Protocol of the Session on May 18, 2016

Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin. Wir haben rund 190.000 Alleinerziehende. Wir wissen, dass es rund 40.000 Leistungsberechtigte gibt, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, und zusätzlich dazu 13.000 alleinerziehende Arbeitslose.

Die Situation von Alleinerziehenden – ich finde, Sie haben das zutreffend beschrieben – ist eine schwere. Deswegen haben wir auch schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir noch einmal den Fokus darauf richten und einen besonderen Schwerpunkt auf die Integration in den Arbeitsmarkt legen. Deswegen finde ich Ihre Kritik nicht ganz berechtigt. Die Situation von Alleinerziehenden ist dadurch geprägt, dass diese Frauen – 90 % sind Frauen und etwa 10 oder 12 % sind Männer, also kann man sagen, dass die meisten Frauen sind – sich einerseits um ihr Kind kümmern wollen und andererseits natürlich zum Erwerb ihres Einkommens beitragen wollen. In diesem Dilemma stecken sie. Wenn sich die Frauen dann entscheiden, dass sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen, also etwa nur Teilzeit arbeiten, haben sie in dem Moment natürlich auch ein Einkommensproblem.

Gehen sie ganztags arbeiten, haben sie ein schlechtes Gewissen – das haben Sie schon beschrieben –, werden aber ganz sicher keine Aufstocker mehr sein. Aber genau in dem Dilemma der Vereinbarkeit von Beruf und Familie befinden sich die Alleinerziehenden in einem größeren Maße, weil ihnen eben der zweite Lebenspartner zur Erziehung des Kindes fehlt. Wenn sie sich dafür entscheiden, sich mehr um das Kind zu kümmern, kommen genau die Zahlen aus dem Bericht dabei heraus, die Sie korrekt wiedergegeben haben. Sie werden dann nämlich Aufstocker oder erhalten zusätzliche Sozialhilfe oder Wohngeld.

Deswegen müssen wir aber auch, um bei der Wahrheit zu bleiben, darüber sprechen, dass es Angebote gibt. Wir können niemanden verpflichten, Angebote anzunehmen und damit aus der Einkommensfalle herauszukommen. Es ist zuvorderst die Entscheidung einer Alleinerziehenden, zu sagen, nach welchem Modell sie leben will und wie viel Einkommen und Arbeitszeit sie annehmen will. Was der Staat und das Land tun müssen, ist, ausreichend Angebote zur Verfügung zu stellen. Da muss ich schon sagen, dass Sie heute, im Jahr 2016, als Alleinerziehende – es mag noch ländliche Räume geben, wo das anders ist – in der

Regel ein Kinderbetreuungsangebot finden, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können.

(Norbert Schmitt (SPD): Leider nicht!)

Wenn Sie zu Recht beschreiben, dass das eine kommunale Aufgabe ist, dann kann ich Ihnen nur sagen: Es ist natürlich richtig, dass das eine kommunale Aufgabe ist; aber das Land stellt trotzdem über 460 Millionen € aus Landesmitteln bereit, um die Kinderbetreuung sicherzustellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich finde, das ist lobenswert, obwohl es eine kommunale Aufgabe ist. Aber es ist ein wichtiger Punkt, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherzustellen.

Schauen Sie sich den nächsten Schwerpunkt an. Wir haben mitbekommen, dass viele Alleinerziehende, aber auch Familien insgesamt ein großes Betreuungsproblem haben, wenn ihre Kinder in die Grundschule kommen. Deswegen haben wir das Betreuungsprogramm für die Grundschulen ausgeweitet und arbeiten daran, dass bis zum Ende der Legislaturperiode tatsächlich in jeder Gemeinde ein Angebot besteht, dass Kinder bis 17 Uhr betreut werden können.

Deswegen ist diese Kritik, wie ich finde, nicht ganz berechtigt. Es gibt in allen Bereichen noch viel Arbeit zu tun. Es gilt auch im Kinderbetreuungsbereich die Angebote weiter auszuweiten. Deswegen haben wir auch die Diskussion darüber geführt, welche Prioritäten wir setzen. Wir wollen nämlich zunächst einmal keine gebührenfreien Kitas, sondern wir wollen zunächst einmal den Ausbau von Quantität und Qualität, um dann erst in einem zweiten Schritt mittelfristig die Kita gebührenfrei zu machen. Das war der letzte Streit. Aber Sie sehen, dass unser Engagement genau darauf abzielt, dass wir den Beruf ermöglichen wollen.

