Protocol of the Session on May 28, 2015

Kommen wir zu den konkreten Zahlen und der Perspektive. Wir haben – für die, die sich nicht so gut auskennen und keine Zeit hatten, das zu lesen – 199 Ersatzschulen. In den vergangenen zehn Jahren wurden 72 neu gegründet. 22 bestehende Schulen wurden erweitert. Der Trend sieht so aus, dass wir im Jahr 2013 noch 51.445 Schüler hatten, die diese Schulen besucht haben. Das Kultusministerium geht davon aus, dass es sich bis 2018 auf 56.220 und bis 2020 auf über 57.000, fast 58.000 erhöht, also 7,5 % der Schülerschaft. Das ist ein erheblicher Anstieg, und das alles bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen. Das ist bedenklich und lässt darüber nachdenken, ob die Attraktivität des öffentlichen Schulwesens nachlässt.

Es gibt nicht d i e Ersatzschule. Es ist ein bunter Blumenstrauß an vielen Modellen. Darunter sind viele, die wirkliche Innovation bieten und Schrittmacher der Schulentwicklung sind. Ich will das Beispiel Ganztagsschule nennen. Sehr viele Schulen arbeiten als Ganztagsschulen.

Ich will das Beispiel Inklusion nennen und die ausgeprägte Förderkultur, die an vielen Schulen zu finden ist. Ich will als Beispiel die Sophie-Scholl-Schulen nennen, die wir in Gießen, Bad Nauheim und jetzt auch in Hanau haben, weil sie nachgefragt sind und weil die Eltern offenbar nicht zufrieden sind mit dem Angebot an inklusiven Ganztagsschulen vor Ort.

Genauso will ich die modularisierte Oberstufe nennen, die ich mir am Montessori-Zentrum in Hofheim anschauen konnte, wo innovativ gearbeitet wird, wo viele Modelle gezeigt werden, die immer wieder hier im Hause, wenn die SPD sie vorschlägt, abgelehnt werden.

Meine Damen und Herren, das öffentliche Schulwesen hinkt hinterher. Nach 16 Jahren CDU-geführter Landesregierung besteht viel Nachholbedarf. Diese Daten müssen Ansporn sein, insbesondere für die Entwicklung zur inklusiven Ganztagsschule.

Genauso muss die angemessene Ausstattung der Schulträger sichergestellt werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe die Befürchtung, dass in den nächsten Wochen, wenn wir die weiteren Lesungen zum Kommunalen Finanzausgleich haben, nicht immer klar sein wird, welche Auswirkungen dieser neue Kommunale Finanzausgleich, genauso wie die Kürzungen der letzten Jahre, auf unsere Schulen haben wird. Denn wenn sich das Land weiter auf Kosten

der Kommunen saniert, werden die Schulgebäude weiter an Attraktivität einbüßen.

(Beifall bei der SPD)

Kommen wir noch zum Sonderungsverbot, ein wesentlicher Teil, der trotz aller – –

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) – Gegenruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Habe ich etwas verpasst?

(Günter Rudolph (SPD): Nein, es war nicht so bedeutend!)

Die Schulen haben das Sonderungsverbot einzuhalten. Trotz Schulgeld sollen alle die gleichen Chancen haben, die Schulen zu besuchen. Da macht es nachdenklich, dass bei 20 Schulen ein Mindestmonatsbeitrag von über 300 € verlangt wird, dass bei 32 Schulen das durchschnittliche Schulgeld bei 300 € oder mehr liegt und insgesamt 21 Schulen eine Aufnahmegebühr von mindestens 500 € verlangen. Hinzu kommen Darlehen und Fördervereinsbeiträge.

Leider ist bei den Zahlen immer noch nicht ganz klar, ob darin auch Unterkunftskosten beinhaltet sind oder ob Mahlzeiten eingerechnet sind. Herr Dr. Lösel, es wäre schön, wenn wir im Ausschuss nachsteuern und schauen könnten, was die Zahlen wirklich bedeuten.

Zum Vergleich mit anderen Bundesländern. In BadenWürttemberg ist es beispielsweise so, dass das derzeitig zulässige monatliche Schulgeld bei nur 160 € liegt. In Hamburg und Niedersachsen liegt es bei 200 €, in Schleswig-Holstein für Halbtagsschulen bei 170 € und für Ganztagsschulen bei 225 € inklusive der mittäglichen Verpflegung. In Berlin wird eine einkommensabhängige Staffelung vorgegeben. Das machen in Hessen einige Schulen immerhin freiwillig.

Das bedeutet, auch hier muss genauer darauf geachtet werden, ob das Sonderungsverbot tatsächlich immer eingehalten wird. Ich bin gespannt, wie sich die Kollegen der GRÜNEN dazu verhalten werden. Ich weiß, Herr Wagner, Sie haben vor ca. vier Jahren hier eine Forderung gestellt.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deshalb haben wir jetzt einen Antrag gestellt!)

