Protocol of the Session on May 28, 2015

Herr Kollege Bocklet, vielen Dank. – Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Herr Abg. Merz. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verlauf dieser Debatte und insbesondere, das muss ich sagen, der Beitrag des Herrn Kollegen Rock haben gezeigt, wie klug es ist, dass sich die Landtage in Tarifauseinandersetzungen grundsätzlich Zurückhaltung auferlegen sollten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Lieber René Rock, ich will zwei Anmerkungen zu dem Redebeitrag machen. Erstens. Ein Streik besteht in der Vorenthaltung der zu leistenden Arbeit. Was sollten die Erzieherinnen und Erzieher und die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern sonst tun, als ihre Arbeit niederzulegen? Das ist der Sinn und Zweck eines Streiks. Dass er sich in dieser besonderen Situation so auf Dritte, auf Unbeteiligte, wenn man so will, auswirkt, muss in Kauf genommen werden.

(René Rock (FDP): Herr Merz, mit Augenmaß!)

Ich komme zum Zweiten, das ich sagen will. Das Streikrecht ist unabdingbar. Es ist nicht auf 14 Tage oder drei Monate begrenzbar.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Ja- nine Wissler (DIE LINKE))

Es gibt mehr als einen Verantwortlichen, an den in dieser Situation zu appellieren ist, als an die Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Erziehungsberufen, die im Moment streiken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Damit ich das gleich mit erwähne: Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen können.

Punkt 1 läuft im Grunde auf eine zeitliche Begrenzung eines Streiks hinaus; und der Punkt 2 ist aus meiner Sicht neben der Sache. Das gilt insbesondere wegen der derzeit eingetretenen Situation, in der sich die Kommunen nach all ihren Kräften bemühen, mit der gegenwärtigen Situation umzugehen. Deswegen bedarf es im Moment keiner Aufhebung der Standards des KiföG. – So viel dazu.

Bei aller gebotenen Zurückhaltung will ich aus meinem Herzen keine Mördergrube machen und erklären, dass ich sowieso und meine Fraktion in ihrer Gänze für die Anliegen der Streikenden in den Sozial- und Erziehungsberufen viel Sympathie haben. Hier war schon viel von den Erzieherinnen und Erziehern die Rede. Ich will ausdrücklich einmal eine Lanze für die Kolleginnen und Kollegen brechen, die in der Sozialarbeit, in der Sozialpädagogik, in den Jugendämtern, bei den freien Trägern arbeiten und die es mit extrem schwierigen Arbeitsbedingungen zu tun haben, mit einer extrem angespannten Personalsituation, mit wachsenden Jugendhilfebedarfen, mit immer komplexer werdenden Fällen. Auch da ist eine Anerkennung, die sich in einer besseren Eingruppierung, in einer besseren Vergütung ausdrückt, dringend angezeigt, ebenso wie natürlich auch bei den Erzieherinnen und Erziehern. – Ich glaube, ich muss hier nicht extra betonen, auf welcher Seite ich stehe.

(Beifall bei der SPD)

Eine Anerkennung einer unstreitig gesamtgesellschaftlich bedeutenden, komplexen und schwierigen, hoch qualifizierten Tätigkeit muss sich dann eben nicht nur in allgemeiner wolkiger Wertschätzung ausdrücken, sondern auch in Mark und Pfennig bzw. in Euro und Cent.

Es wäre also dringend wünschenswert, dass die gravierende Fehlentwicklung, die damals eingetreten ist, als der BAT in den TVöD übergeleitet worden ist, endlich beseitigt wird.

(Beifall bei der SPD)

Denn diese Überleitung hat damals dazu geführt, dass insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher nicht nur nicht bessergestellt wurden, sondern schlechtergestellt wurden.

Als ver.di-Mitglied will ich jetzt einmal erklären, dass ich nicht verstehe, wie eine Gewerkschaft einen solchen Tarifvertrag abschließen konnte.

(Beifall bei der SPD)

Das verstehe ich nach wie vor nicht.

Richtig ist: Im Interesse aller Beteiligten – der Kinder, der Eltern, der Beschäftigten –, im Interesse der Rat- und Hilfesuchenden in den Jugendämtern und bei den freien Trägern ist hier eine rasche Korrektur erforderlich. Ein schneller Tarifabschluss ist dringend wünschenswert. Deswegen appelliere ich – es wurde ja schon gesagt, wer das alles tut; meine Oberbürgermeisterin hat das auch getan, auch die Jugenddezernentin in Gießen, die Kollegin Weigel-Greilich hat das getan; und ich tue das auch –, dass ein schneller Tarifabschluss dringend wünschenswert ist.

Ich will aber auch sagen, dass wir als Landtag schon einen guten Grund haben, uns mit dieser Sache zu beschäftigen. Denn es geht natürlich auch nicht, dass die Kommunen mit den Ergebnissen, einer Verbesserung der Bezahlung und Vergütung für die Erzieherinnen und Erzieher und für die Kolleginnen und Kollegen in den Sozialberufen, alleingelassen werden.

