(Beifall bei der CDU – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Doch, Sie haben es kritisiert! – Zurufe von der SPD)
Ich könnte das fortsetzen für die Jahre 2013 und 2014. Ich finde, man sollte immer zusehen, dass man hier einigermaßen konsequent in der Argumentation bleibt.
Meine Damen und Herren, ich will das Beispiel von Herrn Kollegen Rudolph gerne aufnehmen. Er hat eben vom Sekretär gesprochen, A 6, mittlerer Dienst. Meine Damen und Herren, mit Stand Juli 2016 beträgt die Jahresbruttobesoldung aus Grundgehalt, allgemeiner Stellenzulage und Sonderzahlung 25.428,57 €. Nach dem Änderungsantrag kommen in Zukunft 420 € im Jahr obendrauf.
Herr Kollege Rudolph, wenn Sie das Beispiel schon einbringen, dann möchte ich Ihnen deutlich machen, wer alles hinter dieser hessischen Jahresbruttobesoldung liegt: Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen – aha! – liegen 250 € dahinter. Ich glaube, in keiner einzigen Besoldungsgruppe liegt Nordrhein-Westfalen vor uns. Die hessi
schen Beamtinnen und Beamten haben kein Interesse daran, nur so bezahlt zu werden wie die Nordrhein-Westfalen. Die Niedersachsen liegen dahinter. Die Thüringer liegen dahinter. Mecklenburg-Vorpommern und Berlin liegen dahinter.
Meine Damen und Herren, wir bezahlen Sekretäre in Hessen nicht schlechter als in Nordrhein-Westfalen oder in den anderen Ländern, die ich gerade aufgeführt habe und die von Sozialdemokraten regiert werden.
Meine Damen und Herren, die Bemerkung, dass es in Hessen wiederholt Nullrunden gegeben hat, ist schlicht und ergreifend falsch.
Herr Kollege Rudolph hat von dem Kommissar gesprochen, A 9, gehobener Dienst. Da liegen wir im Ranking auf Platz 6 mit 30.549,36 €, Stand Juli 2016. Ja, es ist richtig: Wenn wir den Vergleich zu A 9, gehobener Dienst, in Bayern oder auch A 9, gehobener Dienst, im Bund anstellen, dann liegen wir dahinter.
Aber, meine Damen und Herren, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden im Bund und in Bayern mit A 7 eingestellt. Bis der Kollege im Bund und in Bayern die A 9 erreicht hat, muss er erst einmal einige Jahre seinen Dienst tun. Deswegen ist der Vergleich nicht in Ordnung. Daran kann man sehr schön zeigen, wie beliebig Sie die Argumente ins Feld führen.
Ja, es ist in der Tat so, dass die Anzuhörenden sich deutlich gegen den Gesetzentwurf geäußert haben. Das war auch nicht anders zu erwarten, wenn man sich diejenigen betrachtet, die dort angehört worden sind, weil sie natürlich vor allem die Interessen der Beamtinnen und Beamten im Fokus hatten. Herr Kollege Frömmrich hat zu Recht gesagt, wir haben einen anderen Abwägungsprozess zu treffen, der nicht nur die Beamtinnen und Beamten betrifft, sondern der auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt, unseres Landeshaushalts und der künftigen Generation betrifft. Deswegen kommen wir zu einem anderen Ergebnis als diejenigen, die angehört worden sind.
Ein paar Dinge in der Anhörung haben mich, ehrlich gesagt, sehr geärgert. Aber ich will nicht weiter darauf eingehen. Ich will nur zwei Dinge klarstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns nicht aufgegeben, dass wir in bestimmten Prozentsätzen oder in bestimmten Festbeträgen Änderungen vorzunehmen haben. Das gibt es nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Zweitens. Das Prüfungsjahr, in dem wir die Indizes, die Parameter zu prüfen haben, ist das Jahr, bevor die entsprechende Besoldungserhöhung durchgeführt wird. Das Prüfungsjahr selbst muss nicht einbezogen werden. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht.
Ja, das soll Sie auch beruhigen, weil wir am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass wir einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorgelegt haben und auch einen verfassungsgemäßen Änderungsantrag.
Herr Kollege Greilich, ich finde, man muss es schon sagen: Wenn Sie hier sagen, wir würden die öffentliche Verwaltung mit diesem Gesetzentwurf, wo es um die Besoldungserhöhung um 1 % oder um 2,4 % geht, schrottreif schießen, oder wenn Sie sagen: „Worte machen nicht satt“, dann muss ich sagen, Herr Kollege Greilich, Sie haben wirklich jedes Maß in der politischen Debatte verloren.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, auch zu dem Ergebnis der Anhörung, weil es hier debattiert worden ist. Bei der Anhörung sind natürlich ein paar Probleme, die wir bei den öffentlichen Bediensteten haben, angesprochen worden. Es ist sozusagen alles angesprochen worden. Die Frage, wie wir Feuerwehrleute in unserem Land in den Tarif einsortieren oder wie wir sie besolden, hat letztlich nichts mit der Erhöhung der Besoldung zu tun. Das ist eine ganz andere Debatte, die wir mit den Kolleginnen und Kollegen führen müssen.
Aber eines ist auch klar: Wenn wir 26 Feuerwehrleute aus Frankfurt an andere Bundesländer verloren haben, dann sollten wir sehr genau schauen, woher sie gekommen sind, als sie nach Frankfurt gegangen sind, um dort eine herausragende Ausbildung zu machen. Sie kamen in der Regel aus den Ländern, in die sie hinterher zurückgegangen sind. Man sollte auch genau schauen, ob sie nicht vielleicht in Länder zurückgegangen sind, in denen sie weniger Besoldung erhalten als in Hessen.
