Protocol of the Session on July 14, 2016

„Erhebung“.

(Jürgen Lenders (FDP): Sag doch einfach „Erholung“!)

Ich kann doch nichts für diese altertümliche Formulierung.

Ich finde, wir sollten an dieser Stelle in der Tat den Gewerkschaften und den Kirchen dafür danken, dass sie hier für Rechtsklarheit gesorgt haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, eine ähnliche Regelung findet sich übrigens auch in Art. 31 der Hessischen Verfassung. Lesen Sie es einmal nach.

Sie von der FDP wollen nun, dass die Kriterien für die Zulassung der Sonntagsöffnung auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes – die jetzt endlich durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen definiert und abgegrenzt werden – zugunsten der großen Einzelhandelsketten geändert werden; denn nur die haben ein massives Interesse an Sonntagsöffnungen.

Meine Damen und Herren von der FDP, genau das wollen wir nicht. Mit der jetzigen Rechtsprechung gibt es in allen Städten und Gemeinden erstmals Rechtssicherheit und -klarheit, die jetzt auch ernst genommen werden muss. Da also Rechtsklarheit besteht, besteht überhaupt keine Notwendigkeit, den Anlassbezug, wie Sie von der FDP es wollen, aus dem Gesetz zu streichen. Ein Gesetz, das generell auf einen Anlassbezug zur Sonntagsöffnung verzichtet, wäre nach meiner Meinung eindeutig verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit in absehbarer Zeit wieder einkassiert werden. Deshalb werden wir gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Schaus. – Das Wort hat der Abg. Marcus Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wiederholen eine Diskussion, die in der Tat schon mehrere Monate hier wogt und jetzt tatsächlich in der dritten Lesung zumindest kurz- und mittelfristig ihr Ende finden wird.

Wir haben in der Gesellschaft zwei Pole. Zum einen haben wir eine Menge Menschen, die es als sehr angenehm empfinden, sonntags mit ihren Familien einkaufen zu gehen – dabei aber wahrscheinlich nicht genug darüber nachdenken, welche Folgen das für die Menschen hat, die dort arbeiten, und wiederum deren Familien. Auf der einen Seite gibt es also diese Gruppe von Menschen. Auf der anderen Seite haben wir sowohl das Verfassungsrecht als auch die Urteile und natürlich auch die Interessen der Menschen, die dort arbeiten müssen.

Diese beiden Pole sind einfach nicht miteinander in Einklang zu bringen. In solchen Situationen gilt es tatsächlich, sich selbst eine klare Linie zu geben, was man wirklich will und welche Priorität man setzt.

Für uns GRÜNE ist klar, dass der Sonntag tatsächlich der Erholung dient, der seelischen Erbauung oder Erhebung, wie es der Kollege Schaus gesagt hat. Der Sonntag ist und bleibt – und das muss auch so sein – geschützt. Der Priorität dieses Schutzes muss alles andere untergeordnet werden.

Über diese Frage haben wir mit allen Leuten gesprochen. Wir haben mit den IHKs gesprochen, mit den Geschäftsleuten, die sonntags etwa machen wollen. In der Tat ist es wirtschaftlich zweifelhaft, ob die gewünschten Effekte durch Sonntagsöffnung erzielt werden können. Der Konkurrenz des Internethandels lässt sich garantiert nicht mit wenigen Sonntagsöffnungen entgegenwirken. Die Attraktivität der Innenstädte ist nicht davon abhängig, dass man einmal im Jahr sonntags einen schönen Event hat, sondern davon, ob sich dort tatsächlich nicht nur anonyme Ladenketten befinden, ob es dort auch wirklich attraktive Angebote gibt. Das Ganze lässt sich nicht so einfach darstellen, wie es die IHKs, die Geschäftsleute gerne tun.

Es bleibt sicherlich dabei: Viele Familien genießen das als einen schönen Event, und das mag ihnen auch unbenommen sein. Dafür möchte ich sie nicht kritisieren. Viele sagen: „Dann können wir einmal in Ruhe flanieren.“ Aber es ist eben nicht so leicht, dass man im Leben immer wieder sagen kann: „Weil es gerade schön ist, genießen wir es, sonntags durch die Shoppingzonen zu flanieren.“ Deswegen hat es trotzdem politische Folgen. Es hat soziale Folgen. Die gilt es abzuwägen. Bei dieser Abwägung haben wir gesagt: Selbstverständlich stehen wir aufseiten des Gesetzes und der Verfassung.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Wir wollen keine zusätzlichen Sonntagsöffnungszeiten – und damit auch keinen Wegfall des Anlassbezugs.

