Die Fluglärmkommission Frankfurt stimmt deshalb einer Überführung der Maßnahme „Lärmpausen“ vom Probe- in den Regelbetrieb zu.
Meine Damen und Herren, was wollen wir mehr? Die Fluglärmkommission, die bestimmt die Belange derjenigen, die sich vor Fluglärm geschützt sehen wollen, sehr engagiert vertritt, findet es gut. Die Fluglärmkommission steht unter dem Vorsitz von Bürgermeister Jühe aus Raunheim, der bekanntermaßen weder der CDU noch den GRÜNEN angehört. Insoweit sollte er politisch unverdächtig sein, dass er das an den Fluglärmbelastungen ausrichtet.
Im Übrigen muss ich den Kollegen Weiß wieder einmal daran erinnern, dass Lärmpausen als politische Forderung
vor der letzten Landtagswahl – also bezogen auf die laufende Legislaturperiode – als einzige Partei von der SPD gefordert wurden. Ich zitiere aus dem Programm der SPD:
Deswegen müssen schnellstmöglich weitere Entastungsmöglichkeiten durch ein wirkliches Anschwellen zwischen 5:00 und 6:00 Uhr sowie Abschwellen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr, durch die schnellstmögliche Einführung lärmoptimierter An- und Abflugverfahren, durch belastungsärmere Flugroutenplanung sowie eine konzentrierte Nutzung des Bahnsystems (Lärmpausen) konsequent genutzt werden.
Man könnte also sagen, die Lärmpausen waren eine Idee der SPD. Es war dann nur wieder keine Substanz dahinter. Deswegen erkennen Sie genau daran den Unterschied zwischen lockeren Forderungen und tatsächlicher Arbeit zugunsten derjenigen, die vor Lärm geschützt werden wollen. Genau diese konsequente Arbeit leistet die Koalition unter der Führung unseres Wirtschaftsministers.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Marius Weiß (SPD): Was ist mit Hanau und Neu-Isenburg?)
Wenn wir den Antrag, den DIE LINKE eingebracht hat, und die Diskussion, die es dazu im Bundestag gegeben hat, betrachten, dann muss ich doch noch einmal, auch unter dem Aspekt der Kritik der SPD, anmerken, dass sie im Bundestag dem Antrag nicht nur nicht zugestimmt hat, sondern in der Ausschussberatung auch darauf hingewiesen hat, dass sie das Eingrenzen des Flugbetriebs durch das Ordnungsrecht ablehnt und stattdessen auf einen konstruktiv-kritischen Dialog setzt. Das Eingrenzen des Flugbetriebs durch Ordnungsrecht ist das, was Herr Kollege Weiß gerade im Zusammenhang mit den Lärmobergrenzen unterstellt hat.
Herr Kollege Weiß, wenn manches so einfach wäre, dann hätte ich eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie uns heute unter dem Thema „Wie kann man Lärmschutz verbessern?“ dargestellt hätten, wie man die Wahlkampfaussage der Frankfurter SPD zum Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr umsetzen will. Es wäre interessant, zu wissen, wie das gehen soll. Ich sage Ihnen sicherlich kein Geheimnis: Das würden alle gerne so rasch wie möglich umsetzen.
Ja, fast alle. Entschuldigung, Herr Kollege Rock möchte es nicht, so wie wir gehört haben. Aber die meisten im Rhein-Main-Gebiet wollen es, wenn es denn gehen soll.
Eine letzte Bemerkung möchte ich noch machen und nehme dabei Bezug auf die Diskussion in der letzten Sitzung des Hauptausschusses. Staatsminister Wintermeyer wurde gefragt, wie es mit der Bundesratsinitiative in Sachen Lärmschutz aussehe. Diese Initiative wurde im Übrigen von dieser Regierung, an führender Stelle vom Kollegen Al-Wazir, zusammen mit den Nachbarländern BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz sozusagen renoviert und neu eingebracht. Daran merken Sie, das sage ich insbesondere in Richtung der LINKEN, dass es sehr viel leichter und schneller gesagt ist, eine Bundesratsinitiative einzureichen, als etwas damit zu erreichen.
Ein einziges Bundesland kann in einem der Fachausschüsse schon erreichen, dass eine Initiative zurückgestellt wird und auf Wiederaufruf wartet. Demzufolge ist das Verfahren, über den Bundesrat in die Gesetzgebung einzugreifen, nicht nur wegen der politischen Implikation, die es auch
Von daher ist es logisch, bei bundespolitischen Zuständigkeiten die Debatte im Bundestag zu beginnen.
Demzufolge hat unsere Bundestagsfraktion auch überhaupt nicht falsch gehandelt. Verehrte Frau Kollegin Wissler, zu glauben, man könnte einfach nur alles abschreiben und dann sagen, dann machen wir es eben im Landtag, das klappt nicht, weil es auch nicht zielführend ist. In diesem Sinne werden wir den Antrag ablehnen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es besteht beim Fluglärmschutz dringender rechtlicher Handlungsbedarf auf Bundesebene, und zwar nicht erst seit heute und auch nicht erst seit Mai, sondern schon länger.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen, auf den im Antrag Bezug genommen wird, hat bereits in seinem Gutachten aus dem Jahr 2014 eine umfassende Defizitanalyse vorgelegt. Sie belegt, das sehe ich auch so, dass zentrale Aspekte im Bundesrecht schlicht ungeregelt bleiben bzw. die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen nicht mehr sachgerecht sind.
