der Schaden im Übrigen aufgeschlagen ist und aus deren Ressort gezahlt werden muss –, in dem genau das untersucht worden ist, also unser Vorwurf, dass die Ministerin grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich, gehandelt und eine vorsätzliche Pflichtverletzung begangen hat?
Bei einem Polizeibeamten, der falsch tankt, wird das gemacht, bei der Ministerin anscheinend nicht. In welchem Staat sind wir eigentlich?
Es wird nur noch gerechtfertigt und verteidigt, es wird kein juristischer Rat mehr eingeholt. Es wird nicht mehr überprüft. Der Ministerpräsident wollte die Sache vor der Wahl
Wir waren auch für den schnellen Ausstieg. Für uns war aber immer klar: Er muss auf rechtstaatlich einwandfreiem Weg erfolgen.
Herr Minister, hätte eine Anhörung stattgefunden oder nicht – hätte, hätte, Fahrradkette. Diese Anhörung ist bewusst nicht gemacht worden. Damit müssen Sie sich einfach auseinandersetzen. Das ist doch auch die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Hat die Ministerin tatsächlich geprüft, hat sie Rechtsgutachten eingeholt, hat sie dann eine Entscheidung getroffen?
Oder hat sie eine Entscheidung getroffen und hat zur Kenntnis genommen, dass die Fachabteilung remonstriert? – Die Fachabteilung hat remonstriert und gesagt: Wir erledigen das nicht, wir wollen nicht eingebunden sein, weil die Entscheidung, die Verfügung rechtswidrig ist.
Da sage ich: So war es doch. Da muss man genau diese Frage prüfen. Rechtswidrig war es immer. Aber ist diese rechtswidrige Verfügung auf der Grundlage einer einfachen Fahrlässigkeit, wegen Inkompetenz oder wegen Vorsatz auf die Welt gebracht worden?
Dazu müssen Sie etwas erklären, und dazu müssen Sie eine juristische Abwägung treffen. Wir sind allerdings der Meinung, dass wir dazu eine juristische Abwägung treffen müssen. Herr Minister, das war wieder so nebenher gemacht mit der Adresse und so weiter. Ich kann Ihnen auch gerne einmal den § 266 StGB betreffend Untreue vorlesen.
Sie sollten das auch einmal lesen. Dann kommen wir vielleicht ein Stück weiter. Es wird weiterhin auf der Tagesordnung bleiben. Da bin ich sicher. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, statt zu versuchen, Schaden vom Land und vom Bund
Sie vergessen dabei, dass es doch gerade Ihnen damals nicht schnell genug ging. Sie von der FDP vergessen, dass Sie damals innerhalb von fünf Stunden Ihre Meinung auf den Kopf gestellt haben, dass innerhalb von fünf Stunden nicht mehr das galt, was um Mitternacht galt. Sie drehen sich in dieser Frage – aber nicht nur in dieser Frage – schneller als ein Windrad und produzieren nichts anderes als heiße Luft.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der FDP – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Nichts anderes als heiße Luft produzieren Sie. Sie von der Opposition sind sich dabei auch nicht zu schade, zu vergessen, dass es in Hessen wie in allen anderen Bundesländern keinerlei Entscheidungs- und Ermessensspielraum gab. Anders als Sie heute behaupten, durften die Länder nicht von den Vorgaben des Bundes abweichen.
Herr Gremmels, die Zeugen auf der Fachebene des hessischen Umweltministeriums und des Bundesumweltministeriums haben das ganz klar ausgesagt. Der Bund hatte einen unterschriftsreifen Entwurf geliefert, und die Länder hatten diesen Entwurf 1 : 1 umzusetzen – null Entscheidungs- und null Ermessensspielraum für die Ministerin, für die Landesregierung oder für das Land Hessen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten uns doch einig sein, dass das schnelle Abschalten von Biblis richtig und notwendig war, dass Hessen, wie bereits gesagt, keinen Ermessensspielraum hatte und dass es jetzt gilt, Schaden von Bund und/oder Land abzuhalten. Wir wissen doch, der Bund alleine hat schon laut Verfassung die Fragen des Atomrechts zu verantworten. Wir wissen, die Bundesregierung hat das Moratorium öffentlich verkündet, bevor mit den Ländern gesprochen wurde.
Die Bundesregierung hat den Ländern Rechtsgrundlage und Begründung für das Moratorium übermittelt, und sie hat die Länder aufgefordert, das so und genau so umzusetzen, und zwar schnell. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, das sagen wir auch trotz aller parteipolitischer Verbundenheit, weil wir bei der Wahrheit bleiben.
Wir wissen, dass die Entscheidungen bei aller Eilbedürftigkeit sehr sorgfältig diskutiert und abgewogen wurden, und wir wissen, dass es keine Handlungsalternativen für die Ministerin oder die Landesregierung gab.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Aber eine Anhörung! – Norbert Schmitt (SPD): Dann verklagen Sie doch die Bundesregierung!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, statt hier Ihre Scharmützel zu veranstalten, sollten auch Sie daran interessiert sein, Schaden vom Land und/oder vom Bund abzuhalten. Herr Kollege Schmitt, wir haben eine klare Meinung – das habe ich bereits gesagt – trotz parteipolitischer Verbundenheit.
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Der Bund hat angewiesen, hatte die Sachkompetenz an sich gezogen. Herr Kollege Schmitt, meine Damen und Herren, er war und ist zuständig – ich habe dies dargelegt –, Schaden vom Land abzuhalten, beispielsweise in Richtung RWE. Unseres Erachtens besteht hier kein Anspruch auf Schadenersatz: