Ein zweiter Punkt von 2015. Von den knapp 200 Ersatzschulen gibt es nur an einem Viertel der Schulen keine soziale Staffelung des Schulgeldes. Laut der damals vorgelegten Tabelle verfügen 14 davon über andere Mechanismen, um dem Sonderungsverbot Rechnung zu tragen. Dies sind Sozialfonds, individuell gewährte Ermäßigungen, Befreiungen und Stipendien.
Schließlich haben auch nur ganz wenige Träger von Ersatzschulen Aufnahmegebühren oder Beiträge zu Fördervereinen oder Darlehensverpflichtungen für Eltern oder Lehrkräfte. Das war damals ein Thema. Das gehört auch hier hinein. Ich erinnere noch einmal daran. Uns lag also bereits im vergangenen Jahr eine detaillierte Auskunft der Landesregierung vor, die Ihre Sorgen entkräftet hat. Es wird nicht gesondert im hessischen Ersatzschulwesen.
Das ist auch kein Zufall. Es wird nämlich etwas dafür getan. Damit möchte ich hier zum Ende kommen. Damit nicht gesondert wird, muss die Schulgeldpraxis natürlich nachgehalten werden. Schon immer wurden Schulen im Rahmen des Genehmigungsprozesses aufgefordert, sogar die nachfolgenden Änderungen beim Schulgeld anzuzeigen. Seit September vergangenen Jahres – das ist eine Änderung gegenüber dem Sachstand der letzten Große Anfrage – überprüft die Landesregierung die Einhaltung des Sonderungsverbots sogar noch akribischer, nämlich durch die eingeführte Berichtspflicht. Das betrifft die dritte Frage.
Ich glaube, die Praxis wird zeigen, ob es unter diesen veränderten Voraussetzungen überhaupt Beanstandungen in Sachen Schulgeld gibt. In der Vergangenheit gab es nicht viele, wie wir erfahren haben.
Auf den Pfad derjenigen Bundesländer und der Kollegen hier im Haus, die glauben, eine objektive Höchstgrenze des zumutbaren Schulgeldes festlegen zu können, wollen wir Hessen nicht führen. Zudem hat die Landesregierung sehr ausführlich dargelegt, dass die Einführung einer solchen Schulgeldgrenze gar nicht möglich ist. Sie wird im Übrigen weder vom Grundgesetz noch von der Rechtsprechung gefordert.
Stattdessen kommen wir der Verpflichtung, Ersatzschulen angemessen auszustatten und damit gerade das Schulgeld in angemessener Höhe zu halten, wirklich vorbildlich nach.
Es sind sich alle einig gewesen, dass wir mit der Novelle von 2012 – damals mit der FDP beschlossen und heute finanziell ausgestaltet mit den Partnern von den GRÜNEN – eine wirklich vorbildliche Finanzierungsgrundlage für diesen unverzichtbaren Teil unserer Bildungslandschaft geschaffen haben. Ich will jetzt nicht in die Details gehen, zumal meine Redezeit gleich abgelaufen ist. Damit sorgen wir dafür, dass lebendige und gesunde hessische Ersatzschulen eben gerade nicht sondern müssen.
Ich fasse zusammen: Die Frage der Vermeidung von Sonderung betrifft einen überschaubaren, aber wichtigen Teil unseres hessischen Schulwesens. Belastbare Hinweise auf eine Verletzung des Sonderungsverbots durch hessische Ersatzschulen gibt es nicht. Sowohl die finanzielle Ausstattung der Schulen als auch die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis schieben der Sonderung einen Riegel vor. Ersatzschulen beleben unsere Schullandschaft und sichern die Vielfalt. Sie sind vielleicht die größte Stärke unseres Schulsystems. Sie spalten nicht, sondern im fruchtbaren Miteinander von Staat und Privat ergeben sich eine gute Qualität und eine gute Zukunft für die Bildung in diesem Land. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wiesmann, für die Ausführungen und den letzten Satz. – Dann darf ich den Kollegen Degen von der SPD-Fraktion bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der angesprochenen Großen Anfrage der SPDFraktion aus dem Jahr 2015 und der entsprechenden Aussprache am 28. Mai 2015 beabsichtige ich, meine Redezeit nicht gänzlich auszureizen. Ich verweise auf meinen Redebeitrag vom 28. Mai 2015, in dem es vor allem um die Ersatzschulen ging.
