Dabei war es nicht immer ganz einfach, dass die Hebammenverbände untereinander nicht in allen Punkten in vollständiger Übereinstimmung agiert haben. Auch das hat die Lösung manchmal erschwert.
Tatsächlich ist es notwendig und wünschenswert, ein flächendeckendes Angebot an Hebammen sicherzustellen, die ganz überwiegend – auch darauf wurde eben schon hingewiesen – noch ganz andere Aufgaben wahrnehmen, als tatsächlich Geburten zu leiten. Dieses Angebot ist völlig unverzichtbar, dringend wünschenswert und in unserem Interesse.
An dieser Stelle allerdings springt der Antrag der Koalition doch ein ganz kleines bisschen zu kurz. Ja, wir würdigen das Engagement von Hebammen und Geburtshelfern. Aber angesichts der gerade aufgezählten Problemlagen und Schwierigkeiten – der Frage, wie eine flächendeckende Versorgung in Hessen sichergestellt werden kann – ist es, bei allem Respekt, nicht Aufgabe der Politik, sich hinzusetzen und zu sagen: Ja, wir finden es schön, dass es euch gibt, Punkt. – Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik, in eigene Handlungen zu treten. Da muss man allerdings herangehen. Darüber werden wir nachher reden, nämlich über die Frage, wie die Krankenhausplanung die flächendeckende Versorgung sicherstellt. Wir werden noch öfter darüber reden, wie man denn durch Regelungen das durch Herrn Bartelt angesprochene Problem – dass nämlich die Krankenhäuser die Hebammen nicht mehr einstellen, sondern den Hebammen das Haftpflichtproblem selbst überlassen – lösen kann, z. B. indem man gesetzliche Personalstandards auch für den Bereich Geburtshilfe einführt.
Dann ist klar: Wer eine geburtshilfliche Station hat, muss auch Hebammen mit adäquater Qualifikation beschäftigen. Dann ist auch dieses Problem gelöst, und die Haftpflichtlage der Krankenhäuser ist deutlich günstiger als die der freiberuflich tätigen Hebammen. Da gäbe es eine ganze Reihe von Punkten, an denen tatsächlich Aktionen der Landesebene unter dem Gesichtspunkt der Förderung einer flächendeckenden Versorgung – in diesem wie in allen anderen Bereichen – sinnvoll und erforderlich wären. Da sind mit der Würdigung von hohem Engagement noch nicht alle denkbaren Lösungsmöglichkeiten vollständig erschöpft.
Ich würde Sie aber an dieser Stelle bitten, auch noch deutlich zu sagen, dass man dann klarstellen müsste, dass wir nicht nur die Personalmindeststandards brauchen, um den Krankenhäusern die Chance zu nehmen, zu sagen: Dann schließen wir.
Ist das für Sie Konsens, dass wir dann eine Situation brauchen, mit der sichergestellt werden muss, dass es genug Geburtshilfestationen gibt?
Liebe Frau Schott, selbstverständlich gehört zur Frage einer geordneten Versorgungsplanung – die mittelfristig über die Krankenhausplanung hinausgehen und dafür sorgen muss, dass alle Bereiche der Versorgung geordnet strukturiert sind – natürlich auch die Frage, an welchen Stellen welche Leistungen vorzuhalten sind.
Falls Sie auf den konkreten Fall Wolfhagen ansprechen, bin ich allerdings zuversichtlich, dass die entschiedenen Vorstöße, die der sozialdemokratische Landrat in jüngster Vergangenheit gestartet hat, zu einem Erfolg führen werden. Deshalb geht Ihr Antrag an dieser Stelle zu weit.
Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ergänzen. Ich habe eine Theorie darüber, warum dieser Antrag der Koalition so knapp ausfällt. Offensichtlich steht doch ein Streit dahinter, der sehr viel länger und tiefer wirkt und der nicht dadurch zu lösen ist, dass wir uns über die Haftpflicht für Hebammen unterhalten.
Dahinter steht die Auseinandersetzung darüber, welche Art von Geburtshilfe unter wessen Führung in wessen Zuständigkeit und unter welchen Bedingungen wir in diesem Lande haben wollen. Der wissenschaftliche Streit darüber ist immer noch nicht ausgetragen, obwohl der ideologische Streit seit 40 Jahren geführt wird, und jeder findet in jeder neuen Untersuchung Argumente für jeweils seine Seite, statt sich um Strukturen zu kümmern – das wäre eine Würdigung des großen Engagements der Hebammen und Geburtshelfer –, in denen jede Frau die Art von Geburtshilfeatmosphäre findet, die sie haben will, und diese unter Zuhilfenahme all der technischen Möglichkeiten, die wir heute haben, mit der größtmögliche Sicherheit für Mutter und Kind zusammenzuführen.
