Protocol of the Session on July 22, 2015

(Clemens Reif (CDU): Ja!)

Nein, Herr Reif. Ich meine jetzt auch wieder nicht Sie, sondern, meine Damen und Herren – –

(Heiterkeit bei der SPD – Zuruf der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Ich bin wohlwollend. Ihnen würde ich das noch zubilligen, Frau Ravensburg. Deswegen kann ich Ihnen das nicht ernsthaft vorwerfen, obwohl ich es ja trotzdem mache.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Veröffentlichung von Nebeneinkünften und die Ausweitung der sogenannten Karenzzeit sind aus Sicht der SPD-Fraktion längst überfällig. Sie orientieren sich mit 18 Monaten an der Bundesregelung. Hier wurde die gut regierte Stadt Hamburg mit dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz erwähnt. Ja, Hamburg hat übrigens eine Regelung, die zwei Jahre als Karenzzeit umfasst. Insofern wäre auch das noch ein Aspekt, über den man im Rahmen der Anhörung reden könnte.

Natürlich wird es Kritiker geben, denen das nicht ausreicht. Es wird auch Verschwörungstheoretiker geben, die immer davon ausgehen, dass es, wenn ein Politiker mal das Amt wechselt, vom öffentlichen Bereich in die Wirtschaft, Korruption, Begünstigung, der Bezug von Vorteilen sei. Die werden wir aber auch mit dem Gesetzentwurf nicht erreichen, und dann ist es halt gut so.

Meine Damen und Herren, die Bemerkung bietet sich jetzt wirklich an: Nicht jeder Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft gelingt,

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Habe ich auch gehört!)

auch nicht von Leuten, die das mit viel Getöse angekündigt und vor Weihnachten dann noch großzügig erklärt haben: Wir verzichten auf ein Übergangsgeld. – Das mussten sie nach der Rechtslage, weil sie schon die entsprechenden Bezüge bekamen. Also: Der Wechsel von Roland Koch zu Bilfinger Berger war – –

(Michael Boddenberg (CDU): Sind Sie eigentlich schon mal gefragt worden, Herr Rudolph? Hat Sie schon mal irgendjemand gefragt?)

Warum sind Sie denn jetzt so aggressiv mir gegenüber? Ich trage ganz freundlich einen Sachverhalt vor, dass der

Wechsel von Roland Koch aus dem Bereich der Politik in die Privatwirtschaft grandios gescheitert ist und die Arbeitnehmer die Zeche bezahlen müssen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Michael Boddenberg (CDU): Sind Sie jemals gefragt worden? Antworten Sie doch mal!)

Das ist ein Tatbestand, den ich zur Kenntnis nehmen muss.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Können Sie das denn beurteilen?)

Ich war noch nicht in der Regierung, deswegen ist das eine theoretische Frage.

(Zuruf der Abg. Judith Lannert (CDU))

Frau Lannert, Sie werden auch nicht in die Gefahr kommen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Als Grundvoraussetzung müssten Sie erst einmal eine Landratswahl siegreich überstehen.

(Manfred Pentz (CDU): Oh! – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, als kritischen Punkt will ich anmerken: Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es eigentlich, wenn ein Regierungsmitglied

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

die Tätigkeit nicht anzeigt und man es nicht mitbekommt? Das werden wir in der Anhörung auf jeden Fall kritisch thematisieren.

Ein weiterer Punkt, den CDU und GRÜNE auch nicht erwähnt haben – auch nicht in den Pressemitteilungen –, ist die Anrechnung von Einkommen auf die Ruhegehälter ehemaliger Regierungsmitglieder. Die derzeitige Regelung im Gesetzentwurf, Herr Staatsminister Wintermeyer, würde nach unserem Kenntnisstand und unserer Interpretation zu höheren Versorgungsbezügen führen. Das sollten wir im Rahmen der Anhörung durchaus noch einmal thematisieren. Denn es kann ja nicht sein, dass man so en passant etwas im Gesetz verankert, was dann eine Verbesserung darstellen würde. Die Ruhestandsregelungen für Regierungsmitglieder sind, glaube ich, nicht so schlecht, insbesondere wenn sie die zwei Jahre Amtszeit erreicht haben. Ich habe aber gehört, dass die Anhörung dazu dienen soll, Abgeordnete zu informieren und die positiven Erkenntnisse, wenn es sie gibt, auch positiv umzusetzen. Das wäre mir jetzt eher neu, aber ich nehme es trotzdem gern entgegen.

Ich will noch auf einen Punkt hinweisen: Wir wünschen uns diese Transparenz, diese Offenheit natürlich auch für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt oder 100-prozentiger Eigentümer ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Denn es kann nicht sein, dass Sparkassen oder landeseigene Gesellschaften ein Geheimnis um die Gehälter machen und das mit personenbezogenen Daten begründen. Transparenz gilt für uns dann überall dort konsequent, wo die öffentliche Hand beteiligt ist. So konsequent muss man das dann auch umsetzen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir halten die Abkühlungsphase für ausscheidende Politiker, die natürlich objektiverweise von dem Wissen, das sie im Amt erlangt haben, profitieren können – das lässt sich auch nicht vermeiden –, für vereinbar mit der Berufsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Die Argumentation, all das sei nicht zulässig, teilen wir ausdrücklich nicht. Wir haben eine bestimmte Vorbildfunktion.

