Wenn ich aber schon bei der Frage der Personalstruktur bin, folgende Punkte: Ja, Qualifikationsprofessuren als Ergänzungsmöglichkeiten, als zusätzliches Instrument für unsere Hochschulen sind durchaus sinnvoll, gerade deswegen – da versuchen Sie sich ein bisschen mit der Geschichte von des Kaisers neuen Kleidern –, weil die Juniorprofessur letztendlich versteckt erhalten bleibt. Eine Qualifikationsprofessur ohne Tenure Track, so wie sie in § 64 Abs. 5 neu geregelt werden soll, ist letztendlich nichts anderes als das, was wir mit der Juniorprofessur momentan haben. Was mir aber fehlt, Herr Minister, das ist wirklich eine innovative neue Personalkategorie. Meines Erachtens hätte man diese wenigstens über eine Experimentierklausel anlegen sollen, um Möglichkeiten für alternative Karrierewege zu schaffen.
Denn wir wissen, gerade auch aufgrund der Beschränktheit der verfügbaren Professorenstellen, besonders im höher
wertigen Bereich, dass wir Möglichkeiten schaffen müssen zwischen dem Mittelbau und den höheren Professuren, d. h. dass wir z. B. im Bereich der W-1-Professuren neue Karrierewege zumindest über eine Experimentierklausel hätten ausprobieren können, auch gerade vor dem Hintergrund, dass in der Hochschulwelt alles, was nicht Professur heißt, sehr schnell stigmatisiert oder deklassiert ist.
Wir haben letztendlich einen Bedarf an Weiterentwicklung für Bereiche, die mit Forschung und Lehre verbunden sind, aber neue Akzente setzen. Ich nenne einmal ein paar Beispiele: Etwa für den Wissenstransfer oder auch für den Technologietransfer, selbst für Infrastrukturentwicklungen könnte man sich solche Professuren nach dem Motto „Forschung plus Lehre plus einen Spezialbereich“ durchaus vorstellen. Das ist aber leider in diesem Gesetz nirgendwo vorgesehen oder auch nur angelegt. Wir als Freie Demokraten schlagen vor, noch einmal daranzugehen, wenigstens über eine Experimentierklausel den Hochschulen mehr Freiheit zu lassen, z. B. solche neuen W-1-Professuren aufzusetzen und gerade gute Leute im Hochschulbereich zu halten, auch wenn sie möglicherweise ihr Karriereweg einmal nicht in eine W-3-Professur – weil eben nicht ausschließlich forschungsorientiert – an dieser Stelle führen wird.
Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen an der Stelle ehrlich sein. Das ist wieder ein Fingerzeig auf die Seite Finanzierung, gerade weil der Kollege May eben noch einmal den Hochschulpakt angesprochen hat. Wir alle wissen, dass es da mit der Durchlässigkeit eben nicht getan ist, wenn nachher keine Stellen und vor allem keine Gelder zur Ausfinanzierung von entsprechenden Stellen nach der Bewährungsphase vorhanden sind. Das haben Sie letztendlich zu verantworten dadurch, dass Sie die BAföGMillionen, die ja vom Bund dankenswerterweise in die Länder herübergereicht worden sind, letztendlich hintenherum aus dem Wissenschaftssystem wieder abgezogen haben.
Herr Minister, da muss man ehrlich sein, und Sie wissen ganz genau, dass wir nicht weniger geben wollten, sondern dass wir das zusätzlich zu dem, was im Koalitionsvertrag über den Korridor, über den Tarifausgleich versprochen war, obendrauf legen wollten. Sie finanzieren damit jetzt die Tariferhöhung an dieser Stelle, bei uns wäre mehr Geld im System gewesen.
Deswegen der Vorschlag, sich darüber zu unterhalten, sofern wir überhaupt die Zeit dazu haben. Ich muss sagen, das, was angekündigt worden ist, die Beratung zu diesem Gesetz im Galopp durchzuziehen, macht mich an dieser Stelle etwas skeptisch.
Ein weiterer Punkt: die Promotionen an ausgewählten Fachbereichen unserer Fachhochschulen. Die Freien Demokraten sind immer für die Stärkung der Fachhochschulen eingetreten, weil wir gerade auch die praxisorientierte Forschung weiter stärken wollten, weil wir hier den Mittelbau ausbauen wollten, weil es deswegen nach unserer Ansicht auch sinnvoll sein kann, hier über den Flaschenhals der Promotion zu sprechen, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich nur, wenn entsprechende Qualitätsstandards festgelegt sind. Dazu reden Sie
zwar in der Begründung des Gesetzes, im Gesetz selbst ist dazu absolut nichts zu hören. Die Frage ist, wie Sie sich diese Verfahren dann vorstellen; denn klar muss sein, dass es keine unterschiedlichen Niveaus geben kann, gerade auch vor dem Hintergrund, dass wir uns doch selbst miteinander die Frage stellen müssen, ob die gesamte Entwicklung im Bereich der Promotionen noch richtig ist. Ist die Promotion in unserem System überhaupt noch der Einstieg in eine Wissenschaftskarriere, oder gibt es nicht quasi eine inflationäre Entwicklung im Bereich der Promovenden?
