Protocol of the Session on May 26, 2015

befristete Beschäftigung, was mit prekärer Beschäftigung gemeint ist –, sondern es liegt in der Natur der Drittmittelorientierung. Das ist das Problem. Lehre aber ist eine dauerhafte Aufgabe, und deswegen kann man das auch dauerhaft machen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Damit bin ich beim Thema Drittmittel. Da wird es schon absurd. Das Gesetz schreibt den Studierendenvertretungen vor bzw. verpflichtet sie, dass Namen, Referate und ausbezahlte Aufwandsentschädigungen ihrer Referenten und Referentinnen veröffentlicht werden müssen, während die Verwendung von Drittmitteln an den Hochschulen weiterhin unter Verschluss gehalten wird. Das Gesetz sieht zwar eine Veröffentlichung der Drittmittel vor, richtig – allerdings nur unter Zustimmung der Geldgebenden und unter Einhaltung von Geschäftsgeheimnissen.

(Heiterkeit des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Das ist doch keine Transparenz. Wir wollen hier Transparenz, dass die Drittmittelgeber, der Finanzrahmen und der Forschungsbereich veröffentlicht werden. Sie wollen jetzt Transparenz bei den Studierendenvertretungen schaffen, die leider ohnehin viel zu wenig zu sagen haben, statt endlich hier bei den Drittmitteln auf Transparenz zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss. Wir stehen dem wachsenden Einsatz von Drittmitteln generell kritisch gegenüber, weil sie die Freiheit von Forschung und Lehre bedrohen. Das Mindeste, was man machen muss, ist, dass man dann mit diesen Informationen transparent umgeht.

Ich habe den Eindruck, die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der an ganz wenigen Punkten positive Einsprengsel hat. Das Promotionsrecht für die Fachhochschulen ist ein richtiger Punkt. Auch die Öffnung der Hochschulen für Menschen mit beruflicher Qualifikation ist ein richtiger Punkt. Über das Zweitstudium sollten wir in der Anhörung genauer reden.

Sie müssten zum Schluss kommen, Frau Kollegin.

Ich komme zum Schluss. – Der vorliegende Gesetzentwurf ändert nichts an den großen Problemen der hessischen Hochschulen. Prekäre Beschäftigung, Finanzintransparenz und Mangel an Demokratie bleiben bestehen. Deshalb fordere ich Sie auf: Hören Sie in der Anhörung genau zu, was die Betroffenen Ihnen sagen, und verweigern Sie sich nicht, diesen Gesetzentwurf noch zu ändern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir danken auch. – Das Wort hat Frau Abg. Wolff für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hochschulgesetzgebung der vergangenen Jahre, der Wettbewerb um Exzellenz in Hessen und die Ausstattung der Hochschulen haben unsere Hochschulen enorm vorangebracht, und das seit etlichen Jahren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten, die Stärkung der Eigenverantwortung und die Profilierung der jeweiligen Hochschulen stehen in Einklang und gehen Hand in Hand mit den entsprechenden finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Das ist die Grundnorm für eine moderne Hochschulentwicklung. Deswegen ist es von hoher Bedeutung, dass wir nun über die nächsten fünf Jahre eine verbindliche Zusage von 9 Milliarden € abgeschlossen haben, die wir den Hochschulen geben.

Frau Kollegin Beer, die BAföG-Millionen wollten Sie auf die verschiedenen Ressorts verteilen.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Wir haben sie ausdrücklich und ausschließlich bei den Hochschulen im Lande gelassen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu dieser Verlässlichkeit gehören dann aber auch die Freiheit, die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung der Hochschulen. Herr Kollege Grumbach, da ist Ihr Wort von der Steuerung hoch verräterisch; denn Sie sind seit dem ersten Hochschulgesetz der ersten CDU/FDP-Koalition misstrauisch gegen die neue Form, wie Hochschulen ihre Eigenverantwortung gestalten und wahrnehmen können.

(Zuruf des Abg. Gernot Grumbach (SPD))

Sie sind nicht nur misstrauisch, sondern Sie wollen als Parlamentarier politisch Einfluss nehmen und steuern,

(Gernot Grumbach (SPD): Was die Landesregierung macht!)

was in den Hochschulen passiert, und zwar in möglichst vielen Details. Das ist ein völlig konträrer Ansatz. Wir halten das wieder einmal fest: Das ist und bleibt ein konträrer Ansatz. Dieses Hochschulgesetz nimmt einen anderen Weg, und das ist begründet.

Unsere Hochschulen sind mittlerweile stolz auf ihre neue Entwicklung. Sie sind stolz auf das, was sie mit den Mitteln, die sie bekommen, erreichen. Sie sind stolz auf die Leistungen, die sie selbst bestimmen, auf die Ergebnisse, die sie inzwischen erreichen. Sie stellen das auch selbstbewusst nach außen dar. Das ist ein qualitativer Sprung gegenüber früheren Zeiten, in denen sie das nicht gemacht haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, unsere Hochschulen haben mittlerweile Leitbilder, die sie nach innen und außen vertreten. Sie haben eine interne Entwicklung beschrieben. Das ist eine außerordentlich gute Entwicklung nicht nur für die einzelnen Hochschulen, sondern das ist auch eine gute Entwicklung für das Land.

