Protocol of the Session on March 10, 2016

Meine Damen und Herren, im Bundestag stellte Ulli Nissen, SPD-Abgeordnete aus Frankfurt, den GRÜNEN eine Frage zur Einbringung dieses Antrags. Sie fragte, warum die GRÜNEN im Bundestag einen Antrag unter dem Titel „Fluglärm … reduzieren“ einbringen, aber dort, wo sie in der Landesregierung sind, nicht entsprechend handeln. Das ist eine gute Frage.

(Minister Tarek Al-Wazir: Nicht die richtige!)

Dabei möchte ich durchaus noch erwähnen, dass die SPDFraktion – gemeinsam mit der Union – den Antrag der GRÜNEN im Bundestag natürlich abgelehnt hat. Aber die Frage hat sie gestellt.

Interessanter ist die Antwort auf diese Frage, die der grüne Abg. Stephan Kühn gegeben hat. Stephan Kühl sagte nämlich, dass sie diesen Antrag einbringen, weil einer Landesregierung die Hände gebunden sind, wenn Bundesgesetze so sind, wie sie sind.

Der Bundesgesetzgeber ist für das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz zuständig. Eine Landesregierung muss sich an Recht und Gesetz halten – das ist doch klar. So weit ist das richtig, dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Er hat in dieser Rede auch andere kluge Dinge gesagt. Aber durch eine Einschränkung über den Bundesrat

könnten die hessischen GRÜNEN natürlich auch auf Bundesebene Gesetzesänderungen anschieben, wenn sie denn wollten.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Machen wir ja auch! – Zuruf von der LINKEN)

Ja, Herr Wagner. Genau dazu geben wir Ihnen heute mit unserem Antrag – also auch dem Antrag Ihrer grünen Bundestagsfraktion – die Gelegenheit. Sie können in Hessen genau dem zustimmen, was die GRÜNEN im Bundestag gefordert haben, und eine Bundesratsinitiative initiieren, damit eben genau diese Änderungen im Bundesrecht endlich auf der Landesebene umgesetzt werden.

(Beifall bei der LINKEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das wäre es doch!)

Vielleicht fangen die GRÜNEN nach den doch größeren Verlusten bei der Kommunalwahl jetzt an, sich wieder ein bisschen von der CDU zu emanzipieren. Vielleicht können Sie sich dazu durchringen, für Ihren eigenen Antrag zu stimmen, ansonsten wissen die lärmgeplagten Menschen in Hessen, aber auch in Rheinland-Pfalz und anderswo, dass von den GRÜNEN in Sachen Lärmschutz auch auf dieser Ebene nicht so viel zu erwarten ist.

Ich komme zum Schluss. Wir wollen mit diesem Antrag sehr deutlich machen: Es gibt Möglichkeiten, wie die Landesregierung beim Thema Lärmschutz noch aktiv werden kann. Wir sind der Meinung, die Gesundheit, die Unversehrtheit und die Lebensqualität der Menschen in der Region müssen vor den Profitinteressen von Lufthansa und Fraport AG Vorrang haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Caspar, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass der Antrag, über den wir heute sprechen, ein Setzpunkt der LINKEN ist, der aus dem Mai letzten Jahres stammt und dessen Original – ein Antrag der GRÜNEN auf Bundesebene – bereits im April letzten Jahres diskutiert worden ist, zeigt einmal mehr, wie wenig eigene Konzepte Sie haben: Sie müssen schlicht und einfach Anträge von anderen Parteien aus dem Archiv abschreiben. Ich glaube, das spricht für sich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Es ist immer noch nichts passiert! – Janine Wissler (DIE LINKE): So richtig viel passiert ist ja nicht! – Weitere Zurufe von der LINKEN)

Hier einen Antrag zu diskutieren, der die Entwicklung des letzten Jahres, einschließlich der Vorstellung der Ergebnisse der NORAH-Studie des vergangenen Oktobers, völlig außer Acht lässt, wird dem Ernst dieses Themas nicht gerecht – genauso wie Ihre Zwischenrufe.

