Protocol of the Session on March 13, 2014

Nach nur wenigen Tagen im Amt haben Sie als hessischer Innenminister gegenüber den Kommunen klargestellt, wie Sie sich offenbar den Umgang mit den Kommunen in den kommenden Jahren vorstellen.

Konkret sieht das so aus: Das Land erteilt die Anweisung, dass die kommunalen Haushalte auszugleichen sind, und dann hat das auch so zu geschehen. – Herr Minister, das ist eine Politik nach Gutsherrenart. Wenn das der neue Stil ist, dann hätte ich gern den alten Stil zurück.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Aber nur dann!)

Noch nicht einmal mit den Betroffenen zu reden und den Kommunen nicht einmal die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern, wie sie sich künftig den Umgang mit Haushaltssicherungskonzepten vorstellen – das ist die Fortsetzung einer kommunalfeindlichen Politik, wie man sie in Hessen bisher von Schwarz-Gelb gekannt hat.

Mit diesem Erlass zeigt der hessische Innenminister gleich zu Beginn der Legislaturperiode, dass er bei den Kommunalfinanzen bereit ist, auf Konfrontationskurs mit den Kommunen zu gehen. Damit haben Sie das Klima für die anstehenden KFA-Strukturreformen latent vergiftet.

Sie wiederholen einfach das Mantra der letzten Legislaturperiode, die Kommunen seien für ihre Haushaltsmisere selbst verantwortlich. Sie ignorieren einfach, dass die Kommunen in Hessen so schlecht dastehen, weil das Land ihnen die Zuweisungen zusammenstreicht und gleichzeitig immer mehr Aufgaben an sie verteilt.

Kommunen und Landkreisen, die nachweislich keine Mittel mehr für freiwillige Leistungen und kaum noch Möglichkeiten zur Gestaltung eigener Einnahmen haben, zu diktieren, wie sie ein Haushaltskonzept umzusetzen haben, ist zynisch. Das ist nichts anderes als die Erklärung, dass die kommunale Selbstverwaltung die bedingungslose Einhaltung einer vom Land Hessen vorgeschriebenen Kürzungsliste ist.

Was der hessische Minister konkret anrichtet, ist die Ausweitung der Schuldenbremse auf die hessischen Kommunen, und das ist, gelinde gesagt, eine Frechheit. Die Kommunalen Spitzenverbände waren – wie das üblich ist – im Anhörungsverfahren an der Verankerung der Schuldenbremse beteiligt. Die Kommunen haben damals erklärt, dass sie

… mit Sorge auf die Absicht des Landesgesetzgebers [blicken], den Art. 141 Hessische Verfassung im Zuge einer Volksabstimmung zu ändern und die sogenannte Schuldenbremse in die Hessische Verfassung einzuführen.

So das wörtliche Zitat der Kommunen. Sie hatten mit ihrer Befürchtung recht. Das Land Hessen versucht tatsächlich, seine Haushalte auf Kosten der Kommunen auszugleichen. Da möchte ich Sie nur daran erinnern: Weder die Schuldenbremse des Bundes noch die des Landes sollte jemals auf die Kommunen ausgedehnt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Ungeachtet all der fachkundigen Ermahnungen dehnt diese Landesregierung die Pflicht zum Sozialabbau nun mit dem Erlass von Innenminister Beuth auch auf die Kommunen aus. Was die Kommunen aber brauchen, ist keine Schuldenbremse, sondern das sind die aufgabengerechten Einnahmen, die ihnen per Verfassung zustehen. Dafür sollte sich ein Innenminister stark machen, und er sollte nicht nur neue Kürzungsorgien verordnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Beuth, dass Sie sich vor allem als rücksichtslosen Sparkommissar verstehen, haben Sie mit diesem Erlass deutlich gemacht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege van Ooyen. – Das Wort hat Frau Abg. Goldbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Traurig“ nennt die SPD diese Ergänzung zu dem Erlass aus dem Jahr 2010. Traurig ist nur das, was die SPD gebetsmühlenartig wiederholt: Diese Landesregierung sei kommunalfeindlich,

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

die Kommunen würden geknebelt, wir würden ihnen Gebührenerhöhungen aufzwingen,

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

die sie überhaupt nicht mehr durchsetzen könnten und die armen Bürger seien geknechtet und litten unter der neuen Landesregierung. Aber jetzt wollen wir doch einmal sagen, worum es hier eigentlich geht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

