Sie können sich auf der Ebene der politischen Bilanzfälscherei sicherlich noch die nächsten zwei Jahre durcharbeiten,
aber am Ende wird das zentrale Problem des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 genau das sein, was der Hessische Städtetag am Ende seiner Bewertung festhält, dass nämlich der neue Finanzausgleich schlechter ist als das bisherige System und dass die Investitionskraft der Kommunen geschwächt wird. Deshalb ist der heutige Tag ein schwarzer Tag für Hessens Städte, Gemeinden und Kreise.
Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. – Sie haben in Ihrer Rede zweimal von „Bilanzfälschung“ oder „Bilanzfälscherei“ gesprochen. Wir nehmen nicht an, dass Sie das im Sinne des Strafrechts gemeint haben, sonst müssten wir das rügen. Sie können dazu aber gerne etwas erklärend sagen. Ich glaube, das war der Punkt, den Sie der Kollege Boddenberg fragen wollte.
Herr Präsident, ich habe zweimal ausdrücklich den Begriff „politische Bilanzfälschung“ verwendet, um das sehr klar vom strafrechtlichen Tatbestand zu unterscheiden. Wir haben darüber in der letzten Plenarwoche schon einmal diskutiert. Ich möchte das meinerseits noch einmal klarstellen.
Ich hatte es so verstanden, wollte es aber noch einmal klären. Wir wissen, das ist ein Begriff, der immer ein bisschen für Unruhe sorgt. Deshalb sage ich: Wenn Sie das im strafrechtlichen Sinne gemeint hätten, hätten wir es rügen müs
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns bei allen inhaltlichen Auseinandersetzungen und Diskussionen in politisch wichtigen Fragen, wie z. B. dem Kommunalen Finanzausgleich, nicht gegenseitig das ehrliche Bemühen absprechen, vernünftige Lösungen zu erarbeiten. Deswegen war Ihre Bemerkung in Bezug auf die Bilanz in dem Zusammenhang nicht ganz angebracht. Im Übrigen ist es mit dem Lesen von Bilanzen immer so eine Sache. Jeder liest etwas anderes heraus, ganz wie er es will.
Insofern sollten wir uns bei dem Punkt der Sachlichkeit widmen und uns mit den wirklichen Fragen auseinandersetzen.
Ich will mich zu Beginn für die CDU-Fraktion ausdrücklich den Worten des Finanzministers und auch des Kollegen Schäfer-Gümbel anschließen, was den Dank an alle betrifft, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs beteiligt waren, die in unzähligen Sitzungen, in unzähligen Stunden daran mitgearbeitet haben, dass wir heute einen Gesetzentwurf im Hessischen Landtag haben, über den wir im weiteren Verfahren intensiv diskutieren werden. Ihnen allen von der CDU-Fraktion ein herzliches Dankeschön. Das war sicher mehr als das, was üblicherweise zu leisten ist.
Eine zweite Bemerkung. Weil ich den Eindruck habe, dass das noch nicht bei allen, die sich in der politischen Diskussion mit dem Thema beschäftigen, angekommen ist, will ich es noch einmal sehr deutlich sagen: Das Alsfeld-Urteil von 2013 beinhaltet einen Systemwechsel. Das ist nach meiner Auffassung und nach meinem Kenntnisstand noch nicht überall angekommen. Auch Sie haben das vorhin ausdrücklich gesagt. Ich will es aber noch einmal betonen.
Das Alsfeld-Urteil gibt uns vor, einen bedarfsbezogenen Kommunalen Finanzausgleich zu machen, nicht aber einen Kommunalen Finanzausgleich nach dem bisherigen Steuerverbund. Das impliziert auch, dass wachsende Steuereinnahmen nicht automatisch im Kommunalen Finanzausgleich zu wachsenden Zahlungen an die Kommunen führen. Das ist die Systematik des Alsfeld-Urteils.
