Protocol of the Session on July 23, 2015

Abschließend möchte ich im Rahmen der ersten Lesung darauf hinweisen: Wer immer das Hohelied auf den europäischen Vergleich singt, sollte einmal in Ruhe betrachten, mit welchen Verfahrenszeiten man sich in den Ländern mit einer selbst verwalteten Justiz herumärgert. Wenn man sich die europäischen Justizblätter ganz in Ruhe durchliest, sieht man, mit welchen sonstigen problematischen Auswüchsen des Systems – so möchte ich es einmal nennen – die Menschen in diesen Ländern leben müssen. Der deutsche Rechtsstaat hat mit der Art, wie er die Beförderungsämter in der Justiz besetzt, ein gutes und bewährtes System. Wir werden in Hessen damit einen kleinen Schritt in eine neue Zukunft gehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Das Wort erhält Herr Kollege Rentsch für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Honka, der vorgelegte Gesetzentwurf suggeriert mehr Transparenz und Beteiligung – so will ich es einmal formulieren –, aber es bleibt auch beim Suggerieren dieser Beteiligung. Ich glaube, man kann es definitiv so sagen: Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, kommt man zu dem Ergebnis: Mehr Transparenz und Beteiligung wird nicht wirklich organisiert werden. Es wird zwar in einem geringen Umfang eine Beteiligung des Richterwahlausschusses geben. Aber dabei wird es auch bleiben. Denn es ist eine Begrenzung auf bestimmte Positionen.

Zum Schluss bleibt ein materielles Problem bestehen. Die Unterlagen, die da beraten werden, sollen nicht zur Personalakte genommen werden. All das sind sozusagen Feigenblätter, die hier definiert werden, um mehr Transparenz und Beteiligung zu suggerieren.

Insofern glaube ich, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir zunächst einmal die Anhörung abwarten. Ich glaube nicht, dass z. B. der Richterbund und andere begeistert sein werden, wenn sie das lesen, was hier ausgearbeitet wurde.

Wir werden uns das offen anschauen. Auf jeden Fall können wir bisher dem Sachverhalt so nicht zustimmen. Ich glaube, Sie werden sich damit keinen Gefallen tun. Wenn Sie wirklich mehr Transparenz und Beteiligung haben wollen, werden Sie diesen Gesetzentwurf materiell abändern müssen. Das wird unserer Ansicht nach auch die Beteiligung der Anzuhörenden ergeben. – Herzlichen Dank.

(Beifall der Abg. René Rock und Nicola Beer (FDP))

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die richtigen Personen für das Richteramt auszuwählen, ist die Herausforderung, vor der das Justizministerium zusammen mit dem Richterwahlausschuss immer wieder steht. Pro Jahr werden durchschnittlich 100 Kandidaten dem Richterwahlausschuss vorgestellt, über deren Einstellung dann beraten und beschlossen wird.

Das ist, wie man denken könnte, kein Massengeschäft. Alle Beteiligten betreiben dieses Verfahren äußerst gewissenhaft. Denn alle Beteiligten wissen, dass sie mit ihren Entscheidungen das personelle Gefüge in der Justiz nachhaltig prägen.

Über die Neueinstellung der Richter hinaus sind bestimmte Besetzungsentscheidungen für unsere Justiz von besonders hoher Bedeutung. Das haben die Kollegen eben dargestellt. Das sind die der Präsidenten. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes wollen die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Besetzungsverfahren für unsere Präsidentenstellen optimieren. Bisher sind bei Beförderungsentscheidungen lediglich die Präsidialräte eingebunden, die bei den Obergerichten aller Gerichtszweige als Vertreter der Richterschaft eingerichtet sind und dort ihre fachliche Sicht einbringen. Stimmt der Präsidialrat den Besetzungsvorschlägen des Ministeriums nicht zu, kommt es in der Regel zu einem Einigungsgespräch. Soweit sich danach ein Dissens nicht ausräumen lässt, obliegt die letztgültige Entscheidung dem Justizminister.

Dabei ist zu betonen, dass bei den fachlich geprägten Einigungsgesprächen der Konsens die Regel ist. Ich will darstellen, dass es seit dem Jahr 2004 bei 36 Besetzungsverfahren für eine Präsidentenstelle bisher nur drei Fälle gab, in denen der Präsidialrat dem Besetzungsvorschlag des Justizministeriums nicht zugestimmt hat. In über 90 % der Fälle waren sich Ministerium und Präsidialrat bei der Besetzung der Präsidentenstellen von vornherein einig. Nur ein einziges Mal scheiterte in diesem Zeitraum ein vom Präsidialrat gewünschtes Einigungsgespräch.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, eine Regelung für diesen seltenen Ausnahmefall einzuführen. Denn angesichts der Bedeutung der Präsidenten soll der Dissens zwischen Justizministerium und Präsidialrat nicht das letzte Wort sein.