Das wäre auch eine Möglichkeit zur Steigerung der Attraktivität dezentraler Geburtshilfekliniken, denn es ist natürlich so – darauf hat der Herr Kollege Bartelt verwiesen –: Wer etwas fast nie macht, der kann es auch nicht so gut, und dann erhöht sich das Risiko. Ein schwerer Schaden, der im Rahmen einer Geburt auftritt, ist ja nicht nur ein Haftpflichtrisiko, sondern vor allen Dingen eine Katastrophe für die betroffene Familie und das betroffene Kind.
Deshalb ist der wichtigste Schritt, dass wir flächendeckend sicherstellen, dass die Frauen entscheiden können, auf welche Art und Weise, an welchem Ort und in welcher Art von Einrichtungen sie ihre Kinder bekommen wollen, dass wir dabei eine Struktur schaffen, die größtmögliche Sicherheit bei der Geburt gewährleistet, und dass wir die ideologischen Grabenkämpfe der Siebziger- und Achtzigerjahre endlich hinter uns lassen und eine Initiative ergreifen, wie das zu schaffen wäre. Da wäre die Landespolitik gefordert. Es gehört Geld dazu, es gehört Planung dazu, es gehört auch Aktivität dazu. Ob das allein mit der Würdigung des hohen Engagements der Hebammen und Geburtshelfer tatsächlich zu erreichen ist, daran habe ich meine Zweifel. Nötig wäre, dass man Hebammen und Frauenärzte, betroffene Frauen und alle, die sich bei dieser Frage offensiv einbringen wollen, zusammenholt, um tatsächlich Strukturen zu schaffen, die das leisten können. Dann wären wir ein ganzes Stück weiter.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hebammen und Entbindungspfleger – wie die männlichen Geburtshelfer formell heißen – haben es verdient, dass der Hessische Landtag ihnen einmal sagt: Wir danken Ihnen für die Arbeit, die Sie erbringen, die Sie für die Familien, für werdende Mütter, für werdende Väter und für die Kinder leisten.
Ich halte das für den richtigen Ansatz, denn es handelt sich um eine Berufsgruppe, von der Herr Rock zu Recht gesagt hat, dass sie eigentlich keine Lobby hat, weil sie relativ klein ist. Es gibt bundesweit nur 21.000 Hebammen und Entbindungspfleger, und es gibt nur ungefähr 3.000 Personen, die dieses Amt freiberuflich ausüben. Von daher gesehen, ist von einem „Lobbydruck“ an der Stelle nicht zu reden. Ich glaube vielmehr, dass diese Gruppe, die wir alle hier sehr wohlwollend angesprochen haben, es verdient hat, dass der Hessische Landtag sagt: Wir haben gesehen, ihr habt ein elementares Problem; wir nehmen es ernst, wir werden es bearbeiten. – Das haben wir mit dem ersten Satz dieses Antrags zu sagen bezweckt. Ich finde das richtig und gut so.
Hebammen und Entbindungspfleger haben zu Recht ein hohes Ansehen in der Gesellschaft und in der Bevölkerung. Sie arbeiten auf einer sehr vertrauensvollen Ebene sehr nah mit jungen Familien zusammen. Sie sind für viele Herausforderungen offen, die sich den Familien durch die Geburt eines neuen Familienmitglieds stellen, und sie haben einen anderen Zugang zu diesen Familien als Gynäkologen und Ärzte. Deshalb entscheiden sich viele werdende Mütter für Geburtshäuser, und es entscheiden sich viele werdende Mütter auch dafür, mit ihrer Hebamme ein solches enges Verhältnis einzugehen. Die Vertrauensbeziehung, die sich da entwickelt, ist auch der Grund dafür, warum wir z. B. das Konzept der Familienhebammen haben. Wir wissen nämlich: Da gibt es einen sehr einfachen, einen sehr niederschwelligen Zugang, der emotionale Bindung beinhaltet. Deshalb ist es wichtig, dass wir diesen Berufsstand in der Bundesrepublik und insbesondere hier in Hessen aufrechterhalten und den Hebammen und Entbindungspflegern sagen: Wir wollen euch auch weiterhin haben.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben gesagt, der Kostendruck, unter dem die Hebammen stehen, sei enorm. Der Haftpflichtversicherungsbeiträge haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Das kann mit keiner Budgeterhöhung aufgefangen werden. Herr Rock, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass da auch Vergütungsregelungen nicht weiterhelfen können; denn den Kostendruck, der da entsteht, kann keine Hebamme weitergeben. Das hängt auch damit zusammen, dass es nicht
möglich ist, weitere Einsparungen vorzunehmen. Es ist ein ganz massiver Kostendruck, und viele Hebammen haben sich bereits aus der Geburtshilfe verabschiedet.
