Sonst hätte man das gar nicht nötig. Es ist ein klarer Indikator dafür, dass die Landesregierung hier nacharbeiten muss, damit man den ein- oder zweimaligen Nachschub an Schmiermitteln nicht braucht.
Der zweite Punkt betrifft die Solidarität, die kommunal eingefordert werden muss. Solidarität ist eine Willenserklärung zwischen zwei Partnern. Der eine nimmt die Solidarität an, der andere gibt sie. Solidarität kann man qua Definition nicht befehlen. Aber hier wird sie befohlen. Der Begriff der Solidarität wird als Mäntelchen über eine massive Umverteilung gelegt.
(Beifall bei der FDP und des Abg. Timon Gremmels (SPD) – Timon Gremmels (SPD): Die FDP hat etwas dazugelernt!)
Auch hier muss man immer im Auge behalten, es mag Kommunen geben, die besondere Vorteile haben. Das könnte man in eine Bedarfsberechnung einbeziehen. Aber so, wie es hier umgesetzt worden ist, ist es kein Leistungsanreiz. Es wird ein System unterlegt, das das Land Hessen auf anderer Ebene systemisch kritisiert, nämlich beim Länderfinanzausgleich. Auch das ist aus meiner Sicht ein sehr klarer Hinweis darauf, dass man hier nachbessern muss und nicht auf dem richtigen Weg ist. Wenn ich ein System auf einer anderen politischen Ebene kritisiere und es annähernd gleich auf der anderen einführe, muss ich es hinterfragen. Da muss ich gar nicht nachrechnen. Hier muss nachgebessert werden. Hier gibt es noch Handlungsbedarf.
Dann stellt sich die Frage der Hebesätze. Da wird es ein bisschen speziell. Wenn ich gewisse Hebesätze sozusagen benachteilige und andere bevorteile und damit zumindest indirekt Steuererhöhungen einfordere, entspricht auch das nicht unserem Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung.
Darum ist das, was uns vorgelegt wird, nämlich ein System der dauerhaft von der Finanzlage des Landes unabhängigen Finanzierung der Kommune, im Grundsatz richtig. Wir müssen aber noch über die detaillierte Ausgestaltung diskutieren. Dieser Vorschlag der Landesregierung ist aus unserer Sicht noch nicht endgültig ausgereift und könnte in der jetzigen Form nicht unsere Zustimmung finden.
Jetzt möchte ich noch kurz auf das Thema des Antrags der CDU und der GRÜNEN eingehen, der hier vorgelegt worden ist. Da habe ich unter anderem einen Punkt gelesen, und ich wundere mich immer – Ihre armen Referenten –, wie Sie so viele Worthülsen und so wenig Inhalt in diese Anträge einfügen.
Man findet auf der Seite aber dann doch einmal eine Zahl, die man allerdings gleich kritisieren muss. Ich möchte nur darauf hinweisen: Die Kommunen müssen, um ihren Haushalt auszugleichen, auch den Werteverzehr darstellen. Wenn ich ein Gebäude gebaut habe und der Wert des Gebäudes sinkt, weil es sich abnutzt, dann muss ich die Folgekosten dieser Abnutzung erwirtschaften; denn irgendwann muss ich das Gebäude wieder instand setzen. Das müssten die Kommunen im Gegensatz zu den anderen Zuständigkeitsebenen, wie die von Herrn Schäuble, erwirtschaften. Das muss die Bundesebene nicht. Das ist eine deutlich höhere finanzielle Belastung für die Kommunen. Diese muss dann auch eine ausreichende Rolle spielen.
Wenn man sich für einen Investitionszuschuss von rund 300 Millionen € lobt, aber weiß, dass die Abschreibungen der Kommunen der Landkreise deutlich darüber liegen, muss man sich darüber im Klaren sein: Auch dafür muss man eine Antwort finden; von den Kommunen wird schließlich erwartet, dass sie den Werteverzehr in ihren ausgeglichenen Haushalten darstellen. Da ist die Antwort, die wir bis heute darauf haben, aus meiner Sicht noch nicht ausreichend.
Dann möchte ich ein liberales Herzensthema einbringen, das hier gegenüber dem, was wir debattiert haben, noch keine besondere – jedenfalls keine ausreichende – Rolle gespielt hat. Wir haben intensiv über Sport diskutiert. Es geht um diese freie Spitze – das ist der falsche Ausdruck, wie soll ich es nennen –, diesen Betrag zur freien Verfügung, der sich noch irgendwie ergeben hat,
bei dem man gesagt hat, dort soll sich der Sport wiederfinden. Aus unserer Sicht ist der Sport natürlich auch eine wichtige Aufgabe, dafür sind wir auch eingetreten.
