Auch das will ich hier feststellen: Wir sind das Land der kommunalen Jobcenter und der Philosophie „Fördern und Fordern“. Lieber Herr Schäfer-Gümbel, deswegen frage ich mich schon, warum Sie hier schweigen und warum Sie Ihren guten Draht zu Ihrer Kollegin Frau Nahles nicht nutzen, um das zu verhindern.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede kommen. Wir als schwarz-grüne Koalition fordern Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit Nachdruck auf, diese Kürzung sofort zurückzunehmen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Decker kann das doch selbst. Er braucht keine Hilfestellung aus den Reihen der SPD.
Herr Präsident, meine Damen und Herren – ich meine insbesondere die Damen und Herren der CDU-Fraktion –, lieber Herr Arbeitsmarktexperte Pentz! Wer immer Sie auf dieses Pferd gesetzt hat, ich helfe Ihnen da jetzt wieder herunter.
Herr Pentz, der Bericht in der „Welt“, auf den Sie sich als Geisterreiter gesetzt haben und der sagt, die Bundesarbeits
ministerin wolle in den nächsten drei Jahren den Jobcentern mehr Mittel zusagen und dafür 750 Millionen € kürzen, ist falsch.
Ich komme jetzt zur Faktenlage. Es geht einfach nur um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Diese Verpflichtungsermächtigungen beim Haushaltstitel „Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit“ beziehen sich sowohl auf das Regelgeschäft der Jobcenter als auch auf die Sonderprogramme. Das heißt, sie waren niemals insgesamt nur für das Regelgeschäft gemäß Sozialgesetzbuch II bestimmt. Es gibt keine Kürzungen zulasten der Langzeitarbeitslosen.
Da wir geahnt haben, mit was Sie um die Ecke kommen, habe ich einmal beim Jobcenter in Kassel nachgefragt. Sie haben mir recht gegeben. Es ist tatsächlich so. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Es gibt eine Konzentration der Mittel in diesem Bereich.
Das Gesamtbudget für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bleibt in dieser Legislaturperiode so, wie es angekündigt wurde und versprochen ist, bei 8 Milliarden € jährlich.
In der ganzen Diskussion geht es nur darum, bis zu welchem Grad die Jobcenter schon im Jahr 2015 ihre für 2016 und die Folgejahre vorgesehenen Mittel festlegen können. Es geht nicht um Mittelkürzungen.
Herr Pentz, hören Sie zu: Die Jobcenter haben trotz der Sonderprogramme immer noch mehr Verpflichtungsermächtigungen zugeteilt bekommen, als sie im Jahr 2014 überhaupt gebraucht haben. So gesehen ist diese Aktuelle Stunde der CDU-Fraktion heute Morgen völlig daneben.
(Beifall bei der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Keine Ahnung! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Erstens. Die einzige Arbeitsministerin, die in der Bundesrepublik zulasten der Langzeitarbeitslosen in die Kasse gegriffen hat, war die CDU-Ministerin von der Leyen mit schlappen 11 Milliarden €.
Es kam noch schlimmer: Sie war es auch, die den Instrumentenkasten radikal kastriert hat. Das betraf auch die Fördermaßnahmen, die bis dahin hervorragend liefen.
Dazu blicken wir jetzt nach Hessen. Die „Aktion düstere Zukunft“ der damaligen CDU-geführten Landesregierung hat einen Kahlschlag im Sozialbereich verursacht, an dem
wir in den nächsten zehn Jahren noch zu reparieren haben. Der Orkan Lothar war dagegen ein laues Lüftchen.
Ich sage das nur, um Ihre Erinnerung aufzufrischen. Für Maßnahmen zum beruflichen Wiedereinstieg von Frauen, das waren die Orientierungskurse, gab es insgesamt 1,4 Millionen €. Das wurde komplett gestrichen. Für lokale Beschäftigungsinitiativen gab es 824.000 €. Das wurde komplett gestrichen. Die Fachstellen der Jugendberufshilfe – es waren 32 an der Zahl – hatten 1,6 Millionen €. Das wurde komplett gestrichen. Es gab Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege für Arbeitsprojekte für Suchtkranke und Drogenabhängige in Höhe von 600.000 €. Da wurde knallhart um die Hälfte reduziert.
Jetzt lasse ich einmal die Kürzungen weg, die Sie damals mit ESF-Mitteln getarnt haben, damit es keiner merkt. Insgesamt kommen wir dann schon auf schlappe 4 Millionen €, die Sie einfach einmal abrasiert haben. Die Wertstellung war 2003.
Jetzt wollen wir uns einmal Ihren Ankündigungen zuwenden. Damit komme ich zu drittens. Was ist denn eigentlich mit Ihrem im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vollmundig angekündigten großartigen Landesprogramm für Langzeitarbeitslose? Davon ist nichts zu sehen und nichts zu hören. Es gab nur eine Ankündigung im Blätterwald, dass ein Programm für 500 Langzeitarbeitslose aufgelegt werden soll.
Das soll in zwei Staffeln bis zum Jahr 2020 durchgeführt werden. Wenn ich „zwei Staffeln“ höre, denke ich immer an „Deutschland sucht den Superstar“. Sind Sie neuerdings Herr Bohlen? – Ich weiß es nicht.
Dass ausgerechnet die CDU-Fraktion hier so etwas einbringt, ist schon ein richtiger Hammer. Man könnte auch sagen: Das ist ein echtes Eigentor.
Zum Schluss sage ich Ihnen noch einmal eines ganz deutlich: Wenn es Ihnen mit den Langzeitarbeitslosen wirklich ernst ist und wenn Sie wirklich Sorge um die Förderprogramme haben, dann tragen Sie das bitte in die Große Koalition in Berlin. Da gehört das nämlich hin.
Es gehört nicht hierher. Das ist der falsche Weg gewesen. Aber wahrscheinlich wollten Sie der CSU in Bayern, die gegen den Mindestlohn schießt, nicht nachstehen und meinten, Sie müssten auch einmal einen großen Auftritt haben. Okay.
Ich kann feststellen: Ich glaube, diese Aktuelle Stunde haben Sie ziemlich versenkt. Ich freue mich schon auf die folgende Aktuelle Stunde zum Mindestlohn. Meine Damen und Herren, bleiben Sie am Sender. Ich komme gleich wieder. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Decker, vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort erhält Herr Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß gar nicht so genau, warum sich die Mitglieder der SPD-Fraktion an diesem Punkt so über die Frage belustigen, welche bundespolitischen – –