Auch das steckt dort drin. Diese einseitigen Behauptungen, die hier getroffen worden sind, werden dem Problem nicht gerecht. – Es war mir wichtig, das hier vorzutragen. Ich denke, wir haben einen verfassungsgemäßen und ordentlichen Gesetzentwurf vorliegen und einen Änderungsantrag, der noch eine Sozialkomponente enthält. Ich würde mich freuen, wenn wir am Donnerstag in der dritten Lesung dieses Gesetz zur Wirkung bringen würden. – Vielen Dank.
Davon habe ich noch genug, Herr Kollege Bellino. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, immer schön bei der Wahrheit bleiben. In Ihrem Gesetzentwurf, der aus dem Hause des Innenministeriums kommt, steht auf Seite 9: Nullrunden 2005 und 2006. – Sie sollten also, bevor Sie hier sagen, es würde nicht stimmen, einmal Ihre eigenen Unterlagen lesen. Das steht in dem Gesetzentwurf, der aus Ihrem Hause kommt.
Zweite Bemerkung, Herr Innenminister Beuth. Machen Sie sich als verantwortlicher Minister eigentlich keine Gedanken über die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst? Die kommen nicht alle aus Bayern und Baden-Württemberg, sondern viele aus den ostdeutschen Ländern. Wenn uns glaubhaft versichert wird, dass die schlicht wegen der Arbeitsbedingungen nicht mehr hierbleiben, muss Sie das doch zum Nachdenken bringen. Warum haben Sie als In
nenminister, als Arbeitgeber des Landes, nicht mit den kommunalen Arbeitgebern geredet, wie wir gemeinsam die Thematik angemessener Besoldung angehen? Es ist relativ selten, dass alle drei Kommunalen Spitzenverbände sagen, eine angemessene Besoldung ist Voraussetzung für die Gewinnung qualifizierten Personals. Früher haben wir das immer anders gehört, da durfte es nicht zu viel sein. Das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen und mit diesem Tatbestand umgehen, Herr Innenminister. Das können Sie doch nicht permanent ignorieren. Deswegen ist das, was Sie an der Stelle sagen, verheerend.
Noch einmal: Sie haben im Dezember 2013 verabredet: jährlich 1 % Besoldungserhöhung. Das ist das, was die CDU mehrfach im Hessischen Landtag kritisiert hat: Es sei völlig unmöglich, was SPD und GRÜNE in RheinlandPfalz gemacht haben.
Die Stellen sind aktenkundig. Jetzt stellen Sie sich rotzfrech hierhin und sagen, es ist alles kein Problem, die Regelung damals war richtig, und das machen Sie auch.
Ob das verfassungsgemäß ist, das wird im Zweifel das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das entscheidet das höchste deutsche Gericht; aus der Diskussion können wir uns heraushalten.
Herr Kollege Bellino, Sie machen heute etwas, was Sie früher kritisiert haben. Das nennt man im Volksmund schlicht und ergreifend Heuchelei. Herr Kollege Bellino, das nennt man ganz einfach Heuchelei.
Wenn der Abg. Frömmrich hier fragt, warum die Sondierung der CDU mit der SPD nicht zum Erfolg geführt hat: Vielleicht waren die GRÜNEN billiger zu haben. Das könnte an der Stelle auch eine Vermutung sein.
Wenn wir schon spekulieren, können wir auch darüber spekulieren. Ich weiß, dass das Thema öffentlicher Dienst durchaus kritisch war.
Wir stehen zu der These „Vertrauen gegen Vertrauen“, wenn wir darüber reden: Wie gehen wir mit dem öffentlichen Dienst in den nächsten Jahren um? Da spielt die Arbeitszeit eine Rolle, was Sie permanent ignorieren. Dann darf es auch keine Mehrarbeitsstunden und Überstunden geben; denn Arbeitszeit spielt nach Ihrer Diktion keine Rolle – auch das ist ziemlich abenteuerlich. Die 3 Millionen Überstunden bei der Polizei sind also nur virtuell, die gibt es gar nicht, weil sie gar nicht da sein dürften. Da freuen sich die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten beim nächsten Sondereinsatz. Da werden sie daran denken: Eigentlich sind wir gar nicht hier, sondern liegen zu Hause auf der Liege. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist das für eine Argumentationsschiene?
Im Ergebnis stellen wir fest: Schwarz-Grün in seinem Lauf hält eine vernünftige Besoldungspolitik auf. Sie machen genau so weiter, ziemlich borniert, und ignorieren die Realität in den hessischen Behörden. Daran können wir Sie nicht hindern. Aber Sie können sicher sein, wir werden das
immer wieder thematisieren. Ändern können wir es mit einer anderen Politik; daran arbeiten wir. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie gerade gesagt haben, Sie hätten niemals Kritik an anderen Bundesländern und deren Besoldungsbeschlüssen geübt. Deswegen darf ich Ihnen einmal Folgendes zitieren: Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, eingereicht am 24.04.2013, mit der Überschrift „Übertragung der Tarifvereinbarung bedeutet Anerkennung und Wertschätzung der hessischen Beamtinnen und Beamten – beamtenfeindliche Politik von Rot-Grün nicht hinnehmbar“. Darin heißt es in Ziffer 3 – Herr Präsident, ich darf zitieren; Herr Minister, jetzt hören Sie einmal gut zu; das passt wie die Faust aufs Auge zu der jetzigen Diskussion –:
Der Landtag lehnt die beamtenfeindliche Politik, die in den rot-grün geführten Bundesländern umgesetzt wird, ab.
Die zum Teil weit hinter dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst zurückbleibenden Regelungen bringen eine unverantwortliche Missachtung der Beamtinnen und Beamten zum Ausdruck.