Protocol of the Session on July 23, 2015

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Michael Bod- denberg (CDU) und Angela Dorn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Danke, Frau Beer.

Damit sind wir am Ende der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs angelangt und überweisen ihn zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften – Drucks. 19/2200 –

zusammen mit dem

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/2298 –

Ich erteile Herrn Staatsminister Beuth zur Einbringung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vonseiten der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften stellt eine weitere, engagierte, zugleich aber auch maßvolle und behutsame Anpassung der Kommunalverfassung an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dar.

So werden in diesem Gesetzentwurf unter anderem zwei zentrale Ziele des Koalitionsvertrags umgesetzt. Zum einen erfolgt eine moderate Absenkung des Zustimmungsquorums. Zum anderen wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeindevertretungen einen Bürgerentscheid selbst initiieren können.

Die Absenkung des Zustimmungsquorums auf 15 % in den fünf Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern und auf 20 % in den sieben Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist insbesondere in der Presse stark kritisiert worden. Wir meinen jedoch, dass Schlagzeilen wie z. B. „Angriff auf das politische Ehrenamt“ oder „Kastrierte Kommunalpolitik“ diesem Gesetzentwurf in keinster Weise gerecht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Denn mit den neuen Werten bleiben wir deutlich unter den betreffenden Quoren beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dort liegt das Quorum bei 10 % in den Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern und bei 15 % in der nächstniedrigeren Einwohnergrößenklasse.

Meine Damen und Herren, wenn es im Jahr 2011 richtig war, das Unterschriftenquorum für das Bürgerbegehren in den zwölf hessischen Großstädten niedriger anzusetzen, dann muss das gleichermaßen für das sogenannte Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden gelten. Wer den Erfolg eines Bürgerbegehrens durch ein Quorum von 3 % in den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern relativ leicht möglich macht, der darf den Erfolg des Bürgerentscheids nicht an ein zu großes Zustimmungsquorum knüpfen.

Gelegentlich wird das Thema Demokratietheorie bemüht. Deswegen will ich einmal darauf hinweisen, dass in einer Demokratie die Mehrheit zählt. In einer Demokratie zählt die Mehrheit – von dem Erfordernis von Quoren ist unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten nicht die Rede.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diese Debatte gehört auch, dass für 414 der insgesamt 426 hessischen Gemeinden das Zustimmungsquorum unverändert bei

25 % der Wahl- und Stimmberechtigten bleibt. Dort ändert sich also überhaupt nichts.

In den Nachbarländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt dieses Quorum bei nur 20 %. Auch Baden-Württemberg wird nach dem Entwurf der dortigen rot-grünen Landesregierung das Quorum auf 20 % senken.

Meine Damen und Herren, wir beobachten seit Längerem, dass Gemeinden und Städte auf allerlei Wegen versuchen, wichtige Entscheidungen für das Gemeinwesen in die Hände des demokratischen Souveräns, der wahlberechtigten Bevölkerung zurückzugeben. Ich erinnere beispielhaft an die Planung der Stadt Darmstadt im letzten Jahr, eine Bürgerbefragung mit politischer Bindungswirkung über die Frage des Rathausneubaus durchzuführen.

Daher wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nunmehr die Möglichkeit der Einleitung eines Bürgerentscheids auf Initiative der Gemeindevertretung geschaffen. Auch zu diesem Punkt sind reißerische Presseschlagzeilen, wie z. B. „Feigheit vor dem Volk“, meines Erachtens völlig unangemessen, wie ein schlichter Ländervergleich offenbart.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

In neun von 13 Flächenländern der Bundesrepublik gehört der Bürgerentscheid auf Initiative der Volksvertretung bereits zum kommunalen Verfassungsrecht.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass der Rückverweisungsbeschluss an den Souverän durch die Gemeindevertretung nach unserer Vorlage einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mandatsträger bedarf. Wir halten dieses hohe Quorum von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mandatsträger für angemessen und auch für erforderlich, um einer mehr oder weniger ständigen Verschiebung unbequemer Entscheidungen von den Gemeindevertretungen an die Bürgerschaft vorzubeugen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt im Bereich der Förderung und Erleichterung der interkommunalen Zusammenarbeit, bis hin zu Fusionen. Die in den vergangenen Jahren zunehmende Zusammenarbeit zwischen den Kommunen leistet aus Sicht der Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um die Auswirkungen des demografischen Wandels zu mildern, die kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken und kommunale Haushalte zu entlasten.

