Wir müssen es doch einmal im Ganzen sehen. Die Frage ist doch: Wo will dieses Land insgesamt hin? Was für Möglichkeiten haben in der Folge die Länder, was gibt es für Möglichkeiten, und was ist die Vorgabe?
Wenn die politische Vorgabe darin besteht, dass wir den Wehretat locker aufstocken können, dann ist es eine Grundhaltung in diesem Land. Diese Grundhaltung greife ich an. Ich fordere, dass wir mehr Geld in die Bildung anstatt in die Rüstung stecken.
Wir müssen doch entscheiden, ob wir eine Politik der Bildung, der Integration, der Inklusion und das Ganze für die Menschlichkeit machen oder ob wir unser Geld für Rüstung, für Grenzziehung zwischen „ihr“ und „wir“, zwischen oben und unten ausgeben wollen. Das wollen wir in diesem Haus doch eigentlich nicht.
Deshalb ist doch die Forderung an der Stelle, insgesamt über den Duktus von Politik nachzudenken. Der Duktus muss heißen: Unser Geld soll in Bildung, in Ausbildung, in Schule und in Universitäten, in Gesundheitsversorgung, in Menschlichkeit gehen und nicht andersherum. – Das ist mein Appell an Sie.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe selten erlebt, dass ein Gesetzentwurf zu einem Thema, über das sich sicherlich diskutieren lässt, mit so einer unlogischen und wirren und an den Haaren herbeigezogenen Logik begründet worden ist, wie Herr Schäfer-Gümbel es bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs getan hat. Ich will das an verschiedenen Stellen verdeutlichen.
Das wird allerdings noch getoppt durch den eben gehörten Beitrag, der die Gebührenfreiheit von Kindertagesstätten in das Verhältnis zu den Rüstungsausgaben auf Bundesebene gebracht hat, oder von der sehr kruden Argumentation des Abg. Rock. Darauf gehe ich auch noch einmal ein.
Herr Schäfer-Gümbel hat in seiner Begründung des Gesetzentwurfs gesagt: Wir haben ein gebührenfreies Studium. – Dabei muss man sagen, dass wir natürlich schon keine Gebührenfreiheit im klassischen Sinne haben, denn wir haben Semestergebühren. Die Diskussion darum ist uns allen noch sehr bekannt.
Gleichzeitig sagt er, auch die Schulen seien gebührenfrei, da müsse es doch folgerichtig sein, wenn auch die Kindertagesstätten gebührenfrei wären. Das folgt einer Logik, der man letztendlich, wie wir schon gestern gesagt haben, mit einer Kindertagesstättenpflicht Rechnung tragen müsste. Nichts anderes wäre die Konsequenz davon.
Gleichzeitig begründet Herr Schäfer-Gümbel den Gesetzentwurf mit der Behauptung, wenn man die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Hessen haben wolle, dann könne es doch nicht sein, dass es an der einen Stelle gestaffelte Beiträge gebe, dass es an einer anderen Stelle Kindergartenbeiträge gebe, bei denen 150 € pro Monat gezahlt werden müssten, und dass es an einer anderen Stelle U-3-Plätze geben würde, die im Monat 800 € kosten würden. Er sagt, es könne doch hinsichtlich der Teilhabe an der frühkindlichen Bildung letztendlich nicht darauf ankommen, wo das Kind lebe.
Da frage ich mich, warum Sie nicht so konsequent sind, einen Gesetzentwurf einzubringen, der genau an dieser Stelle ansetzt. Denn dann müssten Sie von U 1 bis zum Kindergartenplatz alles gebührenfrei stellen. Das würden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht schaffen. Vielmehr wären Sie schlicht und einfach einen Schritt weiter.
Herr Kollege Merz, ich muss Sie nicht überzeugen. Vielmehr müssen Sie demnächst einmal versuchen, Ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Stellen zu überzeugen. Darauf werde ich noch zurückkommen. – Denn an dieser Stelle dokumentiert sich die Frage der Glaubwürdigkeit natürlich schon dahingehend, dass man fragt, inwiefern ein Thema, das Sie aufgenommen haben, von Ihnen auch konsequent betrieben wird.
Da will ich schon einmal das wiederholen, was Herr Kollege Bocklet gesagt hat. Wir haben jetzt den 3. Februar 2016. Es ist noch keine zwei Monate her, dass wir in diesem Landtag die Änderungsanträge zum Entwurf des Haushalts 2016 beraten haben. Von der SPD-Fraktion wurde an keiner Stelle ein Änderungsantrag gestellt, der eine Entlastung im Hinblick auf die Gebühren der Kindertagesstätten als Zielrichtung hatte.
