Nun wissen wir durch die FDP, dass Windenergieanlagen gern abbrennen, dass sie der Mensch noch in 127 km Entfernung spürt und dass sie vor allem Verluste produzieren und Investoren ins Unglück stürzen. Natürlich steht es der FDP frei, eine Meinung zu Themen zu haben. Aber ein wenig realistisch sollte es schon sein, was da publiziert wird, nicht nur populistisch.
Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der FDP in den letzten Jahren für das Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal in irgendeiner Art und Weise engagiert hätten. Auch unter Minister Rentsch ist hier nicht viel passiert, obwohl er der eigentlich zuständige Minister war. Highlights wie die Restaurierung des Hilchenhauses, die Sanierung des Niederwalddenkmals und die Wiederbelebung des Osteinschen Parks waren und sind alles Maßnahmen, die das CDU-geführte Wissenschaftsministerium initiiert, finanziert und umgesetzt hat. Jetzt entdeckt die FDP auf einmal ihr Herz für das Welterbe, und jetzt versucht sie, dieses Welterbe für ihre Ziele in der Energiepolitik zu nutzen.
Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich vor einigen Jahren in Lorch am Rhein darüber informieren lassen, wie dort man die Energiewende durch den Bau eines Pumpspeicherkraftwerks unterstützen wollte, mit dem man die großen Höhenunterschiede zwischen dem Rhein und den Randgebirgen hätte nutzen können. Das erwies sich aus vielen Gründen als nicht durchführbar. Heute möchte die Stadt Lorch, eine Schutzschirmkommune, mit der Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen einen Beitrag zur Energiewende leisten, aber – zu Recht – von der Windenergie auch wirtschaftlich profitieren. Das ist gut so.
Kolleginnen und Kollegen, die Entscheidung in der Einzelfallprüfung, ob die beantragten Anlagen errichtet werden können oder nicht, obliegt dem Regierungspräsidium in Darmstadt. Die Behörde wird mit dieser Aufgabe nicht leichtfertig und populistisch umgehen, sondern sie wird ihre Entscheidung nach sachlichen Erwägungen treffen.
Gutachten sind ein wesentliches Element der sachlichen Abwägung. Da gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen; wir haben das eben bei Herrn Rentsch gehört.
Die oft zitierte Sichtachsenstudie aus dem Jahr 2013 kommt zu dem Ergebnis, dass Windenergieanlagen nicht nur im Kerngebiet des Welterbes hohes Konfliktpotenzial beinhalten, sondern auch in der es umgebenden Schutzzone. Nun hätten sich die Gutachter in Bezug auf das Kerngebiet zu Hessen gar nicht zu äußern brauchen; denn Hessen hat für die Kernzonen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen, anders als beispielsweise Rheinland-Pfalz.
Die Gutachter haben aber auch betont, dass nicht jede am Horizont sichtbare Windenergieanlage das Mittelrheintal gleich den Welterbetitel kosten könne. Diesen Satz verschweigt die FDP in ihrem Antrag.
Wenn die FDP nun andere Gutachten als parteiisch und nicht neutral darstellt, macht sie das wohl nur deshalb, weil sie Angst hat, dass andere Gutachten zu einem Ergebnis führen könnten, das nicht im Sinne der FDP ist.
Kolleginnen und Kollegen, Hessen hat für den Ausbau der Windenergieanlagen andere Planungsgrundsätze als Rheinland-Pfalz. Hessen plant nach seinen eigenen Vorschriften und nicht nach den Vorstellungen des Nachbarlandes. Wenn die Nachbarn drüben meinen, man dürfe, wenn man schon die eigenen Windkraftanlagen im Rücken habe, keine Windkraftanlagen auf hessischer Seite sehen, ist das einfach egoistisch; denn seit 2002, als der Welterbestatus zuerkannt wurde, wurde auf der linksrheinischen Seite, also in Rheinland-Pfalz, eine Menge Windkraftanlagen errichtet. Noch nie und niemals wurde dabei der Welterbestatus des Oberen Mittelrheintals infrage gestellt.
Kolleginnen und Kollegen, unreflektiertes und unausgewogenes Suchen nach Möglichkeiten zur Verhinderung der regenerativen Energien ist ein Markenzeichen der FDP geworden. Einstmals war es der Stimmenanteil von 18 %, heute ist es der Kampf gegen Windenergieanlagen. Beides ist gescheitert bzw. wird scheitern.
