Protocol of the Session on June 22, 2016

Herr Ministerpräsident Bouffier hat an mindestens zwei weiteren Stellen stümperhaft gehandelt. Es gibt kein anderes Wort dafür.

(Zuruf von der CDU: Unverschämt!)

Er hat anfängerhaft im rechtswidrigen Bescheid Formulierungen geändert. Die hat er selbst umgeschrieben. Und er hat mit einem Brief an den damaligen RWE-Chef Großmann dem Atomkonzern maßgeschneidert die Vorlage geliefert, den Schadensanspruch noch zu erhöhen. Auch das sind Fakten.

Jetzt komme ich noch einmal zu den Feststellungen der GRÜNEN. Harte Kritik muss am Mehrheitsbericht und an der Stellungnahme der GRÜNEN dazu geäußert werden. Ich finde, dass es ziemlich oberpeinlich ist, wie die GRÜNEN die juristischen Fehlentscheidungen und die politische Leichtfertigkeit von Ministerpräsident Bouffier und Frau Puttrich verniedlichen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der FDP)

Wissen Sie: Wenn GRÜNE die rosarote Brille aufsetzen, um die Schwarzen weißzuwaschen, dann müsste in der Öffentlichkeit wirklich die rote Lampe angehen. Anders kann man das nicht umschreiben.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Jämmerlich, sogar schäbig ist der Versuch

(Holger Bellino (CDU): Oh!)

ja, sogar infam ist der Versuch von CDU und GRÜNEN, der Fachabteilung die Verantwortung für die rechtswidrige Nichtanhörung in die Schuhe zu schieben.

(Beifall bei der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist wirklich ein Knaller!)

Das stellt den Ablauf völlig auf den Kopf. Allein die Ministerin hat entschieden, auf die Anhörung zu verzichten – allein die Ministerin. Sogar Stellungnahmen aus dem Justizministerium hat man in den Papierkorb geworfen. Danach beauftragte Frau Puttrich die eigentlich entbundene Abteilung, Gründe für die getroffene Entscheidung zu finden, auf die Anhörung zu verzichten. So waren dann auch die Gründe. Wer den Entscheid einmal liest, was da als Gründe vorgetragen wird, warum auf die Anhörung ver

zichtet werden soll, sieht, dass das haarsträubend ist. Deswegen ist die Ministerin allein verantwortlich. Sie hat die Entscheidung getroffen, auf die Anhörung zu verzichten. Sie allein hat damit ein ungeheures rechtliches Risiko in die Welt gesetzt, von dem sogar juristische Anfänger sagen, dass das überhaupt nicht sein kann. Bei jedem belastenden Verwaltungsakt muss natürlich der Betroffene gehört werden.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das ist doch nicht nur ein formaler Akt. Es ist sogar noch die falsche Rechtsgrundlage genannt worden. RWE hätte vielleicht, wenn sie angehört worden wären, sogar noch auf die falsche Rechtsgrundlage hingewiesen. Man hätte möglicherweise sogar einen anderen Bescheid erlassen. Das ist auch Sinn und Zweck einer Anhörung. Das ist wirklich anfängerhaft unterlassen worden.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich komme noch einmal zu den GRÜNEN.

(Zuruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

Schauen Sie einmal auf Seite 330 und Seite 331 des Berichts. Ich zitiere sinngemäß: Die Opposition in Hessen habe Ministerpräsidenten Bouffier gezwungen, dieses rechtswidrige Moratorium zu erlassen. Die Sicherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke sei geboten gewesen, weil große Teile der hessischen Öffentlichkeit und die damalige Opposition im Hessischen Landtag die schnellstmögliche und dauerhafte Stilllegung von Biblis A und B forderten.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

So kräftig sind wir als Opposition; allerdings habe ich es davor nicht und danach nicht mehr erlebt, dass auf die Opposition so eingegangen worden ist.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Auch die damalige Opposition wollte eine schnelle Abschaffung aller Atomkraftwerke nach den schlimmen Ereignissen in Fukushima – natürlich.

(Günter Rudolph (SPD): Aber rechtssicher!)

