Protocol of the Session on November 26, 2015

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Beer für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Baustein – darüber scheinen wir uns einig zu sein –, es ist ein wichtiger Baustein bezüglich der Freizügigkeit in Europa, und zwar der Freizügigkeit nicht nur zu Urlaubszwecken, sondern auch zur beruflichen Tätigkeit. Es ist aber genauso ein wichtiger Baustein für den Wettbewerb um Fachkräfte.

Es ist also eine Richtlinie und auch eine Umsetzung, die zum Vorteil sowohl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Unternehmern, also Arbeitgebern, ist. Insofern unterstützen wir Freien Demokraten, dass es ein relativ unbürokratisches, nämlich elektronisches Anerkennungsverfahren gibt, an dessen Ende der schon erwähnte Europäische Berufsausweis steht.

Es ist gut, dass dieses elektronische Verfahren eine Reihe von Verfahrenserleichterungen bei der Einreichung der entsprechend nachzuweisenden Dokumente vorsieht. Somit kann das Verfahren insgesamt beschleunigt werden. Es gibt auch eine Reihe von Regelungen, im lebenslangen Lernen nonformal erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten über eine Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt zu bekommen. Außerdem wird der partielle Zugang zu bestimmten Berufen entsprechend abgedeckt.

Richtig ist auch, dass, wenn eine zusätzliche Eignungsprüfung von der Anerkennungsstelle vorgeschrieben wird, sichergestellt wird, dass diese auch binnen kürzester Zeit abgelegt werden kann. Zusätzlich zu dem Verfahren als solchem, lebt die Freizügigkeit, lebt die Möglichkeit, in jedem Land der Europäischen Union einen Arbeitsplatz annehmen zu können, davon, dass diese Verfahren zügig durchgeführt werden.

Die Frage des Vorwarnmechanismus ist von den Kolleginnen und Kollegen schon erwähnt worden. Es ist also nicht möglich, trotz verhängten Berufsverbots oder einer Berufseinschränkung seine Tätigkeit einfach in ein anderes EULand zu verlegen. Das ist im Gesundheitswesen oder im Bereich der Erziehung eine sinnvolle Vorschrift.

Wir als Freie Demokraten finden es gut, dass es heute im Laufe des Vormittags gelungen ist, schnell und unbürokratisch die Anhörungsunterlagen aus der Regierungsanhörung zu diesem Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wir sind gerne dabei, eine konstruktive und zügige Beratung zu unterstützen, wenn ich mir auch den leisen Hinweis erlaube, dass derartige Eilverfahren bitte zukünftig nicht die Regel werden sollten.

Die Richtlinie ist nun schon seit knapp zwei Jahren beschlossen. Ich weiß, dass es ein kompliziertes Abstimmungsverfahren war, Herr Minister. Aber ich glaube, wir sollten die Zugänglichkeit dieses Parlaments durch die ständige Abkürzung von Beratungsverfahren nicht über

strapazieren, reichen in diesem speziellen Fall aber gern die Hand. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt worden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. – Kein Widerspruch. Somit ist das beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 19/2578 zu Drucks. 19/2058 –

Die Berichterstattung hat der Kollege Klein übernommen. Er hat das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen zunächst aus dem Rechtspolitischen Ausschuss berichten und Ihnen die Beschlussempfehlung zum vorliegenden Gesetzentwurf mitteilen. Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat bei einer vereinbarten Redezeit von siebeneinhalb Minuten der Herr Abg. Klein für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meinen Redebeitrag bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze am 24. Juni mit dem Satz beendet:

… ich freue mich auf die [stattfindende schriftliche und mündliche] Anhörung und … die zweite Lesung … [hier im Plenum].

Heute bestätigt sich, dass die damalige Aussage mehr als zu Recht getroffen wurde. Denn sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Anhörung erhielt der Gesetzentwurf sehr viel Lob und Zustimmung durch die Anzuhörenden.

Es gibt so gut wie keine inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf. Wenn überhaupt, stand lediglich die Frage im Raum, ob die beabsichtigten Veränderungen mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann, es war eine kluge und von Weisheit geprägte Entscheidung,

(Armin Schwarz (CDU): Hört, hört!)

dass Sie bereits bei der Erarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfs die Fachleute, die tagtäglich in der Praxis mit dem Vollzug beschäftigt sind, eng eingebunden haben. Das waren die Justizvollzugsanstalten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Hessische Datenschutzbeauftragte, das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und die hessische NSU-Expertenkommission.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe bereits erwähnt, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine breite Zustimmung der Anzuhörenden erfahren hat. Diese breite Zustimmung der Anzuhörenden könnte ich jetzt durch zahlreiche Zitate aus dem Anhörungsprotokoll eindrucksvoll untermauern. Damit würde ich aber den Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Redezeit deutlich überschreiten, was ich mit Blick auf die fortgeschrittene Uhrzeit nicht beabsichtige.

