Protocol of the Session on September 23, 2015

Das ist die Politik, die Schwarz und Grün in diesem Lande machen. Wir laden Sie alle ein, die weiteren Beratungen des Haushalts 2016 mit uns konstruktiv zu führen, damit

wir zu einem guten und endgültigen Abschluss kommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Haushalts vollzogen.

Wir überweisen den Haushaltsplanentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.

Auch der Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2015 bis 2019, Drucks. 19/2408, soll dem Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist auch das beschlossen.

Ich rufe jetzt nicht das Jagdgesetz auf. Dieses wird gegen 15:40 Uhr aufgerufen werden. Ich möchte dies erklären, weil sich einige fragen, warum der Aufruf in geänderter Reihenfolge erfolgt. Es gibt die Bestimmung, dass Setzpunkte aufgerufen werden, wenn sie gesetzt worden sind.

(Günter Rudolph (SPD): Deshalb heißen sie Setzpunkte! – Zuruf von der FDP: Also setzt euch!)

Gut, dass Herr Kollege Rudolph uns das noch einmal erklärt hat. – Nun ja, Herr Kollege Eckert hat sich noch gar nicht gesetzt.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Also setzt euch!)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Transparenzgesetz (HessTG) – Drucks. 19/2341 –

Wir haben eine Redezeit von 7,5 Minuten vereinbart. Den Gesetzentwurf der SPD bringt Herr Kollege Rudolph ein. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für ein Hessisches Transparenzgesetz wollen wir den dringend notwendigen besseren Informationszugang der Bevölkerung gewährleisten, damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch in Hessen zügig und ohne Blockade über die Inhalte von Akten der öffentlichen Verwaltungen informieren können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen Auskunft erhalten. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf dringend notwendig; denn Hessen ist an dieser Stelle noch Diaspora.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

In elf Bundesländern, auf Bundesebene und in Europa gibt es bereits Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetze. Lediglich im wunderschönen Bundesland Hessen ist dieser Tatbestand leider immer noch nicht geregelt.

(Tobias Eckert (SPD): So etwas aber auch!)

Seit vielen Jahren weigert sich die CDU-geführte Landesregierung, anzuerkennen, dass eine freiheitlich-demokrati

sche Grundordnung und Gesellschaft mündige und wissende Bürger verlangt. Ein umfassendes Informationsrecht stützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und fördert damit bürgerschaftliche Teilhabe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gehen wir einen richtigen und wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Demokratiestärkung. Dies ist in Hessen längst überfällig.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Transparenz stärken und ein allgemein umfassendes Recht auf Informationszugang schaffen. Die Kontrolle staatlichen Handelns soll verbessert werden. Dies beinhaltet besonders auch die Erhöhung der Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen, wie wir es nun in § 1 unseres Gesetzentwurfs vorsehen. Dieser Ansatz ist nicht erst seit Stuttgart 21 ein Thema. Die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen wird nicht dadurch besser, dass man die Bürger für unmündig erklärt oder sie nicht in Entscheidungsabläufe einbezieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen besteht im Jahr 2015 endlich Handlungsbedarf in Hessen. Wir wollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich das Recht des Bürgers auf einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger sollen einen umfangreichen Einblick in staatliches Handeln erhalten können.

Jetzt kommt wieder das Totschlagargument – ich weiß nicht, wer für die CDU spricht; früher war es der Kollege Heinz –, damit würde man die Behörden lahmlegen, es würden Tausende von Menschen in die Behörden kommen und Akteneinsicht verlangen, das wäre ganz schlimm.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich die Erfahrungen aus elf Bundesländern und dem Bund anschaut, wird feststellen müssen: Nein, die Verwaltungen sind nicht zusammengebrochen, weil die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht vernünftig nutzen. Im Übrigen gibt es Mechanismen, etwa die Erhebung von Gebühren, die missbräuchliches Einsichtnehmen verhindern. Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt auch die Möglichkeit, Akten und Unterlagen nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Das ist gewährleistet. Nicht alle Akten sollen frei zugänglich sein. Auch das ist ein Grundsatz, der in unserem Gesetzentwurf geregelt ist.

Meine Damen und Herren, wir haben bei den Beratungen im Jahr 2013 dazu schon die Totschlagargumente von der CDU und damals der FDP gehört. Ich mache es an dieser Stelle immer wieder gerne; denn was damals richtig war, kann heute nicht falsch sein. Der Kollege Frömmrich sagte damals – ich zitiere aus dem Protokoll vom 24. April 2013 –:

Alle sind diejenigen, die für ausufernde Bürokratie, für Monsterbürokratie sind, nur das Bundesland Hessen ist das glückselige Land, das sich davor schützt, den Bürgerinnen und Bürgern Informationen bereitzustellen. Das ist geradezu absurd, Herr Kollege Heinz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich teile nicht alles, was Kollege Frömmrich sagt. Aber wenn der Kollege Frömmrich an der Stelle im Jahr 2013 etwas Richtiges sagt, dann kann das 2015 nicht falsch sein – und was nicht falsch ist, kann man auch nicht bei anderen kritisieren.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen wir einmal, wie er so schön sagte, ob Abg. Heinz – er war in seinem früheren Leben einmal Ministerialbeamter – eher die Ministeriumssicht vertritt oder ob auch er meint, in Hessen gibt es mündige Bürger, die Akteneinsicht in Verwaltungen des Landes Hessen und der Kommunalverwaltungen nehmen können sollen.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte soll nach unserer Auffassung die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehmen. Er ist eine unabhängige Instanz, vom Landtag gewählt. Er kann das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Recht vernünftig austarieren. Durch diese Personalunion kommt es nach unserer Auffassung zu sachgerechten Ergebnissen. Wenn eine Behörde die Akteneinsicht ablehnt, soll sie in dem Bescheid darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, beim Datenschutzbeauftragten dagegen Einspruch einzulegen. Auch das ist ein vernünftiges Instrument.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal jemanden zitieren, und zwar Herrn Prof. Simitis. Hessen war früher, insbesondere bis zum Jahr 1999, wenn es um Datenschutz ging, bundesweit führend. Wir wissen, den ersten Datenschutzbeauftragten bundesweit gab es in diesem Bundesland Hessen. Prof. Simitis war und ist eine anerkannte Persönlichkeit. Er hat einmal gesagt:

Datenschutz und Informationsfreiheit hängen untrennbar miteinander zusammen. Der Datenschutz garantiert die Integrität des Einzelnen und des Bürgers. Die Informationsfreiheit garantiert seine Partizipationsmöglichkeiten. Beides zusammen sind Voraussetzungen einer demokratischen Gesellschaft, beides muss zusammen gesehen werden, und beides muss auch zusammen geregelt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind kluge Ausführungen. Da fragen wir uns doch: Warum passiert das in Hessen nicht? Es wird Zeit, dass wir in Hessen endlich Bürgerrechte gegenüber den Verwaltungen ernst nehmen.

Herr Frömmrich wird wieder vortreten – oder irgendeiner der GRÜNEN wird es sagen; es spielt keine Rolle, die Person mag sich ändern –: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, wir prüfen sorgfältig in der Koalition.

Meine Damen und Herren, was prüfen Sie eigentlich? Entweder Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen die Möglichkeit geben, Zugang zu öffentlichen Akten zu bekommen, oder Sie wollen es nicht. Was wollen Sie da eigentlich noch prüfen?

(Beifall bei der SPD)

Wir haben Erfahrungswerte aus elf Bundesländern, aus dem Bund und aus Europa. Entweder Sie wollen die Bürgerrechte stärken, Sie wollen mehr Transparenz schaffen, oder Sie wollen es nicht. Wir wollen nicht mehr bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern wir wollen, dass hessische Bürgerinnen und Bürger endlich ernst genommen werden. Parteien, die sich früher einmal als Bürgerrechtspartei bezeichnet haben – na ja, das findet man im praktischen Handeln gar nicht mehr wieder. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf gut, nicht nur, weil ihn der Bund der Steuerzahler lobt. Das würde mich an der einen oder ande

ren Stelle eher nachdenklich stimmen, um das ganz vorsichtig anzudeuten.

(Florian Rentsch (FDP): Was ist das für ein Argument?)

Er ist in der Sache geboten. – Herr Rentsch, Sie waren früher dagegen, vielleicht sind Sie heute dafür. Das finde ich auch nicht schlecht. Das heißt doch, man kann seine Meinung ändern, wenn man überzeugt ist,

(Florian Rentsch (FDP): Das sieht man am Kollegen Frömmrich!)

es gibt einen guten Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist gut. Wir freuen uns auf die Beratungen. Ich bin gespannt, mit welch fadenscheinigen Argumenten Schwarz und Grün ihn heute ablehnen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist uns eine Freude, zu sehen, dass die SPD tatkräftig an der Umsetzung unseres Koalitionsvertrags mitarbeitet. Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Stephan Grüger (SPD): Wenn ihr es nicht macht!)

Dabei muss man aber betonen, dass Ihr Gesetzentwurf nicht wirklich neu ist, sondern genau dem Entwurf entspricht, den Sie in der 18. Wahlperiode schon einmal eingebracht haben. Ein paar sprachliche Glättungen gibt es, stilistisch ist er leicht verbessert, aber ansonsten ist es genau das Gleiche, also ein alter Hut mit einem neuen Band.

(Zuruf des Abg. Stephan Grüger (SPD))

Wir haben mit unserem Koalitionspartner, der CDU, vereinbart, dass wir „die Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auswerten und zur Grundlage“ eines Gesetzes für Hessen machen wollen. Das werden wir auch tun.