Aber das sollte selbstverständlich auf einer Rechtsgrundlage erfolgen, auf einem rechtsstaatlich einwandfreien Weg,

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

durch ein sogenanntes Abschaltgesetz, und nicht durch eine haarsträubend rechtswidrige Stilllegungsverfügung, für die am Ende der Steuerzahler haften wird. Ich erinnere noch einmal an den Tag der Ausschusssitzung, als diese Verfügung in die Welt gesetzt worden ist. Da war Umweltausschusssitzung, und die Kollegin Hammann, GRÜNE, der Kollege Al-Wazir, GRÜNE,

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

die Kollegin Wissler, der Kollege Rock und auch ich haben auf genau diese rechtlichen Schwachpunkte hingewiesen. Meine Damen und Herren, das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Und heute wird das alles von den GRÜNEN weißgewaschen. Das ist alles mehr als bedauerlich.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Herr Minister Al-Wazir, wissen Sie, ich will Ihnen einmal etwas vorhalten, was Sie am 27.03.2013 gesagt haben. Ich zitiere aus einer Presseerklärung von Ihnen:

Die Landesregierung … war … nicht in der Lage, angesichts der Kehrtwende von Bundeskanzlerin Merkel eine rechtlich saubere Stilllegungsverfügung zu formulieren … Sich dann aber hinzustellen und wie der Fraktionsvorsitzende der CDU im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner, zu behaupten, die Ministerin hätte alles richtig gemacht, lässt schon auf Realitätsverweigerung schließen, …

(Günter Rudolph (SPD): Das war früher!)

Meine Damen und Herren. In dieser sind Sie von den GRÜNEN angekommen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Ab- geordneten der FDP)

Klatscht nicht so lange, sonst habe ich nicht genug Redezeit. – Aber es geht weiter in der Pressemitteilung:

Es lag in der Verantwortung von Umweltministerin Puttrich …, das Verfahren sorgfältig und rechtssicher durchzuführen.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Hört, hört!)

Dazu war die Atomabteilung des Umweltministeriums offensichtlich nicht in der Lage und hat das Land Hessen damit dem Risiko einer Millionenklage ausgesetzt. Es war sicher ein Fehler, auf ein Anhörungsverfahren zu verzichten und keine ausreichende Begründung anzuführen. Es war sicherlich auch ein Fehler, dass die bei Angela Merkel versammelten CDU/CSU-Ministerpräsidenten nicht auf einer förmlichen Weisung des Bundesumweltministeriums bestanden haben.

Das ist das richtige Fazit. Aber stehen Sie als GRÜNE auch einmal dazu, und machen Sie keinen Salto rückwärts in gebückter Haltung, nur weil Sie jetzt an der Regierung sind.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ministerpräsident Bouffier, Frau Puttrich, aber auch die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, haben aus parteipolitischen Gründen offenkundigen Rechtsbruch beim Atommoratorium begangen. Keine dieser Personen wird aus freien Stücken zurücktreten.

(Lachen der Abg. Judith Lannert (CDU))

Aber nach Roland Koch haben wir sowieso in Hessen andere Maßstäbe in dieser Hinsicht. Meine Damen und Herren, die politischen Konsequenzen wird der Wähler ziehen müssen. Ich finde, die nächste Bundestagswahl und die nächste Landtagswahl bieten dafür die richtige Gelegenheit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall der LIN- KEN)

Vielen Dank, Kollege Schmitt. – Das Wort hat der Abg. Holger Bellino, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst richtet sich auch mein Dank an den Vorsitzenden, unseren Kollegen Heinz, an Herrn Dr. Barthel, an Dr. Spalt und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mitgeholfen haben, diesen Untersuchungsausschuss entsprechend zu einem, wie wir meinen, positiven Ende zu bringen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke für eine faire und stringente Sitzungsleitung und die professionelle Begleitung der Ausschussarbeit.

Vor gut drei Monaten – Herr Kollege Kaufmann hat darauf hingewiesen – wurde ein Bericht vorgelegt, der den Sachverhalt nach Befragen und Hören aller Zeugen ausgewogen und nachvollziehbar darstellt und würdigt.