Getan hat sich bisher leider nichts. Immerhin liegt – das ist auch der Grund, warum sich die Große Anfrage schon gelohnt hat – nun eine Initiative der Regierungskoalition auf dem Tisch, in der zumindest der Vorschlag gemacht wird, darüber nachzudenken, wie man das Sonderungsverbot systematisch überprüfen kann. Wir sind sehr offen dafür, im Ausschuss etwas zu entwickeln. Dementsprechend hat sich hier etwas getan.

Meine Damen und Herren, wir können dabei auch über die Festsetzung von Höchstbeträgen reden, welche Pros und Kontras es gibt. Auch das melde ich bereits für die Beratung an.

Beim letzten Punkt komme ich zur Situation der Lehrkräfte. Das wurde neu abgefragt. Leider sind die Daten auch hier nicht sehr aussagekräftig. Es wurden sehr schwankende Monatsgehälter genannt. Herr Dr. Lösel, ich vermute, dass darin auch Jahresgehälter enthalten sind, sonst würde es mich sehr irritieren. Ich möchte bitten, dass noch geklärt

wird, ob es sich um Monats- oder Jahresgehälter handelt. Dementsprechend sind die Daten nicht sehr aussagekräftig.

Was man aber ablesen kann, ist klar: Sehr viele freie Schulen, Ersatzschulen, bezahlen ihre Lehrkräfte nach TV-H oder TVöD. – Man muss wissen, dass sich die Zuschüsse an die Ersatzschulen immer an den Gehältern unserer verbeamteten Lehrkräfte orientieren. Wenn wir eine Nullrunde haben, bedeutet das, dass im nächsten Jahr die Zuschüsse an die Ersatzschulen nicht erhöht werden. Sie haben dann natürlich ein Problem. Denn deren Gehälter nach Tarifvertrag steigen.

Dementsprechend ist das ein Thema, das man sich vornehmen muss, das man bedenken muss, wenn man sich hier weiterhin für eine Nullrunde ausspricht oder eine gedeckelte Erhöhung haben will. Das kann so nicht sein. Das ist ein Nachteil für die Ersatzschulen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme zum Schluss meiner Rede. Es gibt noch weitere Hausaufgaben, die gemacht werden müssen. Da geht es um die Frage der Gastschulbeiträge bei inklusiver Beschulung. Auch da muss eine Klärung herbeigeführt werden. Es muss wirklich sichergestellt werden, dass die Schüler, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben, das Schulgeld entsprechend dem Förderschwerpunkt bekommen.

Genauso ist nach wie vor nicht geklärt, warum nicht alle Ersatzschulen in der Lehrer-Schüler-Datenbank aufgeführt werden und wer dafür die Kosten trägt. Ich glaube, auch da gibt es Nachholbedarf.

Es bleiben also einige Fragen offen. Ich freue mich, darauf zusammen mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN weiter im Ausschuss einzugehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung stammt von Herrn Kollegen May von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich dem Lob anschließen, das eben gerade Kollege Degen hinsichtlich der Ersatzschulen in Hessen ausgesprochen hat. In der Tat sehen wir GRÜNE das auch so. Bei den Ersatzschulen besteht eine große Vielfalt. Dort wird mutig in die Zukunft gedacht. In Teilen sind sie Ideengeber für das öffentliche Schulsystem. Von daher glauben wir, dass das, was dort beispielsweise hinsichtlich der Schulorganisation und an Pädagogik erprobt wird, ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Pädagogik und der Entwicklung der Schulen in Hessen insgesamt ist. Deshalb danken wir den Ersatzschulen für die dort geleistete Arbeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Diesen Dank und diese Anerkennung hat das Land Hessen auch mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz sehr deutlich gemacht. Es hat das in Euro und Cent umgesetzt. Es hat mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz eine bundesweit

vorbildliche Ersatzschulfinanzierung auf den Weg gebracht. Mit unserem Antrag stellen wir noch einmal klar, dass wir den Weg, den das Land Hessen gemeinsam mit den Ersatzschulen gegangen ist, auch weiterhin begehen wollen, dass wir zu diesen Vereinbarungen stehen und dass wir die Ersatzschulen in der vorgenannten Art und Weise weiterhin unterstützen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die freien Schulen ergänzen das staatliche Angebot. Sie müssen gleichwertig, aber nicht gleichartig sein. Damit ist intendiert, dass der Bildungserfolg in privaten und in öffentlichen Schulen vergleichbar sein muss, auch wenn die Bildungswege divergieren.

Das heißt aber auch, dass eine Sonderung nicht stattfinden darf, weil es eben eine allgemeine Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler geben muss. Das betrifft eben auch den Zugang zu freien Schulen.