(Beifall bei der SPD)

Das ist einer der Punkte, die hier landespolitisch mit zu erledigen sind. Deswegen bleibt die Forderung nach einer Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, nach einer Rücknahme der Kürzung um 350 Millionen €, nach einer erneuten Überprüfung der KFA-Reform, insbesondere des Jugendhilfelastenausgleichsteils. Auch deswegen habe ich vorhin einen Moment länger bei der Situation der Jugendämter verweilt – denn das ist dort eine besonders dringende Aufgabe, dort sind diese Bedarfe besonders hoch. Deswegen sind eine Überprüfung der Auswirkungen der KFA-Reform und eine Neustrukturierung des Jugendhilfelastenausgleichs dringend erforderlich. Deswegen ist es nach wie vor auch dringend erforderlich, und nach wie vor führt kein Weg dran vorbei, dass der Anteil des Landes an den Kosten der Kinderbetreuung signifikant erhöht werden muss – was durch das KiföG nicht geschehen ist. Trotzdem bleibt es auf der Tagesordnung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Kollege Merz. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Grüttner. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst vor ein paar Wochen haben wir uns im Landtag mit der Thematik der Aufwertung der sozialen Berufe beschäftigt. Seit dieser Zeit hat sich inhaltlich nichts verändert. Auch die Landesregierung misst den Leistungen der in den sozialen Berufen engagierten Beschäftigten nach wie vor eine hohe Bedeutung zu. Wir haben das immer betont, und das ist auch heute noch so. Beschäftigte, die in sozialen Berufen tätig sind, erfüllen in unserer modernen Gesellschaft eine ausgesprochen wichtige Funktion.

Wir wissen auch, gesellschaftliche Anerkennung für das hohe Engagement in der Bildungs-, Erziehungs- und auch in der Betreuungsarbeit berührt neben der allgemeinen Einkommenszufriedenheit auch die Motivation und damit das Selbstwert- und Gerechtigkeitsempfinden der pädagogisch Tätigen. Sie sind schlicht und einfach auch wichtige Stellschrauben für die Gewinnung und Bindung von engagierten Persönlichkeiten in sozialen Berufen. All dies haben wir uns schon häufig gegenseitig beteuert, und wir haben in den unterschiedlichen Feldern unsere Beiträge dazu geleistet.

Allerdings halte ich es nach wie vor für nicht sehr glücklich, laufende Tarifauseinandersetzungen erneut zum Thema von Debatten hier zu machen. Denn dann laufen wir Gefahr, dass wir uns zu leicht mit Fragen der Einmischung in die Tarifautonomie auseinandersetzen. Hier will ich sehr deutlich sagen: Die Tarifautonomie und auch Tarifauseinandersetzungen erfordern schlicht und einfach staatliche Zurücknahme und keine Einflussnahme. Insofern will ich mich an dieser Stelle auch nicht positionieren, was aus der Sicht einer Landesregierung berechtigt oder weniger berechtigt ist. Nach wie vor sind wir zwar für viele Themen, nicht aber für die Tarifpolitik zuständig. Es ist Sache der Tarifparteien, eine gerechte Entlohnung auszuhandeln und

somit die sozialen Berufe auch finanziell aufzuwerten. Insofern ist die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie die Möglichkeit, an genau dieser Stelle an den richtigen Stellschrauben zu drehen.

Deswegen will ich hier auf zwei Punkte eingehen, die in der Debatte eben eine Rolle gespielt haben.

An dieser Stelle möchte ich schon betonen, dass mit einer jährlichen durchschnittlichen Zuwendung in einer Größenordnung von 435 Millionen € an die Kommunen vom Land so viel Geld für die Kinderbetreuung, auch für die Inhalte der Kinderbetreuung, zur Verfügung gestellt worden sind wie noch zu keinem anderen Zeitpunkt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch auf Dauer festgelegt worden, und war im Übrigen auch ein Ergebnis, als man über Mindeststandards und ihre Umsetzung im Kinderförderungsgesetz gesprochen hat, indem die finanziellen Mehraufwendungen, die damit für die Kommunen verbunden gewesen sind, mit den Kommunen ausgehandelt und in dieser Summe eingepreist worden sind.

Die Kommunen wussten ganz genau, worauf sie sich eingelassen haben. Es war nicht nur so, dass der Hessische Staatsgerichtshof hinsichtlich der Klage bezüglich der MVO gesagt hat: „Ihr müsst das, was ihr an Standards gesetzt habt, auch nachträglich entsprechend vergüten“, sondern wir haben diese Verhandlungen auch zum Anlass genommen – und das fand dann seinen Ausfluss im Kinderförderungsgesetz –, die erhöhten pädagogischen Anforderungen der Kommunen zu berechnen und in die Zuschüsse einzupreisen.