Nun kommt der letzte Punkt. Wie das in schwierigen Situationen manchmal so ist, wenn man zwei sehr stark inhaltlich polarisierte gesellschaftliche Gruppen hat, dann finde ich es klug, zu überlegen, ob man nicht einen Kompromiss finden kann.

Mein Kollege Wagner und auch die GRÜNEN im Landtag haben es sich tatsächlich erlaubt, was Sie, Herr Kollege Decker, als einen Schuss in den Ofen bezeichnet haben.

Ich bin mir da allerdings noch nicht so sicher, ob das ein Schuss in den Ofen werden wird. Kurzfristig ja, weil auch die Allianz für den Sonntag gesagt hat, sie hätten daran gar kein Interesse, auch die Gewerkschaften nicht. Ich glaube, es wird sich mittelfristig herausstellen, dass es immer öfter ermüdende, teure Gerichtsverfahren gibt. Irgendwann einmal werden einige Sachen gesetzlich durchsetzbar sein, und andererseits werden viele beantragte Sonntage nicht durchführbar sein. Wir finden es irrsinnig, dass man das jedes Mal vor Gericht austragen muss, und ich glaube, es wäre klüger, darüber nachzudenken, zu welchem Kompromiss unsere Gesellschaft in der Lage wäre.

Wir können jetzt an bis zu vier Sonntagen öffnen. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, diese Anzahl auf drei zu reduzieren, und wir haben eine Methode vorgeschlagen, wie die Menschen vor Ort in einem Konsens darüber beraten, welchen Sonntag sie sich langfristig aussuchen. Das gäbe Planungssicherheit, das würde Gerichtskosten sparen.

Wie das immer so ist, wenn man einen Kompromissvorschlag macht, weiß man, dass man auf gutem Wege ist, wenn man von beiden Seiten eine Watschen bekommt. Die haben wir bekommen, und momentan haben wir für diesen Weg keine Mehrheit. Aber ich glaube, wir warten noch einmal ein Jahr und mehrere Gerichtsurteile ab, auch zu kleinen Gemeinden, die vielleicht wirklich kluge, schöne Feste gehabt hätten, die nicht zustande kommen. Warten wir das alles einmal ab. Kurzfristig sind wir damit nicht zum Erfolg gekommen, da haben Sie recht, Herr Decker. Aber mittelfristig wird es nicht so sein, dass es mit diesen beiden Polen, wenn sie nicht auf Kompromisse einzugehen bereit sind, immer so weitergehen kann.

Das ist die Gefahr eines Kompromissvorschlags, der es in der Regel in sich birgt, dass es zunächst größerer Überzeugungsarbeit bedarf. Dazu gibt es schon mehrere Beispiele in der Gesellschaft, in der Schulpolitik usw. Ich glaube, wir sind da nicht auf einem völlig falschen Weg.

Ich komme zum Schluss. Es bleibt unsere Priorität – so, wie es ist, wenn es keine Kompromissbereitschaft gibt –: Wir stehen auf der Seite der Verfassung, auf der Seite derer, die beim VGH zu Recht ihr Recht eingeklagt haben. Herr Kollege Schaus hat das richtig bewertet, sie haben dem Verfassungsrang Durchsetzung verschafft. Wenn dem so ist, bleibt eben alles beim Alten, so ist es. Ich finde, es ist trotzdem aller Mühen und Ehren wert, weiter über Kompromissmöglichkeiten nachzudenken. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege Bocklet. – Das Wort hat der Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherlich werden uns die Themen Ladenschlusszeiten, -öffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage noch einige Male beschäftigen. In der ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich bereits mitgeteilt, dass die Hessische Landesregierung die Evaluation des geltenden Gesetzes im Jahre 2018 vornehmen wird und bis zu diesem

Zeitpunkt keinen Änderungsbedarf an dieser Stelle sieht. Daran hat sich auch im Hinblick auf die dritte Lesung und die Veränderungen an dem Gesetzentwurf nichts geändert.

Natürlich – das haben Sie auch gerade dem Wortbeitrag des Kollegen Bocklet entnehmen können – gibt es intensive Diskussionen über die Fragestellung, in welche Richtungen man auch in Zukunft nachdenken kann. Was aber an dieser Stelle übrig bleibt, ist: Der Sonntag ist gesetzlich geschützt, und die Ruhe an dem Sonntag hat höchste Priorität und Verfassungsrang. An diesen Verfassungsrang werden wir uns auch in Zukunft halten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb muss man sich zum jetzigen Zeitpunkt, wenn es zu einer Ausnahme kommen soll, an die gegebenen gesetzlichen Regelungen halten – und die sehen ausdrücklich einen Anlassbezug vor. Deswegen ist dieser Sachgrund, der die Ausnahme begründet, ein Grund, der über bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen hinausgehen muss.