Wir haben auch schon in der letzten Legislaturperiode sehr viel über folgenden Punkt diskutiert: Man weiß, wie lange die Verweildauer der arbeitslosen Alleinerziehenden ist. Sie können nachlesen, dass die Verweildauer bei denen, die sich in SGB II befinden, bis zu 48 Monate beträgt. Das ist ein Handlungsfeld. Da muss es darum gehen: Was ist die bestmögliche Wiedereingliederung, um Alleinerziehenden den Einstieg in den Beruf wieder zu ermöglichen? Dort gibt es umfangreichste Programme. Sie hätten sie auch zitieren können. Sie sind in dem Bericht auf Seite 4 und 5 abgebildet. Da steht, wie viele Möglichkeiten es gibt, geförderte Einstiege in die Arbeitswelt zu bekommen.

Der dritte Punkt ist: Sie sagen auch zu Recht, dass wir ein Problem mit der Berufsausbildung der Alleinerziehenden haben. Es hat mich besonders erschreckt, dass von diesen Alleinerziehenden 5.000 keinen Hauptschulabschluss haben. Es gibt eine große Quote von alleinerziehenden Frauen, die noch überhaupt keine Ausbildung haben. Das sind ganz junge, auch Schülerinnen und Studentinnen. Deswegen kommt es darauf an, es hinzubekommen, denen eine Ausbildung oder Teilzeitausbildungslehrgänge anzubieten, sodass ihnen tatsächlich überhaupt erst einmal der Einstieg in die Arbeitswelt gelingt. Auch dafür gibt es eine Fülle von Programmen.

Deswegen verstehe ich Ihre Kritik in der Tat nicht. Wir können in Einigkeit feststellen: Über 190.000 Alleinerziehende gibt es. Das ist zunächst einmal eine Beschreibung des Istzustandes. Wir können darüber hinaus sagen, dass es 40.000 leistungsberechtigte und 13.000 arbeitslose Allein

erziehende gibt. Das sind 13.000 zu viel. Wir müssen alles dafür tun, dass dort die Berufsausbildung nachgeholt wird und dass dort tatsächlich Angebote der Arbeit nachgeholt werden. Es gibt eine Fülle von Angeboten. Ich würde jetzt sagen: Wir sollten es uns nicht schöner reden, als es ist. Jede Alleinerziehende und jeder Alleinerziehende in Hessen ist einer zu viel. Jede Alleinerziehende ohne Ausbildung ist eine zu viel. Daran müssen wir täglich arbeiten.

Aber wenn man wirklich behaupten will, die Landesregierung würde nichts tun, dann erweckt das einen völlig falschen Eindruck. Es gibt wirklich eine Fülle von Angeboten an Kinderbetreuung, Ausbildung und Berufswiedereingliederung. Das sollten wir heute auch noch einmal feststellen. Das sind die wesentlichen Punkte, die Sie angeführt haben.

Ich finde diese Antworten sehr aufschlussreich. Sie signalisieren, dass es wahrlich noch eine Menge zu tun gibt. Ich finde es deshalb auch gut, dass Sie das auf die Tagesordnung im Landtag gesetzt haben, dass wir noch einmal den Fokus darauf richten, wie die Situation von Alleinerziehenden ist, und dass Sie mit dieser Anfrage in Erinnerung rufen, dass noch eine Menge zu tun ist. Ich kann aber noch einmal definitiv Ihren Vorwurf zurückweisen: Wer das alles liest und die Anlagen liest, kann doch wahrlich nicht sagen, dass wir hier bei null anfangen. Über Jahre gibt es ein Programm für Wiedereingliederung und Ausbildung und für Kinderbetreuung.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das hat auch niemand gesagt!)

Doch, die Kollegin hat versucht, den Eindruck zu erwecken, dass die Landesregierung sich „aus der Verantwortung zieht“ und zu wenig tut.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das bedeutet nicht bei null anfangen!)

Wenn das so ist, haben Sie alle Programme zur Wiedereingliederung, zur Ausbildung und zur Kinderbetreuung ignoriert. Am Ende des Tages müssen die Alleinerziehenden die Angebote natürlich auch annehmen wollen. Ich persönlich respektiere auch diejenigen, die für sich sagen: Ich kümmere mich als Alleinerziehender oder Alleinerziehende zunächst um die Kinderbetreuung. – Das müssen wir auch feststellen. Wenn dann das Einkommen eben nicht so ist, steht der Staat dafür in der Verantwortung, aufstockende Sozialhilfe zu leisten. Aber das ist auch eine gewählte Form in der Frage, wie ich meine Erziehung wahrnehmen will.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