Ich will noch einmal ganz kurz zusammenfassen, dass wir uns als SPD-Fraktion natürlich einig sind, dass Ersatzschulen eine Bereicherung und ganz oft auch ein Motor für Schulentwicklungen sind. Das haben wir schon im letzten Jahr gesagt. Gleichwohl müssen wir die Höhe der Schulgelder natürlich immer sehr genau im Blick behalten. Ich gebe zu, dass es mich ein bisschen erschreckt, wenn ich in der Antwort lese, dass die Beiträge teilweise zwischen 300 und 500 € liegen. Deswegen ist es gut und wichtig, dass wir uns das heute noch einmal anschauen. Ich glaube, die öffentliche Aufmerksamkeit und die Aufmerksamkeit des Ministeriums sind der einzige Weg, dafür zu sorgen, dass diese Bedingungen eingehalten werden.
Ich will darauf hinweisen, dass sich die beiden Antworten ähneln. Den Hinweis auf die Schulgeldgrenzen in den verschiedenen Bundesländern haben wir bereits im vergangenen Jahr bekommen.
Wesentlich ist für mich auch die Frage der Lehrergehälter. Diese haben wir im letzten Jahr bereits abgefragt. Bei der vorliegenden Großen Anfrage haben sie aber keine Rolle gespielt. Ich glaube, dass sich das zuspitzt. Gerade vor dem
Hintergrund des Lehrkräftemangels haben die freien Schulen bzw. die Ersatzschulen große Probleme, entsprechende Lehrkräfte zu gewinnen. Wenn an öffentlichen Schulen Stellen unbesetzt sind, dann entscheiden sich viele Lehrkräfte eher für eine Beamtenstelle. Das ist ein Problem der Ersatzschulen, meine Damen und Herren.
Ich will auch die Ergänzungsschulen ansprechen. Für die, die sich nicht so gut auskennen, will ich den Unterschied erklären. Art. 7 des Grundgesetzes garantiert das Recht zur Errichtung von Privatschulen. Es wird dabei zwischen den staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. Die staatlich anerkannten Ersatzschulen unterrichten nach den gleichen Lehrzielen und vergeben gleiche Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Bei Grundschulen muss zudem ein besonderes Interesse erkennbar sein. Das sind jedenfalls die Schulen, die entsprechend dem Gesetz Gelder vom Land bekommen und der Schulaufsicht unterstehen. Darüber haben wir auch gesprochen, als es um die Große Anfrage der SPD-Fraktion ging.
Daneben gibt es aber noch die Ergänzungsschulen, meine Damen und Herren. Diese wurden auf die Große Anfrage der LINKEN hin betrachtet. Ergänzungsschulen können staatlich genehmigt werden. Der Besuch von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist nur mit einer Genehmigung durch die jeweilige Schulaufsichtsbehörde möglich. Sie vermitteln keine deutschen Schulabschlüsse und werden seitens des Staates auch nicht finanziell unterstützt. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Die Große Anfrage der LINKEN hat gezeigt, dass das Ministerium faktisch keine Angaben zu den Ergänzungsschulen machen kann. Unter Frage 21 hieß es:
Herr Kultusminister Lorz, darauf antworten Sie, dass dazu keine Daten erhoben würden. Ich verstehe, wenn das so ist. Bei einer Großen Anfrage hätte man vielleicht aber einmal nachfragen können. Mich wundert allerdings, dass es die Stadt Frankfurt fertigbringt, im Bericht zur Lage der Privatschulen in Frankfurt am Main Zahlen dazu aufzulisten. In der Stadt Frankfurt am Main besuchen rund 4.500 Schülerinnen und Schüler eine Ergänzungsschule. Es wundert mich sehr, warum die Stadt Frankfurt, aber nicht die Landesregierung das schafft. Die Landesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage, das bei den Schulträgern abzufragen.
In der Stadt Frankfurt besuchen ca. 5.800 Schülerinnen und Schüler eine Ersatzschule. Fast 5.000 Schülerinnen und Schüler befinden sich jedoch jenseits der staatlichen Aufsicht, und Sie wissen über diese Schülerinnen und Schüler gar nichts. Da würde ich mir mehr Hingucken und mehr Aufmerksamkeit wünschen, Herr Kultusminister.