Nun ist turnusgemäß ein neues Hochschulgesetz, eine Novelle fällig. Wir hatten die Möglichkeit der Evaluation. Es gibt eine Weiterentwicklung und Nachjustierung, auch entsprechend dem Koalitionsvertrag, und wenn die eine Seite der Opposition sagt, wir hätten zu schnell und zu viel geändert, und die andere sagt, wir hätten deutlich zu wenig geändert, und von Mäusen spricht, dann bin ich relativ beruhigt und finde, wir sind auf einem sehr guten Weg.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Schwerpunkt ist in der Tat der Tenure Track. In anderen Bereichen würden wir vielleicht von Personalentwicklung sprechen. Wir wollen, dass junge Menschen eine klar beschriebene Chance haben, auf welchen Wegen sie in einer Hochschule zu einer Professur, auch zu einer dauerhaften Professur kommen können. Dazu gehören ein paar Dinge, zum einen die Flexibilität und die Beweglichkeit der Hochschulen auch in ihrer Schwerpunktsetzung. Dazu gehört zum anderen die verlässliche Perspektive für junge Nachwuchsforscher, natürlich auch im Zusammenhang mit der Bewährung. Da kommt natürlich auch – irgendwoher kam vorhin die Kritik – die Einbeziehung Externer in die Evaluation bei der Frage: Wer hat sich bewährt, und wie können wir einen Übergang in eine neue Position gestalten?

Meine Damen und Herren, zu der Frage des Personals und der Leistungsfähigkeit unseres Bildungswesens gehört auch, dass wir nicht wie bisher bei ausländischen Abschlüssen vom Studierenden beweisen lassen, dass er die Abschlüsse hat, die er braucht, um hier zu studieren, sondern dass wir die Beweislast umkehren und der Universität aufgeben, zu sagen, was noch fehlt, um zu einer Anerkennung zu kommen. Das halte ich in diesem Zusammenhang für ganz wichtig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Zweites ist komplementär zur Eigenverantwortung: die Rechenschaft. Es gehört zur selbstständigen Hochschule dazu, dass auf der anderen Seite Rechenschaft gelegt wird. Das tun die Hochschulpräsidenten nicht zuletzt einmal im Jahr im Ausschuss, wobei wir Themen vorgegeben haben. Dazu gehören strukturierte Berichte gegenüber dem Landtag. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass wir selbst Schwerpunkte setzen können, dass wir sagen, es gibt Parameter, über die jedes Jahr in Kontinuität berichtet wird.

Wir können sagen, über welche Schwerpunkte wir berichtet haben wollen.

Dazu gehört der Bericht über die Drittmittelforschung, dazu gehört der Bericht über die Forschung mit Tieren, und dazu gehört auch, dass die Finanzierung der Studierendenschaft offengelegt wird. Darauf warten wir seit einiger Zeit, und ich glaube, es ist nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig, bei Steuergeldern so zu verfahren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde schon, dass zu einem neuen Gesetz auch eine Nachjustierung und Austarierung der Gremien gehört. Ich verstehe nur sehr bedingt, dass der Kollege Grumbach sagt, die Senate müssten gestärkt werden, und trotzdem das Gesetz kritisiert, das insbesondere im Bereich des Haushalts, aber auch bei der Findungskommission den Senat sehr wohl stärkt. Ich denke, dass es richtig ist, dass die Studierenden vor der Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnung einbezogen werden. Das ist ein richtiger Schritt, den wir hier vollzogen haben.

Ich will auf einen letzten Punkt kommen, der uns wichtig ist. Wir wollen mit diesem Hochschulgesetz definitiv nicht erreichen, dass alle jungen Menschen studieren oder dass im Schritt davor alle jungen Menschen gezwungen werden sollten, ins Gymnasium zu gehen, nein. Aber wir räumen mit diesem Entwurf des Hochschulgesetzes die Stoppschilder und die Einbahnstraßenschilder weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem wir vor Jahren schon gesagt haben, dass es möglich sein muss, dass der Meister einen freien Zugang zu allen Studiengängen der Universitäten und Fachhochschulen erhält, wollen wir, dass es nicht nur für Absolventen der Fachoberschulen und unter bestimmten Bedingungen auch der Berufsoberschulen die Möglichkeit zum Studieren gibt, sondern auch über Modellversuche für Absolventen der dualen Ausbildung nach Abschluss der Realschule. Da ist es von entscheidender Bedeutung, welche Motivation zum weiteren Lernen die jungen Menschen mitbringen.

Bitte denken Sie an die Redezeit.

Sie müssen nicht zur Hochschule, aber es muss über Modellversuche, die wir klar beschreiben wollen, die Möglichkeit geben, zu einem Studium zu kommen.

Als Letztes: Dazu gehört als zweites Element auch die Möglichkeit, an Fachhochschulen zu promovieren. Es ist durchaus einem Defizit geschuldet, dass die kooperativen Promotionen bisher nicht an jeder Hochschule wunderbar klappen. Aber es muss Möglichkeiten geben, unter Wahrung der Qualität, mit einem Verleihungsakt des Ministeriums, auch unter Einbeziehung des Wissenschaftsrats an forschungsstarken Standorten,

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Ende.

die im Zweifelsfall auch LOEWE-Projekte betrieben haben, zu Promotionen zu kommen.

Meine Damen und Herren, insofern ist es ein modernes Hochschulgesetz. Ich bin gespannt auf die Anhörung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung durchgeführt. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Wissenschaftsaus

schuss. – Da nicht widersprochen wurde, ist das so beschlossen.

Wir sind für heute insoweit fertig, als wir keinen Tagesordnungspunkt mehr offen haben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Innenausschuss jetzt im Sitzungsraum 204 M tagt, und zwar so, dass Sie alle, wie ich hoffe, um 19:30 Uhr zum Abend des Sports kommen können. Sie sind herzlich eingeladen. Ich wünsche einen schönen Abend. – Danke schön.

(Schluss: 19:00 Uhr)