Vor diesem Hintergrund geht es um die Frage, den Präsidialrat natürlich mit den Fachleuten zu stärken. Andererseits geht es um die Idee, die Möglichkeit zu eröffnen, den Richterwahlausschuss bei einer strittigen Personalentscheidung zu beteiligen. Damit soll die Legitimation der sich anschließenden Personalentscheidung gestärkt werden. Durch die Erörterung im Richterwahlausschuss, der aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern sowie aus fünf richterlichen Mitgliedern besteht und dem einer der Präsidenten der beiden hessischen Rechtsanwaltskammern angehört, können in das Besetzungsverfahren neue Gesichtspunkte und Perspektiven eingeführt werden.

Die heute eingebrachte Neuregelung stärkt – das will ich besonders betonen – die Stellung des Präsidialrats als Organ der richterlichen Selbstverwaltung und erhöht in strittigen Fällen die Akzeptanz und Transparenz bei der Besetzung wichtiger Spitzenämter in der Justiz. Deshalb unterstütze ich den vorgelegten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Jetzt haben wir die erste Lesung, Tagesordnungspunkt 13, erfolgreich bewältigt.

Der Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zu Änderung des Hessischen Richtergesetzes wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Rechtspolitischen Ausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 74 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 19/2228 zu Drucks. 19/2056 –

Berichterstatter ist der Kollege Klein.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 19/2056, vortragen.

Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall der Abg. Armin Schwarz und Claudia Ra- vensburg (CDU))

Vielen Dank, Herr Klein. – Ich habe eine Wortmeldung von Frau Hofmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf nochmals kurz erläutern, worum es bei diesem Gesetzentwurf dem Grunde nach geht.

Erneut haben wir einen Gesetzentwurf, der ein Sammelsurium unterschiedlichster Teilgesetzentwürfe ist. Er hat zum Ziel, die Geltungsdauer bestimmter Rechtsvorschriften entweder von fünf oder acht Jahre zu verlängern, wenn sie befristet werden, oder sie unbefristet fortgelten zu lassen.

Ich will es erneut vortragen: Es ist ein Problem, dass wir immer wieder solche Sammelgesetze haben, die mit der Zielsetzung verpackt worden sind: Wir schaffen mehr Effizienz und weniger Bürokratie; denn wir prüfen nur, ob wir sie entfristen können oder auf fünf oder acht Jahre befristen sollen.

Von diesem hehren Ziel ist in diesem Falle aber nicht viel übrig geblieben. Wir müssen hier erneut kritisieren, dass das, was dieses Ziel erfordert – eine wirksame Evaluierung der Gesetze –, aus unserer Sicht nicht erfolgt. Es gibt zwar seitens der Staatskanzlei eine sogenannte Normprüfstelle, aber wir sind der Gesetzgeber. Uns müssten die betreffenden Evaluierungsergebnisse vorgelegt werden, damit wir wirklich beurteilen können, ob wir ein Gesetz entfristen können oder auf fünf oder acht Jahre befristen sollen. Vielleicht wäre auch eine andere Geltungsdauer sinnvoll.

Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Von uns hier im Raum kann keiner das wirklich abschließend beurteilen. Das ist die wirkliche Schwäche in der Grundsystematik dieser sogenannten Sammelgesetze.

Zu diesem Gesetzentwurf haben wir die Regierungsunterlagen erhalten. An zwei Punkten will ich deutlich machen, dass wir dabei auch von Kritik an diesem Sammelgesetz erfahren haben. Zwei prominentere Beispiele möchte ich herausgreifen.

Zum einen ist es das sogenannte OFFENSIV-Gesetz. Es regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei diesem hehren Titel muss man erst einmal dahinterschauen und ergründen, was dieses Gesetz überhaupt regelt. Hierzu sind verschiedene Kritiken angebracht worden, etwa die Forderung, dass die sogenannten sozialintegrativen Leistungen zwischen Trägern und Leistungsanbietern verbindlicher geregelt werden sollten; oder auch, dass die Aufgaben der Jobcenter hinsichtlich der kommunalen Leistungen bei den Zielvereinbarungen konkreter gefasst werden sollten. Das sind nur zwei Beispiele.

