Protocol of the Session on March 13, 2014

Kollegin Faeser, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Meine Damen und Herren, noch ein Hinweis zu dem Knebelerlass. Wir empfinden das als Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Ich will Ihnen noch einmal sagen, dass wir rechtliche Bedenken haben, wenn Sie die Genehmigung der Haushalte an das Vorliegen der Jahresabschlüsse und auch an die Eröffnungsbilanzen knüpfen wollen. Es gibt nämlich viele Haushalte, die gar nicht genehmigungspflichtig sind,

(Manfred Pentz (CDU): Machen Sie doch einmal einen Vorschlag!)

und der Teil, der genehmigungspflichtig ist, ist davon abhängig. Insofern erwarten wir, dass Sie sich auch dieser Probleme vor Ort annehmen.

(Manfred Pentz (CDU): Herr Schmitt, bitte klären Sie Ihre Kollegin einmal auf!)

Woran liegt es denn, dass die Jahresabschlüsse nicht vorliegen? Es liegt an der Überlastung der Revisionsämter, an nichts anderem.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Faeser, es liegt an mir, Sie auf das Ende der Redezeit hinzuweisen. Machen Sie einen sympathischen Schlusssatz, aber dann ist Schluss.

(Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir fordern Sie auf, die Kommunen ordentlich auszustatten. Nehmen Sie diesen Erlass zurück. Die Bürger wären die Leidtragenden. Nehmen Sie den Erlass zurück, damit die Bürger nicht die Zeche zahlen müssen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Das Wort hat der Abg. Alexander Bauer, CDU-Fraktion.

Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, Ihr Auftritt erinnerte mich ein bisschen an den Auftritt von Andrea Nahles im Bundestag – nur haben Sie nicht gesungen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber auch Sie machen sich die Welt so, wie sie Ihnen gerade gefällt.

(Beifall bei der CDU)

Sie fragen: Wer zahlt das denn? – Wer zahlt die Steuereinnahmen des Landes Hessen oder des Bundes, wenn von oben mehr Geld verlangt wird? Auch das zahlt doch der Bürger auf der Straße. Es sind doch alles Steuergelder, die Sie hier fordern. Deshalb kann ich Ihren Ausführungen nur wenig Ernsthaftes abgewinnen. Es ist, insgesamt gesehen, keine Neuigkeit, dass Ausgaben und Einnahmen endlich in ein ausgeglichenes Verhältnis gebracht werden müssen. Das ist doch unser gemeinsames Ziel. Das gilt für den Bund, das Land und auch für die Städte und Gemeinden.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Angesichts einer Schuldenlast von 19 Milliarden € sind Leitlinien für eine Konsolidierung schlicht geboten und gerade kein Knebelerlass oder ein Spardiktat. Die gesetzlichen Anforderungen werden in dem Erlass lediglich wiederholt. Was ist denn falsch daran, im Zeitalter der Doppik nach fünf Jahren endlich einmal Bilanzen einzufordern? Es steht schon längst im Gesetz, dass Gebührenhaushalte auszugleichen sind. Der Erlass zum Gesetz enthält auch Ausnahmen. Die Friedhofsgebühr und die Kindergartengebühr gehören dazu. Was Sie erzählen, stimmt also überhaupt nicht. Es ist auch angemessen, dass man von den Bürgerinnen und Bürgern künftig die Steuerhebesätze verlangt, wie sie in vergleichbaren Kommunen erhoben werden.

Eine Haushaltskonsolidierung funktioniert bekanntlich nur durch eine Reduzierung der Ausgaben und/oder eine Erhöhung der Einnahmen.

(Zurufe von der SPD)

Natürlich gehört zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Ressourcen auch eine auskömmlichen Finanzausstattung – das ist keine Frage –, damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Aber die hier erzeugte Aufregung ist lediglich parteipolitisch motiviert.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich konnte in der Rubrik „Leute der Woche“ lesen, dass Herr Pipa ein fettes Minus bekommen hat und als „Dramatiker“ bezeichnet wurde. Die „FAZ“ schreibt zu Recht:

Er weist zu Recht darauf hin, dass nicht alle Kommunen über einen Kamm geschoren werden können. Er überzieht aber, wenn er den Eindruck erweckt, beim Sparen sei schon überall das Ende der Fahnenstange erreicht.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Erlass wiederholt lediglich eine nach der Hessischen Gemeindeordnung schon jetzt bestehende Rechtspflicht: Der Haushaltsausgleich – da müssten wir eigentlich einer Meinung sein, meine Damen und Herren – muss wieder Maßstab des kommunalen Handelns werden. Die Erfahrungen aus dem Schutzschirmprogramm zeigen doch, dass die Reduzierung von Haushaltsdefiziten gerade auch im Hinblick auf ein generationengerechtes Handeln wichtig ist.