Zugleich stellt sich natürlich die Frage, warum DIE LINKE diesen Punkt, wenn er ihr denn so am Herzen liegt, nicht schon früher als Setzpunkt gewählt hat. Der Antrag

ist, wie gesagt, seit einem Jahr bekannt. Insofern hätten Sie ihn also schon früher hier einbringen können.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Es stellt sich natürlich auch die Frage, warum sich DIE LINKE nicht die Mühe gemacht hat, einen neuen Antrag hierzu zu formulieren, der die aktuelle Situation aufnimmt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Was ist denn überholt?)

Ich will dabei überhaupt nicht in Abrede stellen, dass man über einige der aufgeworfenen Fragen diskutieren kann. Auf der Bundesebene gibt es beim Lärmschutz durchaus Regulierungslücken, die geschlossen werden sollten.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Hört, hört!)

Unter Punkt 11 des Antrags drängen Sie auf eine Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes. Das ist sicherlich ein solcher Punkt. Hierzu hat die Bundesregierung jedoch bereits 2014 mitgeteilt, dass in die Überprüfung der im § 2 des Fluglärmschutzgesetzes festgelegten Werte zur Abgrenzung der Schutzzone des Lärmschutzbereichs auch aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung, z. B. der NORAH-Studie, einbezogen werden sollen. Darüber hinaus finden Konsultationen mit den maßgeblichen Akteuren statt mit dem Ziel, die Ergebnisse in einen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag einfließen zu lassen, der 2017 vorliegen soll.

Es wird auch eine Initiative mit dem Ziel gefordert, „bei der Abwicklung des Luftverkehrs den Lärmschutz bei der Flugsicherung an zweiter Stelle nach der Sicherheit des Flugbetriebs zu berücksichtigen“ – auch ein Thema, das für uns wichtig ist. Hierzu wird unter Punkt 4 Ihres Antrags eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes gefordert. Auch das haben wir natürlich längst in Angriff genommen. Darauf gehe ich später noch einmal ein.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wo denn?)

Herr Schaus, ich gehe darauf ein. Zuhören hilft. – In dem Antrag wird jedoch die Tatsache völlig außer Acht gelassen, dass wir in dieser Legislaturperiode, die nun ihre Halbzeit erreicht, bereits viel für den aktiven Fluglärmschutz getan haben. Dabei möchte ich durchaus auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene Bezug nehmen; denn dort heißt es:

Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für persönliche Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe sowie für Wohlstand und Wirtschaftswachstum. Grundlage hierfür ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Sie sichert unsere europäische und globale Wettbewerbsfähigkeit.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Was hat das jetzt mit dem Verkehrslärm zu tun?)

Ich stimme den Rednern auf der Bundesebene zu, wenn hervorgehoben wird, dass hierzu als unverzichtbarer Bestandteil auch der Luftverkehr gehört. Der CSU-Kollege Oßner hat in seinem Beitrag im Bundestag auch darauf hingewiesen, dass in dem Antrag geflissentlich sämtliche Anstrengungen der Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft für einen verbesserten Schutz vor Fluglärm unberücksichtigt gelassen wurden.

Diesen Hinweis, der im Bundestag an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerichtet war, können wir Ihnen, den LINKEN im Hessischen Landtag, in diesem Fall auch nicht ersparen.

Im Ganzen handelt sich um ein durchschaubares Spiel. Aber wir werden nicht in diese Falle gehen und daher Ihren Antrag im Ergebnis ablehnen.

Dass wir, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in bestimmten Fragen der Flughafenentwicklung unterschiedlicher Auffassung sind,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Merkt man gar nicht!)

ist bekannt, und es hat insofern auch nicht den Neuigkeitswert, den Sie durch einen solchen Antrag hier produzieren zu müssen meinen.

Aber wir sind uns in einem zentralen Punkt sehr einig, nämlich darin, dass wir alles tun müssen, um die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet weiterhin zu verringern. Daran arbeiten wir.