Diesem Kostendruck muss man etwas entgegensetzen. Nachdem sich jetzt die Nürnberger Versicherung aus der Gruppenversicherung verabschiedet, haben wir das Problem noch deutlicher vor die Füße geschoben bekommen. Jetzt muss gehandelt werden. Die interministerielle Arbeitsgruppe, die es auf Bundesebene gibt, muss endlich in die Puschen kommen, damit wir dieses Problem lösen können.
Frau Schott, unser Problem hier in Hessen ist ja, dass wir an dem Punkt gar nicht selbst agieren können. Wir können im Grunde nur an die Bundesebene appellieren, sich endlich zu bewegen. Wir können außerdem unseren Sozialminister bitten, auf der Bundesebene für uns tätig zu werden und zu sagen: Leute, bewegt euch mal, kommt in die Puschen. – Diese Bemühungen wollen wir im Sozialausschuss eng begleiten und bitten, dass wir hierzu Berichte bekommen, um zu sehen, wo sich etwas bewegt. Die Lösungen sind leider nicht so einfach, wie Sie das mit Ihrem Antrag suggerieren, Frau Schott.
Es gibt viele verschiedene Ansätze, wie man dieses Haftungsproblem lösen könnte. Sie haben sich für einen Haftungsfonds entschieden, der staatlich finanziert wird. Zumindest steht es so in Ihrem Antrag. Man könnte auch überlegen, ob man die Haftungssumme deckelt und damit eine Versicherung wieder möglich macht. Die Versicherer haben sich nämlich nicht aus purem Profitinteresse aus der Versicherung zurückgezogen, sondern die Gruppe der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ist relativ klein. In Hessen sind es ungefähr 150 Personen, die freiberuflich tätig sind. Bei diesen 150 Personen lässt sich die Versicherungssumme auch bei Gutwilligkeit nicht refinanzieren. Deshalb muss man eine andere Lösung finden. Ein Weg könnte sein, die Versicherungssumme zu deckeln.
Ein anderer Weg könnte sein, die Berufshaftpflicht auf eine größere Gruppe zu erstrecken. Es gibt in einem Krankenhaus ja viele Probleme. Sie haben das kurz angetippt, Herr Dr. Spies. Auch die Ärzte haben mit insgesamt steigenden Versicherungssummen zu rechnen. Das ist also nicht nur ein Problem der Hebammen, sondern auch ein Problem der Gynäkologen. Auch bei denen steigen die Versicherungssummen, auch da muss etwas getan werden. Deshalb könnte man versuchen, eine gemeinsame Haftpflicht zu initiieren, um die Solidargemeinschaft zu vergrößern.
Alle diese Ansätze stehen im Raum. Man muss über sie nachdenken. Vor allen Dingen muss jetzt aber etwas passieren. Wir müssen sehen, dass wir zu Lösungen kommen und dass auch auf Bundesebene im Interesse von Hessen gehandelt wird.
Herr Grüttner, ich bin mir bewusst, dass wir Ihnen keine leichte Aufgabe nach Berlin in die Arbeitsgruppe mitgeben, in dem Sinne für uns tätig zu werden. Wir werden das aber eng begleiten und dafür sorgen, dass auch in Hessen freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger künftig ihre Arbeit anbieten können.
Ich glaube, das ist eine wichtige Aufgabe, die wir hier zu leisten haben. Wir möchten sie auch durchsetzen. Ich bin
mir sicher, wir werden eine Lösung finden, auch wenn sie nicht ganz so einfach ist, wie es in dem Antrag der LINKEN angeklungen ist.
Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss tatsächlich mit großer Mehrheit zu einem gemeinsamen Antrag kämen. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wichtig und notwendig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Insofern war dieser Antrag sicherlich gut gemeint. Dass er richtig gut gemacht ist, wage ich jedoch an dieser Stelle ein wenig zu bezweifeln; denn wie so oft muss man auch bei der Frage, worum es eigentlich geht, differenzieren.