Im nun laufenden Verfahren wird eine sachliche Abwägung durch das Regierungspräsidium erfolgen. Welche Schlüsse die UNESCO daraus zieht, bleibt abzuwarten. Dort – und nur dort – gelten nicht Gesetze, sondern die Einschätzungen von Experten. Mit diesen Experten sind die Einschätzungen bezüglich des Status als Welterbe zu besprechen.
Es gibt die klare Positionierung der Landesregierung, dass der Welterbestatus nicht gefährdet werden soll und dass die UNESCO deswegen ganz bewusst in das Verfahren eingebunden wird. Es gibt eine klare Position der Landesregierung, wonach die Erzeugung regenerativer Energien in Hessen so ausgebaut werden soll, dass wir sie noch in dieser Legislaturperiode verdoppeln. Wir freuen uns über alle, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen wollen und es unterstützen. An beidem, dem Schutz der Welterbestätten und dem Ausbau der regenerativen Energien, halten wir fest.
Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist an vorderster Front, was die Anzahl der Welterbestätten betrifft. Wir sind vorbildlich, und das sollte auch der UNESCO bewusst sein. Wir wollen sowohl den Erhalt des Status für das Obere Mittelrheintal als auch die Entwicklung der regenerativen Energien in Hessen. Immerhin halten es 71 % aller Hessen für zumutbar, wenn in ihrer Nachbarschaft Windenergieanlagen installiert werden. Das sollten wir – das gilt auch für die FDP – immer im Hinterkopf behalten.
Kolleginnen und Kollegen, sachlich, ruhig und fachbezogen sollte das Thema behandelt werden und nicht mit billigem politischem Klamauk und Effekthascherei. Das ist der Bedeutung des Themas nicht angemessen.
Ich sage es abschließend: Mit einem solchen Antrag gewinnt die FDP das Vertrauen der Wähler nicht zurück. Aber das muss sie selbst entscheiden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr viel Verständnis für die Menschen, die im schönsten Kreis Hessens wohnen und stolz und froh sind über die schöne Landschaft, die schönen Taunushügel, den schönen Rheingau und das schöne Mittelrheintal.
Ich habe Verständnis dafür, wenn viele Menschen, die dort wohnen, sagen, dass sie nicht möchten, dass dort sehr viele Windräder aufgestellt werden. Dafür habe ich Verständnis.
Ich weiß auch, dass das insbesondere gilt, weil es natürlich in Hessen einen gesellschaftlichen Konsens gibt, nach dem wir sagen, dass 2 % der Fläche ausgewiesen werden müssen, was aber auch heißt, dass es in den Regionen, in denen der Wind etwas mehr weht, sogar noch mehr als 2 % werden.
Ich erwarte allerdings auch, dass die Menschen, die die Windkraft allein deswegen ablehnen, weil sie sagen, dass ihnen das nicht gefällt, dass jetzt hier Windräder aufgestellt werden, darüber hinaus noch ein paar weitere Argumente vorbringen und vor allen Dingen Alternativen vorlegen, wie man z. B. den Klimaschutzzielen, die gerade in Paris vereinbart wurden, nachkommen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP macht sich hier zum wiederholten Mal zum politischen Arm von Vereinen wie „Rettet den Taunuskamm“, „Vernunftkraft“ oder „Pro Kulturlandschaft Rheingau“. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Auf das eine oder andere Argument, das ich in den vielen Debatten gehört habe, habe ich langsam keine Lust mehr.
Ich habe alles gehört: von geschredderten Vögeln, von Wirbelschleppen, die die Windkraftanlagen auslösen, und zwar von der Qualität eines A 380, von Wildkatzen, die nicht mehr über Erdkabel laufen, von VW-Golf-großen Eisblöcken, die kilometerweit durch die Luft geschleudert werden, usw. usf.
Trotzdem trägt die FDP das immer wieder hier in das Plenum oder über die von Ihnen benannten Anzuhörenden in die Ausschüsse. Letzte Woche hatten wir eine Anhörung im Haushaltsausschuss. Da haben die Anzuhörenden, die die FDP benannt hat, uns erzählt, dass die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker sich von der Windkraftindustrie kaufen lassen würden.
Im Dezember hatten wir eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Da haben uns die Anzuhörenden, die die FDP benannt hat, erzählt, dass vom Infraschall noch in über 100 km Entfernung Kühe Kopfschmerzen bekommen würden.
