Protocol of the Session on April 28, 2015

Herr Abg. Roth, die die Regierungskoalition tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 60 vereinbart, dass Abgeschobene in begründeten Fällen auch ein Handgeld erhalten sollen, um ihnen die ersten Schritte am neuen Aufenthaltsort zu erleichtern. Nach der Verabschiedung des Haushalts 2015 wird die Umsetzung dieser Vereinbarung im Detail erarbeitet. Eine entsprechende Regelung wird anschließend in einem Erlass erfolgen.

Vielen Dank. – Dann kommen wir zu Frage 268. Die rufen wir mit Tagesordnungspunkt 40 auf. Das ist vereinbart.

Dann Frau Kollegin Schott, Frage 269, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Trinkwasserbrunnen im hessischen Kalirevier mussten wegen Versalzung bereits geschlossen werden?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Schott, aufgrund erhöhter Mineralisierungen im Rohwasser an den Brunnen Ronshausen und Gießlingskirche II wird dort seit dem Jahre 1984 bzw. seit dem Jahr 2000 vorsorglich kein Trinkwasser mehr gewonnen. Weitere Stilllegungen nach dem Jahr 2000 sind nicht bekannt. So ist es bereits in der Antwort auf den Dringlichen Berichtsantrag von Ihnen und Ihrer Fraktion betreffend Versenkgenehmigung von 2011 und weitere Versenkung von Salzabwässern im Werra-Kali-Revier, Drucks. 19/1694, nachzulesen.

Bekannt ist, dass in den späten 1950er-Jahren die Quelle Breizbachmühle im Bad Hersfelder Ortsteil Kathus aufgrund steigender Mineralisierung des Quellwassers aus der Trinkwasserversorgung genommen wurde. Ob weitere Gründe vorhanden waren, ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen uns keine weiteren gesicherten Erkenntnisse über Stilllegungen vor.

Frau Kollegin Erfurth mit einer Zusatzfrage.

Frau Ministerin, neulich wurde in einer Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz ein Zusammenhang hergestellt zwischen der Verpressung von Salzabwässern durch K+S und der Tatsache, dass es in Heringen durch salzhaltiges Grundwasser zu Schäden an der Kanalisation und an der Kläranlage kommt. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über diese Zusammenhänge vor?

Frau Ministerin Hinz.

Hierzu liegen der Landesregierung folgende Erkenntnisse vor. Heringen liegt im natürlichen Aufstiegsbereich in der Werratalaue. In dem Bereich ist geogen mit höher mineralisiertem Wasser respektive Salzwasser aus den tieferen Schichten des Buntsandsteins und dem Zechstein zu rechnen.

Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass dort im Grundwasser eine Salzkonzentration festgestellt werden kann. Dazu kommt, dass die Kanäle der Stadt wie auch anderer Kommunen vielfach in einem nicht guten Zustand sind und komplett saniert werden müssen. Anteilig ist dies, auch mit der üblichen finanziellen Unterstützung des Landes, bereits erfolgt.

Durch den Aufstieg salzhaltiger Wässer hat der vorhandene Sanierungsbedarf zur Folge, dass mit dem Fremdwasser, das in die Kanalisation durch die Undichtigkeiten eingetragen wird, eine Salzkonzentration im Abwasser vorhanden ist, die für den Betrieb der Kläranlage schädlich sein kann. Dies ist ebenfalls bekannt.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass in den letzten 25 Jahren keine weiteren Trinkwassergewinnungsanlagen bekannt sind, die nachteilige Beeinflussungen durch Salzwässer oder Salzabwässer aufweisen, welche zu Nutzungseinschränkungen führen könnten. Allerdings muss dazugesagt werden, dass den Behörden durchaus Hinweise auf eine noch länger zurückliegende Beeinflussung von Quell- und Grundwasserfassungen in der Werraaue durch Salzwässer oder Salzabwässer in den 1950er-Jahren vorliegen.

Diese Kenntnisse sind nicht neu und wurden auch bei der Vorstellung des 3-D-Modells durch die Mitarbeiter der K+S am 16. April 2015 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hessischen Landtag ausgeführt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schott.

Hat sich erledigt.

Dann habe ich eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Gremmels vorliegen.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage. Wie können Sie auf eine spontane Frage der Kollegin Erfurth eine vorgefertigte Antwort ablesen, oder war das etwa eine bestellte Nachfrage?

Frau Ministerin Hinz.