Wir vermissen aber ein Stück weit diesen Aspekt: Die Kommune in Hessen ist ein Ort der Bildung. Ob das die Kindertagesstätte, die Bibliothek, die Musikschule oder die Volkshochschule ist, es gibt Tausende von Orten, an denen sich Bildung vor Ort wiederfindet. In der Schule hat man früher von einem Wahlpflichtfach gesprochen. Das ist keine gesetzlich definierte Pflichtleistung. Ich würde es aber als solches Wahlpflichtfach einführen; die Bildung muss ein solches Fach sein. Auch bei den „Wahlpflicht-Bedarfsberechnungen“ muss die Bildung aus meiner Sicht eine noch größere Rolle spielen. Das wäre sozusagen ein Appell unsererseits; denn hier wird in die Zukunft investiert. Diese Investitionen in den Kommunen sind notwendig. Hier muss man ausreichend Spielraum für die Kommunen definieren. Das wäre ein Abschlussappell an den Finanzminister.
Wir werden die Diskussion weiter konstruktiv begleiten. Bis jetzt können wir dem SPD-Vorschlag leider nicht zustimmen. Da werden wir uns enthalten, bei dem CDU-Vorschlag allerdings auch. Wir werden uns weiter konstruktiv in diese für Hessen wichtige Debatte einbringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Dauerthema in diesem Haus ist und bleibt die Ausstattung der Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln. Spätestens seit die schwarz-gelbe Landesregierung den KFA willkürlich gekürzt und den Kommunen etwa 350 Millionen € aus den Kassen entzogen hat, ist die Finanzmisere in vielen hessischen Städten und Gemeinden und in den Landkreisen nicht mehr zu verleugnen. Doch es rumort vor Ort. Die Protestschreiben erreichen uns täglich, der Widerstand gegen die KFA-Reform wächst. Wir werden ihn unterstützen.
Wir nehmen die Gespräche vor Ort ernst und hoffen, dass der Protest anhält und nicht in den nächsten Wochen in Resignation versandet. Die Kommunen müssen wissen, im Kampf gegen die Schuldenbremse und die Verarmungsstrategie dieser Landesregierung braucht man Mut und einen langen Atem.
Mittlerweile gilt Hessen als eines der reichsten Bundesländer mit den ärmsten Kommunen. Konkret hatten hessische Kommunen im Vergleich der Flächenländer im Jahr 2013 die zweithöchsten Defizite je Einwohner. Lediglich im Saarland war das Defizit höher. Allerdings ist das Saarland eines der Flächenländer mit den geringsten Einnahmen.
Was seinerzeit versucht wurde, war nichts anderes als das Abwälzen der Schuldenbremse auf die Kommunen. Mit der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs wollte Schwarz-Gelb damals den eigenen Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen sanieren. Um nichts anderes ging es.
Im Ergebnis stehen wir nun vor einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, weil der Staatsgerichtshof den KFA in seiner bisherigen Form faktisch vollständig verworfen und für verfassungswidrig erklärt hat. Wer aber meint, dass mit dem Regierungswechsel auch der Politikwechsel eingesetzt hätte, sieht sich getäuscht. Schon lange erklären einige GRÜNE, dass bei einer Reform des Kommunalen Finanzausgleichs alles herauskommen dürfe – aber nicht mehr Geld für die Kommunen.
Dabei ist völlig klar, dass dies möglich ist. Allein, der Landesregierung fehlt der politische Wille dafür. SchwarzGrün will den Kommunen nicht mehr Geld zugestehen, als es auch Schwarz-Gelb getan hätte. Genau das sieht man dem Entwurf für den neuen KFA an.
Ganz offensichtlich hatten Sie dabei drei zentrale Ziele. Das erste ist die Selbstverständlichkeit, dass die Buchstaben des Urteils des Staatsgerichtshofs eingehalten werden. Ich denke – anders als meine Vorredner –, das ist der Landesregierung wahrscheinlich gelungen. Wie gesagt, in anderen Bundesländern ist die Einhaltung von verfassungsmäßigen Vorgaben eine Selbstverständlichkeit. In Hessen ist es einer Erwähnung wert.