Das sind im Endeffekt die gleichen Leute, von denen ich im Rheingau auch schon gehört habe, dass das Rheingaugebirge aus Lavagestein besteht und dass, wenn man dort Windkraftfundamente hineinbauen würde, die Gefahr bestünde, dass im Rheingau Vulkane ausbrechen würden.
Das sind die Argumente, die ich höre. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der FDP, wenn das die Zielgruppe der FDP ist, dann empfehle ich für den 06.03., statt Kulis, Feuerzeuge und alberne Arbeitshandschuhe lieber Werbegeschenke zu verteilen, die aus Aluhüten mit dem FDP-Logo bestehen. Sie schützen dann gleichzeitig auch noch gegen Chemtrails.
Jetzt hat die FDP für die Verhinderung von Windkraft die Kulturlandschaft des Mittelrheins entdeckt. Bei der Rheinbrücke bei Rüdesheim, die die FDP auch fordert, war ihr diese Kulturlandschaft noch schnurzegal, aber geschenkt.
Sonst hat die FDP gegen das Projekt in Lorch offenbar kein Argument gefunden. Es gibt dort zwei einstimmige Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung. Sie sind einstimmig, weil die FDP dort nicht vertreten ist. Eine europaweite Ausschreibung hat stattgefunden. Das beste Angebot ist genommen worden. Es ist dort kein Standort auf der grünen Wiese oder in schützenswertem Wald, sondern es handelt sich dort um eine ehemalige Bundeswehrliegenschaft. Hier ist eine Folgenutzung für ein Munitionsdepot geplant. Kein Mensch will den UNESCO-Titel gefährden. Aber die FDP behauptet das einfach einmal, auch in einem dramatischen Filmchen heute auf Facebook.
Herr Rentsch, die Gutachten kommen zu dem Ergebnis – und das haben Sie eben nicht erwähnt –, dass das Konfliktpotenzial zwar besteht. Allerdings kommt es für das Konfliktpotenzial auf die Menge der Windräder an. Das haben Sie hier gerade unterschlagen. Sie haben stattdessen den Vergleich zu Rheinland-Pfalz gezogen, wo bei der Loreley über 40 Windräder geredet wurde. Hier in Lorch geht es gerade einmal um drei bis vier.
Besonders spannend finde ich, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben – und Sie haben es eben noch einmal gesagt –, dass Sie kritisieren, dass der Investor hier die Gutachten beauftragt und bezahlt. – Wer denn sonst, Herr Rentsch? Das ist doch völlig normal, dass bei entsprechenden Investitionsvorhaben der Vorhabenträger das Gutachten zu erstellen hat, um die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das muss der Vorhabenträger bestellen und bezahlen. Wer denn sonst? – Das Ganze wird dann überprüft. Ich frage mich im Übrigen auch, warum Sie z. B. beim Terminal 3 überhaupt gar kein Problem damit hatten, dass der Vorhabenträger Fraport die Gutachten bezahlt und erstellt. Und hier soll das auf einmal ein großes Problem sein.
Dass die Pufferzone nicht komplett ausgeschlossen werden kann wie in Rheinland-Pfalz, hat Ihnen Herr Stephan eben schon erklärt. Das geht wegen der anderen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht, wegen des Landesentwick
lungsplans, den Sie selbst unterschrieben haben. Wir müssen jetzt einmal sehen, wie es ausgeht. Es wird nachher eine Einzelfallprüfung geben. Ich bin einmal gespannt. In Rheinland-Pfalz stehen viele Windräder deutlich näher am Mittelrheintal. Hier in Lorch reden wir über die zweite Reihe, in der sie gebaut werden sollen. Zu dem Steinbruch, der eine große klaffende Wunde im Mittelrheintal auf Rheinland-Pfälzer Seite ist, oder zu den Güterzügen, die da durchdonnern, könnte man an dieser Stelle auch noch einmal etwas sagen, was das Kulturdenkmal angeht. Herr Rentsch, ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich als Verkehrsminister effektiv gegen Bahnlärm im Mittelrheintal eingesetzt hätten.
Damit hätten Sie dem Mittelrheintal mehr geholfen als mit diesem Antrag. Daran sieht man, dass das insgesamt eine sehr verlogene Debatte ist.
Insbesondere komme ich zu der CDU aus dem RheingauTaunus-Kreis. Ich will hier nicht bis zu der Zeit zurückgehen, als Peter Beuth im Untertaunus alles vollplakatiert hat und vor Windkraftmonstern gewarnt hat. So weit will ich gar nicht zurückgehen.