Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Debatte beim letzten Mal hat die Probleme offen gezeigt. Schon damals haben wir angekündigt, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Die Anhörungsunterlagen haben die FDP in dieser Auffassung bestätigt. Deshalb bleiben wir dabei und werden weiterhin Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf signalisieren. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)
Wunderbar, dass ich gerade noch rechtzeitig komme, um diesen Tagesordnungspunkt zu beenden. – Sie sind dran, bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dann möchte auch ich hier zur Kenntnis geben, dass wir diesem Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen. Wir haben es im Ausschuss ausführlichst beraten.
Frau Hofmann, es ist auch freigestellt, einzelne Gesetze herauszunehmen, mit Ihren Fachabgeordneten zu diskutieren und dann eine Änderung der betreffenden Gesetze einzubringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Uhrzeit gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften in zweiter Lesung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der FDP sowie Enthaltung der übrigen Fraktionen des Hauses der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen worden ist. Er wird damit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des hessischen Rechts in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Drucks. 19/2229 zu Drucks. 19/2057 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz beschäftigt sich mit Regelungen innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die sich hauptsächlich mit Familiensachen befasst. Wie Sie ja wissen, gibt es in der Justiz unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.
Der vorgelegte Gesetzentwurf dient hauptsächlich der Angleichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Die Regelungen sollen im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit klarer, praktikabler und transparenter werden. Im Übrigen sollen einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.
Wir haben uns die Unterlagen der Regierungsanhörung angeschaut, haben sie kurz im Ausschuss beraten und festgestellt, dass es keine großen Einwendungen gegen den Gesetzentwurf gibt. Deshalb wird auch die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die FDP-Fraktion stimmt, wie im Ausschuss angekündigt, diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, festzustellen, dass die Mitglieder des Rechtspolitischen Ausschusses auch zu dieser Uhrzeit noch dazu in der Lage sind, die Sitzung – zeittechnisch gesehen – voranzutreiben.
Ich denke, wir haben die Unterlagen der Regierungsanhörung ausführlich lesen können. Wir hatten die Gelegenheit, das zu tun, weil wir sie sofort nach der letzten Plenarsitzung bekommen haben.
Ich freue mich, dass es nicht nur im Rechtspolitischen Ausschuss das richtige Votum für diesen Gesetzentwurf gegeben hat, sondern es auch heute Abend das richtige Votum für diesen Gesetzentwurf hier im Plenum geben wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir werden dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen. In den Anhörungsunterlagen gab es keinerlei kritische Anmerkungen. Zumindest ich habe beim Lesen des Gesetzentwurfs sogar noch etwas gelernt. Ich habe gelernt, was ein Fideikommiss ist. Wen das interessiert: Das spielte auch im Lande Hessen einmal eine Rolle, als es um den Verkauf des Erbacher Schlosses ging. Das fand ich sehr interessant.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Zustimmung aller Fraktionen zu dem Gesetzentwurf und gebe meine Rede zu Protokoll.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des hessischen Rechts in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist einstimmig beschlossen worden und wird zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen – Drucks. 19/2272 zu Drucks. 19/2223 zu Drucks. 19/1853 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vortragen. Bevor ich zu der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf komme, noch der Hinweis, dass es hierzu zwei Anträge gegeben hat, einen Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP und einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, die sich beide auf den KFA beziehen. Deshalb darf ich Ihnen auch die Beschlussempfehlungen zu beiden Anträgen vortragen.
Ich beginne mit der Beschlussempfehlung zum Antrag der LINKEN. Sie lautet: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung der SPD, den Antrag abzulehnen.
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend KFA besser und gerechter gestalten – Bürger und Gewerbe nicht stärker belasten – kommunale Selbstverwaltung stärken, lautet wie folgt:
a) mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN, Nr. 3 des Dringlichen Antrags abzulehnen,
b) mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, Nr. 4 des Dringlichen Antrags abzulehnen,
c) mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, die
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.