Insbesondere die Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden hat in den Überlegungen der Kommunen eine immer größere Relevanz. Als Sonderform des Zweckverbands soll er nun die Funktion übernehmen, die laufenden Geschäfte der Verwaltung für mehrere Gemeinden in gemeinsamem Verbund zu managen. Nach der bisherigen Rechtslage benötigte ein solcher Verband jedoch eigenes Personal und eigene Verwaltungseinrichtungen. Insbesondere die Überführung des vorhandenen Personals und die damit verbundenen Probleme schreckten viele Gemeinden von der Gründung eines Gemeindeverwaltungsverbandes ab. Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf mit der Neuregelung des § 30 KGG nunmehr vor, dass ein Gemeindeverwaltungsverband seine Aufgaben künftig mit Bediensteten der Mitgliedsgemeinden wahrnehmen kann.

Nicht nur die Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden, sondern auch freiwillige Fusionen von Gemeinden

sind in den Fokus des Interesses gerückt. Um freiwillige Fusionen auf gemeindlicher Ebene verstärkt anzustoßen, voranzubringen und zu fördern, sieht der vorliegende Gesetzentwurf daher weitere Verfahrenserleichterungen sowie die Schaffung finanzieller Anreize vor. Zum einen wollen wir künftig ermöglichen, im Vorfeld von Fusionen die Wahl eines Bürgermeisters um bis zu ein Jahr zu verschieben. Zum anderen soll die Einwohnergrenze, bis zu der das Bürgermeisteramt ehrenamtlich wahrgenommen werden darf, auf 5.000 Einwohner angehoben werden. Gleichzeitig soll durch die Ausweitung des Negativkatalogs die Entscheidung über die Frage, ob die Stelle eines Bürgermeisters ehrenamtlich ausgestaltet sein soll, dem Bürgerentscheid entzogen werden.

Durch diese Anreizsetzung und durch ein erleichtertes Verfahren mit größerem Gestaltungsspielraum erwartet die Landesregierung, dass mögliche freiwillige Fusionen von Gemeinden an Dynamik gewinnen. Hierzu sollen auch finanzielle Anreize beitragen, die die Landesregierung fusionswilligen Gemeinden mit dem Gesetz in Aussicht stellt. Seit dem Jahre 2004 hat das Land Hessen 157 Bewilligungen für Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit einem finanziellen Volumen von 11 Millionen € erteilt. Mittels der vorliegenden Novelle soll das Schutzschirmgesetz geändert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, Gemeindefusionen durch die Gewährung von Entschuldungshilfen analog dem Kommunalen Schutzschirm mit einem Gesamtvolumen von 27 Millionen € zu fördern. Mit dieser neuen und finanziell äußerst interessanten Fördermöglichkeit möchte die Landesregierung die Bestrebungen mehrerer kleiner Gemeinden und Städte unterstützen, die freiwillig fusionieren wollen. Damit helfen wir den Gemeinden, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Des Weiteren wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen, dass Frauen zukünftig stärker in den Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften vertreten sind. In der vorgeschlagenen Ergänzung des § 125 HGO findet sich aber keine starre Ergebnisquote, sondern es wird ein deutlicher Appell an die Gemeindevertretungen gerichtet. Dazu müssen selbstverständlich auch mehr Frauen in den Kommunalparlamenten vertreten sein. Daher hat sich die Landesregierung entschlossen, die Parteien und Wählergruppen gesetzlich aufzufordern, bei der Aufstellung der Wahlvorschläge Frauen und Männer gleichermaßen zu berücksichtigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Staatsminister, ich darf Sie auf die Redezeit hinweisen.

Herr Präsident, die Stimme lässt eh nach. Ich erspare mir weitere Ausführungen zum Thema spekulative Finanzgeschäfte und kommunale Haushaltswirtschaft, die ebenfalls in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Staatsminister Beuth. – Wir treten in die Debatte ein. Vereinbarte Redezeit: siebeneinhalb Minuten je Fraktion. Als Erster erteile ich Frau Goldbach für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Frauen! Heute ist diese Anrede besonders angemessen; denn ich freue mich sehr über die neue Regelung, die wir mit diesem Gesetz schaffen wollen. Wir wollen mehr Frauen in die Kommunalparlamente bekommen, und wir wollen auch in den Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften mehr Frauen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte zur Abgrenzung aber eines ganz klar sagen: Frauen sind nicht die Reservearmee für die Kommunalparlamente, wenn die Männer keine Lust mehr haben oder wir keine Männer mehr für die Kommunalparlamente finden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Darum geht es absolut nicht. Es geht vielmehr darum, dass wir die Frauen brauchen, dass sie ihre Lebenswirklichkeit in die politische Arbeit einbringen und dass die etwas andere Arbeitsweise – manchmal auch bessere Arbeitsweise – der Frauen in die kommunale Arbeit eingebracht wird. Wir wissen aus der Wirtschaft längst, dass Frauen und Männer zusammen in gemischten Teams viel besser arbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir haben hier eine appellatorische Norm. Ich kann mir vorstellen, dass die Opposition sagen wird: Das reicht nicht, wir brauchen hier feste Quoten. – Aber mal ganz ehrlich: Woher sollen all die Frauen jetzt kommen? Das muss man einmal klar konstatieren. Alle Parteien haben schon jetzt Probleme, für die Hälfte der Plätze auf den Kommunalwahllisten Frauen zu finden. Bei uns GRÜNEN ist eine hälftige Quote üblich, auch die LINKEN haben diese Quote. Ich glaube, die SPD hat auch eine Quote, wenn auch nicht 50 : 50.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Im Gesetzentwurf steht aber keine Quote!)