Das zeigt sich schon im Betreff des vorliegenden Antrags. Wenn es um die wohnortnahe Betreuung von werdenden Müttern geht, stellen sich ganz andere Fragen als im Zusammenhang mit der Geburt selbst. Das muss man an dieser Stelle differenziert betrachten.
Natürlich muss die Betreuung von Frauen vor und nach der Geburt möglichst wohnortnah erfolgen. Auch hier haben Hebammen eine ganz wesentliche Aufgabe. Ich denke, jeder kann sich wahrscheinlich daran erinnern, wie es war, als er zum ersten Mal mit Fragen rund um eine Schwangerschaft konfrontiert wurde, sei es bei der Ehefrau, einer Partnerin oder bei sich selbst; denn es herrscht relativ viel Unsicherheit darüber, ob man alles richtig macht.
Das gilt auch für die Zeit nach der Geburt, in der es unglaublich segensreich ist, wenn eine Hebamme einem dabei hilft, zum ersten Mal ein Kind zu baden, oder wenn sie in dem Fall, dass ein Kind schreit, beruhigend auf einen einwirkt; denn es kann sich nicht anders artikulieren. An dieser Stelle gibt man durchaus Hilfestellungen. Diese Form der Betreuung gab und gibt es und wird es – das ist meine feste Überzeugung – auch weiterhin geben, ob sie nun durch freiberuflich tätige oder durch angestellte Hebammen erfolgt.
Das Risiko bei diesen Tätigkeiten ist für die ausübende Hebamme vergleichsweise gering, und es kann heute, wie es in der Vergangenheit war und wohl auch in der Zukunft sein wird, durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Wir bitten die Hebammen auch, an dieser Stelle noch mehr zu machen, als in den 30 Tagen innerhalb der sechs Wochen nach der Geburt zur Verfügung zu stehen, die von den Kostenträgern, also den Krankenkassen, bezahlt werden.
Wir haben in Hessen schon 2007 ein Fortbildungsprogramm zur Familienhebamme auf den Weg gebracht. Die Familienhebammen haben wir aus der Familienpolitischen Offensive finanziert. Wir haben sie ein Jahr lang in die Familien geschickt, auch um im Sinne dessen, was auf der Bundesebene im Zusammenhang mit frühen Hilfen disku
tiert worden ist, dann Hilfestellungen zu geben, wenn wir glaubten, dass möglicherweise auch Kinder aus Problemfamilien dabei sind. Diese Tätigkeit diente dann mehr dem Kindeswohl und dem Kindesschutz als der reinen Betreuung.
Da waren wir Vorreiter. Das machen wir weiter, auch in Ergänzung des Bundesprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“.
Wenn ich dann differenziere und mich auf die Geburt selbst beziehe, sage ich: Ja, wir müssen gewährleisten, dass Frauen das Wahlrecht haben, wenn es darum geht, wo sie gebären. – Aber wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass die Geburten meistens in einem Krankenhaus erfolgen. Ich sage aus rein medizinischer Sicht: Das ist gut so; denn dort ist die notwendige medizinische Betreuung gewährleistet, wenn irgendetwas schiefläuft oder sich eine Komplikation einstellt.
Schwangere, die ein erhöhtes Risiko haben, müssen schon heute relativ weite Wege in Kauf nehmen, weil solche Geburten nur in spezialisierten neonatologischen Zentren stattfinden können und dürfen. Die neonatologische Versorgung in Hessen ist nach der Neonatalstudie im Bundesund im europäischen Vergleich deutlich überdurchschnittlich. Das wollen wir in Hessen auch erhalten. Hier hat sich bewährt, dass diese Zentren schon heute nicht in jedem Landkreis zur Verfügung stehen, sondern an einigen Standorten konzentriert sind, während „normale“ Geburten im Regelfall noch wohnortnah stattfinden können.
Wir stellen allerdings auch fest, dass eine zunehmende Anzahl von Frauen lieber in entferntere, größere Kliniken geht, wodurch die Zahl der Geburten in den kleinen Geburtshilfen weiter ausgedünnt wird. Wenn aber eine kleine Geburtshilfe aufgibt, weil sich wenige Geburten wirtschaftlich nicht abbilden lassen und die notwendige Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann, wie uns viele sagen, können und wollen wir das nicht verhindern, es sei denn, wir müssten die Sorge haben, dass die geburtshilfliche Qualität leidet. Aber hierfür haben wir keinerlei Hinweise.