Ich habe einen Hinweis auf die Redezeit vernommen. Ich komme deshalb gerne zum Schluss, möchte aber noch einen Punkt anfügen: Meines Erachtens ist es ein Fehler, das Hessische Hochschulgesetz zu entfristen. Die wenigen Ansatzpunkte, die Sie hier gefunden haben, mögen Sie vielleicht dazu verleiten, es dauerhaft zu machen, um sich nicht mehr mit der Fortentwicklung der Diskussion im Wissenschaftsbereich auseinandersetzen zu müssen. Aber es gibt kaum einen Bereich, der sich so schnell weiterbewegen wird, und ich halte es für falsch, sich quasi dieses Anpassungsdrucks dadurch zu entledigen, dass man das Gesetz entfristet. Gerade die Diskussion und die neu aufgebrachten Punkte in der heutigen Diskussion im Plenum zeigen schon, dass weiterer Anpassungsbedarf besteht, und dem sollte man sich durch eine Befristung des Gesetzes auch weiterhin stellen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf für ein neues Hessisches Hochschulgesetz ist enttäuschend – vor allem, wenn man sich überlegt, was für ein langer Prozess es war und wie viele daran beteiligt wurden. Dafür ist das Ergebnis schon sehr dürftig.
An vielen Stellen ist es einfach eine Fortschreibung des bisherigen schwarz-gelben Gesetzes, an manchen Stellen gibt es minimale Verbesserungen, an anderen Stellen Ihres Gesetzentwurfs gibt es aber auch deutliche Verschlechterungen, Herr Rhein.
Insbesondere beim Thema Demokratisierung der Hochschulen gibt es wirklich überhaupt keine substanziellen Fortschritte. Das wollen Sie nicht, ich weiß. Das ist bei der CDU auch gar nicht anders zu erwarten gewesen. Aber dass die GRÜNEN bei diesem Thema offenbar nichts mehr von dem wissen wollen, was sie vor der Wahl gefordert haben, finde ich schon bemerkenswert. Aber glücklicherweise gibt es in diesem Haus ja Menschen, die Sie immer wieder sehr gerne daran erinnern, was Sie in Ihre Wahlprogramme geschrieben und vor der Wahl so gefordert haben. Deswegen habe ich noch einmal in Ihrem Wahlprogramm nachgelesen, was dort zum Thema „Demokratisierung der Hochschulen“ geschrieben stand, und das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
ler durch die Statusgruppen gewählten Gremien und die Reduzierung des Einflusses der Hochschulräte auf eine beratende Funktion.
Wir wollen die Studierendenschaft stärken. Die Studierenden sollen selbst stärker an der Entwicklung ihrer Hochschulen mitwirken können. Dazu fehlen bisher die Beteiligungsmöglichkeiten und Mitspracherechte.
Das kann man im Wahlprogramm der GRÜNEN zum Thema Demokratisierung nachlesen. Ich muss sagen, ich fand das grüne Wahlprogramm seinerzeit ja nicht so prall – aber wenn ich es mir heute nach eineinhalb Jahren grüner Regierungsbeteiligung anschaue, dann hebt es sich doch ziemlich wohltuend von Ihrem Regierungshandeln ab.
Mit Demokratisierung der Hochschulen hat der vorliegende Gesetzentwurf nicht viel zu tun. Die studentische Mitbestimmung ist und bleibt derart eingeengt, dass sie kaum greifen kann. Stattdessen haben die Hochschulräte, die sich vorwiegend aus hochschulfernen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft zusammensetzen, beinahe uneingeschränkte Handlungsmacht. Die Landesregierung vergibt an dieser Stelle die Chance, die Senate zu stärken und mit mehr Handlungskompetenzen zu versehen.
Zwar wird der Senat durch eine Stärkung der Findungskommission bei der Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten etwas gestärkt. Aber, Herr Minister, dem Senat lediglich das Recht einzuräumen, eine Stellungnahme zum Budgetplan und zum Entwicklungsplan der Hochschule abzugeben, ist einfach eine Farce. Das ist Scheindemokratie, wenn am Ende doch der Hochschulrat das Sagen hat. Hier fordern wir ganz klar, dass der Senat eben nicht nur Rechte hat, eine Stellungnahme vorzulegen – und ich will noch einmal deutlich sagen, dass im Senat eben die Statusgruppen der Hochschule vertreten sind und nicht externe Menschen aus der Wirtschaft berufen werden. Wir wollen, dass das der Senat als demokratisches Gremium an der Hochschule nicht nur eine Stellungnahme vorlegen darf, sondern der Haushalt der tatsächlichen Zustimmung des Senats bedarf.