Herr Kollege Degen, Sie wollten irgendwie den Dreh hinbringen, dass der steigende Anteil der Schülerinnen und Schüler an Ersatzschulen ein Hinweis darauf sein könnte, dass das bei den öffentlichen Schulen alles nicht so gut klappen würde. Ich möchte darauf hinweisen, dass das vielleicht auch eine historische Entwicklung hat. Eine Schule zu gründen, ist, sage ich einmal, auch nicht etwas Selbstverständliches. Deshalb haben wir einen Aufwuchs auf niedrigem Niveau. Wir begrüßen das. Wir sehen das aber keinesfalls als Misstrauen der Eltern gegenüber dem öffentlichen Schulsystem. Ersatzschulen sind nur ein Ergänzungsangebot. Ich glaube, dass die meisten Eltern unser öffentliches Schulangebot sehr wertschätzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir das Sonderungsverbot umsetzen, das nach der Hessischen Verfassung und dem Grundgesetz geboten ist. Es ist in Art. 61 Satz 2 Hessische Verfassung und in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz verankert.

Um zu sichern, dass auch die Privatschulen für die Allgemeinheit offenstehen, müssen auch diese dem Integrationsgedanken der Schule Rechnung tragen. Wenn wir uns darüber Gedanken machen, wie wir das Sonderungsverbot umsetzen – eine Sonderung zwischen Begüterten und weniger Begüterten soll eben nicht stattfinden –, dann ist es sicherlich das Schulgeld, über das wir nachdenken müssen. Das ist eben die Maßgabe, ob das Sonderungsverbot stattfindet oder nicht.

Dass das insgesamt zulässig ist, ist immer wieder gerichtlich so entschieden worden. Zuletzt wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 21. Dezember 2011 bestätigt, dass das Erheben eines Schulgeldes zulässig ist. Aber es darf eben nicht überhöht sein. Von daher ist es wichtig, dass die Höhe angemessen ist, damit eben bei den Schülerinnen und Schülern keine Auswahl nach sozialer Schicht stattfindet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Holger Bellino (CDU))

Diesen Verfassungsauftrag nehmen wir sehr ernst. Von daher respektieren wir, dass Sie die Initiative des Kollegen Wagner von vor vier Jahren wiederholt haben. Sie sind in einem Nebensatz darauf eingegangen. Die Große Anfrage, die Kollege Wagner seinerzeit eingebracht hat, haben Sie mit großer Ähnlichkeit wiederholt. Denn das ist in der Tat

ein wichtiges Thema, das auch den Hessischen Landtag beschäftigen muss. Dabei geht es um die Frage, ob das Sonderungsverbot umgesetzt wird oder nicht.

Ich denke, es ist ein sehr gutes Signal, dass Sie sagen, dass Sie unseren Antrag im Grunde genommen unterstützen. Im Prinzip betont er die Verantwortung der staatlichen Stellen, die für die Einrichtung und die weitere Überwachung der Ersatzschulen zuständig sind. Dort muss man ein einheitliches System auf den Weg bringen, nach dem die Ersatzschulen beurteilt werden.

Ich denke, das ist auch im Sinne der Ersatzschulen, die dann Klarheit haben, was von staatlicher Seite aus im Sinne des Sonderungsverbotes als anerkanntes Schulgeld zu werten ist. Ich glaube, dass das sehr schwierig ist. Das kann man nachvollziehen. Denn die Landesregierung schreibt in der Antwort auf die Große Anfrage, dass man schauen muss, was an einzelnen Leistungen angeboten wird.

Man kann das vielleicht mit einem Beitrag vergleichen, den man beim Kindergarten leisten muss. Der ist auch unterschiedlich, je nachdem, welche Leistungen man in Anspruch nimmt. So ist sicherlich auch der unterschiedliche Beitrag bei den Privatschulen zu werten. Deshalb kann man keinen Pauschbetrag als Höchstgrenze festlegen. Aber mit einer gewissen örtlichen Maßgabe und mit einem gewissen Mitbedenken des Angebots wird man da sicherlich zu einer guten Beurteilung kommen.

Wir können diesen Weg gehen. Wir haben den politischen Auftrag, der uns eint, nämlich den, dass das Privatschulwesen keine Sonderungsfunktion haben soll. Das können wir auch erfüllen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Greilich für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft erweitern unser bestehendes Schulsystem und sind oftmals Experimentierfeld und Schrittmacher neuer Bildungsideen. Sie nehmen zentrale Aufgaben der Gesellschaft unter Rechtsaufsicht des Staates – die ist natürlich unverzichtbar – wahr. Deshalb sollten sie nach Ansicht der Freien Demokraten nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung bzw. Bereicherung unseres Schulwesens verstanden werden.