Unterm Strich fühlt sich die SPD-Fraktion ermutigt, sich weiter für Ganztagsschule und für Inklusion einzusetzen. Gerade viele fortschrittliche freie Schulen, die dort deutlich weiter sind, zeigen, dass wir bzw. das Land und die öffentlichen Schulen gefordert sind, sich weiter einzusetzen, an dem Ausbau von Ganztag und Inklusion zu arbeiten. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Herr Kollege Christoph Degen. – Das Wort hat der Abg. Wolfgang Greilich, FDP-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatten, jedes Mal wieder mit aktualisierten Daten, haben schon etwas von dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Es geht auch immer in dem gleichen Grundtenor los: Wenn ich im Titel der Großen Anfrage „Verbot der Benachteiligung nach den Besitzverhältnissen der Eltern an Schulen in freier Trägerschaft“ lese, wird schon einmal darauf abgestellt, hier geschehe etwas grundsätzlich Verdächtiges. Herr Kollege Degen hat schon darauf verwiesen, dass auch die SPD nicht müde wird, immer wieder nachzufragen und dies entsprechend zu unterstreichen. Ich denke nur an die letzte Anfrage der SPD, in der es so schön hieß, die Höhe der zu zahlenden Beiträge müsse so bemessen sein, dass sie nicht nur von Besserverdienenden aufgebracht werden könne. – Was aus dieser Diktion spricht, ist das grundsätzliche Misstrauen gegenüber Schulen in freier Trägerschaft.
Dazu will ich sehr deutlich sagen: Für uns gilt grundsätzlich, dass die Schulen in freier Trägerschaft unser bestehendes Schulsystem ergänzen und bereichern. Sie reagieren oftmals viel flexibler auf Herausforderungen, sind somit in gewisser Weise Experimentierfeld und Schrittmacher für neue Bildungsideen. Sie übernehmen damit zentrale Aufgaben unserer Gesellschaft, und das unter der klaren Rechtsaufsicht des Staates und der staatlichen Schulaufsicht.
Deswegen sollten wir alle – das wäre mein Appell insbesondere an die anderen Oppositionsfraktionen, aber auch an die GRÜNEN, die sich in der Vergangenheit immer sehr hervorgetan haben, wenn es um Misstrauen gegenüber Schulen in freier Trägerschaft ging – diese Schulen nicht als Konkurrenz zu den öffentlichen Schulen, sondern als Ergänzung bzw. Bereicherung für unser Schulwesen verstehen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht zielführend, Schulen in freier Trägerschaft – wie die Großen Anfragen der GRÜNEN in der letzten Legislaturperiode, jetzt der SPD und der LINKEN nahelegen – hauptsächlich mit dem Fokus „Sonderungsverbot“, „Beteiligung nach Besitzverhältnissen“ und „Finanzen“ zu diskutieren. Das wird der Arbeit und den innovativen Ansätzen dieser Schulen nicht gerecht.
Ersatzschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft bieten oftmals alternative pädagogische Konzepte. Uns ist sehr wichtig, dass sie damit unsere Schullandschaft erweitern. Es gibt dort eine pädagogische Weiterentwicklung, von der letztlich auch die öffentlichen Schulen profitieren. Aber auch das ist wieder bezeichnend für die Anfragen, die wir hier immer zu diskutieren haben: Darin fehlen Fragen nach der pädagogischen Weiterentwicklung, nach den Beweggründen und der Motivlage, die diese Schulen in Bewegung halten und warum die Eltern ihre Kinder dort hinschicken. Wir haben derzeit knapp 200 Ersatzschulen in
Hessen, die Tendenz ist in den letzten Jahren gestiegen – offenkundig, weil Bedarf seitens der Eltern besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sichergestellt, dass diese Schulen Standards erfüllen müssen und dass sie schulfachlich überprüft werden. In der Antwort auf Frage 4 heißt es dazu ausdrücklich – ich darf zitieren –:
In der Regel wird die überwiegende Anzahl der Ersatzschulen von den Staatlichen Schulämtern regelmäßig mindestens einmal pro Jahr zur schulfachlichen Überprüfung besucht. Dabei finden Unterrichtsbesuche, Gespräche mit Schulleitung, pädagogischer Leitung und dem Träger statt, bei denen sowohl pädagogische und curriculare Fragestellungen als auch Fragen zu Schulgebäude, Entwicklung der Schülerzahlen, Elternbeiträgen sowie sonstige geplante Veränderungen thematisiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das heißt im Prinzip nichts anderes, als dass es überhaupt keinen Anlass für Misstrauen gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft gibt.