Trotzdem: Wenn sich die entscheidenden Frage stellen, z. B. wer in den Vorstand geht, wer in den Aufsichtsrat geht, wer den Fraktionsvorsitz übernimmt, dann fehlen uns oft noch Frauen, die das machen. Deswegen wollen wir gemeinsam darauf hinarbeiten, dass wir spätestens bei der folgenden Kommunalwahl – noch nicht bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr – so gut dastehen, dass wir wirklich eine gleichmäßige Beteiligung von Frauen und Männer in den Kommunalparlamenten und in den Aufsichtsgremien haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ein weiterer Punkt ist wichtig. Dazu möchte ich eine Erläuterung geben. Minister Beuth hat es schon gesagt: Nach der Entscheidung über die Galopprennbahn in Frankfurt

kam die Diskussion auf, ob es überhaupt nötig ist, die Abstimmungsquoren zu staffeln und in großen Städten zu senken. Ich möchte das einmal anhand eines Beispiels verdeutlichen. In Hamburg-Altona stand ein uraltes Einkaufszentrum, ein verrottetes Ding aus den Siebzigerjahren, in das kein Mensch mehr gegangen ist. Die Stadt stand vor der Frage: Was machen wir damit? Das Quartier, der Stadtteil sollte wieder schöner werden. Es sollten wieder kleinere Geschäfte angesiedelt werden. Altona sollte wieder ein Stadtteil werden, in dem es sich zu leben und zu arbeiten lohnt. Dann kam die Idee auf, dort ein Möbelhaus anzusiedeln, das aus Schweden kommt und in dem man in der Mittagspause Köttbullar essen kann. Die Idee war deshalb neu, weil sich dieses Möbelhaus normalerweise direkt an Autobahnauffahrten an Stadträndern ansiedelt. Man hat gemeinsam mit diesem Möbelhaus ein ganz neues Konzept entworfen, das Konzept „Möbelkauf mit ÖPNV“, und überlegt, wie man das in der Innenstadt realisieren kann.

Dann gab es dazu zwei Bürgerentscheide, von Bürgerinnen und Bürgern initiiert. Das ist solch ein Beispiel, an dem man zwei Dinge sieht, nämlich dass es in großen Städten nicht möglich ist – Herr Rudolph, das sollte auch Sie interessieren –, alle Bürger zu mobilisieren. Was kümmert es die Bürgerinnen und Bürger in Hamburg-Blankenese, ob in Altona ein neues Einkaufszentrum gebaut wird? Deswegen ist es gerechtfertigt, zu sagen, es geht oftmals um Quartierentscheidungen.

Außerdem muss auch das Parlament – das Stadt- oder Gemeindeparlament – in die Lage versetzt werden, zu sagen: Wir befragen jetzt unsere Bürgerinnen und Bürger; wir initiieren diesen Bürgerentscheid. – Genau das wollen wir in Zukunft möglich machen.

Wir haben da aber eine Hürde eingebaut. Kritiker sagen, damit liefen wir Gefahr, dass jetzt alle unangenehmen Entscheidungen einfach auf das Volk verschoben werden und die Parlamente über nichts mehr entscheiden. Das wird so nicht eintreten; denn es muss eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments geben. Schauen wir uns die Gemeinde- und Stadtparlamente an: Dass hieße, überall müssten sich Oppositions- und Regierungsfraktionen zusammen für einen solchen Bürgerentscheid entscheiden. Ich glaube, das ist eine gute und sinnvolle Hürde, um zu gewährleisten, dass tatsächlich nur bei sehr wichtigen, großen und wegweisenden Entscheidungen eine solche Befragung initiiert wird. – Das waren die für mich wichtigen Punkte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)