Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth. – Als Nächster hat sich Herr Abg. Landau für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum dieser Antrag, und warum heute diese Diskussion?
Um die Bedeutung dessen, was in der Werra-Weser-Anrainerkonferenz, in der Flussgebietsgemeinschaft, erreicht worden ist, nochmals herauszustellen. Ich glaube, es ist von einigen hier im Hause nicht hinreichend gewürdigt worden, welche Beschlusslage dort herbeigeführt worden
ist. Ich darf alle daran erinnern, wie die Diskussionslage vor noch nicht allzu langer Zeit war: die Widerstände, die Kritik, die Vorbehalte, die – vornehmlich in Niedersachsen – formuliert worden sind. Von Hannover aus wurde sogar der Rücktritt unserer Umweltministerin gefordert, und man hat von „einem dummen Agieren in Hessen“ gesprochen. All das ist noch nicht ganz vergessen, zumindest nicht bei uns.
Da ist es schon erstaunlich, dass auf einmal ein solcher Beschluss wie der vom 18. März zustande kam. Dazu möchte ich schon herausstellen, welche Rolle unsere Umweltministerin, diese Landesregierung dabei gespielt hat.
Ich glaube, da waren auch andere noch längst nicht so weit, wie sie es heute sind; denn damals gab es Beschlüsse im Niedersächsischen Landtag, die eine eigene, klare Sprache gesprochen haben und die einvernehmliche Lösungen schlichtweg verhindert haben. Auch daran kann man vielleicht noch einmal erinnern.
Ich möchte nochmals fragen, was dieser Beschluss bewirkt. Er vermeidet oder verhindert, dass wir möglicherweise am Ende isolierte Bewirtschaftungspläne für jedes Bundesland gehabt hätten. Demgegenüber haben wir jetzt einen flussgebietsweiten Vorgang. Wenn künftig flussgebietsweit agiert wird, dann bringt das für Werra und Weser mehr, als wenn am Ende jedes Bundesland isoliert vorgeht.
Das Zweite, was ich hier anführen will, ist, dass wir dort zu einer Lösung, einer Übereinkunft gekommen sind, die EU-konform ist. Das haben die vorab getätigten Anfragen in Brüssel ergeben: dass das, was die zuständigen Umweltministerinnen und -minister zustande gebracht haben, auf eine positive Beurteilung in Brüssel stoßen wird.
Es wurde schon angesprochen, dass wir im Jahr 2018 ein gewisses Schicksalsjahr haben. Wir haben dort viele Maßnahmen zusammengeführt. Etliche sind bekannt, bei einigen betreten wir Neuland. Im Jahr 2018 müssen wir prüfen, wie sie angelaufen sind, dann müssen wir nochmals eine Situationsbeurteilung vornehmen, und dazu wird dann auch erst der Werra-Bypass gehören.
Der CDU-Fraktion ist es schon wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir finanziell wie auch technisch viel von dem Unternehmen K+S fordern. Wir wissen und haben das auch in unserem Antrag formuliert, dass einige Projekte durchaus Pilotcharakter haben. Aber wir wissen auch, dass die beiden klassischen Entsorgungswege nicht die sind, die wir künftig noch groß nutzen wollen. Das ist zum einen die Versenkung, und das ist natürlich auch die Einleitung in die Werra. Die eine soll beendet werden, die andere soll drastisch zurückgeführt werden.
Aber wir müssen eben auch abwarten, ob die anderen Maßnahmen, die noch nirgendwo ausprobiert worden sind, am Ende zum Erfolg führen.
An der einen oder anderen Stelle bin ich da relativ optimistisch, an der einen oder anderen Stelle aber auch abwartend skeptisch. Optimistisch bin ich, weil das KKF-Verfahren – das im nächsten Jahr komplett abgeschlossen sein wird und das nochmals eine Reduzierung der Salzabwässer um 1,5 Millionen m3 in einem Jahr bringen wird – bis vor we
nigen Jahren auch noch nicht erkennbar war. Die Forschung und Entwicklung, betrieben von K+S, hat dieses Verfahren entwickelt. Das Verfahren ist jetzt im Einsatz. Was an der einen Stelle bei Forschung und Entwicklung möglich war, kann durchaus auch an anderer Stelle möglich sein.
Wir sehen natürlich, dass auch in dieser Sache das Verursacherprinzip gilt. Wenn man das so sieht, ist auch klar, wer die ganzen Anstrengungen zu bezahlen hat. Ich habe eben das finanzielle Engagement von K+S schon angesprochen.
