Protocol of the Session on July 23, 2015

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Ich weise darauf hin, dass wir in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause noch einige Punkte haben, die wir in einem vernünftigen Zeitrahmen behandeln wollen. Noch offen sind die Punkte 8 bis 13, 15 bis 37, 39 bis 52, 54, 55, 57 bis 59, 62, 68 bis 72, 74, 75, 77, 81 und 85.

Eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sind Angriffe auf unsere freie und offene Gesellschaft, Drucks. 19/2289. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 87 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 35 zu diesem Thema aufgerufen werden.

Außerdem ist eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend rechtswidriges Verhalten des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier im Rahmen der Polizeichefaffäre kommt Steuerzahler teuer zu stehen, Drucks. 19/2291. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 88 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, nach Tagesordnungspunkt 68, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden.

Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis zur Erledigung der Gesetzeslesungen bei einer Mittagspause von einer Stunde. Wir beginnen mit den Anträgen für eine Aktuelle Stunde. Das sind die Tagesordnungspunkte 68 bis 72. Nach Tagesordnungspunkt 68 wird Tagesordnungspunkt 88, der Dringliche Entschließungsantrag zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und abgestimmt. Nach der Aktuellen Stunde fahren wir mit Tagesordnungspunkt 58, verbunden mit den Tagesordnungspunkten 57 und 81, fort.

Herr Kollege Rudolph.

Herr Präsident, ich widerspreche Ihnen ungern, wie wir beide wissen. Der Dringliche Entschließungsantrag betreffend Betreuungsgeld steht auf der Tagesordnung für heute. Der müsste auch noch behandelt werden. Ich sage das, weil Sie eben gesagt haben, wir würden bis zur Erledigung der Gesetzeslesungen tagen.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das ist mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion gestern so verabredet worden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist doch ein neuer Antrag!)

Das hat ja keiner bestritten.

Was ist das für ein Antrag?

(Günter Rudolph (SPD): Der Dringliche Antrag betreffend Betreuungsgeld, Tagesordnungspunkt 85!)

Mit fünf Minuten Redezeit zum Schluss der Sitzung?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nein! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Was soll das?)

Kollege Rudolph, schreien Sie bei dem Wetter nicht mit mir. Ich darf die Geschäftsführer fragen, was vereinbart worden ist. – Bitte schön, Herr Kollege Rudolph.

Die amtierende Präsidentin, Frau Kollegin Habermann, hat gestern den Tagesordnungspunkt 85 aufgerufen. Er ist mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion versehen und wurde an das Ende der heutigen Tagesordnung gesetzt. So ist die Verabredung, ob Herrn Kaufmann das passt oder nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wenn es so ist, dann ist es doch gut. Dann machen wir das so. Warum habt ihr denn Krach? Seid doch friedlich.

Entschuldigt fehlen ganztägig Frau Abg. Nancy Faeser, Frau Abg. Mürvet Öztürk und Frau Abg. Astrid Wallmann. Heute Nachmittag sind Kolleginnen und Kollegen der SPD unter Führung des Fraktionsvorsitzenden Schäfer-Gümbel wegen der Teilnahme an einer Beerdigung zeitweise entschuldigt.

Zu Beginn der Mittagspause trifft sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in Sitzungsraum 204 M. Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, kommen zwei Ausschüsse zusammen: der Innenausschuss im Sitzungsraum 301 P und der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Sitzungsraum 510 W.

Jetzt kommen wir zu einer ganz erfreulichen Meldung vom Sport. Unsere Mannschaft hat gestern Abend gegen die Mannschaft des Frankfurter Stadtparlaments bei schwülen Temperaturen – mir ist mitgeteilt worden, es waren über 40° C – sehr klar und deutlich mit 3 : 0 gewonnen. Einen herzlichen Glückwunsch der Mannschaft.

(Lebhafter Beifall)

Man sieht: Was gegen Offenbach nicht gelungen ist, gelingt gegen Frankfurt. Es mag sich jetzt jeder seinen Teil denken, Kollege Boddenberg und andere.

(Heiterkeit)

Das 3 : 0 wurde erzielt, obwohl unser standesgemäßer Torwart Mark Weinmeister immer noch in Rekonvaleszenz ist – oder vielleicht deshalb.

(Große Heiterkeit)

Er wurde von seinem Staatssekretärskollegen Ingmar Jung vertreten. Den wollen wir auch einmal loben, denn er hat den Kasten sauber gehalten. Herzlichen Dank.