Auch beim Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren, das die innerstädtische Entwicklung regeln soll, ist von verschiedenen Anzuhörenden ganz klar gesagt worden, dass das Ziel dieses Gesetzes – die Weiterentwicklung und Stärkung dieser innerstädtischen Quartiere – verfehlt oder nicht hinreichend erreicht wird.

Sie sehen also, an diesen Gesetzen gab es durchaus Kritiken. Deswegen werden wir uns als SPD-Landtagsfraktion in der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön. – Als Nächster spricht Kollege Heinz, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren haben wir schon häufiger über die Gesetze zur Entfristung oder zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften hier im Landtag gesprochen. Ich kann nur wiederholen: Aus unserer Sicht hat sich dieses Verfahren grundsätzlich bewährt. Es gibt auch einige Erfolge. Der Normenbestand wurde gerade in den ersten Jahren deutlich entschlackt und entrümpelt. Nach dieser Anfangsphase, in der es um die quantitative Entschlackung des Normenbestandes ging, sind wir nun in eine zweite Phase eingetreten. Daher konnten zum Teil die Geltungskorridore auf acht Jahre verlängert werden, und es gab auch Normen, bei denen wir gesehen haben, dass eine generelle Entfristung angezeigt war. All dies hat sich bewährt. – Dies als Grundsatz vorangestellt.

Mit dem hier vorliegenden sogenannten Sammelgesetz werden fünf Rechtsnormen entfristet. In der Tat gibt es bei den Anhörungsunterlagen, die uns zur Verfügung gestellt wurden, bei zweien in Ansätzen auch kritische Anmerkungen. Frau Hofmann hat diese beiden Gesetze herausgegriffen.

Einmal geht es um das OFFENSIV-Gesetz. Wenn man jedoch genauer hinschaut und sich fragt, was das OFFENSIV-Gesetz überhaupt ist, erkennt man: Es ist ein Ausführungsgesetz zum SGB II. Wir brauchen das Hessische OFFENSIV-Gesetz, um die Verwaltungsorganisation in Hessen ordentlich zu regeln. Wer sich immer noch am Namen stört – meinetwegen. Aber es trägt auch nichts zur Normenklarheit bei, wenn man bei einem unveränderten Gesetzestext plötzlich den Namen ändert, nur weil er einem nicht gefällt. Das ist mir zu viel Dogmatismus und zu wenig Pragmatismus.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Aus unserer Sicht soll auch der Name bleiben, ebenso wie der Gesetzestext.

Mögliche inhaltliche Kritik am SGB II an sich kann auch den Hessischen Landtag beschäftigen, aber das wird der Hessische Landtag – egal, in welcher Konstellation – nicht lösen können, denn das ist eine Frage des Bundesgesetzgebers, wenn man mit dem SGB II und seinen Inhalten unzufrieden ist. Das Ausführungsgesetz soll im Kern so bleiben, wie es ist.

Auch ein zweites Gesetz, das Gesetz zur Stärkung von innerstädtische Geschäftsquartieren, wurde angesprochen. Auch das haben wir uns natürlich in den Unterlagen, die uns zur Verfügung gestellt wurden, angesehen. Ja, es gab dort die Anregung, die Anforderungen, das Ablehnungsquorum für das Zustandekommen eines sogenannten Innovationsbereichs von einem Viertel auf ein Drittel zu erhöhen. Dem kann – auch das ist gut dargelegt – nicht nachgekommen werden, weil das in diesem Fall ein zu starker Eingriff in das Eigentumsrecht wäre. Deshalb sprechen wir uns auch hier dafür aus, es bei der bewährten Regelung zu lassen.

Alles in allem schauen wir hier auf ein wiederholt bewährtes Verfahren. Wir sprechen uns dafür aus, heute diese fünf Normen in zweiter und hoffentlich auch letzter Lesung zu verlängern. Wir werden an diesem bewährten Verfahren festhalten. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, werden wir es auch gerne weiterentwickeln – auch ein Landtag ist eine ständig lernende Einrichtung, die sich immer weiter ver

bessert. Wir sind weiter auf einem guten Wege und werden heute diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Zwei Fraktionen haben zumindest im Ausschuss angekündigt, sich zu enthalten. Das ist schade, denn wir brauchen diese fünf Gesetze weiterhin. Das ist das Ergebnis der Evaluierung.

Von uns kommt jedenfalls ein klares Ja. Zwei weitere Fraktionen haben ebenfalls eine Zustimmung angekündigt, sodass ich davon ausgehe, dass heute mit breiter Mehrheit eine gute Entscheidung getroffen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Rentsch, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Debatte beim letzten Mal hat die Probleme offen gezeigt. Schon damals haben wir angekündigt, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.