Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie haben Nachholbedarf bei diesem Thema. Stoppen Sie diese Umweltministerin.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jagdverordnung ist aus unserer Sicht wieder ein Beispiel dafür, wie diese Landesregierung mit dem Parlament umgeht.
Von dem Moment, als uns Abgeordnete die ersten BürgerE-Mails zur geplanten Jagdverordnung erreichten, bis zu dem Zeitpunkt, als wir über Umwege tatsächlich die ersten Entwürfe zu Gesicht bekamen, vergingen Monate.
Die Anhörung der Verbände passt dabei gut ins Bild. Der Entwurf wurde den Verbänden zu Beginn der Sommerferien zur Verfügung gestellt. Die Frist für die Stellungnahme sollte ursprünglich bis zum 15. September gehen. Das macht man aus meiner Sicht nur, wenn man will, dass sich die Anzuhörenden nicht zu sehr mit dem Thema auseinandersetzen können.
Meine Damen und Herren, es verdient hier niemand ein Ruhmesblatt dafür, dass die Frist bis auf Ende September verlängert wurde. Das mehr als unglückliche Verfahren und der Eindruck, dass das Ministerium hier mit dem Kopf durch die Wand möchte, spiegeln sich in der Verordnung auch inhaltlich wider. Die Pläne des Ministeriums gefährden aus unserer Sicht die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Naturschutz und Landwirtschaft.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Antrag von CDU und CSU betreffend Jagd in Hessen im Ausgleich der Interessen gestalten
(Allgemeine Heiterkeit – Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Günter Rudolph (SPD))
von CDU und GRÜNEN, Entschuldigung; aber, Herr Rudolph, das ist auch nicht schlimm, das passt schon zusammen –, der gestern auf den Tisch gelegt wurde, frage ich: Ist Ihnen eigentlich klar, wie seltsam Ihr Antrag klingt? Das ist quasi die Bankrotterklärung Ihrer eigenen Jagdverordnung.
Sie haben erkannt, dass Sie mit Ihrem Vorgehen dem Großteil der Jägerschaft unrecht getan haben. Nun stellen Sie plötzlich fest, dass die Jäger sehr wohl einen wichtigen Beitrag zum Natur- und zum Artenschutz leisten.
Herr Arnold, das kam aber in der Diskussion und in den Zeitungsberichten der vergangenen Wochen ganz anders herüber.
(Günter Rudolph (SPD): Es war Herr Bellino, der das gesagt hat! – Gegenruf des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU): Vielen Dank für die Richtigstellung!)
Noch etwas: Sie schreiben in Ihrem Antrag, die notwendige Neubearbeitung der Jagdordnung solle genutzt werden, um Jagd- und Schonzeiten den neuesten Erkenntnissen anzupassen.
Es hat sich in den vergangenen Wochen eher so angehört, als ob die Jagdverordnung längst in Stein gemeißelt wäre. Sie haben erkannt, dass diese Jagdverordnung nichts anderes ist als der Versuch, einen Keil zwischen die verschiedenen Verbände zu treiben.
Es wäre richtig – hören Sie zu, Herr Arnold –, die ganze Diskussion wieder auf null zu stellen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.
Sie wollen nach dem heute vorliegenden Antrag eine „moderne“ Verordnung haben. Das fängt damit an – so sehe ich es zumindest –, wie man eine moderne Verordnung erarbeitet, nämlich möglichst gemeinsam. Ihr Antrag macht diesen Fehler mehr als deutlich. Sie schreiben mehr oder weniger, dass Ihre eigene Jagdverordnung nicht ausgereift sei.
Ja, das steht so drin. Lesen Sie ihn einmal richtig durch. – Daher kann sich auch niemand im Ministerium herausreden. Besonders § 3 des Entwurfs führte und führt zu erheblichen Verärgerungen. Für eine Veränderung der Jagdzeiten gibt es aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion keine ausreichende sachliche oder fachliche Begründung.
Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, wie aufwendig es 2011 war, verschiedene Versionen eines Jagdgesetzes zu erarbeiten und im Parlament darüber zu diskutieren. Aber da haben wir vorher alle zusammen am Tisch gesessen. Zumindest kann ich das für die SPD-Fraktion bestätigen.
Die entsprechende Regelung im Jagdgesetz enthält eine gewünschte Balance für die forstliche Tierwelt. Diese Jagdverordnung kippt die Balance des Wildbestandes, und sie wird entsprechende Schäden für den Wald sowie für die Forst- und Landwirtschaft zur Folge haben.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Hammann, Sie werden dazu bestimmt im Anschluss einiges sagen. Ich habe mit Interesse Ihr lesenswertes Interview in der „FAZ“ gelesen.
Frau Dorn, eines habe ich aber vermisst. Sie sprachen davon, wer als Jäger ernst genommen werden wolle, dürfe die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft nicht ignorieren.
In dem ganzen Interview sind Sie jedoch mit keinem Wort auf besagte wissenschaftliche Erkenntnisse eingegangen.
Auch wird in der Argumentation über die Jagdzeiten immer wieder die Rote Liste gefährdeter Arten angeführt. Die Roten Listen, die im Zuge der Jagdverordnung genannt sind, haben grundsätzlich den Charakter unabhängiger Expertengutachten. Es sind wichtige Listen; sie sind aber keine amtlichen Verlautbarungen einer Behörde oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Roten Listen haben mithin keinen Verordnungscharakter einer staatlichen Stelle. Auf Zuruf kann man keine Rote Liste erstellen.