Protocol of the Session on July 23, 2015

habe ich etwas anders in Erinnerung als Frau Feldmayer –, nicht das Wort „Buch“, sondern das Wort „Literatur“ wird durch „Medienwerke“ ersetzt, die Präambel fällt nach den Vorschriften weg, und es finden noch ein paar andere schwerwiegende redaktionelle Änderungen statt.

Wenn Ihnen das genug ist, dann kann das sein. Uns reicht es nicht. Wir freuen uns auf die Anhörung.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank.

Damit ist die erste Lesung abgeschlossen, und wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes – Drucks. 19/2207 –

Zur Einbringung hat Kollegin Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes sorgen wir für noch mehr Transparenz und Akzeptanz bei den Präsidentenberufungen und setzen dabei gleichzeitig einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrags um.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die Präsidenten der Gerichte nehmen eine herausragende Rolle

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Sie sind gleich dran, Herr Lenders – als Repräsentanten der Justiz nach außen ein. Außerdem haben sie eine wichtige Funktion bei der Besetzung von Beförderungsstellen durch das Beurteilungswesen. Deswegen wollen wir den Präsidialräten bei strittigen Entscheidungen über die Präsidentenberufung die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob sich der Richterwahlausschuss mit der Angelegenheit befasst. Das bedeutet: Gibt es im Präsidialrat keine Einigung bzw. gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Ministerin und dem Präsidialrat und konnten diese auch nicht bei einem Einigungsgespräch, wie das Gesetz es vorsieht, aus dem Weg geräumt werden, hat die Ministerin auf Verlangen des Präsidialrats den Richterwahlausschuss mit der Angelegenheit zu befassen.

Bisher war es so, dass der Minister oder die Ministerin das Votum des Präsidialrats missachten konnte und die Ernennung nach erfolglosem Einigungsgespräch vornehmen konnte. Das ändern wir jetzt, und damit wird die Stellung des Präsidialrats erheblich gestärkt. Der Präsidialrat steht nun nicht mehr vor der Frage, ob eine Negativentscheidung eventuell zur Verzögerung des Besetzungsverfahrens führt, aber letztendlich ein unterschiedliches Votum dann doch zur Einstellung des abgelehnten Bewerbers führt. Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, nach nicht erfolgter Einigung auch den Richterwahlausschuss damit zu befassen. Also,

nicht alle Macht den Räten, aber mehr Mitbestimmung bei der Präsidentenberufung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Kolleginnen und Kollegen der Opposition – ich schaue einmal Frau Hofmann an – werden sagen, das reicht nicht, das hat mit Selbstverwaltung der Justiz nichts zu tun. Ja, da haben Sie recht, aber es ist eine Verbesserung innerhalb des geltenden Systems und stärkt die dritte Gewalt durch den Ausbau bestehender Beteiligungsrechte.

Deswegen ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung; denn die Präsidialräte als Organe der richterlichen Selbstverwaltung werden erheblich gestärkt. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Erste Rednerin in der Aussprache ist Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es scheint in der Tat so zu sein, dass Sie, Frau Müller, meine Gedanken lesen können. Ich werde gleich ausführen, wie wir diesen Gesetzentwurf bewerten.

Zunächst darf ich mich bei den regierungstragenden Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bedanken, dass sie das als Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen vorgelegt haben, vermeintlich die Arbeit des Justizministeriums machend. Aber ich muss Ihnen ganz klar sagen: Die Fleißarbeit ist gemacht, aber Nachsitzen ist gefordert, nämlich von Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich muss Ihnen auch ganz klar sagen, und Sie haben es ja schon angedeutet: Das ist mitnichten ein großer Wurf, sondern der große Wurf bleibt an dieser Stelle aus. Ihr Gesetzentwurf ist mehr als enttäuschend, nicht ein Schritt, sondern ein Schrittchen, und schon gar nicht ein Schritt in die richtige Richtung.

Sie haben zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, Sie werden etwas tun. Aber warum tun Sie den Schritt nicht jetzt, nachdem schon im Koalitionsvertrag vollmundig eine Ankündigung erfolgt ist?

Ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, wo die Schwachstellen sind und wie wir uns echte Mitbestimmung vorstellen. Wir als SPD fordern seit Langem eine Stärkung der Mitbestimmung nicht nur der Personalräte, sondern auch der Richterschaft. Für uns als SPD – da unterscheiden wir uns von Ihnen – ist Mitbestimmung nicht etwa störend oder einmischend oder negativ. Nein, wir denken, dass wir von Mitbestimmung auch bei der Richterschaft insgesamt profitieren, dass nur dann, wenn wir echte Mitbestimmung schaffen, Transparenz entsteht und auch die Qualität der Personalentscheidungen verbessert wird, aber nicht mit dem, was Sie hier vorgelegt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Frau Müller, Sie haben es eben angesprochen. In der Vergangenheit hat sich das Justizministerium bei Personalentscheidungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Im Gegenteil, mehrere Besetzungsverfahren sind ins Strudeln geraten. Ich darf nur an die Besetzung der Präsidentenstelle bei der hessischen Landessozialgerichtsbarkeit erinnern. Die Stelle ist immer noch nicht besetzt. Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Aufruhr.

(Günter Rudolph (SPD): Dazu kann die Ministerin noch etwas sagen!)

Es gibt über die letzten Jahre große Irritationen bei der Frage, wer Präsident oder Präsidentin wird. In solchen Verfahren hat sich in der jüngsten Vergangenheit gerade das Justizministerium nicht mit Ruhm bekleckert. Deshalb wäre es gerade zur jetzigen Zeit angezeigt gewesen, einen richtigen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Der findet aber mit diesem Gesetzentwurf nicht statt.

Was gibt es aus unserer Sicht zu tun, was ist verbesserungsbedürftig? Es ist genau der Punkt, den Sie beschrieben haben, Frau Müller: wenn ein Dissens besteht zwischen Präsidialrat und Justizministerin. Das ist der entscheidende Knackpunkt, wo es eine Schnittstelle, eine Schaltstelle gibt. Sie haben gesagt, der Richterwahlausschuss wird dann eingeschaltet und angehört. Es gibt eine fakultative Beteiligung, aber mehr nicht. Denn auch in diesem Fall – ich gehöre dem Richterwahlausschuss seit vielen Jahren an – kann sich, wenn der Richterwahlausschuss angehört worden ist und es immer noch einen Dissens oder unterschiedliche Meinungen gibt, das Justizministerium darüber hinwegsetzen. Es ist also eine fakultative Beteiligung des Richterwahlausschusses, mehr nicht.

Wir als SPD können uns bei dieser wichtigen Schnittstelle vorstellen, dass im Falle eines Dissenses zwischen Präsidialrat und Justizministerium ein Vetorecht des Präsidialrats geschaffen wird. Meine Damen und Herren, das wäre ein geeignetes Instrument der echten Mitbestimmung.

(Beifall bei der SPD)

Ein zweiter Punkt, von dem hier auch keine Rede ist. Sie wissen, dass wir seit vielen Jahren eine Stärkung des Richterwahlausschusses fordern. Wir haben dazu im Richterwahlausschuss selbst viele Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie man die Befugnisse des Richterwahlausschusses stärken könnte. Auch hier gibt es keinerlei Ansätze, wie man dieses Verfassungsorgan stärken könnte. Aber das ist für uns auch ein ganz wesentlicher Punkt.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der Gesetzentwurf ist minimalistisch. Sie benennen hier nur den kleinstmöglichen Nenner. Echte Mitbestimmung, wie wir sie uns vorstellen, ein Schritt in Richtung Selbstverwaltung der Justiz ist es nicht. Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion zu diesem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag in dieses Haus einbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir beurteilen diesen Gesetzentwurf, sagen wir einmal, mindestens als minimalistisch und fragen uns auch, ob damit nicht eher abgelenkt werden soll, als dass eine Stärkung der richterlichen Selbstverwaltung bzw. Unabhängigkeit passieren soll. Ich will schon ein Fragezeichen daran machen, ob das in die richtige Richtung geht. Wir betonen den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit. Darum muss es gehen.

