Die EU-Kommission spricht davon, dass der effektive Körperschaftsteuersatz, den Apple bekommen hat, im Jahr 2003 1 % betrug und im Jahr 2014 – das muss ich ablesen, damit ich mich nicht verlese – 0,005 %. Das ist, finde ich, ein steuerlicher Skandal. Da muss man einschreiten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie des Abg. Florian Rentsch (FDP) – Norbert Schmitt (SPD): Gibt es eigentlich auch eine Niederlassung von Apple in Hessen?)
Ach, Herr Schmitt, Sie wissen doch, wie das funktioniert. Es geht immer um die Konzernzentralen und darum, wo Steuern bezahlt werden.
Es geht aber auch um anderes, und damit komme ich durchaus nach Deutschland und nach Hessen. Es sind nicht immer nur die anderen, damit hat der Kollege Kummer durchaus recht; man muss auch auf die Steuergestaltung hier im Inland schauen. Denken Sie an die Grunderwerb
steuer; Frau Arnoldt hat das Prinzip beschrieben. Es geht um ein ärgerliches Schlupfloch bei der Grunderwerbsteuer, das auf Initiative Hessens hoffentlich möglichst bald geschlossen werden soll und geschlossen werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, Steuerskandale und Steuertricks haben immer das gleiche Muster: Die Großen können es sich leisten, Vermeidungsstrategien zu entwickeln, sie können sich drücken, während die Kleinen brav und artig ihre Steuern zahlen müssen. Deshalb ist es so wichtig, nicht nur die theoretische Ausgestaltung eines Steuersystems zu haben, sondern auch für die praktische Durchsetzung zu sorgen.
Hierfür sind die Länder zuständig, die Bundesländer. Es ist unbestritten, dass die hessische Finanzverwaltung einen sehr guten Job leistet. Von uns deshalb auch der Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung.
Wir haben es hier immer wieder zitiert: Die Zahl der Betriebsprüfer und Steuerfahnder ist in den letzten zehn Jahren um 25 % angestiegen. Mit den Prüfungszyklen bei den Großbetrieben stehen wir im Bundesdurchschnitt sehr gut da, sie liegen nämlich deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Auch die Mittelbetriebe, Herr Kummer, werden bei uns deutlich öfter geprüft als im Bundesdurchschnitt.
Jetzt haben Sie die Kleinbetriebe angemahnt. Ja, darüber kann man sich unterhalten. Aber Sie als ehemaliger Betriebsprüfer wissen: Zu einem kleinen Betrieb geht der Betriebsprüfer nicht gerne hin, weil das Mehrergebnis dort nicht so gut ist.
Von daher geht es auch um die Risikoabwägung. Man muss am besten dorthin schauen, wo möglichst viel Geld zu holen ist, sage ich einmal so salopp. Dann ist es richtig, schwerpunktmäßig auf die Groß- und Mittelbetriebe zu achten und den Flaschenbierhandel vielleicht nicht so oft zu prüfen. Ich glaube, es ist eine richtige Entscheidung, hier Risikostrategien einzubauen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Trotzdem ausgewogen! – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Darum sagen wir ja auch, wir müssen den Innen- und den Außendienst stärken. Deshalb gibt es 80 zusätzliche Stellen im Innendienst, damit diese schwierigen Rechtsfragen und Gemengelagen auch im Innendienst aufbereitet werden können. Es geht nicht nur um Steuerfahnder, die dann sozusagen immer die Spitze bilden, wenn sich Prüfungen als sinnvoll erweisen.
Von daher ist der Weg richtig, im Innendienst aufzubauen und für den Innendienst zu sorgen – und natürlich auch die Steuerfahndung, die sehr erfolgreich arbeitet, im Haushalt weiter aufzubauen. Das ist eine kluge und gute Strategie.