In diesem Zusammenhang muss abgewogen werden. Zunächst einmal müssen die Bedürfnisse der Alleinerziehenden erfasst werden, und es muss all denjenigen, die eine Ausbildung wollen, und all denjenigen, die arbeiten wollen, tatsächlich ermöglicht werden, das zu tun. Wir müssen durch die Kinderbetreuung die Vereinbarkeit herstellen. Aber am Ende des Tages müssen Alleinerziehende das tatsächlich auch wollen. Ich unterstelle, dass viele auch sagen: Mindestens die ersten drei Jahre oder vielleicht auch die ersten vier oder fünf Jahre möchte ich mich tatsächlich mehr um mein Kind kümmern und werde auch ergänzende Sozialhilfe brauchen. – Dann ist das auch in Ordnung und nicht nur ein Alarmsignal. Aber es will keiner schöner reden, als es ist. Wir wissen, dass das keine schöne Situation

ist, wenn man keinen Kinderbetreuungsplatz findet und keinen Arbeitsplatz, weil Arbeitgeber eben sagen: Na ja, wenn Sie krank werden, dann müssen wir auf Ihre Arbeit verzichten, und das Risiko wollen wir nicht eingehen. – Das beschreibt der Bericht, wie ich finde, auch zu Recht. Da müssen wir auch noch einmal bei den Arbeitgebern werben.

Frau Kollegin Özgüven, jetzt komme ich noch zu einem Punkt, bei dem ich mit Ihnen hundertprozentig einer Meinung bin; es geht um die Frage des Unterhaltsvorschusses: Es kann mir keiner erklären, warum das Unterhaltsvorschussrecht tatsächlich so funktioniert, dass es nur sechs Jahre lang gilt. Für jeden, der nicht jeden Tag damit befasst ist: Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt – das Kind ist, nur als Beispiel, vier Jahre alt – und der Mann sich weigert, für das Kind den Unterhalt zu bezahlen, dann bekommt die Frau nur sechs Jahre lang den Unterhalt bezahlt. Was ist denn, wenn das Kind zehn Jahre alt ist? – Dann braucht sie doch immer noch den Kindesunterhalt.

Hier gibt es tatsächlich einen Reformbedarf. Ich finde, das ist unzumutbar. Ich finde tatsächlich, dass wir dafür sorgen sollten, dass die Frauen über einen längeren Zeitraum hinweg einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Ich füge hinzu: Ich empfinde es auch als unhaltbar, wie gering die Nachholquote ist, also in welchem Ausmaß sich die Männer ihren Kindesunterhaltspflichten entziehen. Eine Rückholquote von nur 15 % ist ein Skandal – das an die Adresse aller Männer, die sich der Pflicht entziehen, Kindesunterhalt zu bezahlen. Das muss man auch einmal festhalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dann komme ich zum Schluss. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Situation vieler Alleinerziehender ist beunruhigend. Wir müssen ihnen helfen. Es gibt eine Fülle von Angeboten. Wir müssen weiter daran arbeiten. Das Unterhaltsvorschussrecht müssen wir reformieren. Darin sollten wir uns auch einig sein. Ich glaube, Hessen ist auf einem guten Weg, dieser Zielgruppe von Alleinerziehenden zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können, mehr als sie wollen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich – oder auch nicht –, dass die Regierung und die Opposition offensichtlich wieder einmal auf verschiedenen Planeten beheimatet sind. Immerhin bewegen wir uns im selben Sonnensystem und reden von Alleinerziehenden.

(Zuruf des Abg. Norbert Kartmann (CDU))

Ansonsten scheinen die Übereinstimmung und die Interpretationen der Antworten auf die Große Anfrage der SPD, für die ich an der Stelle sehr dankbar bin, doch ziemlich weit auseinanderzudriften. Es hat auch nicht sehr viel damit zu tun, was hier tatsächlich passiert. Herr Bocklet,

wenn Sie sagen, da muss man doch einmal genau erfragen, was eigentlich die Bedürfnisse sind; am Ende des Tages entscheiden die Alleinerziehenden selbst, aber man muss einmal fragen, was die Bedürfnisse sind, um zu schauen, wie man mit ihnen umgehen kann: Wo fragt das die Regierung denn ab?

(Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Indem sie Angebote zur Verfügung stellen!)