Vor diesem Hintergrund wäre es sachgerechter als die jetzige Situation, wenn Legislative und Exekutive wenigstens gemeinsam über die Beförderung der Richter und so auch über die Besetzung der Präsidentenposten entscheiden würden. Insofern ist der Vorstoß zu begrüßen. Allerdings – das ist ein Problem, das wir sehen – sieht Art. 127 Abs. 3 Hessische Verfassung schon eine Beteiligung des Richterwahlausschusses bei Entscheidungen über Beförderungen nicht vor. Der Wortlaut ist auch einer Auslegung nicht zugänglich. Wir haben deshalb Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens. Darauf werden wir in der Anhörung Wert legen.

Dazu will ich heute in der ersten Lesung meine letzte Bemerkung machen. Betrachtet man den großen Einfluss, den die Gerichtspräsidenten haben, dann hielten wir es für angemessen, das zu machen, was in anderen europäischen Ländern durchaus möglich ist und dort umgesetzt wird. Wir hielten es für angemessen und für eine vertretbare Lösung, über die wir gern einmal mit Ihnen diskutieren würden, nämlich die, diese Spitzenämter – Sie haben die Anführungszeichen gehört – nur auf Zeit und nicht auf „richterliche Lebenszeit“ zu vergeben. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Honka für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Sie haben bereits gehört, worum es bei dem ganzen Thema inhaltlich geht. Es geht darum, dass, wenn es bei der Empfehlung zur Ernennung auf eine Präsidentenstelle bzw. auf eine Stelle, die mehr als R 1 ist, am Ende einen Dissens zwischen dem Präsidialrat und der Ministerin oder dem Minister gibt, es dann noch einmal zu einer Klärung, zu einer Vorstellung des gesamten Vorgangs im Richterwahlausschuss kommen soll.

Ich glaube, das ist der richtige Schritt. Das ist der richtige Weg, um einen Dissens in einem Benennungsverfahren, den es als Problem geben kann, in diesem Stadium ein Stück weit auszulösen und das Ganze ein Stück weit transparenter zu machen. Dabei hat die Ministerin immer noch die letzte Entscheidungsbefugnis. Sie muss sie auch haben. Es muss in einer parlamentarischen Demokratie so sein, dass ihr diese Entscheidungsbefugnis nicht weggenommen werden kann. Das muss man so sehen. Es geht auch um die fachlichen Aspekte, die aus der Richterschaft kommen und die im Präsidialrat zum Ausdruck kommen. Wenn es zum Dissens kommt, sollte er aufgelöst werden können. Von daher ist der Gesetzentwurf der richtige.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bislang sind zum Teil große Worte zum Thema Selbstverwaltung der Justiz von der linken Seite des Hauses gekommen. Dazu kann man nur klipp und klar sagen: Die Botschaft in unserem Koalitionsvertrag, mit dem CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabredet haben, was wir wollen, ist nicht das, was Sie möchten. Das ist einfach Fakt. Das kann man ganz nüchtern feststellen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Wir können als Zweites feststellen: Das, was wir uns vorgenommen haben, haben wir 1 : 1 so umgesetzt.

Das möchte ich nur einmal nebenbei anmerken: Bei manchen Dingen, die ich eben von Mitgliedern der SPD gehört habe, habe ich das Gefühl, wir müssten noch nebenbei die Hessische Verfassung ändern. Ich bin sehr auf den Änderungsantrag gespannt, den Sie uns dazu bringen werden. Denn ich glaube, er kann nicht aus wenigen Zeilen bestehen.

(Beifall des Abg. Holger Bellino (CDU) und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend möchte ich im Rahmen der ersten Lesung darauf hinweisen: Wer immer das Hohelied auf den europäischen Vergleich singt, sollte einmal in Ruhe betrachten, mit welchen Verfahrenszeiten man sich in den Ländern mit einer selbst verwalteten Justiz herumärgert. Wenn man sich die europäischen Justizblätter ganz in Ruhe durchliest, sieht man, mit welchen sonstigen problematischen Auswüchsen des Systems – so möchte ich es einmal nennen – die Menschen in diesen Ländern leben müssen. Der deutsche Rechtsstaat hat mit der Art, wie er die Beförderungsämter in der Justiz besetzt, ein gutes und bewährtes System. Wir werden in Hessen damit einen kleinen Schritt in eine neue Zukunft gehen. – Vielen Dank.