Wenn ich nun schon bei K+S bin, gestatten Sie mir, die Rolle des Unternehmens zu thematisieren. Die politische Seite ist einvernehmlich zu einer Lösung gekommen, hat das Unternehmen dabei in einer zugegebenermaßen unter mehrerlei Gesichtspunkten schwierigen Situation eingebunden; aber wenn man gewisse Pressemitteilungen vom K+S liest, kann mitunter der Eindruck entstehen, dass das Unternehmen das Ergebnis torpediert. Ich würde mir wünschen, dass sich das Unternehmen K+S bewusster wäre, dass die Politik im Rahmen eines engen Gestaltungsspielraumes, unter anderem aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie herrührend, alles versucht hat, um den Kalistandort Osthessen zu erhalten. Es ist wichtig, zu betonen, dass die Auflagen, die wir jetzt formuliert haben, die Zielwerte und Zeiträume, die wir festgelegt haben, nicht gegen das Unternehmen gerichtet sind, sondern dass sie eine grundlegende Voraussetzung dafür sind, dass wir auch künftig ein osthessisches Kalirevier und dort viele, viele Tausend Kalikumpel haben.
Enttäuscht bin ich über das Unternehmen schon seit Langem, und zwar aus zwei Gründen. Erstens. Man hat in der Vergangenheit viel Zeit verstreichen lassen und sich jetzt einem eigentlich unnötigen Zeitdruck ausgesetzt, als es um die jetzt formulierten Zielwerte ging, die aber, was die Genehmigungen betrifft, alle irgendwie schon absehbar waren.
Ich bin aus einem zweiten Grund enttäuscht. Das Unternehmen hat zweimal mit seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern agiert: am 1. Dezember letzten Jahres, als die Belegschaft in Hattorf in Zwangsurlaub geschickt wurde, und am 1. April diesen Jahres, als in Hattorf und in Unterbreizbach Kurzarbeit ausgerufen wurde. Es gab dafür keine Notwendigkeit. In beiden Fällen war es ein Statement des Unternehmens in Richtung der Politik: im Dezember zu der Übergangslösung bis 2016 und im April zu dem, was in der FGG Weser beschlossen worden ist. Ich bedauere das. Ich denke, dass das Unternehmen eigentlich die Größe haben müsste, anders zu agieren. Die Politik hat jedenfalls alles getan – das will ich noch einmal deutlich herausstellen –, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Unternehmen und den Kalikumpeln beizustehen. Daher könnte man von dem Unternehmen ein etwas anderes Auftreten einfordern.
Ich komme zum Schluss. Das, was am 18. März erreicht worden ist, war lange Zeit so nicht zu erwarten. Das Ergebnis ist dem Engagement dieser Landesregierung zu verdanken. Es ist aber auch dem Vier-Phasen-Plan zu verdanken, der von Teilen dieses Hauses stark kritisiert worden
Der Vier-Phasen-Plan ist an der einen oder anderen Stelle verschärft worden. Das war notwendig, um die anderen Bundesländer ins Boot zu bekommen. Alle Zielwerte und Zeiträume sind bei großem Engagement des Unternehmens erreichbar. Auch das hat sich herausgestellt.
Insofern freue ich mich darüber, dass wir für die Wasserqualität in der Werra und in der Weser einen großen Schritt nach vorn getan haben. Ich bin mir aber sicher, dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch weitere Schritte tun und dass wir hier weitere Debatten führen müssen. Ich habe schon gesagt, dass 2018 ein „Schicksalsjahr“ werden wird. Insofern wird das heute nicht die letzte Diskussion gewesen sein, aber der erreichte gute Zwischenschritt hat es verdient, hier diskutiert zu werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Landau. – Als Nächste hat sich Frau Abg. Schott für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Respekt an die GRÜNEN: Es gehört Chuzpe dazu, hier einen Antrag vorzulegen, in dem Sie sich für einen Bewirtschaftungsplan loben, der weder den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie entspricht noch die Kritik der Europäischen Kommission vom Oktober 2015 abarbeitet.
In der Wasserrahmenrichtlinie steht, dass die Wirksamkeit der angekündigten Maßnahmen durch Machbarkeitsstudien belegt werden muss. Zentrale Maßnahmen dieses Plans, die Haldenabdeckung und die Laugeneinstapelung, befinden sich aber noch im Versuchsstadium, und im Grunde wissen wir, dass beides nicht geht.
Die Kommission fordert ein, dass ein Ausschluss alternativer Entsorgungswege, wie das Eindampfen der Abwässer oder der Rückbau der Salzhalden, ausreichend begründet werden muss. Der Hinweis, dass die Aktiengewinne kleiner werden, reicht als Begründung nicht aus.