Natürlich: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder wachsen nicht auf Bäumen. Deshalb müssen wir Anwärter einstellen. Das tun wir. Wir tun das im kommenden Jahr in einer Zahl, die wir noch nie hatten: Es wird 650 neue Anwärterinnen und Anwärter geben, weil wir wissen, dass die Aufgaben aufwachsen.
Wir brauchen gut ausgebildete Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte. Das ist gut so, es ist eine wichtige Investition in die finanzielle und soziale Zukunft des Landes Hessen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg mit uns gehen würden. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Erfurth, ich habe mich nur gemeldet wegen eines einzigen Punktes. Ich will die Zwischenrufe des Kollegen Schmitt zu der Frage, welche Positionierung Sie und die Unionsfraktion hier im Hessischen Landtag in der steuerpolitischen Debatte hatten, gar nicht noch einmal aufrufen. Dazu haben Sie in der Tat zwei wichtige Hinweise gegeben. Da standen Sie auf einer anderen Seite, mit uns gemeinsam. Wir haben es am Ende verhindert, und das ist auch gut so.
Einen Punkt will ich dennoch wenigstens kurz anreißen, weil Sie eben einen Satz gesagt haben, den ich so nicht teile, nach dem Motto: Apple ist Irland. – Das stimmt so nicht.
Deswegen will ich auf einen Vorgang hinweisen, den ich schon letzte Woche in einem Gespräch kurz angesprochen habe. Dabei geht es nicht um irgendwelche Apple Stores in Frankfurt oder sonst wo – um die geht es auch, das stimmt schon –, sondern es geht um eine Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt, nämlich die Apple Retail Germany B. V. & Co. KG in Frankfurt.
Diese Apple Retail Germany & Co. KG ist ein Unternehmen, das im Apple-Konzern dafür zuständig ist, den Vertrieb von Hardware an alle Apple Stores in Deutschland zu organisieren, mit einem Umsatz von etwa einer halben Milliarde Euro – Sitz in Frankfurt.
Das sind nicht einmal 2 %. Es spricht sehr viel dafür, dass das „System Apple“ zur Verschiebung von Gewinnen nicht nur ein rein irländisches ist, sondern auch ein deutsches.
(Judith Lannert (CDU): Was hat das eigentlich mit Frau Erfurth zu tun? Das ist eine Kurzintervention!)
Das ist nicht unser Thema; das ist eine Frage, die das Steuergeheimnis berührt. Ich will aber zumindest das Stichwort einmal genannt haben.
Ich will Ihnen aber sagen, was meines Erachtens notwendig ist und wobei ich mir wünsche, dass wir vielleicht zu einer gemeinsamen Initiative kommen, auch deshalb, um im Bund noch einmal ein bisschen Bewegung hineinzubringen – Stichwort: Abzugsfähigkeit.
Letzter Satz. – Es geht um die Abzugsfähigkeit von Lizenzgebührenmodellen. Das ist der Bereich, in dem wir solche Sauereien, wie sie dort offensichtlich stattfinden, in der Tat unterbinden könnten.
Lieber Kollege Schäfer-Gümbel, Sie haben sicher Verständnis dafür, dass wir die Komplexität des internationalen Steuerrechts hier nicht in zwei Minuten im Hessischen Landtag abhandeln können, aber ich gebe Ihnen recht.
Auch das wird nicht reichen. Es würde noch nicht einmal reichen, den entsprechenden Paragrafen im Körperschaftsteuergesetz vorzulesen.
Ich glaube, wir haben von daher eine schwere Aufgabe, die wir durchaus gemeinsam lösen müssen. Das können wir im Hessischen Landtag nicht lösen. Sie haben das angesprochen. Es ist noch nicht einmal eine Aufgabe, die wir nationalstaatlich lösen könnten.
Wir können es anstoßen. Dazu gibt es Initiativen aus Hessen. Ich nenne hierzu die Begriffe Zinsschranke und Lizenzboxen. Das wurde durchaus von Hessen aus angestoßen. Wir stoßen da aber immer wieder an europäische Grenzen. Auch das müssen Sie wahrnehmen.