Wir sind gespannt, ob die Bundesregierung daraus und aus dem, was sie im Koalitionsvertrag festgelegt hat, Kenntnisse ziehen und tätig werden wird. Deswegen war es auch völlig richtig, dass die Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorliegenden Antrag im Bundestag eingebracht haben, um Druck zu machen, und zwar konstruktiv Druck zu machen, indem sie eigene Vorschläge entwickelt haben und nicht nur die Vorschläge von anderen abgeschrieben haben, so wie die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag.
Ich will Ihnen aber ausdrücklich sagen, dass wir weder als Landesregierung noch als Hessischer Landtag die Defizite auf Bundesebene vollständig kompensieren können. Aber wir treten natürlich im Bundesrat dafür ein, mit konkreten Initiativen die bestehenden Defizite zu beheben. Genau das ist übrigens der Grund, warum wir gemeinsam mit unseren Nachbarbundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im November eine Initiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes in den Bundesrat eingebracht haben. Das ist ein überparteilicher Vorstoß von drei Bundesländern, der dem Lärmschutz mehr Gewicht beimessen soll,
der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungsund Änderungsverfahren von Flugrouten vorsieht. Ausdrücklich sei gesagt – aus meiner Sicht ist das ganz klar –, dass es Verantwortung der Politik ist, sicherzustellen, dass Verkehr so lärmarm wie möglich abgewickelt wird. Das darf in Bund und Ländern nicht weiter auf die Gerichte abgewälzt werden.
Aber bei einer Bundesratsinitiative – der Kollege Kaufmann hat es gesagt – ist nicht automatisch eine Mehrheit vorhanden.
Achtung, aber Sie verdrängen gerne, dass Sie in zwei Bundesländern mitregieren. Ich sage jetzt nicht, wie die sich in den Bundesratsausschüssen verhalten haben; denn darüber spricht man nicht.
Ja, aber ich sage es einmal so: Ich hätte mir durchaus mehr Unterstützung gewünscht, und ich hoffe, dass es mir noch gelingt, diese Unterstützung im weiteren Verfahren zu bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Übrigen – wenn ich es einmal so sagen darf, dann ist das vielleicht etwas unspezifischer – gibt es 14 Bundesländer, in denen die SPD an der Landesregierung beteiligt ist, und auf der Verkehrsministerkonferenz gibt es sogar eine deutliche Mehrheit sozialdemokratischer Verkehrsminister. Auch da hätte ich mir mehr Unterstützung gewünscht, Herr Kollege Weiß.
Ich arbeite aber weiter überparteilich daran, dass wir genau diese Mehrheiten hinbekommen, um Fortschritte zu erzielen.
Aber auch wenn es in Einzelfragen solche Bundesratsinitiativen gibt, sei hinzugefügt, dass wir nicht die Bundesregierung sind; wir sind auch nicht der Deutsche Bundestag. Es geht bei Ihnen ausdrücklich nur um bundesgesetzliche Regelungen. Ehrlich gesagt, müssten Sie sich einmal die Frage gefallen lassen, was denn Ihre konkreten Vorschläge und vor allem die Beschreibung des Weges ausmacht, wie man diese Ziele erreicht – aber dahin gehend ist Fehlanzeige. Insofern deutet das eher darauf hin, dass hier wenig Kreativität vorhanden ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, dass es am Ende, wenn man einfach nur Anträge von anderen abschreibt und in anderen Parlamenten einbringt, keine Politik zum Wohle der Betroffenen ist, sondern eher politischer Klamauk.
Deswegen komme ich zu dem Punkt, wo wir konkret handeln und wo wir konkret dafür sorgen wollen, dass die Situation rund um den Frankfurter Flughafen besser wird.
Wir haben eine Stabsstelle für Fluglärmschutz im Ministerium eingerichtet, die alle Maßnahmen koordinieren soll und sehr konsequent dabei ist, erstens jede Handlungsmöglichkeit, die wir auf unseren Ebenen haben, zu identifizieren und zweitens dafür zu sorgen, dass wir sie auch wahrnehmen können.
Herr Kollege Weiß, Sie haben es überhaupt nicht wahrgenommen – das macht mich wieder fassungslos –, aber wir haben zum 1. Januar 2015 eine neue Entgeltordnung am Frankfurter Flughafen genehmigt, die auch eine weitere Spreizung der Lärmentgelte vorgesehen hat.
Wir haben die Forschungsförderung aufgestockt, weil wir sicher sind, dass wir in Zusammenarbeit mit dem DLR beim aktiven Schallschutz auch an der Technik der Flugzeuge etwas verändern müssen, und das wollen wir auch als Landesregierung anstoßen.
Wir haben im Probebetrieb den nördlichen Gegenanflug um 1.000 Fuß angehoben; das war sehr erfolgreich. Ich habe übrigens auch die Rückmeldung erhalten, dass diese Maßnahme durchaus sehr wahrgenommen und angenommen wird. Wir haben den von 3° auf 3,2° angehobenen Gleitwinkel auf der Nordwestbahn vom Probebetrieb in den Regelbetrieb überführt.
Ich weiß ja, dass Sie, obwohl Sie – der Kollege Kaufmann hat es angesprochen – als einzige Landtagspartei das Wort „Lärmpausen“ in Ihrem Programm haben, sich weiterhin darüber lustig machen – bitte sehr. Aber wenn man ein bisschen zurückblickt, sieht man: Am Anfang, als wir die Lärmpausen in unseren Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben, hat die SPD-Fraktion gesagt, das würden der Flughafen und die Luftverkehrswirtschaft niemals mitmachen, Herr Kollege Weiß. – Wir haben festgestellt: Sie haben mitgemacht.