(Beifall bei der CDU)

Der Erfolg von Fraport bemisst sich jedoch nicht nur in Zahlen. Wir sehen es in dieser Koalition als gemeinsame Aufgabe an, dass sich der Flughafen Frankfurt mit der Region und nicht gegen die Region entwickelt. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen.

Dass ein zunehmender Flugverkehr in Frankfurt nicht mit einem unbegrenzten Anwachsen der Lärmbelastung einhergeht, ist wichtig. Unser Ziel ist es auch, dass am Standort Frankfurt möglichst leise Flugzeuge auf möglichst lärmarme Art und Weise an- und abfliegen.

Dafür sind die Lärmobergrenzen ein wichtiges Instrument. Sie ermöglichen ein weiteres Wachstum beim Luftverkehr, allerdings unter der Voraussetzung verbindlich festgesetzter Lärmgrenzwerte. Über die genaue Ausgestaltung – auch das ist hier schon öfter erörtert worden – werden wir in diesem Jahr sicherlich noch an geeigneter Stelle diskutieren. Zusätzlich werden wir bei unseren Anstrengungen zur konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets der Allianz für Lärmschutz nicht nachlassen.

Ich möchte auch erwähnen, dass Anfang September 2014 das satellitengestützte Präzisionsanflugsystem GBAS in Betrieb genommen wurde, mit dem je nach Verkehrslage auch noch wenige Kilometer vor der Landung bewohnte Gebiete umflogen werden können. Es ist natürlich jetzt die Aufgabe der Luftverkehrsgesellschaften, ihre Flugzeuge entsprechend auszurüsten. Aber auch an dieser Aufgabe sind sie dran.

Das hessische Verkehrsministerium hat die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte weiterentwickelt und bereits zu Beginn des Jahres 2015 um durchschnittlich 3,2 % angehoben. Bei besonders lauten Maschinen stiegen die Entgelte seinerzeit sogar um 8 %. Auch dies wirkt sich natürlich auf die Einsatzplanungen der Luftverkehrsgesellschaften aus. Sie haben daher eine große Motivation, hier nicht lautes, sondern leises Fluggerät einzusetzen.

Ich nenne als weiteren Punkt die Ausrüstung der A-320Flotte der Lufthansa mit Wirbelgeneratoren. Das ist hier schon oft genug besprochen worden; deswegen brauche ich es an der Stelle nicht zu vertiefen.

Ich erwähne aber auch, dass wir Ende April 2015 mit dem Probebetrieb der Lärmpausen begonnen haben. Die Erkenntnisse, die uns bisher vorliegen, sind außerordentlich

positiv, sodass wir glauben, dass wir das fortsetzen und sogar weiter ausbauen können.

Lassen Sie mich noch sagen, dass wir weitere Maßnahmen ergriffen haben, beispielsweise die Wiederaufnahme des DROps-Verfahrens, das beim Probebetrieb ausgesetzt war, wir aber seit Kurzem beim Ostbetrieb wieder anwenden. Dies entlastet an ungeraden Kalendertagen die östlich des Flughafens gelegenen Gebiete zwischen 5 und 6 Uhr morgens vom Lärm startender Flugzeuge, da in dieser Zeit ausschließlich über die Startbahn West gestartet wird. Insofern ist auch das eine Maßnahme, die sich unmittelbar auswirkt.

Weiterhin gibt es – da sind wir ebenfalls unterwegs – die Bundesratsinitiative der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, um über eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung bei der Planung dieser Verfahren sicherzustellen. Auch hier sind wir auf einem guten Weg.

Alles in allem kann man sagen: Wir arbeiten daran, den Luftverkehr, den wir brauchen und der für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes wichtig ist, weiter in dem Maße zu gewährleisten, wie die Menschen es haben wollen. Aber wir arbeiten auch daran, dass die Lärmbelastung möglichst gering ist.

Ich glaube, die Landesregierung ist hier auf einem guten Weg. Wir unterstützen sie darin und brauchen dafür sicherlich nicht diesen alten Antrag, den Sie ausgegraben haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Rock, FDP-Fraktion.