Die prognostizierte Entlastung der Gewässer kommt zu spät und ist zu gering, und die mögliche Oberweserpipeline verstößt gegen das Verschlechterungsverbot. Darüber hinaus ist sie in Nordhessen nicht durchsetzbar. Es ist noch nicht einmal sicher, dass die Kommission anerkennt, dass der Weserrat den Bewirtschaftungsplan einstimmig beschlossen hat. Der Thüringer Landtag lehnt eine Laugenverpressung ab; Niedersachsen ist gegen eine Pipeline. Es reicht nicht aus, wenn man im Weserrat einstimmig beschließt, unterschiedlicher Meinung zu sein, und Minderheitenvoten in einen Plan aufnimmt. Die grünen Umweltministerinnen und Umweltminister schützen mit diesem
Plan vor allem ihre hessische Kollegin, aber nicht die Umwelt und schon gar nicht die Arbeitsplätze.
Aufgrund der Vorlage dieses Plans wird das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht eingestellt. Zu einer anderen Einschätzung kann man nur kommen, wenn man die Schreiben der EU nicht ernst nimmt und ihre Inhalte nicht weitergibt. Beides hat die hessische Umweltministerin getan. Frau Hinz hat die Landtagsabgeordneten und die Öffentlichkeit nicht einmal richtig über die Kritik der Kommission informiert. Im Gegenteil, sie hat in der Sitzung des Umweltausschusses am 12. November 2015 behauptet, das Vertragsverletzungsverfahren sei ausgesetzt worden. Mir liegt ein Schreiben der EU-Kommission vom 29. März 2016 vor, in dem es heißt – ich zitiere –:
Die Aussage ist nicht richtig. Das Verfahren ist nicht ausgesetzt und war auch zum Zeitpunkt der von Ihnen bezeichneten Aussage nicht ausgesetzt.
Wie viel deutlicher brauchen Sie es eigentlich noch? Das Mahnverfahren ist auch jetzt nicht ausgesetzt, Frau Ministerin. Um nicht wieder eine Rüge wegen unparlamentarischen Verhaltens zu bekommen, nenne ich Ihr Verhalten „gezielte Desinformation“.
Es ist nicht als erste Mal, dass die hessische Umweltministerin das Parlament und die Öffentlichkeit gezielt desinformiert. Das hat sie in der Frage der Gefährlichkeit der Versenkung bereits mehrfach getan. Frau Hinz, Sie haben mehrfach behauptet, dass von der Versenkung von Salzabwässern keine Gefahr für das Trinkwasser ausgeht. Das haben die GRÜNEN vor ihrer Regierungsbeteiligung noch anders gesehen, und Sie wissen es als Ministerin auch besser. Sie wissen es besser, weil Ihre Fachbehörde, das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, in mehreren Stellungnahmen auf die Gefährlichkeit der Versenkung hingewiesen und ihre Einstellung angemahnt hat. 2014 hat das HLUG vom Umweltministerium aber quasi einen Maulkorb verpasst bekommen, und die grüne Umweltministerin verbreitet die absurde Behauptung von K+S, dass die Versalzung des Grundwassers ein „natürlicher Vorgang“ sei.
Auch K+S wusste offenbar schon seit den Achtzigerjahren, dass sich die Abwässer unter dem Kalirevier unkontrolliert ausbreiten. Das belegen die bei der Hausdurchsuchung bei K+S im September 2015 sichergestellten Unterlagen. Wer den Artikel im „Spiegel“ vom vergangenen Samstag liest, bekommt einen Eindruck davon, mit welchen Machenschaften K+S versucht, die Gefährlichkeit der Versenkung zu vertuschen. Man erfährt aber auch, wie thüringische und hessische Behörden dabei geholfen haben.
Dass diese unlautere Zusammenarbeit nur frühere Genehmigungen betreffe, wie uns die Umweltministerin auf Antrag im März mitgeteilt hat, ist ebenfalls eine gezielte Desinformation. Auch im aktuellen Genehmigungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft, und das liegt im Verantwortungsbereich von Frau Hinz. Wer noch mehr dazu wissen will, der kann sich den Hinweis der „Wirtschaftswoche“ auf das heraussuchen, was demnächst kommen wird. Da kann man auch etwas über mehrere andere Vorkommnisse lesen.
Da die Hessische Landesregierung weiter Ökodumping betreibt, enthält der Bewirtschaftungsplan zwar immer noch
Um die Bewirtschaftungsziele im Grundwasser erreichen zu können und den diffusen Eintrag in die Werra hinreichend zu reduzieren, ist die Einstellung der Versenkung erforderlich. Die Beendigung der Versenkung ist die einzige Maßnahme, die den Zustand im Grundwasser nachhaltig und dauerhaft verbessert.
Damit bestätigen die beteiligten sieben Bundesländer, dass die Versenkung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entgegensteht und deshalb die Genehmigungsfähigkeit ausgeschlossen ist. Eine weitere Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, wie im Masterplan beschrieben, ist überflüssig.