Das zweite Ziel war es, den Kommunalen Finanzausgleich so zu gestalten, dass die Zahlungen des Landes an die Kommunen nicht größer ausfallen als nach dem alten System vorgesehen. Hierin steckt die klare politische Linie der Landesregierung. Sie haben ganz offensichtlich die Spielräume, die Ihnen das Urteil des Staatsgerichtshofs eingeräumt hat, so zu nutzen versucht, dass ein Ergebnis herauskommt, das Sie vorher politisch festgelegt hatten. Dass der KFA ab 2016 genau so hoch ausfällt, wie er nach dem alten System gewesen wäre, ist kein Zufall, der sich aus objektiven Kriterien der Verfassung ergibt, sondern es ist das klare Bekenntnis dieser Landesregierung zur Kürzung des KFA, die Schwarz-Gelb bereits vorgenommen hatte. Die Landesregierung setzt den kommunalfeindlichen Kurs der Vorgängerregierung, wie gesagt, ungerührt fort. Es gibt keinen Politikwechsel.
Das dritte Ziel, welches diese KFA-Reform erreichen sollte, war, den Streit über die Verteilung der unzureichenden Mittel in die kommunale Familie zu tragen. Indem die Landesregierung einigen Kommunen Geld wegnimmt und es unter den Kommunen neu verteilt, schaffen Sie Gewin
ner und Verlierer. Damit die Zahl der Verlierer aber bis zur Kommunalwahl nicht allzu groß ausfällt, gibt es noch einen Übergangsfonds, von dem keiner weiß, wie er sich in Zukunft gestalten wird.
Ich sage voraus, dass die Zahl der Verlierer nach der Kommunalwahl deutlich größer sein wird als vor der Kommunalwahl. Ich bin gespannt, ob es dieser Landesregierung gelingt, die Kommunen so weit auseinanderzudividieren, dass am Ende die Diskussion darüber dominiert, wie die unzureichenden Mittel verteilt werden sollen, oder aber, ob sich die Kommunalen Spitzenverbände darüber einig werden, dass es vor allem der politische Wille der schwarzgrünen Landesregierung ist, der dafür sorgt, dass es bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs am Ende nur Verlierer geben wird.
Die einen verlieren, weil die Landesregierung feststellt, dass sie einen viel zu niedrig bemessenen Bedarf angeblich selbst decken könnten. Diese Kommunen werden dann herangezogen, um Mittel an Kommunen umzuverteilen, die noch deutlich schlechter dastehen. Dabei ist gegen die Solidarität unter den Kommunen grundsätzlich nichts einzuwenden. Wir sind entschieden für den Kommunalen Finanzausgleich und für eine gerechte Verteilung unter den Kommunen; das ist völlig klar. Allerdings macht sich die Landesregierung hier einen schlanken Fuß. Es ist nicht an den Kommunen untereinander, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Bedarfe gedeckt werden, sondern es ist an der Landesregierung, dafür zu sorgen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können.
Nicht umsonst steht in der Hessischen Verfassung jetzt zwei Mal Art. 137, der eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch das Land verlangt. Aber was schert Sie schon die Verfassung?
Die anderen Kommunen verlieren aber auch, weil die Landesregierung den Kommunalen Finanzausgleich so gestaltet, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr wie bisher an steigenden Steuereinnahmen beteiligt werden. Nur noch zu einem Teil werden steigende Steuern des Landes zukünftig an die Kommunen weitergegeben – wohlgemerkt, vor dem Hintergrund, dass dieser KFA nicht mehr Geld zur Verfügung stellt als bisher. Und verlieren werden auch die Kommunen, die bisher noch vom Übergangsfonds profitiert haben. Dieser ist so angelegt, dass er abschmelzen soll. Das heißt also, dass sich diese Kommunen oft Jahre darauf einstellen müssen, dass die Zuweisungen aus dem KFA nicht zunehmen werden. Die klare Ansage dieser Landesregierung ist eindeutig: Es gibt unter dem Strich keinen Cent mehr.
Wir fordern eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, bei der alle Kommunen am Ende so viel Geld haben, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Der Anspruch an eine KFA-Reform kann aber nicht sein, dass man damit den Landeshaushalt saniert, und es kann auch nicht sein, dass man den Kommunen kein Geld mehr geben will.
Dafür bestehen die politischen Spielräume zweifellos. Die finanziellen Spielräume bestehen ganz sicher ebenso. Ein Investitionsprogramm der Kommunen ist dringend notwendig, um der Verrottung der Infrastruktur zu begegnen und sie zu beseitigen. Allein fehlt dieser Landesregierung der politische Wille
Herr Bellino, es fehlt der politische Wille; es geht nicht um den Sozialismus, es geht nur um die Vermögensteuer –,
um beispielsweise die Wiedererhebung der Vermögensteuer auch nur zu diskutieren oder sich im Bundesrat für eine Reform der Erbschaftsteuer einzusetzen,