Lieber Kollege Gremmels, da ich durchaus Lesekompetenz habe und mich das Thema K+S seit Beginn meiner Amtszeit ausreichend beschäftigt, konnte ich erkennen, dass eine oder einer der Abgeordneten im Hessischen Landtag

(Lachen bei der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Welche?)

die Verbindung zu Heringen zieht, weil das Thema in der Presse in den letzten zwei Wochen war. Insofern habe ich mich, wie meistens, hervorragend auf die Sitzung vorbereitet.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der SPD – Michael Siebel (SPD): Woran man sieht, dass Sie auch diese Antwort ablesen!)

Die Frage 270, Herr Abg. Di Benedetto.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Frau Hinz macht das wenigstens mit Charme!)

Ich frage die Landesregierung:

Welche konkreten Maßnahmen einer Einbürgerungskampagne erarbeitet sie derzeit?

Herr Staatssekretär Dreiseitel.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Einbürgerungskampagne zu starten, die gezielt über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung informiert und Menschen motiviert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Kabinettsausschuss Integration, dem die Staatssekretäre aller Ressorts angehören, hat sich mit dieser Einbürgerungskampagne Ende 2014 befasst. Der Ausschuss hat in seiner Beratung beschlossen, eine Arbeitsgruppe – unter anderem bestehend aus Vertretungen des Innenministeriums und des Sozial- und Integrationsministeriums – einzusetzen, um diese mit der Erarbeitung eines Realisierungsvorschlages zu beauftragen.

Fachleute beider Ministerien haben erste Vorschläge beraten. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Informationsveranstaltungen, eventuell die Einführung von Einbürgerungslotsen und die Einbeziehung von Initiativen hessischer Städte und Landkreise.

Herr Abg. Di Benedetto stellt eine Zusatzfrage.

Ab wann können wir damit rechnen, dass diese Kampagne umgesetzt wird?

Herr Staatssekretär.

Wir haben bundesweit die Situation, dass die Einbürgerungsquote generell seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau verharrt. Regional ist dies allerdings unterschiedlich. Deshalb wollen wir gründlich analysieren und herausarbeiten, worin die Haupthindernisse für eine Einbürgerung bestehen. Deshalb haben wir entschieden, keinen Schnellschuss vorzunehmen, sondern diesen Beratungsprozess intensiv, verantwortlich und gründlich zu gestalten. Wir haben im Moment keine zeitliche Festlegung.

Es folgt Frage 271 des Herrn Abg. Wagner (Taunus).

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Schulen werden im kommenden Schuljahr ganz oder im Rahmen des G-8/G-9-Schulversuchs zu G 9 zurückkehren?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Wagner, seit der Änderung des Hessischen Schulgesetzes vom 18. Dezember 2012 und der zeitgleichen Einrichtung des Schulversuchs zum parallelen Angebot von G 8 und G 9 haben zusätzlich zu den kooperativen Gesamtschulen auch alle Gymnasien in Hessen die Möglichkeit erhalten, ihren Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern ein G-9-Angebot zu eröffnen. In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 haben insgesamt 83 Gymnasien von dieser Option Gebrauch gemacht, nämlich 67 Gymnasien durch einen Wechsel zu G 9 und 16 Gymnasien im Rahmen des Schulversuchs zu einem Parallelangebot G 8/G 9.

Zum kommenden Schuljahr werden weitere Schulen die geschaffenen Möglichkeiten nutzen, indem sie sich für ein G-9-Angebot entschieden haben. Sechs Gymnasien und sechs kooperative Gesamtschulen werden zu G 9 wechseln. Zwei Schulen, nämlich ein Gymnasium und eine kooperative Gesamtschule, werden in den Schulversuch zum Parallelangebot G 8/G 9 eintreten. Damit kommen wir auf dem Weg zu unserem Ziel eines an der Nachfrage orien

tierten und weitgehend ausgewogenen G-8/G-9-Angebots ein gutes weiteres Stück voran.

Zunächst stellt Herr Kollege Degen eine Zusatzfrage.

Ist die Landesregierung inzwischen hinsichtlich des Ziels, für eine echte Wahlfreiheit zu sorgen, dadurch weiter, dass ein Schüler, wenn er in der Nähe einer G-8-Schule wohnt, aber ein G-9-Gymnasium besuchen möchte, auch tatsächlich die vollen Fahrtkosten erstattet bekommt?

Herr Minister Lorz.

Herr Abg. Degen, zu Beginn des kommenden Schuljahrs wird jedenfalls in allen Regionen, bezogen auf Schulamtsund Schulträgerbezirke, ein G-9-Angebot bestehen. Ich denke, damit wird sich auch das Kostenproblem weitgehend minimieren.

Herr Abg. Wagner stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage: Wird es im nächsten Schuljahr noch einen Schulträgerbezirk geben, indem es kein G-9-Angebot an einem Gymnasium geben wird?

Herr Minister Lorz.

Nein.