(Zuruf von der SPD: Gute Idee!)

Ich möchte lediglich – die Zeit muss sein – Herrn Dr. Herrfahrdt von der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug zitieren, der in der mündlichen Anhörung sagte:

Ich habe nun sicherlich 15 oder 16 Strafvollzugsgesetze kommentiert. Ich muss sagen, dass der hessische Entwurf bzw. das schon vorhandene Gesetz doch sehr gut formuliert ist.

Und der Präsident des OLG Frankfurt, Herr Dr. Poseck, führte aus:

Zusammenfassend bleibt für mich also eine positive Bewertung des Gesetzentwurfs. Er wahrt Kontinuität, wo sich Regelungen bewährt haben, und nimmt Anpassungen vor, wo sich aus der Rechtsprechung oder der Entwicklung der letzten Jahre ein Bedarf an Änderungen ergeben hat.

Das sind zwei Aussagen von mehreren, die breite Zustimmung der Anzuhörenden zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich widerspiegeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die einzelnen Änderungen des Artikelgesetzes bin ich bereits in der ersten Lesung ausführlich eingegangen. Das will ich heute nicht alles wiederholen.

Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen, dass das Vollzugsziel der Resozialisierung wieder explizit in das Strafvollzugsgesetz aufgenommen wird. Damit setzen wir eine weitere Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um, die auch bei den Experten in der Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen ist.

Herr Präsident, ich darf noch einmal Herrn Dr. Poseck, zitieren:

Auch das bisherige Recht hat der Resozialisierung hohe Bedeutung beigemessen. Durch die explizite Nennung am Anfang des Gesetzes wird der Resozialisierung aber ein noch höherer Stellenwert zuerkannt.

Auch ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, dass der hessische Strafvollzug bereits in der Vergangen

heit auf eine wirkungsvolle, der Resozialisierung dienenden Behandlung der Strafgefangenen ausgerichtet war. Mit dem Begriff „Eingliederungsauftrag“ war auch bisher im Strafvollzugsgesetz die klare Verpflichtung enthalten, bereits während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe alles Vertretbare zu unternehmen, um die Inhaftierten zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die inhaltliche Gestaltung ist rundum gelungen. Unser Gesetzentwurf findet ein ausgesprochen hohes Maß an Lob und Zustimmung unter den am Strafvollzug beteiligten Menschen und den Anzuhörenden. Er ist wegweisend für einen modernen, an den neuen Herausforderungen ausgerichteten, zukunftsweisenden Strafvollzug in Hessen.

Es wird Sie daher nicht überraschen, dass wir vonseiten der CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf in unveränderter Form zustimmen werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich unserem Votum anzuschließen.

Ich will an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, verehrte Kollegin Hofmann, Herr Dr. Wissler: Sie haben gestern selbst bei der Lesung des – –

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): „Dr. Wilken“ bitte! – Heiterkeit)

Sorry, Dr. Wilken. Herr Dr. Wilken, wenn man nach links schaut, hat man erst mal die Kollegin im Auge.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Dr. Wissler!)

Aus dem Grunde ist man leicht irritiert und abgelenkt.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Nichtsdestotrotz haben Sie gestern im Rahmen der Haushaltslesung zum Einzelplan der Justiz zum Strafvollzugsgesetz gesagt, es gebe inhaltlich eigentlich keine Kritik, wenn ich das sinngemäß wiedergeben darf. Aber Sie befürchten halt, dass mit dem, was im Haushalt eingestellt ist, personell oder finanziell das Ganze nicht zu lösen wäre. Ähnlich hat sich Frau Hofmann seinerzeit auch geäußert.

Aber wir haben hier keine hypothetischen Aussagen zu hinterfragen, ob etwas mit dem, was im Haushalt zur Verfügung steht, umzusetzen ist und ob die personellen und finanziellen Ressourcen ausreichend sind, sondern unser Ausschuss ist für die Klärung zuständig, was inhaltlich geändert wird. Da bin ich sehr optimistisch, dass wir in der Tat heute Abend ein hervorragendes Vollzugsgesetz für die nächsten Jahre beschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Wilken.