Der Gesetzentwurf aber sieht für den Fall, dass der Senat die Finanzplanung ablehnt, vor, dass der Hochschulrat dann ein zweites Mal darüber abstimmt. Das heißt also, Sie nicken, wenn der Hochschulrat darüber abstimmt, und der Senat sagt: „Das finden wir nicht richtig“, und dann stimmt das gleiche Gremium in der gleichen Zusammensetzung noch einmal ab, um die gleiche Entscheidung noch einmal zu treffen. Das ist doch wirklich Scheindemokratie, was Sie da machen, Herr Minister.
Der AStA der Technischen Universität Darmstadt hat völlig recht, wenn er dies als rein kosmetische Veränderung bezeichnet, solange das Recht, über die Finanzierungspläne der Hochschulen zu entscheiden, bei den Hochschulräten verbleibt. Auch die Stärkung des Hochschulrates bei der Reakkreditierung von Studiengängen halten wir für falsch.
Meine Damen und Herren, ich störe Ihr Gespräch nur ungern, aber ich befürchte, dass der Minister es nicht richtig mitbekommen könnte, was ich zu seinem Gesetzentwurf beizutragen habe. Wenn Sie also bitte so freundlich wären, Herr Reif.
(Günter Rudolph (SPD): Wir hatten da schon einmal etwas! – Clemens Reif (CDU): Ich bin immer freundlich!)
Ich will noch einmal daran erinnern, dass die GRÜNEN immer gefordert haben – gemeinsam mit uns LINKEN und der SPD –, dass die Macht und der Einfluss der Hochschulräte zurückgefahren werden müssten, um die demokratischen Gremien innerhalb der Hochschulen zu stärken. Deswegen sollten die Hochschulräte eine beratende Funktion haben und anders zusammengesetzt sein. Davon aber ist in diesem Gesetzentwurf leider überhaupt nichts übrig geblieben. Im Gegenteil: Die Hochschulräte bekommen an der einen oder anderen Stelle sogar noch zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Ich finde es wirklich traurig, dass sich die GRÜNEN von der Forderung der Demokratisierung der Hochschulen derartig verabschiedet haben.
(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie den Gesetzentwurf eigentlich einmal gelesen und im Einzelnen geschaut, was sich verbessert hat?)
Ich gehe jetzt im Einzelnen darauf ein, Frau Kollegin Dorn. Ich erinnere mich auch noch an Ihre Reden, in denen Sie persönlich gefordert haben, dass Hochschulräte entmachtet werden müssten. Auch da vielleicht einfach noch einmal nachlesen.
Wir teilen die Kritik der Gewerkschaften und der Personalräte daran, dass mit § 75 nun eine neue Kategorie von Hilfskräften eingeführt wird, die die bisherigen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte unter den Begriff „akademische Hilfskräfte“ zusammenfasst. Damit geht auch eine Änderung der Beschäftigungshöchstdauer einher, was eine deutliche Verschlechterung darstellt. Bislang lag die Beschäftigungsdauer für Hilfskräfte mit Abschluss bei vier Jahren, nun wird sie auf zwei gesenkt. Das ist sowohl für die Hilfskräfte als auch für die Fachbereiche problematisch. Das kann bedeuten, dass wir eine noch höhere Fluktuation im Mittelbau zu befürchten haben. Herr Minister, wenn Sie sich hierhin stellen und davon reden, die Hochschulen müssten ein attraktiver Arbeitgeber sein, dann sind das wirklich Lippenbekenntnisse, wenn Sie solche Dinge in den Gesetzentwurf hineinschreiben, die gerade dafür sorgen, dass die Unsicherheit und die prekäre Beschäftigung an den Hochschulen nicht eingedämmt, sondern gefördert werden.
Die GEW fordert zu Recht, dass Studierende, wenn sie nach ihrem Studium an der Hochschule bleiben, eine regu
läre Stelle angeboten bekommen müssen. Mit der Ausdehnung der Befristungen und des Absenkens der Arbeitszeit wird Lohndumping und prekäre Beschäftigung an Hochschulen gefördert statt eingedämmt.
Nicht nur die Hilfskräfte brauchen bessere Verträge, sondern auch die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelbau. Deshalb ist die Forderung richtig, Verträge, die an Projekte gebunden sind, nicht immer wieder neu zu verlängern, teilweise von Monat zu Monat, sondern sie wenigstens an die ganze Projektlaufzeit zu binden.
Nötig sind zudem eine verpflichtende Vergütung von Lehraufträgen sowie die Schaffung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen bei Stellen, wo Daueraufgaben in Forschung und Lehre wahrgenommen werden. Da widerspreche ich Ihnen, Herr Minister: Ich finde nicht, dass prekäre Beschäftigung in der Natur der Wissenschaft liegt
befristete Beschäftigung, was mit prekärer Beschäftigung gemeint ist –, sondern es liegt in der Natur der Drittmittelorientierung. Das ist das Problem. Lehre aber ist eine dauerhafte Aufgabe, und deswegen kann man das auch dauerhaft machen.