Wer jetzt kommt und sagt, dass das Land an dieser Stelle zu wenig bezahlt, der lässt schlicht und einfach außer Acht, dass das ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ist und mit allen Unterschriften unter einem Vertrag dokumentiert worden ist, den wir abgeschlossen haben. Daher kommen diese Summen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sagen wir an dieser Stelle auch: Vielleicht kann man an der einen oder anderen Stelle nicht ganz zufrieden mit dem sein, was man ausgehandelt hat. Das mag so sein. Aber Grundlage dafür ist eine vertragliche Verpflichtung, die geschaffen worden ist.

Zweiter Punkt, der Antrag, den die FDP eingebracht hat und der heute ebenfalls zur Abstimmung steht: Aus Sicht der Landesregierung muss man zu den beiden Punkten dieses Antrags zwei Erklärungen abgeben.

Natürlich ist es für Eltern schwierig, über einen längeren Zeitraum eine – wenn man so will – eigene Betreuung zu organisieren. Aber auch die Arbeitgeber sind hier in einer Verantwortung. Und so, wie ich es den Diskussionen entnehme, sind natürlich auch Problemlösungen, die Arbeitgeber für Beschäftigte anstrengen, an der Tagesordnung: Sie richten Kinderzimmer ein, Betreuungseinrichtungen innerhalb der Betriebe; sie ermöglichen die Mitnahme von Kindern an den Arbeitsplatz. An dieser Stelle ist schon ein hohes Maß an Flexibilität gegeben.

Ich tue mich nur schwer – und könnte es als Landesregierung nicht tun –, was im ersten Punkt des Antrags gefordert wird: festzustellen, was für Eltern zumutbar und nicht zumutbar ist. Allenfalls kann ich anerkennen, dass es eine schwierige Situation ist.

Herr Minister, ich darf Sie an die vereinbarte Redezeit erinnern.

Herr Präsident, was den zweiten Punkt anbelangt, mag Aufklärung an der Stelle vielleicht hilfreich sein.

Wenn der Regelbetrieb von Kindertagesstätten, beispielsweise durch einen Streik von Erzieherinnen und Erziehern, nicht aufrechterhalten werden kann, müssen die Träger – also die Kommunen als Träger der kommunalen Kitas – in der aktuellen Situation in eigener Verantwortung einen Maßnahmenplan entwickeln. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften des HKJGB grundsätzlich so weit wie möglich zu beachten.

Grundsätzlich gilt: In unvorhersehbaren personellen Notsituationen in Kindertageseinrichtungen kann für eine begrenzte Zeit die Aufsichtspflicht für die Kinder in Verantwortung des Trägers auch auf andere, persönlich geeignete Kräfte übertragen werden, die nicht über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen des HKJGB verfügen. Diese Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften ist auf absolute Ausnahmesituationen beschränkt. Dazu gehören auch Situationen infolge von Streiks. Das Jugendamt ist zu informieren. Der Träger haftet aber für die Auswahl des eingesetzten Personals und für das eingesetzte Personal.

Dieses Vorgehen ist bereits nach geltender Rechtslage zulässig. Es stellt das Ergebnis einer Abwägung zwischen der Notwendigkeit, die Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten, dem Ziel, den Eltern weiterhin eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, und der Beachtung des Kindeswohls dar.

Die Aufforderung an die Landesregierung, gesetzliche Vorschriften außen vor zu lassen, würde die Verantwortung für das Auffangen dieser Ausnahmesituation letztendlich auf die Landesregierung und die sie innerhalb eines gesetzgebenden Organes tragende Mehrheit übertragen. Ich glaube nicht, dass das intendiert ist. Wenn mit dem Antrag aber intendiert ist, Ausnahmen zuzulassen, zuzulassen, dass die Ansprüche an die pädagogische Eignung des Personals in einer solchen Situation sinken, zuzulassen, dass die Gruppengrößen geändert werden, um solche Ausnahmesituationen zu überbrücken, dann muss ich darauf hinweisen, dass das bereits nach der geltenden Rechtslage möglich ist. Es wäre sehr hilfreich, auch die auf der kommunalen Seite dafür Verantwortlichen darauf hinzuweisen, dass sie das bereits jetzt machen können. Das in Ihrem Antrag Geforderte würde aber eine Verantwortung auf das Land übertragen, die wir überhaupt nicht wahrnehmen könnten.

Vielleicht reicht die Aufklärung, die ich jetzt gegeben habe, zu sagen: Das ist in Ordnung, so kann diese Situation gelöst werden, ohne dass es eines gesetzgeberischen Handelns seitens der Landesregierung bedarf.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu dieser Aktuellen Stunde. Die Aktuelle Stunde ist abgehalten.

Der Dringliche Antrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/2020, soll an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen werden. – So wird verfahren.