Aber ich sage sehr deutlich: Lassen Sie die hessischen Beamtinnen und Beamten nicht am ausgestreckten schwarzen Arm verhungern. Kehren Sie zurück zur Tugend. Kehren Sie zurück auf den Weg einer leistungsgemäßen Besoldung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Professionell kann ich das nachvollziehen, was der Kollege Rudolph, der Kollege Greilich und der Kollege Schaus hier versucht haben; aber, ehrlich gesagt, finde ich, es gibt keinen Anlass und keinen Grund, hier eine Neidkampagne im öffentlichen Dienst anzufachen. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung wird den Beamtinnen und Beamten im Lande kein verfassungswidriges Sonderopfer abverlangen. Das will ich in aller Deutlichkeit hier erklären.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf verständigt, dass wir eine generationengerechte Finanzpolitik machen wollen.
(Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Marjana Schott (DIE LINKE) – Glockenzeichen des Präsidenten)
Ich finde, dass das Motiv, das sich diese Landesregierung gegeben hat – für künftige Generationen vorzusorgen –, wirklich unantastbar
Herr Kollege Schaus, Generationengerechtigkeit ist keine Frage eines einzelnen Haushaltsjahres. Vielmehr müssen diejenigen, die hier planen wollen und müssen, das für die gesamte Wahlperiode, ja sogar darüber hinaus, tun. Insofern ist unsere Finanzpolitik auf Nachhaltigkeit nicht nur im Jahr 2016, sondern weit darüber hinaus angelegt.
Lassen Sie mich auch noch mit einer Mär aufräumen. Die Schuldenbremse folgt dem Prinzip der Generationengerechtigkeit.
Wir haben die Schuldenbremse mit der Unterstützung von 70 % der Bevölkerung in die Verfassung aufgenommen,
weil wir generationengerecht handeln wollen; und nicht, weil die Schuldenbremse da ist, handeln wir so. Das ist doch eine Mär, das ist doch ein Unsinn.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD) – Glockenzeichen des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, wir haben uns vorgenommen, dass wir aus Einnahmeverbesserungen und Effizienzsteigerungen dafür sorgen wollen, dass wir den Haushalt generationengerecht fahren werden.
Fakt eins. Die Beamten- und Richterbesoldung in Hessen liegt derzeit weit oberhalb dessen, was das Bundesverfassungsgericht als Grenze für eine amtsangemessene Alimentation gezogen hat. – So weit zu Ihnen, Herr Kollege Greilich.
Fakt zwei. Die Beamten und Richter in Hessen zählen in einem bundesweiten Quervergleich immer noch zu den bestbezahlten, bundesweit.
Die hessische Polizei verdient gut. Das möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. Alles andere ist schlicht nicht richtig.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Falsch! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD) – Glockenzeichen des Präsidenten)
Die kürzlich durch die Zeitungen grassierende Aussage, dass die hessische Polizei als einzige in ganz Deutschland von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt sei, verleugnet die tatsächlich ordentlichen Einkommensverhältnisse der hessischen Polizei.
Lieber Herr Kollege Gremmels, zur Frage der Ausbildung der hessischen Polizei: Wir haben im vergangenen Jahr über 800 Anwärterinnen und Anwärter neu aufgenommen.
In diesem Jahr werden wir mit mehr Ausbildungsstellen wieder dafür Sorge tragen, dass wir die hessische Polizei für die nächsten Jahre vernünftig und ordentlich ausstatten. Dafür werden wir auch genügend Bewerberinnen und Bewerber finden, und das wird uns umso leichter fallen, wenn Sie die hessische Polizei nicht schlechtreden.
Herr Minister, einen Moment. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Redner doch friedlich zuzuhören.
Besoldungserhöhungen haben in den letzten Jahren stattgefunden. Ich erinnere einmal daran: Von 2011 bis 2014 waren das zusammengenommen immerhin 11 % – 11 % Besoldungserhöhung bei einer marginalen Inflationsrate. Im Februar 2016 lag das Niveau der Verbraucherpreise sogar 0,3 % unter denen des Vorjahres. Ich finde, man kann solche Fakten, die drum herum stattfinden, nicht völlig ignorieren, sondern man muss sie mit zur Grundlage unserer Entscheidungen machen.
Ich bin sehr dankbar, dass es schon angesprochen worden ist, dass wir in den vergangenen Haushaltsberatungen sehr viel erreicht haben, was z. B. die hessische Polizei angeht. Ich erinnere an das Thema Mehrarbeit. Ich erinnere an die Zulagen. Insofern haben wir unsere Hausaufgaben gerade für diesen Bereich besonders erfolgreich erledigt. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen den Vergleich mit anderen Bundesländern ersparen.
Ich komme zum Fakt drei. Hessen hat seit der Übernahme der Gesetzgebungskompetenz – auch unter dem Eindruck der Haushaltskonsolidierung – keine Einschnitte in beste
hende Besoldung vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom Mai und November 2015 klar und für jedermann nachvollziehbar vorgegeben, in welchem Rahmen sich eine verfassungsgemäße Besoldung zu bewegen hat. Meine Damen und Herren, daran wird sich die Hessische Landesregierung selbstverständlich halten.
Ich sage Ihnen: Die Nichtübertragung der Tarifergebnisse ist Teil der vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Begrenzung der Schuldenaufnahme bis zum Jahr 2020. Sie dienen keinem Selbstzweck, sondern einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und generationengerechten Politik. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist Tagesordnungspunkt 54 abgehandelt.