Da Herr Lenders einige der Urteile angesprochen hat, würde ich an dieser Stelle auch noch einmal darauf eingehen. Das 16. Spargel- und Grillfest ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015. Es wurde nicht das Erfordernis gesehen, dass die Veranstaltung, für sich genommen, einen starken Besucherstrom auslösen müsste, sondern es müsste auch ausgeschlossen werden, dass die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages maßgeblich prägen würde. Letzteres war bei der geplanten Ladenöffnung allerdings der Fall, deswegen ist es auch abzulehnen gewesen.

Die Fragestellung zur Musikmesse in Frankfurt ist bereits noch einmal deutlich gemacht worden: Die Musikmesse in Frankfurt auf dem Messegelände muss nicht unbedingt zu einer Öffnung in Frankfurt-Seckbach führen, wenn unmittelbar der entsprechende Anlassbezug vorhanden ist.

Im Hinblick auf die Fragestellung eines Kinderfestes in Neu-Isenburg hat das Verwaltungsgericht gefragt, auf welche Grundlage sich die Prognosen stützen würden. Die City IG e. V. prognostizierte bei schönem Wetter 3.000 Besucher für das Kinderfest in der Bahnhofstraße, die Betreiberfirma des Isenburg-Zentrums nach ihrer E-Mail vom gleichen Tag, dass 6.000 Kinder das dortige Kinderfest besuchen und 4.000 Besucher zum Shoppen kommen würden. – Die Frage ist, auf welchen Erhebungen oder Feststellungen diese Prognosen beruhen. Dies wird zwar nicht mitgeteilt, aber sie sollten die Entscheidungsgrundlage für einen verkaufsoffenen Sonntag sein. Ich denke, an dieser Stelle ist es schlicht und einfach nicht ausreichend, nur eine solche Behauptung aufzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Die Rechtsprechung hat zum Anlassbegriff sehr differenzierte Kriterien entwickelt. Um den Versuch zu unternehmen, dass in einem größeren Maße entsprechende Rechtssicherheit vorhanden ist, habe ich den Kommunalen Spitzenverbänden mit Schreiben vom 20. Mai 2016 Hinweise zum Anlassbegriff sowie zur räumlichen und gegenständlichen Beschränkung der sonn- und feiertäglichen Ladenöffnung zukommen lassen und habe ferner angeboten, dass Kommunen, bevor sie einen entsprechenden Antrag stellen, sich auch gerne mit uns in Verbindung setzen könnten

und wir gerne zu Beratungsgesprächen zur Verfügung stünden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Kommunen diese Hinweise und Empfehlungen auch noch nutzen können.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, weil das viel zitierte Ladenöffnungsgesetz in Rheinland-Pfalz angeblich keinen Anlassbezug vorsieht, sondern stattdessen eine Anhörung der Beteiligten: In einem Urteil vom 20. Mai 2014 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Sachgrund auch für erforderlich gehalten. Auch hier ist nicht eine reine Öffnung an einer solchen Stelle möglich. Ein solches Erfordernis wäre für die hessischen Kommunen ein erheblicher Mehraufwand, würde aber gleichzeitig nicht vor Gerichtsverfahren schützen. Insofern sind wir an dieser Stelle auf einem richtigen Weg.

Deswegen sage ich, wir warten ab, dass die Evaluation beginnt. Das Verfahren zum HLöG im Jahr 2018 ist der richtige Rahmen, und dann wird es eine Diskussion über Veränderungen oder notwendige Veränderungen geben – zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Veränderung nicht notwendig.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung in der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Wer stimmt dem zu? – Das ist die FDP. Wer ist dagegen? – Damit ist offensichtlich, dass der Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden hat und damit abgelehnt wurde.

Ich darf Ihnen noch mitteilen, dass an Ihren Plätzen zu Tagesordnungspunkt 51 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD verteilt wurde, Drucks. 19/3621, zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Arbeitsplätze der K+S-Werke sichern, Drucks. 19/3600.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Tierschutzverbandsklagerecht in Hessen einführen – Drucks. 19/3156 –

Das Wort hat Frau Kollegin Müller, SPD-Fraktion, Schwalmstadt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen braucht ein Verbandsklagerecht im Tierschutz – immer noch, möchte ich sagen.

(Beifall bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in unserem Bundesland genießt der Tierschutz Verfassungsrang, und das ist gut so. Doch wie bei jedem Recht wissen wir, dass es gelebt und durchgesetzt werden muss. Aus der Geschichte ist bekannt, dass es nötig ist, dass Rechte wahrgenommen und verteidigt werden, und damit auch, dass sie einklagbar sind. Viele Grundrechte sind von Betroffenen und ihren Vertretungen auf dem Rechtsweg präzisiert und gestärkt worden.

(Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken übernimmt den Vorsitz.)