(Beifall bei der CDU)

„Generationengerechtigkeit“ bedeutet, dass die Leistungen, die die Einwohnerinnen und Einwohner bereitgestellt bekommen, von diesen bezahlt werden. Die Bezahlung der

Leistungen darf nicht auf künftige Generationen verlagert werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Deshalb wollen wir in den nächsten Jahren eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben. Machen wir uns doch nichts vor: Sparen ist nie populär. Aber der gegenwärtige Zeitpunkt ist für eine Haushaltskonsolidierung ausgesprochen günstig. Die Steuereinnahmen entwickeln sich seit 2012 wieder deutlich positiv, und die Zinsbelastungen sind äußerst niedrig. Die hessischen Kommunen konnten im Jahre 2013 Steuereinnahmen von über 2,5 Milliarden € verzeichnen. Das ist ein Zuwachs von 250 Millionen € gegenüber dem Vorjahr und 1 Milliarde € mehr als im Jahr 2011. Es geht also deutlich in die richtige Richtung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kommunale Finanzausgleich hat in diesem Jahr mit über 4 Milliarden € ein Allzeithoch erreicht. Fakt ist: Noch nie gab es mehr Geld für die Städte und Gemeinden aus diesem Ausgleichssystem als in diesem und im letzten Jahr.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gemäß einer Darstellung des Landesrechnungshofs haben die hessischen Kommunen mit die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aller Kommunen in Deutschland. Das eigentliche Problem liegt nicht bei den Einnahmen, sondern die Kommunen haben leider im Vergleich zu den Kommunen in anderen Ländern auch das höchste Ausgabenvolumen.

(Zurufe von der SPD)

Die Debatte um die Konsolidierung von Haushalten darf sich deshalb nicht nur auf die Einnahmeseite beschränken, sondern muss auch die Aufwendungen im Blick haben, denn für uns hat die Reduzierung von Ausgaben immer Vorrang vor Steuer- oder Gebührenerhöhungen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist doch auffällig, dass die hessischen Kommunen Hebesätze anwenden, die im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich hoch sind. Der Präsident des Landesrechnungshofs errechnet bei einer Anpassung auf den Durchschnittswert der Flächenländer ein zusätzliches Einnahmepotenzial von rund 125 Millionen €. Ich darf aus einer Veröffentlichung der „FAZ“ vom 6. Januar 2014 zitieren. Hier konnte man lesen, „dass die Höhe der von hessischen Kommunen erzielten Einnahmen in den Kommunen anderer Flächenländer ausreichen würde, um ohne Defizite auszukommen“.

(Nancy Faeser (SPD): Weil die mehr Zuschüsse zu Sozialleistungen kriegen!)

Welcher Weg der richtige ist, um zu einem Haushaltsausgleich zu kommen, diese Entscheidung obliegt den Kommunen. Das ist eine Sache der kommunalen Selbstverwaltung. Damit es künftig aber überhaupt noch eine kommunale Selbstverwaltung geben kann, führt an dem Abbau der Neuverschuldung kein Weg vorbei.

Kollege Bauer, Sie müssen zum Schluss kommen.

Wir begrüßen es deshalb, dass künftig durch die Beratung – auch von Nichtschutzschirmkommunen – durch eine Stabsstelle und durch ein Kompetenzzentrum der Dialog mit der kommunalen Familie intensiv fortgeführt wird und dass von der Kommunalaufsicht auch künftig die unterschiedliche Lage der Kommunen im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung berücksichtigt wird. Gefragt ist nicht das ständige Schreien nach mehr Geld vom Land, gefragt sind vielmehr eine strikte Haushaltsdisziplin, eine konsequente Ausgabenreduzierung und eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank, Kollege Bauer. – Das Wort hat der Abg. Willi van Ooyen, DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der neue hessische Innenminister hat mit seinem Knebelerlass für die hessischen Kommunen gleich zu Beginn seiner Amtszeit klargestellt, wo die Reise für die hessischen Kommunen unter der schwarz-grünen Landesregierung hingehen wird. Er hat auf diese Weise angedeutet, wie er die kommunale Selbstverwaltung verstanden wissen will.

Herr Minister, ich nehme an, Sie legen keinen besonderen Wert auf die traditionelle Schonfrist von 100 Tagen, die gegenüber einer neuen Landesregierung üblich ist. Zumindest muss man festhalten, dass Sie den Kommunen eine solche Schonfrist auch nicht zugestehen.

(Beifall bei der LINKEN – Norbert Schmitt (SPD): So wird der Knirps zum Knüppel!)

Nach nur wenigen Tagen im Amt haben Sie als hessischer Innenminister gegenüber den Kommunen klargestellt, wie Sie sich offenbar den Umgang mit den Kommunen in den kommenden Jahren vorstellen.