(Beifall)

Die Torschützen waren Simon Bruhn, er traf zum 1 : 0, und der Kollege Marcus Bocklet, der zweimal traf, zum

2 : 0 und zum Endstand von 3 : 0. Wie hast du das denn gemacht?

(Heiterkeit und Beifall)

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Hier steht noch, dass der Coach, Wolfgang Decker, selbst mitgespielt habe. Dass wir da gewonnen haben, ist ein ganz besonderes Erlebnis. Herzlichen Glückwunsch.

(Heiterkeit und Beifall)

Der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Flüchtlingshilfe wurde ein Scheck des Landtagspräsidenten übergeben.

Unsere Landtagsmannschaft hat die Saison im ersten halben Jahr praktisch ungeschlagen überstanden. Herzlichen Glückwunsch, macht weiter so.

Jetzt kommen wir wieder zum parlamentarischen Geschehen. – Herr Kollege Schaus, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Wir haben ebenfalls einen Entschließungsantrag zum Thema Polizeichefaffäre eingereicht. Mir wurde avisiert, der Entschließungsantrag werde umgedruckt, während der laufenden Aktuellen Stunde verteilt und könne am Ende der Debatte über den Tagesordnungspunkt zum Thema zur Abstimmung kommen. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, aber auch nachfragen, ob dieses Verfahren, das mir die Verwaltung so mitgeteilt hat, aus Ihrer Sicht in Ordnung ist.

Ich habe den Antrag noch nicht, und wenn er da ist, sehen wir weiter. Es ist aber gut, dass wir darauf hingewiesen wurden. – Herr Kollege Bellino.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte nur mitteilen, dass wir auf den Klamauk verzichten, den die Opposition veranstalten würde, wäre dies bei uns so vorgefallen. Dafür gibt es belastbare Beweise.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt, es wird so gemacht. Alle sind einverstanden, dann machen wir es so. Wenn der Antrag vorliegt, wird er ganz offiziell bekannt gegeben. Wir sind aber vorgewarnt, dass da was kommt.

Können wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen? – Keine Bedenken.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 68 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (50.000 € Vergleichszahlung in der Polizeichef- affäre – rechtswidriges Verhalten des Hessischen Mi- nisterpräsidenten Volker Bouffier kommt Steuerzahler teuer zu stehen) – Drucks. 19/2232 –

Das Wort hat der Kollege Günter Rudolph, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Besetzung der Stelle des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei war ein jahrelanger Prozess. Im Jahr 2007 wurde zunächst versucht, eine dem damaligen hessischen Innenminister Bouffier sehr bekannte Persönlichkeit, nennen wir ihn Herrn L., mit der Stelle zu betrauen. Das bekam ein anderer Interessierter mit und hat sich auf die Stelle beworben. Deswegen musste das erste Verfahren gestoppt werden.

Dann gab es ein zweites Auswahlverfahren. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof gestoppt, weil der Bewerber Ritter besser war als der von Herrn Bouffier gewünschte Bewerber.

Da das alles nicht fruchtete, hat Herr Bouffier gesagt: Jetzt machen wir etwas anderes, etwas, das klappt. – Per Kabinettsbeschluss wurde der Favorit von Herrn Bouffier ernannt, und die Ernennungsurkunde wurde sofort ausgehändigt. Der Unterlegene hatte keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Das war ein bemerkenswerter Vorgang. Ein Stoppantrag des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hatte aus rechtlichen Gründen keine Chance. Aber immerhin musste das Land Hessen die Gerichtskosten zahlen – auch damals schon eine Verschwendung von Steuergeldern.

Die Konsequenz – es gab den Untersuchungsausschuss 18/2 im Hessischen Landtag –: Die Besetzung der Stelle des Präsidenten bei der hessischen Bereitschaftspolizei im Jahr 2009 durch den damaligen hessischen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier war rechtswidrig. Die Auswahlentscheidung war materiell rechtswidrig. Der damals unterlegene Bewerber wurde aufgrund des rechtswidrigen Handelns in seinen Rechten aus dem Grundgesetz verletzt. Da der damalige Innenminister, wie er selbst im Untersuchungsausschuss sagte, das Verfahren geleitet hat, liegt die Verantwortung für die Rechtsverletzung ausdrücklich bei ihm.