Sie haben gesagt, man muss schauen, dass Schülerinnen und Studentinnen, die einen Teil der Alleinerziehenden ausmachen, Berufe finden. Studentinnen sind bereits auf dem Weg, Berufe zu finden. Sie haben den Weg dahin schon gefunden. Dann fragen Sie doch einmal die Abbrecherinnen mit Kindern, warum sie das Studium abbrechen – weil die Belastung von Studium und Alleinerziehen nicht funktioniert. Da sind Sie doch in der Pflicht, etwas zu tun. – Mitnichten, mitnichten, mitnichten.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Genau da hätte die Regierung Handlungsspielräume, und zwar richtig viele Handlungsspielräume. Sie haben von den vielen Angeboten für die erwerbslosen Alleinerziehenden gesprochen. Es mag sein, dass es Angebote gibt. Sie sind aber zurückgefahren worden. Man muss sich einmal die Quote der Vermittlung anschauen; wenn man da bei 1,8 ankommt, dann muss man sich die Frage stellen: Sind die Angebote die richtigen? Sind sie ausreichend, sind sie vielleicht gar nicht zielführend, oder sind es zu wenige?

Denn wenn wir wollen, dass wir diese Frauen in Arbeit vermitteln, und wenn sie das selbst auch wollen – ich will niemanden dazu zwingen, ganz bestimmt nicht –, müssen wir ihnen auch die Möglichkeiten dazu geben und nicht nur sagen: Es gibt Angebote. – Wenn es nicht funktioniert, muss man es überprüfen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben es bei denjenigen, die davon betroffen sind, mit einem unglaublich hohen Personenanteil zu tun, der erwerbstätig ist und trotzdem aufstockt. Das ist doch ein Teil des Problems; denn die Frauen – meistens sind es Frauen – arbeiten entweder in Teilzeit oder in schlecht bezahlten Berufen unter ihrer Qualifikation. Das ist mit einem Anteil von 36 % mehr als ein Drittel der Betroffenen.

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie verdienen eben nicht genug Geld, um ihre Familie zu ernähren, und dann kommt das Dilemma mit dem Unterhaltsvorschuss zusammen. Jetzt muss ich auch einmal eine Lanze für die Männer brechen, wofür ich nicht so ganz berühmt bin.

(Zuruf des Abg. Norbert Kartmann (CDU))

Aber an der Stelle finde ich es schon wichtig; ich bin es nämlich ganz leid, dass immer gesagt wird, diese Männer sind unisono alle nicht willens, den Unterhalt zu zahlen. Der überwiegende Teil davon ist nicht in der Lage, es zu tun. Überlegen Sie sich doch einmal, wie viele Männer es bei den durchschnittlichen Einkommen und den Trennungssituationen, die wir heute haben, tatsächlich nicht können, sodass deshalb Ersatzleistungen gezahlt werden müssen.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Ach, da sind plötzlich die Männer nicht mehr so begeistert. – Das heißt, wir müssen schauen, warum die Löhne so niedrig sind, dass es nicht funktioniert.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann sprechen wir von der „Armutsgefährdungsquote“. Das hört sich immer noch schön ungefährlich an; das hört sich so an, als seien wir knapp daran vorbeigeschlittert, als sei es eigentlich keine Armut und als wäre noch nicht zur Genüge geprüft worden, ob nicht noch andere Einnahmequellen zur Verfügung stehen usw. Wenn schon die Bundesagentur für Arbeit zugibt, dass fast die Hälfte der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern auf Leistungen nach SGB II angewiesen ist, dann tritt der Zusammenhang zwischen Alleinerziehenden und Armut deutlich zutage.

Jetzt wäre es interessant, zu schauen, was denn getan wird, um den Menschen mit Erziehungsverantwortung tatsächlich zu helfen. Was kann man denn tun? – Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erstens wäre da die schon erwähnte Vermittlung in Arbeit, womit dann Einkommen generiert werden könnte. Oder man könnte sich darum kümmern, bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen zu schaffen, damit das Einkommen auskömmlich wird. Oder man könnte auch noch bessere Sozialleistungen schaffen, damit die Alleinerziehenden eben nicht in dieser Armutssituation sind und beispielsweise Studentinnen nicht wegen der Doppelbelastung ihr Studium abbrechen.

Lassen Sie uns zum Punkt eins kommen: Vermittlung in Arbeit. Ich habe das vorhin schon einmal gesagt: Da haben wir eine Vermittlungsquote beispielsweise aus dem Juni 2015 von 1,89 %. Das wird uns weder kurz- noch langfristig voranbringen. Sinnvolle Maßnahmen für Alleinerziehende sind an der Stelle nämlich tatsächlich nicht in ausreichendem Maß vorhanden, sondern sie sind im Gegenteil Mangelware, besonders nachdem die Bundesregierung ihr Programm auch noch ohne Auswertung eingestampft hat.