Was ist also in den letzten zwei Monaten geschehen? – In den letzten zwei Monaten kann doch nur geschehen sein, dass man auf der Grundlage einer sehr schwierigen innerparteilichen Diskussion krampfhaft nach einem Thema gesucht hat, das man für die Kommunalwahl braucht. Nichts anderes ist es.
Da hat man sich an das Wahlprogramm zur Landtagswahl 2013 erinnert, das die CDU auf einem Landesparteitag beschlossen hat. Auf dem hat der Landesvorsitzende und Ministerpräsident dieses Landes gesagt, die nächste Landtagswahl werde auch eine Abstimmung darüber sein, ob es eine erfolgreiche Klage gegen den Länderfinanzausgleich geben werde. Wenn diese erfolgreich sei, gehe es um die Frage, wie diese Mittel eingesetzt werden könnten. Dann könnte man beispielsweise auch fortentwickeln und die Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten in den Blick nehmen. Das wurde im Jahr 2013 gesagt.
Die Replik der SPD im Nachgang war, zu sagen, die Klage gegen den Länderfinanzausgleich solle am besten zurückgenommen werden. Man solle erst gar nicht versuchen, eine entsprechende Möglichkeit zu eröffnen, überhaupt zu Mehreinnahmen zu kommen.
Jetzt war der Zwischenruf des Herrn Schmitt: Wir hatten da noch nicht den Vorschlag für den neuen Länderfinanzausgleich. – Dann sieht man, dass das genau das ist, was Herr Schäfer-Gümbel in seiner Pressemitteilung bei der Vorstellung dieses Gesetzentwurfs gesagt hat: Er
… bekräftigte, dass der Konsens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs zu einer deutlichen finanziellen Entlastung Hessens führen werde.
Man wolle diese finanziellen Spielräume nutzen, um für Gebührenfreiheit bei den Kindertagesstätten einzutreten und das zu machen.
Zum gleichen Thema gibt es aber einen Beschluss des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der SPD-Bundestagsfraktion. Er ist datiert: 25. Januar 2016. In diesem Beschluss des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der SPD-Bundestagsfraktion steht – ich zitiere –:
Die Verminderung der horizontalen Ausgleichsintensität des neuen Umsatzsteuerausgleichs muss durch eine möglichst vollständige Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergänzt oder durch einen höheren Ausgleichssatz abgemildert werden. Damit würde auch wieder eine stärkere Ausgleichspflicht der finanzstarken Länder erreicht werden.
Das bedeutet nichts anderes, als dass der geschäftsführende Fraktionsvorstand von den finanzstarken Ländern, zu denen auch Hessen gehört, stärker Zahlungen als in der Vergangenheit fordert. Es soll also keine finanzielle Entlastung und damit Spielräume geben, die wir nutzen könnten. Vielmehr soll es schlicht und einfach einen stärkeren Ausgleich durch die finanzstarken Länder geben.
Das wird dann noch durch ein Schreiben der Sprecherin der SPD-Landesgruppe Hessen, so vermute ich einmal, an den Hessischen Ministerpräsidenten vom 29. Januar 2016 unterstützt, in dem etwas über die Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen steht. Frau Gottschalck schreibt:
Der von den Ländern vorgelegte MPK-Beschluss ist ein Richtungswechsel in den bisher vorhandenen Finanzausgleichsprinzipien zwischen Bund und Ländern. Dieser Vorschlag ist eine Abkehr vom Prinzip des horizontalen Finanzausgleichs und damit auch eine Abkehr von dem Solidaritätsprinzip der Länder untereinander. … Die Tragweite einer solchen Entscheidung erfordert Sorgfältigkeit, keine Schnelligkeit.
Man möge doch, bitte schön, Verständnis dafür haben, dass man auch die Finanzen des Bundes im Blick haben müsse.
Das ist keineswegs eine Unterstützung im Sinne einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs, sondern eine Abkehr davon.
Deswegen bin ich der festen Überzeugung: Sie wollen Geld ausgeben, das überhaupt noch nicht vorhanden ist. Wir reden hier über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs für das Jahr 2020. Wenn wir Glück haben, wird das vielleicht im Jahr 2021 Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Deshalb ist es schlicht und einfach unredlich, zum jetzigen Zeitpunkt schon die Gelder verausgaben zu wollen, von denen man überhaupt nicht weiß, ob sie kommen werden.