Deswegen, meine Damen und Herren: Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er kommt spät, weil CDU und FDP erklärt haben – das kam nicht im Regierungsentwurf, aber in der Rede des Kollegen Rock zum Ausdruck –, sie seien jetzt auch dafür, sie seien jetzt reicher an Erkenntnissen geworden. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, wenn eine Regelung, die Sie vor zwei Jahren noch vehement abgelehnt haben, jetzt von Ihnen als gut bezeichnet wird. Dann sollten wir in die Anhörung gehen, und der Gesetzentwurf kann zeitnah im Hessischen Landtag verabschiedet werden.

Aber noch einmal: Nicht jeder Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft muss gelingen. – Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Rudolph. – Wir sind am Ende der Debatte in der ersten Lesung.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes – Drucks. 19/2196 –

Das Gesetz wird eingebracht vom Sozialminister. Staatsminister Grüttner, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, dass zusätzliche Landesmittel für die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Tageseinrichtungen eingesetzt werden. Diese Zusage erfolgte unter der Bedingung, dass die bisherigen guten Standards zur Integration von Kindern mit Behinderungen in den Tageseinrichtungen bei der Neufassung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz durch die Vertragspartner aufrechterhalten werden. Die Bedingung, die so formuliert worden ist, ist durch den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung zum 1. August 2014 erfüllt worden. Damit wurde auch die Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. In den Landeshaushalt sind entsprechend seit dem Jahr 2014 zusätzliche 10 Millionen € für diesen Zweck eingestellt worden. Während die zusätzlichen Mittel im Jahr 2014 noch auf dem Verwaltungswege über die Gemeinden an die Träger von Tageseinrichtungen ausgezahlt wurden, weil nach dem Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung im August nicht mehr genug Zeit für eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben war, soll nunmehr die Erhöhung der Landesmittel im Gesetz verankert werden und da

mit für die Träger der Kindertageseinrichtungen auf eine langfristige und rechtssichere Grundlage gestellt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vorab mit den Verbänden, die für die Integration von Kindern mit Behinderungen in Tageseinrichtungen verantwortlich sind, nämlich den Kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, intensiv diskutiert.

Dabei kam das zustande, was bei diesen Diskussion – wieder einmal, wie häufig – zutage tritt, dass nämlich die Verbände im Ergebnis unterschiedliche Vorschläge zur Ausgestaltung der Neuregelung hatten. Während die Liga der Freien Wohlfahrtspflege sich für die Erhöhung der bestehenden Landesförderpauschale ausspricht und die Kommunalen Spitzenverbände eine sehr differenzierte und betreuungszeitabhängige Neuregelung befürworten, haben beide Verbände betont – und zwar übergreifend –, dass sie den Kompromiss, den der Gesetzentwurf enthält, erkennen und insoweit anerkennen.

Der Gesetzentwurf belässt es auf der einen Seite bei der bisherigen Landespauschale. Die zusätzlichen Mittel fließen in eine weitere, neu geregelte Pauschale, die betreuungszeitabhängig ist. Landesförderung wird nach wie vor nur gewährt, wenn durch den örtlichen Sozialhilfeträger die Zahlung der Maßnahmenpauschale zur Integration des Kindes mit Behinderung in der Kita gemäß der Rahmenvereinbarung positiv beschieden wird.

Damit ist eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die einen Kompromiss darstellt, aber Kindern mit Behinderungen die integrative Betreuung in den Kindertagesstätten ermöglicht und gleichzeitig die Träger für diese zusätzlichen Aufwendungen, die möglicherweise entstehen, auch besonders honoriert.

In Art. 2 des Gesetzentwurfs geht es um die Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes. Der Gesetzentwurf soll die möglicherweise vorhandene Fehlerquote bei Meldungen bei den Jugendämtern über vermeintlich nicht durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen deutlich reduzieren. Die Teilnahme an Kindervorsorgeuntersuchungen in Hessen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn diese nicht innerhalb einer gewissen Frist durchgeführt werden, ist das Hessische Kindervorsorgezentrum verpflichtet, diese Kinder an das zuständige Jugendamt zu melden.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben immer wieder geklagt, dass der Anteil von Fehlmeldungen zu hoch sei. Wir haben das exemplarisch überprüft und festgestellt, dass offenbar eine gewisse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten die durchgeführten Untersuchungen nicht oder zu spät meldet. Daraus resultierten dann natürlich auch Fehlmeldungen. Deshalb richten wir jetzt im HKVZ eine Clearingstelle ein, die dann vor einer Meldung an das Jugendamt bei dem jeweils behandelnden Arzt – diese sind zumeist bekannt – sicherheitshalber nachfragt, ob die jeweilige Untersuchung nicht doch schon durchgeführt worden ist. Hierfür braucht es aber aus arzt- und datenschutzrechtlichen Gründen eine gesetzliche Grundlage, die wir hiermit schaffen wollen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Ich eröffne die kurze Aussprache. Das Wort hat der Kollege Merz, SPD-Fraktion.

Nicht genügend zu verehrender Herr Präsident, ich habe den Hinweis verstanden. – Meine Damen und Herren, ich bemühe mich auch, ihm zu folgen. Ich will deswegen zu Beginn meine Ausführungen schon einmal in vier Sätzen zusammenfassen.

Erstens. Diese Novelle des Kinderförderungsgesetzes behebt ein Problem, das wir ohne das Kinderförderungsgesetz nicht hätten.