Zentraler Punkt der Großen Anfrage der LINKEN ist wie immer bei diesen Anfragen von der linken Seite des Hauses die Einhaltung des Sonderungsverbots, das – es wurde schon erwähnt – nur für die Ersatzschulen und nicht für die Ergänzungsschulen gilt. Dieses Sonderungsverbot hat bereits mehrfach das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, und es gibt einen entscheidenden Satz aus der grundlegenden Verfassungsgerichtsentscheidung, dem zufolge die Ersatzschulgenehmigung zu versagen oder aufzuheben sei, wenn überhöhte Schulgelder eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern würden. Das ist eine klare Vorgabe, nach der gehandelt wird und nach der in der Vergangenheit gehandelt wurde.
Das Entscheidende ist, dass sich die Frage, was denn ein zumutbares Schulgeld im Rahmen dieses Sonderungsverbots ist, nicht generell und verallgemeinernd beantworten lässt. Das wird in der Antwort auf die Fragen 13 und 14 der Anfrage sehr deutlich ausgeführt. Entscheidend ist – auf diese Feststellung möchte ich mich beschränken –, dass die Zahl der Beanstandungen, die es dort gibt, verschwindend gering ist. Es gab gerade einmal fünf Beanstandungen in den letzten zehn Jahren. Dass es die gab, zeigt im Übrigen auch, dass die Schulaufsicht entsprechend hinschaut.
Meine Damen und Herren, unstrittig ist, weil es auch im Grundgesetz so angelegt ist, dass die Genehmigung so, wie vom Verfassungsgericht festgelegt, zu versagen ist, wenn eine Sonderung nach Besitzverhältnissen gefördert wird. Das ist auch unsere Auffassung als Freie Demokraten, so muss es sein. Wir wünschen uns, dass Ersatzschulen möglichst allen Schülerinnen und Schülern offen stehen, die dort lernen wollen, und zwar möglichst ohne Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse. Das will ich an der Stelle noch einmal deutlich sagen: Es sind die Ersatzschulen selbst, die sich darum bemühen, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler Zugang ohne Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern haben, weil dort immer wieder mit sehr unterschiedlichen Ansätzen versucht wird – auch das kann man aus der Antwort erkennen –, mit variablen Ansätzen Faktoren wie soziale Aspekte, Einkommensverhältnisse, aber auch Geschwisterregelungen zu berücksichtigen. Es wird immer wieder deutlich, dass die Schulen selbst nach Möglichkei
ten suchen, um eine Reduzierung des Schulgelds zu ermöglichen, und dabei unterschiedliche Wege gehen.
Spannend finde ich – ich möchte es wiederholen, weil es in der politischen Diskussion immer eine nicht so große Rolle spielt –, wie hoch denn die finanzielle Entlastung des Landeshaushalts durch die Ersatzschulen ist. Ich hatte in einer Kleinen Anfrage vom 15. April 2015 gefragt, ob es Erkenntnisse gebe. Die Antwort der Landesregierung lautete – was ich auch nachvollziehen kann, das meine ich nicht kritisch –, dass über die finanzielle Entlastung des Landeshaushalts durch die Beschulung von Ersatzschulen keine Erkenntnisse vorliegen würden. Das wird dann noch näher begründet, es ist aber etwas schwer messbar. Eines aber sollten wir festhalten: Natürlich gibt es diese Entlastung des Landeshaushalts, und das ist ein weiterer Grund, warum wir den Ersatzschulen ohne Misstrauen begegnen sollten.
Deswegen ist es auch richtig, wie Frau Kollegin Wiesmann bereits angemerkt hat, dass wir in der letzten Wahlperiode die Finanzierung der Ersatzschulen mit der Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes sehr grundlegend neu geregelt haben. Damit haben wir dies auf neue gerechte und transparente Füße gestellt. Ich bin sehr froh, dass wir das erreichen konnten.
Ganz zum Schluss will ich nur an beide Koalitionsfraktionen gerichtet das wiederholen, was ich hier von diesem Pult aus am 28. Mai 2015 schon zum Abschluss meiner Rede gesagt habe – das gilt nach wie vor und unverändert –:
Im Interesse der Ersatzschulen kann ich nur sagen: Bleiben Sie auf unserem Weg, denn dann sind Sie auf einem guten Weg. Die Schulen werden Ihnen das danken. Aber die Schulen werden es Ihnen nicht danken, wenn Sie sie mit zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichen Kontrollen überziehen. Lassen Sie die Schulen ihre Arbeit machen.