Das gilt bis auf einen Bereich, und das sind die freiwilligen Leistungen, die abhängig von der Finanzkraft des Landes zu dotieren sind. Alle anderen Bereiche, die der pflichtgemäßen Bedarfsanalyse unterliegen, sind von den Steuereinnahmen unabhängig.
Der zweite Punkt, der dazugehört: Sinkende Steuereinnahmen verringern den Bedarf der Kommunen nicht. Im Zweifel erhöhen sie den Bedarf, nämlich wenn die Einnahmen
der Kommunen zurückgehen. Dieses Risiko der sinkenden Steuereinnahmen geht einzig und allein zulasten des Landes.
Deswegen glauben wir – deswegen ist es im Gesetz auch so geregelt –, es ist richtig, dass man in Zeiten wachsender Steuereinnahmen einen Teil der Steuerzuwächse in eine Rücklage einstellt, um für Zeiten sinkender Steuereinnahmen gewappnet zu sein. Beim Handelsgesetzbuch und bei den Bilanzen sagt man: Das ist das Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns.
Ich glaube, dass das ein wesentlicher Punkt ist, über den wir uns im weiteren Verfahren unterhalten müssen.
Dann reden wir über die Bedarfsanalyse. Es verwundert mich sehr, dass hier immer gesagt wird, das Ergebnis stand von vornherein fest.
Dann will ich Ihnen noch einmal vor Augen führen, was die Bedarfsanalyse ergeben hat. Die Bedarfsanalyse ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die angemessene Finanzausstattung der Kommunen bei 3,7 Milliarden € liegt. Nehmen Sie nun zur Kenntnis, dass wir genau diesen Betrag nicht im Kommunalen Finanzausgleich haben, sondern versprochen haben, dass es auch bei der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht weniger Geld gibt, als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist.
Daraus resultieren der Stabilitätsansatz und der Zuschlag in der Modellrechnung in Höhe von 400 Millionen €. Wie wir eben gehört haben, wird er im Jahr 2016 noch um gut 200 Millionen € höher liegen. Das ist die Wahrheit, und das müssen Sie in der politischen Diskussion auch zur Kenntnis nehmen.
Wenn wir uns schon gegenseitig Zitate vorhalten – auch von anderen –: Ich war am Freitag beim Diskussionsforum des Hessischen Rechnungshofs zu dem Thema Kommunalfinanzen. Dort hat Prof. Lenk, unbestritten ein führender Finanzwissenschaftler in Bezug auf kommunale Finanzen in der Bundesrepublik Deutschland, ziemlich wörtlich ausgeführt, dass das Land Hessen bei der Ausstattung des Kommunalen Finanzausgleichs sehr großzügig ist,
Er ist unter Berücksichtigung dessen, was er gesagt hat, zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der Bedarfsanalyse – so, wie er sie verstanden hat – die angemessene Finanzausstattung der Kommunen bei 3,4 Milliarden € liegt. Das ist, in Kürze vorgetragen, das Ergebnis, das Prof. Lenk am Freitag beim Hessischen Rechnungshof vorgetragen hat.
Ein anderes Thema ist das Korridorverfahren. Natürlich gibt es auch andere Verfahren. Aber schauen Sie sich einmal das Gutachten von Rödl & Partner in Bezug auf den
Auch die IHKs – die wurden heute ebenfalls genannt – erklären in ihrer Stellungnahme, das angewandte Korridorverfahren kann als geeignetes Verfahren zur Bestimmung des Finanzbedarfs der Kommunen und Landkreise betrachtet werden.
Wir glauben, dass wir einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der eine gute und ausgewogene Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen in diesem Haus ist. Sie alle sind dazu aufgerufen – auch das habe ich an diesem Ort schon mehrfach gesagt –, Ihre Vorschläge einzubringen.
Insofern freue ich mich auf spannende und interessante Diskussionen im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen. – Vielen Dank.