In diesem neuen Erlass, bzw. der Ergänzung zu dem alten Erlass, ist doch nur näher definiert und noch einmal festgelegt, was ohnehin schon klar war und in dem Erlass von 2010 stand,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

nämlich unter anderem dass Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltslage ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen haben. Das ist so. Das müssen sie machen. Die Prüfungen haben gezeigt, dass es nicht gemacht wurde. Also wird jetzt verstärkt kontrolliert, ob die Kommunen das tun. Dies ist übrigens nicht zum Nachteil der Kommunen,

(Lachen bei der SPD)

sondern es geht hier darum, ihnen ein Instrument an die Hand zu geben,

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

um eine nachhaltige Aufgabenkritik einzuführen. Eine echte Aufgabenkritik heißt, in den Kommunen zu schauen: Welche Aufgaben müssen erfüllt werden?

(Zurufe)

Wie müssen sie erfüllt werden? Wer muss sie erfüllen – Stichwort: interkommunale Zusammenarbeit? Da ist noch einiges zu tun. Aber das ist eine positive Entwicklung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das andere sind die Gebühren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wesen einer Gebühr ist doch, dass sie, im Gegensatz zur Steuer, eine besondere Leistung für eine Gegenleistung ist. Das heißt, der Bürger hat Anspruch auf eine Leistung einer Kommune, wenn er eine Gebühr bezahlt. Umgekehrt hat aber natürlich auch die Kommune Anspruch auf eine angemessene Gebühr für eine Leistung, die sie für den Bürger erbringt. Punkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es ist nicht so, dass wir hier in Hessen absurd hohe Gebühren einführen,

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

sondern wir liegen im bundesweiten Durchschnitt immer noch unterhalb der üblichen Sätze. Das gilt im Übrigen auch für die Realsteuern, Gewerbesteuerhebesätze und Grundsteuerhebesätze. Da sind wir noch lange nicht im oberen Bereich.

(Norbert Schmitt (SPD): Das glaube ich Ihnen nicht! Das glauben Sie nur! – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Da können Sie noch etwas lernen! Hören Sie lieber zu! – Weitere Zurufe von der SPD)

Es gibt Kommunen – besonders in den ländlichen Räumen –, die vom demografischen Wandel betroffen sind. Für diese Kommunen wird es schwierig.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Es gibt Kommunen, für die es wirklich schwierig ist, beispielsweise die Kanalgebühren kostendeckend auf die Bürger umzulegen, weil es nur noch wenige Bürger gibt und die Gebühren sehr stark steigen.

Was macht das Land Hessen da? Ganz klar, wir machen ein Modellprojekt, z. B. in der Gemeinde Lautertal. Dort wird wissenschaftlich erforscht, wie man in dünn besiedelten Gebieten eine andere Art der Abwasserbeseitigung umsetzen kann.

Wer unterstützt dieses schöne Projekt? Das Land Hessen. Das ist genau das, was wir machen wollen. Wir sagen auf der anderen Seite: Die Kommunen haben eine Verantwortung für ausgeglichene Haushalte. Punkt. An erster Stelle stehen Ausgabeneinsparungen und an zweiter Stelle alle Möglichkeiten, die Einnahmen zu erhöhen.

(Unruhe bei der SPD – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Einen Moment, bitte, Frau Abgeordnete. – Meine Damen und Herren, ich finde das nicht ganz fair, wenn man, während eine Kollegin hier spricht, über die üblichen zulässigen Zwischenrufe hinaus ein ständiges Gegrummel macht – von welchen Seiten auch immer. Ich würde Sie bitten, der Kollegin Ihre Aufmerksamkeit zu schenken.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist schon erstaunlich, welche Emotionen das eigentlich dröge Thema Gebühren und Steuern bei der SPD und der LINKEN hervorruft. Aber es sei Ihnen gegönnt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Was diese Landesregierung gleichzeitig macht, ist nämlich, die Kommunen – gerade die vom demografischen Wandel betroffenen – dabei zu unterstützen,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

ihre Infrastruktur so zu ändern, dass sie auf die Zukunft und auf die kommenden Änderungen in der Bevölkerungsstruktur gut vorbereitet sind. Das werden wir gemeinsam tun.